X200t mit "falschem" Display

Thomebau

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Hi,
Ich habe mir ja am 28.01.11 ein X200t gekauft das eindeutig mit LED Display beworben wurde. Nun habe ich allerdings festgestellt dass folgendes Panel verbaut wurde:
HV121WX4-120
sprich ein CCFL Panel.

Das war für mich als Käufer auch auf Anhieb nicht ersichtlich da mein Modell ein 7450-CTO ist und ich so leider keinerlei Informationen ob LED oder CCFL Panel bekommen kann. Ein Seriennummer wurde mir natürlich vor dem Kauf auch nicht mitgeteilt. Und überhaupt kann es ja wohl nicht sein dass man bei seinem Laptop überprüfen muss ob jedes einzelne eingebaute Teil das richtige ist ?!

Was kann ich nun machen? Ich habe in Ebay leider nicht mehr die Möglichkeit die Aktion einzusehen, da sie älter als 90 Tage ist. (160447373664)

Leider stellt ein 190 Nit CCFL Display einen erheblichen Mangel dar im Vergleich mit einem LED Panel, von daher fühle ich mich schon ziemlich über den Tisch gezogen.

Was kann ich da machen? Ich befürchte nicht mehr all zu viel oder?
Zurückgeben wird wohl nicht ganz so einfach, da ich die original HDD nicht mehr habe und mittlerweile UMTS sowie eine andere WLAn karte verbaut habe, außerdem sind doch deutliche Gebrauchsspuren hinzu gekommen (große blanke Stellen in der Beschichtung an den Displayecken).
 
Die Garantie ist doch völlig Latten.

Das Display ist soweit ja i.O nur dunkler. Das muss kein Fehler sein der direkt auffält.

Es ist, nachweislich, ein Fehler der von vornerein da war. Da ist es egal ob die Kiste noch Garantie hat oder total Verbastelt ist.

Der Fehler wird dadurch nich tbesser / schlechter daher is das völlig latten.

Gewährleistung / Garantie ist bei defekten.

Das ist kein Defekt! Er hat andere Ware bekomen als bestellt.

1. Im Kaufvertrag steht über LED-Display nichts drin
2. Selbst wenn es drinstünde, wäre es im konkreten Fall midestens sehr streitig, ob es sich um eine Aliud- oder einen Sachmangel handelt. Da das Gerät in 95% der Spezifikation mit dem gewünschten Gerät übereinstimmt und nur ein Detail abweicht, würde ich eher von einer Schlecht- als von einer Anderslieferung ausgehen.
3. Bei dem Streitwert lohnt das sowieso nicht. Es geht hier um 190 nit CCFL vs 200 nit LED- Display, ansonsten alles gleich. Wenn's wenigstens um ein Outdoordisplay ginge, würde ich's noch halbwegs verstehen. Aber wie in dem Fall ernsthaft irgendjemand empfehlen kann, einen Anwalt zu nehmen, ist mir schleierhaft.
 
Ich empfehle niemanden einen Anwalt zu nehmen. Lesen und Verstehen was ich schrieb!

Und es ist egal ob nur ein Microdetail abweicht oder das ganze Gerät. Das ist kein Arbeitsvertrag welcher auch bei Abweichen eines kleinen Details weiterhin gültig ist.

In der Anpreisung stand LED. CCFL ist einfach schlechter. Er hat für nen Book mit LED bezahlt. Ob nun um längen Dunkler oder Minimal ist völlig Wurst. Es ist ein unterschied zu dem Bestellten somit ist der ganze Kaufvertrag hinfaellig (ob nichtig oder anfechtbar wäre noch im Detail zu klären). Und dabei ist es latten ob es nur ein Detail ist oder das ganze Book. Falsch ist Falsch.
 
Ich empfehle niemanden einen Anwalt zu nehmen. Lesen und Verstehen was ich schrieb!

Und es ist egal ob nur ein Microdetail abweicht oder das ganze Gerät. Das ist kein Arbeitsvertrag welcher auch bei Abweichen eines kleinen Details weiterhin gültig ist.

In der Anpreisung stand LED. CCFL ist einfach schlechter. Er hat für nen Book mit LED bezahlt. Ob nun um längen Dunkler oder Minimal ist völlig Wurst. Es ist ein unterschied zu dem Bestellten somit ist der ganze Kaufvertrag ungültig. Und dabei ist es latten ob es nur ein Detail ist oder das ganze Book. Falsch ist Falsch.

Ich glaube Du hast da was falsch verstanden.
Erstens ist auch bei Gattungsschulden ein Mangel nicht immer eine Falschlieferung, und nach deiner Definition wäre es das ja. Zweitens war es ein Gebrauchtkauf ("fast neu") und daher ist es obendrein noch fraglich, ob es überhaupt eine Gattungsschuld war, ich würde fast eher von einer Stückschuld ausgehen.
 
Naja prinzipiell ist es erstmal völlig egal ob es Gebrauchtware ist oder nicht. Was wichtiger ist: Ist der Verkäufer privat oder gewerblich unterwegs. Gewerblich: Beharre ich auf meine Aussage! LED angepriesen, CCRT bekommen -> Und weg mit dem Teil.

Bei Privat <-> Privat sieht die Sache durchaus anders aus.

Aber naja .. wenns 10 NITS sind und das Display relativ gut ausgeleuchtet ist ist es echt egal.

Aber es ist nun mal Auslegungssache wie man Paragraphen und Gesetzte dafür verwenden möchte etc pp. Ich würde mit meinen genanten Argumenten beim Verkäufer argeumentieren und ihm nochn paar Paragraphen um die Ohren werfen und denke die Sache würde recht gut für mich ausgehen.

*Tante Edith:

Damit ist gemeint das ein Paragraph durchaus schon mal recht großzügig ausgelegt werden kann.
 
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Naja prinzipiell ist es erstmal völlig egal ob es Gebrauchtware ist oder nicht. Was wichtiger ist: Ist der Verkäufer privat oder gewerblich unterwegs. Gewerblich: Beharre ich auf meine Aussage! LED angepriesen, CCRT bekommen -> Und weg mit dem Teil.

Bei Privat <-> Privat sieht die Sache durchaus anders aus.

Aber naja .. wenns 10 NITS sind und das Display relativ gut ausgeleuchtet ist ist es echt egal.

Aber es ist nun mal Auslegungssache welche Paragraphen und Gesetzte man dafür verwenden möchte etc pp. Ich würde mit meinen genanten Argumenten beim Verkäufer argeumentieren und ihm nochn paar Paragraphen um die Ohren werfen und denke die Sache würde recht gut für mich ausgehen.

1. Der Verkäufer wird sich als Verkäufer mit dem Kaufrecht (hoffentlich) einigermaßen auskennen. "Einfach ein paar Paragraphen um die Ohren werfen" ist da nur beschränkt nützlich
2. Gebrauchtware oder Neuware ist bei der Frage Gattungsschuld, beschränkte Gattungsschuld oder Stückschuld mitentscheidend, und das ist wiederum für die Frage Falsch- oder Schlechtlieferung entscheidend.
3. Ich weiß nicht, woher Du die Meinung nimmst, dass eine Falschlieferung den Kaufvertrag ungültig macht. $434 III BGB : Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
4. Es ist keine "Auslegungssache, welche Paragraphen man verwenden möchte". Es gibt Paragraphen fürs Kaufrecht und zu dem was da nicht eindeutig ist, kann man sich einen Kommentar zur Hand nehmen, da werden die vertretenen Meinungen in Rechtsprechung und Lehre aufgedröselt, in dem Fall wäre der Palandt der richtige.
Die Pippi-Langstrumpf-Methode (Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt) ist nicht.
 
Ich habe nicht gesagt das es Auslegungssache ist WELCHEN Paragraphen man nimmt. Ich sagte man kann den Paragraphen auslegen!

Natürlich kann der Verkäufer nachbessern. Aber das liegt ja im Interesse des Käufers. Er ist ja mit dem Gerät zufrieden, nur mit dem Fehler halt nicht.

Ich bin nur davon ausgegangen das dies Gerät, es ist Gebraucht deswegen ein einmaliges Gerät, kein zweitesmal verfügbar ist, daher wäre der Kaufvertrag im schlimsten Fall hinfaellig, da der Verkäufer keinen Ersatz / Reparatur liefern könnte.

Wie gesagt, Ausbidlungszeit ist noch nicht lange her, und mir ist durchaus auch der Fehler passiert das ich dem Kunden eine "falsche Ware" schickte.

Er hat nen LED-Display bestellt, also hat er anspruch auf Dieses!

Wie er es nun bekommt ist zweitrangig. Ob der Vertrag nichtig / hinfaellig ist weil es kein adäquates Ersatzgerät gibt oder er eine Reparatur bekommt oder eine Wertminderung. Das ist letzendlich ja egal. Er hat für ein höherwertiges Gerät bezahlt und darauf anspruch.

Er hat innerhalb seiner Frist von 3 Jahren, die er nach Enddeckung dieses Mangels hat, reagiert und somit hat er erstmal alles richtig gemacht.
 
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Ich habe nicht gesagt das es Auslegungssache ist WELCHEN Paragraphen man nimmt. Ich sagte man kann den Paragraphen auslegen!

Natürlich kann der Verkäufer nachbessern. Aber das liegt ja im Interesse des Käufers. Er ist ja mit dem Gerät zufrieden, nur mit dem Fehler halt nicht.

Ich bin nur davon ausgegangen das dies Gerät, es ist Gebraucht deswegen ein einmaliges Gerät, kein zweitesmal verfügbar ist, daher wäre der Kaufvertrag im schlimsten Fall hinfaellig, da der Verkäufer keinen Ersatz / Reparatur liefern könnte.

Wie gesagt, Ausbidlungszeit ist noch nicht lange her, und mir ist durchaus auch der Fehler passiert das ich dem Kunden eine "falsche Ware" schickte.

Er hat nen LED-Display bestellt, also hat er anspruch auf Dieses!

Wie er es nun bekommt ist zweitrangig. Ob der Vertrag nichtig / hinfaellig ist weil es kein adäquates Ersatzgerät gibt oder er eine Reparatur bekommt oder eine Wertminderung. Das ist letzendlich ja egal. Er hat für ein höherwertiges Gerät bezahlt und darauf anspruch.

Er hat innerhalb seiner Frist von 3 Jahren, die er nach Enddeckung dieses Mangels hat, reagiert und somit hat er erstmal alles richtig gemacht.

Selbst wenn der TS ein Wandlungsrecht hätte (was er faktisch nicht hat - er kann ja nicht einmal nachweisen, dass ein LED-Display vereinbart war) müsste er nach der langen Nutzungsdauer dem Verkäufer den Wertverlust (durch die Nutzung und durch Zeitablauf) vergüten. Einfach so zurückschicken und vollen Kaufpreis zurückverlangen ist nicht. Das ist so oder so eine haarige Geschichte die sich bei dem Betrag, um den es geht, niemals lohnen würde.

Die sinnvollste Lösung wäre noch eine Minderung, d.h. Herabsetzung des Kaufpreises um den Betrag, den ein CCFL-Gerät weniger wert ist / zum Kaufzeitpunkt weniger wert war. Aber wie gesagt - er kann nicht beweisen, dass LED vereinbart war, im Kaufvertrag steht's nicht drin, also ist's eh egal.
 
Aber nur weil im KV nicht drinsteht heist es nicht das er kein Anspruch drauf hat. Eine glaubwürdige Aussage reicht, aber das würd wieder in einer Endlosen diskussion enden :P

Aber soweit geb ich dir recht. Trotzdem würde ich dem Verkäufer, vorallem da er sich nicht meldet, nen bischele in den Arsch treten;)
 
Ich habe nicht gesagt das es Auslegungssache ist WELCHEN Paragraphen man nimmt. Ich sagte man kann den Paragraphen auslegen!

Natürlich kann der Verkäufer nachbessern. Aber das liegt ja im Interesse des Käufers. Er ist ja mit dem Gerät zufrieden, nur mit dem Fehler halt nicht.

Ich bin nur davon ausgegangen das dies Gerät, es ist Gebraucht deswegen ein einmaliges Gerät, kein zweitesmal verfügbar ist, daher wäre der Kaufvertrag im schlimsten Fall hinfaellig, da der Verkäufer keinen Ersatz / Reparatur liefern könnte.

Wie gesagt, Ausbidlungszeit ist noch nicht lange her, und mir ist durchaus auch der Fehler passiert das ich dem Kunden eine "falsche Ware" schickte.

Er hat nen LED-Display bestellt, also hat er anspruch auf Dieses!

Wie er es nun bekommt ist zweitrangig. Ob der Vertrag nichtig / hinfaellig ist weil es kein adäquates Ersatzgerät gibt oder er eine Reparatur bekommt oder eine Wertminderung. Das ist letzendlich ja egal. Er hat für ein höherwertiges Gerät bezahlt und darauf anspruch.

Er hat innerhalb seiner Frist von 3 Jahren, die er nach Enddeckung dieses Mangels hat, reagiert und somit hat er erstmal alles richtig gemacht.

Und noch was: Der Vertrag ist auf keinen Fall nichtig. Weder Sachmangel noch Falschlieferung führen zur Nichtigkeit eines Kaufvertrags (wäre ja lustig, da könnte ich ja nach einem Verkauf, den ich bereue, eine Möhre statt eines Notebooks schicken und mich dann auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen - geiles Rechtsprinzip!).

Und er hat keine Frist von 3 Jahren nach Entdeckung eines Mangels - diese Frist gibt's nur bei Garantien und ich sehe hier nirgends etwas von einer "LED-Garantie".

Insofern solltest Du deine Lehrunterlagen vielleicht noch mal etwas genauer durchlesen, bevor Du anderen anhand deiner Resterinnerungen die (Jura-)Welt erklärst.
 

Durchaus habe ich mit Nichtig ein falsches Wort gewählt.

Da gebe ich dir recht.

Und nein meine Defintion ist soweit richtig, das ich sagte das geschaut werden muss:
Privat oder Gewerblich.

Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war muss er innerhalb der GEWÄHRLEISTUNG! (nicht zu Verwechseln mit deiner angesprochenen Garantie) gemeldet werden.
Ein versteckter Mangel muss innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet werden. Stimmt da hab ich mich verhauen (Aber es gibt durchaus Mangelfristen die 3-Jahre nach der Entdeckung gelten) und das noch nicht mal unverzüglich nach Auffallen


  • versteckter Mangel: Versteckte Mängel können auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht entdeckt werden. Sie könnten nur durch z. B. Zerlegen einer Maschine oder ähnliches sichtbar werden.
Mal aus Wikipedia. Ich denke das passt hier ganz gut.
 

Durchaus habe ich mit Nichtig ein falsches Wort gewählt.

Da gebe ich dir recht.

"Nichtig" nicht nur ein falsches Wort - Nichtigkeit ist etwas hätte völlig Anderes und hätte ganz andere Rechtsfolgen (--> Rückgewähr nach §812, ungerechtfertigte Bereicherung anstelle Kaufvertragsrecht $433ff).

Und nein meine Defintion ist soweit richtig, das ich sagte das geschaut werden muss:
Privat oder Gewerblich.
Ja, aber nur insofern, als bei gewerblichen Verkäufern für den Verkäufer noch die HGB-Vorschriften zur Anwendung kommen.

Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war muss er innerhalb der GEWÄHRLEISTUNG! (nicht zu Verwechseln mit deiner angesprochenen Garantie) gemeldet werden.
Ein versteckter Mangel muss innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet werden. Stimmt da hab ich mich verhauen (Aber es gibt durchaus Mangelfristen die 3-Jahre nach der Entdeckung gelten) und das noch nicht mal unverzüglich nach Auffallen
  • versteckter Mangel: Versteckte Mängel können auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht entdeckt werden. Sie könnten nur durch z. B. Zerlegen einer Maschine oder ähnliches sichtbar werden.
Mal aus Wikipedia. Ich denke das passt hier ganz gut.

Nein, das passt nicht gut, siehe §§438, 475, 476 BGB:

- Normalerweise gilt 2 Jahre ab Gefahrübergang, nicht ab Entdeckung, §438 I 3
- 3 Jahre ab Entdeckung gibt's bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (z.B. arglistiges Verschweigen des Unfalls bei Unfallwagen), §438 III
- für versteckte Mängel ist insbesondere die Regelung mit der Beweislastumkehr geschaffen, die es dem Kunden innerhalb der ersten 6 Monate die Pflicht abnimmt, zu beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war (§476), trotzdem ist nach zwei Jahren Schluss
- bei Gebrauchtwaren kann der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken, §475 II. Ich nehme an, dass er das gemacht hat.


Wie du aus einem "statt CCFL LED geliefert" arglistiges Verschweigen konstruieren willst, zumal der Mangel (geringere Leuchtstärke) schon beim ersten Anschalten offen sichtbar ist, ist mir ein Rätsel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du unterstellst mir hier immer mehr Dinge das ist so herrlich ;)

Ich rede von einem effen versteckten Mangel. Da stimmt meine letzte Aussage.
Zudem habe ich ich DORT schon geschrieben: Shit stimmt mit den 3 Jahren hab ich verhauen.

Nun profilierst du dich hier ein wenig (und holst dir darauf einen runter?) weil ich meine Fehler eingestehe und du weiter drauf rumhackst?

Lies mal was geschrieben wird.

Ja mit nichtig. Natürlich hat es einen anderen Sinn / Wert dieses Wort und eine anderen Rechtshintergrund. Tut nichts zur Sache das ichs ganz einfach verhauen habe! Ich bin mir dessen durchaus bewsust was eine nichtigkeit bedeutet.

Und klar .. OHNE Spezieller Software ODER Zerlegung ist es NICHT ersichtlich das es ein CCFL-Display ist. Ob arglistig .. weiß ich nicht hab ich NIE unterstellt.

Selbst bei Beschränkung auf 1 Jahr ( was er wahrscheinlich tat) WÄRE er noch in der richtigen Zeit.

Also wieder nur viel viel Blablub von dir.

Kannst gerne noch drauf antworten. Aber ich werde das Thema heir nicht weiterverfolgen. Kein Nerv damit das hier son kleinkarierter Idiot rumrennt und alles was hier geschrieben wird in 1000x Stücke zerreist und sich dabei totaaal geil findet weiler Wikipedia zitieren kann und mit Hilfe von google.de sogar versteht.

Ich schrieb in einem meiner ersten Posts schon das er das irgendwo Verifizieren soll und das das nurn Anstoß (der defintiv Richtig ist) in die richtige Richtung ist.

Er hat den Anspruch drauf. Ob es sich lohnt? Keine Ahnung, da scheint er sich auch nicht sicher sonst hätt er diesen Thread nicht aufgemacht.

Geruhsamen Tag :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du unterstellst mir hier immer mehr Dinge das ist so herrlich ;)

Ich rede von einem effen versteckten Mangel. Da stimmt meine letzte Aussage.
Zudem habe ich ich DORT schon geschrieben: Shit stimmt mit den 3 Jahren hab ich verhauen.

Nun profilierst du dich hier ein wenig (und holst dir darauf einen runter?) weil ich meine Fehler eingestehe und du weiter drauf rumhackst?

Lies mal was geschrieben wird.

Ja mit nichtig. Natürlich hat es einen anderen Sinn / Wert dieses Wort und eine anderen Rechtshintergrund. Tut nichts zur Sache das ichs ganz einfach verhauen habe! Ich bin mir dessen durchaus bewsust was eine nichtigkeit bedeutet.

Und klar .. OHNE Spezieller Software ODER Zerlegung ist es NICHT ersichtlich das es ein CCFL-Display ist. Ob arglistig .. weiß ich nicht hab ich NIE unterstellt.

Selbst bei Beschränkung auf 1 Jahr ( was er wahrscheinlich tat) WÄRE er noch in der richtigen Zeit.

Also wieder nur viel viel Blablub von dir.

Mich stört einfach, dass Du hier einfach Behauptungen machst, die von vorne bis hinten nicht stimmen. Und wenn so ein Quatsch behauptet wird, dann möchte ich das nicht so stehen lassen, am Ende glaubt's noch jemand.
An Deiner Stelle würde ich mich einfach mal etwas zurückhalten und nicht haufenweise falsche Behauptungen in die Welt setzen über etwas, von dem ich keine Ahnung habe.

Und das mit dem "runterholen" ist einfach unter der Gürtellinie und hat hier keinen Platz.
 
Es scheint ja der Wahrheit zu entsprechend ;) Du lässt dich ja immer noch völlig aus ;)

Und nein die Behauptungen sind nicht falsch. Du haust hier auch massig falsches Zeug raus (Verwechslung Gewährleistung / Garantie) und sowas lässte dezent unterm Tisch fallen ;)

Naja hab besseres nun zu tun als mich um so einen Kinderscheiß zu kümmern.

Werd nen Mod angeschreiben das er den Thread hier aufräumt.

*Winke* :)
 
Es scheint ja der Wahrheit zu entsprechend ;) Du lässt dich ja immer noch völlig aus ;)

Und nein die Behauptungen sind nicht falsch. Du haust hier auch massig falsches Zeug raus (Verwechslung Gewährleistung / Garantie) und sowas lässte dezent unterm Tisch fallen ;)

Naja hab besseres nun zu tun als mich um so einen Kinderscheiß zu kümmern.

Werd nen Mod angeschreiben das er den Thread hier aufräumt.

*Winke* :)

Ich bin sprachlos.
 
m.E. gibt es hier nicht viel "aufzuräumen".

Die Beiträge gehören alle mehr oder weniger zum Thema, Verstöße gegen die Forenregeln habe ich bisher keine gefunden (wenn man von einem Fäkalwort zwei Beiträge über diesem absieht) und in WSNP steht der Thread ja ;)
 
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