Ergänzend ein kurzes wright-up aus PRAD (
http://www.prad.de/new/monitore/specials/fernabsatzgesetz-fag-pixelfehlertest-teil2.html):
"REPORTAGE
Unabhängig davon ist niemand davor gefeit, selber einen Rückläufer zu erhalten. Rückläufer können meistens nicht vom Händler an den Großhändler oder Hersteller zurückgesandt werden, also müssen sie wieder als Neugerät oder anderweitig z.B. als Vorführgerät verkauft werden. In der Regel werden Rückläufer wieder als Neuware veräußert. Nur wenige Händler kennzeichnen Rückläufer und verkaufen diese mit einem Preisnachlass.
Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und ein Gerät ohne Pixelfehler erhalten, besteht die Möglichkeiten einen Pixelfehlertest, den manche Händler anbieten, durchführen zu lassen. Hierbei garantiert der Händler einen Monitor, der frei von Pixelfehlern ist. Gegen ein Entgelt von ca. 20,00 Euro wird diese Dienstleistung bei wenigen Händlern angeboten. Eine zweischneidige Angelegenheit: Führt ein seriöser Händler diese
Überprüfung tatsächlich durch und verschickt in diesem Fall wirklich ein pixelfehlerfreies Gerät, so bleibt ihm theoretisch nichts anderes übrig, als alle anderen ("durchgefallenen") Geräte an die Kunden zu versenden, die eine Überprüfung nicht in Anspruch genommen haben. Im Vorfeld sollten Sie eventuell abklären, was mit den Geräten passiert, die zwar in die Pixelfehlerklasse II fallen, jedoch beim Pixelfehlertest des Verkäufers durchgefallen sind.
Es häufen sich überdies die Erfahrungen, dass des Öfteren Händler das Gerät als "getestet" deklarieren, tatsächlich aber ein TFT mit Pixelfehlern beim Kunden ankommt – will der Kunde nun reklamieren, hat er unter Umständen nur noch mehr Ärger.
Bei einer Rücksendung wird die Dienstleistung des Pixelfehlertests nicht rückerstattet. Als Käufer sollten Sie sich daher bereits vorher eine Regelung zusichern lassen, die festlegt, was passiert wenn trotz Pixelfehlertest noch Fehler vorhanden sind.
Personen die von den Möglichkeiten des FAG zu exzessiv Gebrauch machen, riskieren unter Umständen eine (ggf. einstweilige) Sperrung für einen Neukauf beim selben Shop.
Grundsätzlich sollten Sie bereits beim Kauf eine mögliche Rücksendung der Ware einkalkulieren. Deshalb ist es insbesondere wichtig welche Zahlungsmöglichkeiten der Händler anbietet. Bei Vorauskasse und Nachnahme sind Sie auf die Kooperation und Seriosität des Händlers angewiesen und haben keine Möglichkeit mehr an das bereits gezahlte Geld zu kommen, es sei denn der Händler überweist Ihnen das Geld zurück.
Bei den Zahlungsarten wird hauptsächlich Vorkasse, Lastschrift, Kreditkarte, Nachnahme und Zahlung auf Rechnung angeboten. Letzteres stellt die sicherste Möglichkeit der Bezahlung für den Kunden dar. Allerdings wird Zahlung auf Rechnung für Privatkunden meist nur von sehr großen Versendern angeboten oder sie bleibt Groß- und Stammkunden sowie Firmen und öffentlichen Einrichtungen vorbehalten. Dies ist mit der Angst der Onlineshops vor Betrügern zu rechtfertigen; außerdem muss der Händler deutlich länger auf sein Geld warten.
Nachnahme ähnelt dem klassischen "Ware-gegen-Geld" am ehesten. Der Paketdienst händigt Ihnen den Monitor gegen Barzahlung an der Haustür aus. In der Regel gestattet der Paketbote eine vorherige Prüfung nicht. Sie zahlen also für die Ware, ohne diese vorher prüfen zu können.
Kreditkartenzahlungen sind im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung für beide Seiten bequem. Allerdings werden zusätzliche Gebühren für den Händler fällig, weshalb nicht jeder Shop diese Zahlungsmethode anbietet. Bei einer nicht korrekten oder verzögerten Kaufpreiserstattung besteht die Möglichkeit die Belastung bei der
Kreditkartengesellschaft zu reklamieren und die Rückbuchung zu verlangen. Für den Käufer bietet dies eine zusätzliche Sicherheit.
Bei der Zahlung per Lastschrift bucht der Shop den Betrag von Ihrem Girokonto ab. Im Notfall haben Sie als Kunde nach der Abbuchung des Betrags sechs Wochen Zeit eine Rückbuchung bei der Bank zu veranlassen.
Die Gebühr hierfür wird dem Abbuchenden in Rechnung gestellt.
Die für den Kunden unsicherste Zahlungsmethode ist die Vorkasse: Hier wird dem Shop der komplette Betrag überwiesen. Erst nach Gutschrift auf dessen Konto geht die Ware auf die Reise. Das Geld kann nicht mehr zurückgeholt werden. Bei Rücksendung der Ware ist man auf Kulanz und Bonität des Verkäufers angewiesen. Bei Streitigkeiten über den Erstattungsbetrag, muss gegebenenfalls auch die Einschaltung eines Rechtsbeistandes mit eingeplant werden. Aus diesem Grund sollten Sie nicht den erstbesten Shop aus der Preissuchmaschine wählen, sondern sich vor dem Kauf darüber informieren, wie der Shop von anderen Kunden bewertet wurde. Nicht immer ist der Shop mit dem ünstigsten Preis auch die beste Alternative.
Zu guter Letzt: Sowohl als Händler als auch Käufer sollten Sie versuchen, die Fairness im Onlinegeschäft zu wahren! Nur unter dieser Prämisse kann Onlinehandel vernünftig funktionieren.
Sind sie noch komplett unschlüssig, welcher Bildschirm es werden soll, haben Sie alternativ bei Elektronikfachmärkten immer noch die Möglichkeit, eine breite Palette an Bildschirmen gleichzeitig begutachten zu können. Haben Sie sich für ein Modell entschieden, zeigen sich manche Mitarbeiter bereitwillig, es auszupacken und aufzubauen. So wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihr Wunschgerät auf Herz und Nieren, sprich auf etwaige Pixelfehler zu testen - ggf. durch Aufspielen von mitgebrachter Software.
Eine Eselsgeduld was das Durchwühlen des Lagers nach pixelfehlerfreien Geräten angeht können Sie hier zwar nicht erwarten, doch bleiben Sie vor etwaigen Stolperfallen wie eine Wertminderung gefeit - die gibt es
beim Aufbauen für den Kunden vor Ort nicht."
Manche Online-Händler scheinen bei Rücksendung dem Kunden auch einen Betrag für "Wertminderung" durch Gebrauch der Sache vom rückzuerstattenden Kaufpreis abzuziehen oder auch Versandgebühren nicht zu erstatten (oder dies zumindest versuchen):
http://geizhals.at/eu/?sb=1747,,127773.