WUXGA-Display (15",17"): Pixelfehlerrate

Wilhelm6

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Wie sind Eure Erfahrungen mit der Häufigkeit von Pixelfehlern (http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/document.do?lndocid=MIGR-69856) der WUXGA-Displays bei den W500/700-Modellen? Empfiehlt es sich, vor dem Kauf vom Händler eine Pixelfehlerprüfung machen zu lassen, oder kann man darauf verzichten (ggf. hat man nach dem Fernabsatzgesetz als "natürliche Person" nach Erhalt der Ware zwar die bekannte 14-Tage-Rückgabefrist [http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz], die evtl. Rücksendung z.B. wg. Pixelfehlern wäre jedoch auch mit Zeitaufwand verbunden)?
 
@ BerndDahlem, Cecom, Gabber_Gandalf, keyser soze, MarioP, Opportunity.One, pe-regrin, schnubbi, Tiejaeger, tom50354, Torben84, vitki, Volker1965, W500

Sind die im "W-Serie"-Forum laufenden W500/700 TPs von Pixelfehlern betroffen? Mit den bislang 14 Geräten (13 x W500, 1x W700) von BerndDahlem, Cecom, Gabber_Gandalf, keyser soze, MarioP, Opportunity.One, pe-regrin, schnubbi, Tiejaeger, tom50354, Torben84, vitki, Volker1965, W500 ließe sich ja schon eine Aussage treffen. Hattet Ihr Eure Maschinen mit oder ohne Pixelfehlertest geordert?
 
pixelfehler können immer auftreten ... und bei den neupreisen machen die 20-30 euro pixelfehlerüberprüfung doch auch nix mehr aus ...
 
Ich hatte bis vor Kurzem noch nie etwas von Pixelfehlergarantie gehört! ^^ Hatte schon ein paar Notebooks und nie Probleme gehabt. Und Pixelfehler sah ich persönlich bisher auch äusserst selten...
 
[quote='verdi',index.php?page=Thread&postID=476307#post476307]pixelfehler können immer auftreten ... und bei den neupreisen machen die 20-30 euro pixelfehlerüberprüfung doch auch nix mehr aus ...[/quote]Das sehe ich auch so. Dennoch wäre es interessant zu wissen, in welchem Ausmaß die WUXGA-Displays der W-Serie betroffen sind. Wenn man auf den Webseiten von einigen Händlern die entsprechenden Formulierungen zum Angebot eines Pixelfehlertests liest, stellt sich die Frage, ob man zumindest unmittelbar nach Zusendung und beim eigenem Nachprüfen (z.B. Frist von 1-3 Tagen, s.u.) wirklich Anspruch auf Pixelfehlerfreiheit hat oder ob sich ein Händler im Zweifelsfall berechtigt auf potentiell neu aufgetretene Pixelfehler nach Verlassen seiner Geschäftsräume (z.B. während des Transports etc.) berufen kann.

Beispiel 1 (http://www.notebook.de/lenovo-thinkpad-w500-g-876/)
[Dies ist aus meiner Sicht eine vorbildliche, da wirklich exakte Formulierung]:
"Pixelfehlerfreie TFT Garantie: Details
Erläuterung

Pixelfehler treten in der Regel während des Produktionsprozesses des TFT-Displays und nicht beim Betrieb des Gerätes auf, werden aber dennoch vom Hersteller nicht ausgeschlossen.
Um Ihnen ein pixelfehlerfreies TFT-Display zu garantieren, können Sie unseren Service Pixelfehler Display Garantie in Anspruch nehmen.
Zur Vorgehensweise

Unsere Technikabteilung wird das vom Hersteller versiegelte Paket öffnen um das TFT-Display des Notebooks umfangreich auf Pixelfehler jeglicher Art zu überprüfen. Sollte das Display Pixelfehler oder Sub-Pixelfehler aufweisen, bekommen Sie dieses Gerät nicht zugesendet und es wird ein weiteres geöffnet, bis wir ein Notebook haben, was keinen Fehler aufzeigt.
Sie haben zusätzlich noch bis zu 3 Tage nach Erhalt des Gerätes die Möglichkeit dieses wegen auftretender Pixelfehler gegen zu kontrollieren und ggf. zu reklamieren; dabei ist ein einzelner beschädigter Pixel ausreichend.
Um in diesem Fall eine reibungslose Rückabwicklung zu ermöglichen, werden von Notebook-Shop die Seriennummern aller Geräte erfasst."

Beispiel 2 (https://www.lapstars.de/product_info.php?products_id=1993)
[Hier bin ich mir nicht sicher, welches Procedere mich im Zweifelsfall erwarten würde]:
"Pixelfehler-Prüfung für Ihr bestelltes Notebook.
Das vom Hersteller versiegelte Paket wird geöffnet und das Display des Notebooks einer Prüfung auf Pixelfehler unterzogen. Somit kann garantiert werden, dass Ihr Gerät ohne Pixelfehler unser Haus verläßt. Dies hat natürlich keinen Einfluß auf nach der Prüfung auftauchende Pixelfehler.
Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass eine Erstattung dieser Dienstleistung nicht möglich ist."

Beispiel 3 (http://www.uni-notebooks.de/Single-Ansicht.140.0.html?&cHash=891d283c42&tx_ttproducts_pi1[backPID]=783&tx_ttproducts_pi1[product]=3216)
[Hier keine weiteren Angaben]:
"Pixelfehlerprüfung
Wir überprüfen Ihr System vor Auslieferung auf Pixelfehler."

Beispiel 4
In einem anderen Fall (die Website finde ich jetzt leider nicht sofort wieder) wurden Geräte bei der Pixelfehlerprüfung nur dann "ausgemustert", falls "helle" Pixelfehler auftreten sollten.
 
@wilhelm6

was ist bei notebook.de vorbildlich ( haha ) und exakt formuliert ???

Sollten Pixelfehler innerhalb von 3 Tagen auftreten, darf man zurückschicken - Leute !!!! Laßt Euch doch nicht für dumm verkaufen. Dieser Spruch ist abmahntauglich, da er dass Widerrufsrecht untergräbt. Jeder Endverbaucher hat 14 Tage Widerrufsrecht ( bei Ebay einen Monat ) - und dann ist es völlig schnuppe ob das Ding wegen nem Pixelfehler zurückgeht oder nicht ! Pixefehler treten nachweislich auch im laufenden Betrieb auf, hier versucht nur jemand ein paar Euro nebenbei zu verdienen...
 
[quote='Michell',index.php?page=Thread&postID=476448#post476448]@wilhelm6

was ist bei notebook.de vorbildlich ( haha ) und exakt formuliert ???

Sollten Pixelfehler innerhalb von 3 Tagen auftreten, darf man zurückschicken - Leute !!!! Laßt Euch doch nicht für dumm verkaufen. Dieser Spruch ist abmahntauglich, da er dass Widerrufsrecht untergräbt. Jeder Endverbaucher hat 14 Tage Widerrufsrecht ( bei Ebay einen Monat ) - und dann ist es völlig schnuppe ob das Ding wegen nem Pixelfehler zurückgeht oder nicht ! Pixefehler treten nachweislich auch im laufenden Betrieb auf, hier versucht nur jemand ein paar Euro nebenbei zu verdienen...[/quote]@Mitchell
Dann ist ein Pixelfehlertest letztlich nur für einen Geschätskunden sinnvoll, da für diesen das Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag nicht gilt (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht, http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag).
 
Wer sagt denn dass das 14 tägige Fernabsatzgesetz für ein Gerät mit Pixelfehlerprüfung überhaupt noch gilt? Ohne Jurist zu sein könnte ich mir gut vorstellen dass dieses Vorselektieren so wie eine Einzelanfertigung behandelt wird und damit evtl. das Fernabsatzgesetz nicht mehr zum tragen kommt. Vielleicht weiß ja jemand mehr. Und mit dem 14tägigen Rückgaberecht braucht es normalerweise wirklich keine Pixelfehlerprüfung.
 
Hab ich das Rückgaberecht auch, wenn ich die Verpackung aufgerissen, den Akku geladen, meine Fingerabdrücke draufgeschmiert und was weiß ich net noch alles hab? Soweit ich weiß versuchen zumindest mal die etwas "unseriöseren" Onlinehändler deshalb, Pixelfehler vom 14-tägigen Rückgaberecht kategorisch auszuschließen..
 
Hier gibt es auch eine Diskussion über Pixelfehler: Enttäuscht vom Lenovo. In einem anderen Unterforum des http://www.thinkpad-forum.de oder anderswo im Netz (finde die Quelle jetzt leider nicht wieder) wurde der Standpunkt vertreten, daß selbst z.B. der Einbau einer anderen Festplatte durch den Händler auf Kundenwunsch o.ä. NICHT als "Einzelanfertigung" zu werten und auch das Öffnen der Verpackung/Herstellersiegel und die Inbetriebnahme eines Computers vor einer Rücksendung im Rahmen des Widerrufrechts rechtlich NICHT zu beanstanden seien. Vielleicht gibt es ja in unserem Forum einen mitlesenden Juristen.
 
Meine Erfahrungen mit Notebookdisplays sind, dass Pixelfehler eher die Regel sind als Ausnahme. Die meisten scheinen es aber gar nicht zu sehen.
 
Ergänzend ein kurzes wright-up aus PRAD (http://www.prad.de/new/monitore/specials/fernabsatzgesetz-fag-pixelfehlertest-teil2.html):

"REPORTAGE
Unabhängig davon ist niemand davor gefeit, selber einen Rückläufer zu erhalten. Rückläufer können meistens nicht vom Händler an den Großhändler oder Hersteller zurückgesandt werden, also müssen sie wieder als Neugerät oder anderweitig z.B. als Vorführgerät verkauft werden. In der Regel werden Rückläufer wieder als Neuware veräußert. Nur wenige Händler kennzeichnen Rückläufer und verkaufen diese mit einem Preisnachlass.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und ein Gerät ohne Pixelfehler erhalten, besteht die Möglichkeiten einen Pixelfehlertest, den manche Händler anbieten, durchführen zu lassen. Hierbei garantiert der Händler einen Monitor, der frei von Pixelfehlern ist. Gegen ein Entgelt von ca. 20,00 Euro wird diese Dienstleistung bei wenigen Händlern angeboten. Eine zweischneidige Angelegenheit: Führt ein seriöser Händler diese
Überprüfung tatsächlich durch und verschickt in diesem Fall wirklich ein pixelfehlerfreies Gerät, so bleibt ihm theoretisch nichts anderes übrig, als alle anderen ("durchgefallenen") Geräte an die Kunden zu versenden, die eine Überprüfung nicht in Anspruch genommen haben. Im Vorfeld sollten Sie eventuell abklären, was mit den Geräten passiert, die zwar in die Pixelfehlerklasse II fallen, jedoch beim Pixelfehlertest des Verkäufers durchgefallen sind.

Es häufen sich überdies die Erfahrungen, dass des Öfteren Händler das Gerät als "getestet" deklarieren, tatsächlich aber ein TFT mit Pixelfehlern beim Kunden ankommt – will der Kunde nun reklamieren, hat er unter Umständen nur noch mehr Ärger.

Bei einer Rücksendung wird die Dienstleistung des Pixelfehlertests nicht rückerstattet. Als Käufer sollten Sie sich daher bereits vorher eine Regelung zusichern lassen, die festlegt, was passiert wenn trotz Pixelfehlertest noch Fehler vorhanden sind.


Personen die von den Möglichkeiten des FAG zu exzessiv Gebrauch machen, riskieren unter Umständen eine (ggf. einstweilige) Sperrung für einen Neukauf beim selben Shop.

Grundsätzlich sollten Sie bereits beim Kauf eine mögliche Rücksendung der Ware einkalkulieren. Deshalb ist es insbesondere wichtig welche Zahlungsmöglichkeiten der Händler anbietet. Bei Vorauskasse und Nachnahme sind Sie auf die Kooperation und Seriosität des Händlers angewiesen und haben keine Möglichkeit mehr an das bereits gezahlte Geld zu kommen, es sei denn der Händler überweist Ihnen das Geld zurück.

Bei den Zahlungsarten wird hauptsächlich Vorkasse, Lastschrift, Kreditkarte, Nachnahme und Zahlung auf Rechnung angeboten. Letzteres stellt die sicherste Möglichkeit der Bezahlung für den Kunden dar. Allerdings wird Zahlung auf Rechnung für Privatkunden meist nur von sehr großen Versendern angeboten oder sie bleibt Groß- und Stammkunden sowie Firmen und öffentlichen Einrichtungen vorbehalten. Dies ist mit der Angst der Onlineshops vor Betrügern zu rechtfertigen; außerdem muss der Händler deutlich länger auf sein Geld warten.

Nachnahme ähnelt dem klassischen "Ware-gegen-Geld" am ehesten. Der Paketdienst händigt Ihnen den Monitor gegen Barzahlung an der Haustür aus. In der Regel gestattet der Paketbote eine vorherige Prüfung nicht. Sie zahlen also für die Ware, ohne diese vorher prüfen zu können.

Kreditkartenzahlungen sind im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung für beide Seiten bequem. Allerdings werden zusätzliche Gebühren für den Händler fällig, weshalb nicht jeder Shop diese Zahlungsmethode anbietet. Bei einer nicht korrekten oder verzögerten Kaufpreiserstattung besteht die Möglichkeit die Belastung bei der
Kreditkartengesellschaft zu reklamieren und die Rückbuchung zu verlangen. Für den Käufer bietet dies eine zusätzliche Sicherheit.

Bei der Zahlung per Lastschrift bucht der Shop den Betrag von Ihrem Girokonto ab. Im Notfall haben Sie als Kunde nach der Abbuchung des Betrags sechs Wochen Zeit eine Rückbuchung bei der Bank zu veranlassen.
Die Gebühr hierfür wird dem Abbuchenden in Rechnung gestellt.

Die für den Kunden unsicherste Zahlungsmethode ist die Vorkasse: Hier wird dem Shop der komplette Betrag überwiesen. Erst nach Gutschrift auf dessen Konto geht die Ware auf die Reise. Das Geld kann nicht mehr zurückgeholt werden. Bei Rücksendung der Ware ist man auf Kulanz und Bonität des Verkäufers angewiesen. Bei Streitigkeiten über den Erstattungsbetrag, muss gegebenenfalls auch die Einschaltung eines Rechtsbeistandes mit eingeplant werden. Aus diesem Grund sollten Sie nicht den erstbesten Shop aus der Preissuchmaschine wählen, sondern sich vor dem Kauf darüber informieren, wie der Shop von anderen Kunden bewertet wurde. Nicht immer ist der Shop mit dem ünstigsten Preis auch die beste Alternative.

Zu guter Letzt: Sowohl als Händler als auch Käufer sollten Sie versuchen, die Fairness im Onlinegeschäft zu wahren! Nur unter dieser Prämisse kann Onlinehandel vernünftig funktionieren.

Sind sie noch komplett unschlüssig, welcher Bildschirm es werden soll, haben Sie alternativ bei Elektronikfachmärkten immer noch die Möglichkeit, eine breite Palette an Bildschirmen gleichzeitig begutachten zu können. Haben Sie sich für ein Modell entschieden, zeigen sich manche Mitarbeiter bereitwillig, es auszupacken und aufzubauen. So wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihr Wunschgerät auf Herz und Nieren, sprich auf etwaige Pixelfehler zu testen - ggf. durch Aufspielen von mitgebrachter Software.
Eine Eselsgeduld was das Durchwühlen des Lagers nach pixelfehlerfreien Geräten angeht können Sie hier zwar nicht erwarten, doch bleiben Sie vor etwaigen Stolperfallen wie eine Wertminderung gefeit - die gibt es
beim Aufbauen für den Kunden vor Ort nicht."


Manche Online-Händler scheinen bei Rücksendung dem Kunden auch einen Betrag für "Wertminderung" durch Gebrauch der Sache vom rückzuerstattenden Kaufpreis abzuziehen oder auch Versandgebühren nicht zu erstatten (oder dies zumindest versuchen): http://geizhals.at/eu/?sb=1747,,127773.
 
[quote='Wilhelm6',index.php?page=Thread&postID=476127#post476127]..., die evtl. Rücksendung z.B. wg. Pixelfehlern wäre jedoch auch mit Zeitaufwand verbunden)?[/quote]
Zeit scheinst Du doch genug zu haben? :D
 
RE: RE: WUXGA-Display (15",17"): Pixelfehlerrate

[quote='xlr2',index.php?page=Thread&postID=478445#post478445]

[quote='Wilhelm6',index.php?page=Thread&postID=476127#post476127]..., die evtl. Rücksendung z.B. wg. Pixelfehlern wäre jedoch auch mit Zeitaufwand verbunden)?[/quote]
Zeit scheinst Du doch genug zu haben? :D[/quote] :thumbsup:
 
Guten Abend zusammen,

ich habe zwar kein W-, sondern noch ein T-Thinkpad mit WUXGA, welche sich aber ja ziemlich ähnlich sind.

Wie an anderer Stelle hier schonmal berichtet, hatte ich das T61p leider erst 2x zurücksenden müssen, jedes Mal ein Pixelfehler. Die Kartons waren auch beide schon entsiegelt, d.h. es waren scheinbar Retouren-Geräte. Ein Pixelfehlertest wurde nicht angeboten. Bezahlt hatte ich ganz bewusst jeweils per Kreditkarte, der Händler (großer Anbieter aus Dresden ;-)) war aber fair und erstattete auch ohne Druck zügig.

Die dritte Bestellung gab ich dann bei einem kleineren Händler auf, per Nachnahme (Kreditkarte nicht angeboten). Mit Pixelfehlertest. Der DHL-Zusteller war zudem so geduldig und ließ mir gut 5 Minuten zum Testen auf Pixelfehler. Ich hatte mir dazu vorab eine Boot-CD mit CHZ TFT-Test gebrannt und konnte das TP damit sofort hochfahren (Starten, ins BIOS, CD-Laufwerk öffnen und CD einlegen, Neustart), ohne Windows einzurichten. Es war alles OK - ansonsten hätte ich die Nachnahme-Sendung noch verweigern und nicht bezahlen können. Das macht aber wohl nicht jeder DHL-Fahrer. Der kleinere Händler war zwar letztlich OK und lieferte ein TP ohne Pixelfehler. Er antwortete aber auch nur auf Rückfragen, die für ihn angenehm waren (Verfügbarkeit), auf für ihn kritischere Fragen (z.B. nach dem genauen Rückgabe-Procedere) gar nicht. D.h. im Reklamationsfall hätte der sicher Probleme gemacht. Gut, dass es dazu nicht kam.

Meine Empfehlung daher: Am besten bei einem großen Anbieter mit Pixelfehlertest auf Kreditkarte bestellen. Denn da kümmern sich i.d.R. angestellte Mitarbeiter um Retouren, und die haben deutlich weniger Eigeninteresse, dem Kunden eine Rücknahme zu verweigern, als Inhaber von Kleinunternehmen, denen die Kosten aus der eigenen Tasche gehen.

Übrigens finde ich einen Pixelfehlertest auch für Privatkunden mit Rückgaberecht sinnvoll. Denn ich zahle lieber 20 Euro, als Arbeit, Zeit und Nerven mit Rücksendungen zu verlieren.
 
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