Wie versende ich ein Notebook richtig? (ohne speziellen Versandkarton)

Thomebau

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Da ich schon so oft falsch verpackte und daher beim Transport beschädigte Notebooks bekommen habe, veröffentliche ich hier eine kurze Anleitung an Beispiel des Thinkpad X220i:
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1. Man sucht sich einen Karton der richtigen Größe

  • nicht zu groß und nicht zu klein, ca. 10-15cm nach allen Seiten bei kleinen, leichten Gegenständen, bei größeren und schwereren mehr
  • die Stärke des Kartons sollte man dem Gewicht des zu versendenden Gegenstandes anpassen

Bei X220i ist dieser hier gerade recht:

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2. Das Notebook sollte man, um es vor Kratzern zu schützen, sorgfältig in Luftpolsterfolie wickeln. Vorher nimmt man den Akku heraus damit sich das Notebook nicht während dem Transport einschalten kann und die Festplatte Schaden nimmt.
Was außerdem leider absolut nicht mehr selbstverständlich ist, ist dass man das Notebook grob reinigt, wenn man Speichelspritzer auf dem Display und die Hundehaare vom Vorbesitzer findet ist das nicht gerade appetitlich.

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3. Der Akku wird natürlich separat verpackt.

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4. Nun gilt es den Karton zu füllen, dazu eine kleine Materialkunde:

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[1]

  • Luftpolsterfolie (optimal für alles ohne spitze Ecken, scharfe Kanten, nicht geeignet für sehr schwere Gegenstände)
  • Schaumstoff (je nach Härtegrad verwendbar wie Luftpolsterfolie, auch geeignet für schwere Gegenstände)
  • Lufttaschen (wie Luftpolsterfolie, nicht so flexibel einsetzbar, aber ideal um große Volumina auszugleichen)
[2]

  • schweres Packpapier (schön steif, gut zusammengeknüllt sehr flexibel einsetzbar und belastbar, nicht geeignet für sehr schwere Gegenstände, nicht gerade sanft zu empfindlichen Oberflächen)
  • geschlitzter/geschredderter Karton (schön steif, auch für schwerere Gegenstände geeignet, nicht unbedingt sanft zu empfindlichen Oberflächen)
[3]

  • Zeitungspapier (höchstens geeignet für leichte, kleine Gegenstände aus Kunststoff, für Notebooks nahezu ungeeignet, verliert bei feuchter Witterung jede Steifigkeit und Flexibilität)
  • dünnes Packpapier (siehe Zeitungspapier)


Was es noch gibt:

  • Schaumstoffchips (eigentlich sehr gutes Verpackungsmaterial, Eigenschaften siehe Schaumstoff, allerdings tut man keinem Empfänger einen Gefallen damit wenn der einen Karton voller kleiner Schaumstoffteile bekommt)

  • Styropor (sehr fest, daher schlecht an den zu verpackenden Gegenstand anzupassen, auch für schwere und scharfkantige Objekte geeignet, oftmals genutzt für extra angefertigte Verpackungen)

Worauf zu achten ist:
Auch hier gilt wieder der Grundsatz dass man das Füllmaterial an den Gegenstand anpassen muss, ist er klein und leicht, empfehle ich Packpapier, groß und schwer Styropor oder steifen Schaumstoff. Oftmals führt auch ein Mix (wie in diesem Beispiel verwendet) zum Ziel. Wichtig ist, dass keine Luft mehr im Karton ist und sich so nichts mehr hin und her bewegen kann. Das Notebook muss komplett fest im Karton sitzen, durch Schütteln darf es sich nicht verschieben. Daher ist darauf zu achten dass man ausreichend steifes Füllmaterial nimmt um zu verhindern dass es einfach zerdrückt wird.

5. Man legt den Boden des Kartons mit dem richtigen Füllmaterial aus, darauf kommt dann das Notebook.

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6. Nun bedeckt man das Notebook mit einer dünnen Lage Füllmaterial um es vor dem Zubehör zu schützen. Auch die Ränder müssen nach allen Seiten hin abgepolstert und gefüllt werden.

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7. Das Netzteil und das Kabel braucht man nicht extra zu verpacken, die sind nicht so empfindlich und kommen oben auf, zusammen mit dem bereits verpackten Akku.

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10. Anschließend mit etwas mehr Füllmaterial auffüllen als man für angemessen hält (man muss es trotzdem noch ohne zu großen Kraftaufwand rein bekommen).

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11. Den Karton sorgfältig zu kleben (nicht am Klebeband sparen).

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12. Das Versandetikett auf einer der großen Flächen aufkleben.

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Jetzt muss man das Paket nur noch bei der Post abgeben und wenn man sich an all meine Ratschläge gehalten hat wird es mit einer Wahrscheinlichkeit von 98% heil ankommen. Klar, wenn jemand mit einem Stapler drüber fährt oder mit ner Zinke in die Ladung sticht statt in die Palette kann diese Verpackung auch nichts mehr retten, aber für den "normalen" Versand ist das Notebook jetzt gut verpackt.

In etwas sorgfältigerer Formatierung auch hier auf meiner Website zu finden. Beim kopieren hats die irgendwie zerschossen und ich habe sie jetzt mal nur notdürftig angepasst.
 
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Dafür könntest du genauso gut Alufolie nutzen, oder Papier. Ich hoffe du verstehst wieso ich das etwas verwirrend finde. Luftpolsterfolie kann einen wirklich guten Zweck erfüllen, allerdings nicht bei einer einzigen Lage bei einem derartig schweren Objekt.

Achso, nee die hab ich nur genommen weil sie reichlich vorhanden ist ;)
 
Dafür könntest du genauso gut Alufolie nutzen, oder Papier. Ich hoffe du verstehst wieso ich das etwas verwirrend finde. Luftpolsterfolie kann einen wirklich guten Zweck erfüllen, allerdings nicht bei einer einzigen Lage bei einem derartig schweren Objekt.

Ich habe im Herbst in einem Lager gearbeitet, da wurden 2m² große und 15mm dicke Platten aus eloxiertem Aluminium ebenfalls in Luftpolsterfolie eingewickelt. Sinn und Zweck war allein der Schutz vor Kratzern, z.B. wenn mehrere dieser Platten aufeinandergestapelt werden. Papier kam in der Tat auch zum Einsatz - wenn es sich um unbehandelte Stahloberflächen handelte, da führt LuPoFo gerüchteweise zu Korrosion. Aber ich schweife ab ;)
 
Ich sage, die Ausrüstung ist das Akkugehäuse. Was stimmt?
Ihr immer mit Euren "kranken" Interpretationen, die zurechtgebogen werden (beim "Bund" haben wir dann immer von den "kopfgesteuerten" gesprochen) - vielleicht hättest Du mal googeln sollen :facepalm:
IN einer Ausrüstung verpackt ist eine Batterie oder Zelle dann, wenn sie in das Gerät fest eingebaut ist oder mit diesem zumindest vorübergehend fest verbunden ist, etwa in dieses Gerät eingesteckt oder an dieses angedockt ist.

Um das obige Beispiel fortzuführen: Ist der Handyakku beim Versand bereits bestimmungsgemäß in das Mobiltelefon eingelegt, rastet also dort ein oder wird von einem Akkudeckel umschlossen, handelt es sich um eine Batterie in einer Ausrüstung verpackt. In dieser Abwandlung unterfällt der Transport der Batterie also UN-Nummer 3481 in der 1. Alternative.
Quelle (dort kannst Du auch den Unterschied zwischen "Zelle" und "Batterie" nachlesen)

Mich würde wirklich mal interessieren was Lenovo hinsichtlich der Gefahrgutverordnungen antwortet, oder ob das überhaupt jemanden je interessiert hat.
An sich liefern doch nahezu alle Hersteller ihre Geräte mit separatem Akku aus?
Daher ist auch der ThinkPad-Karton (hier: X230) als Gefahrgut gekennzeichnet.
110220131102.jpg

Dumm nur, wenn der Karton zum Versand in schwarze Folie eingeschweißt wird, auf der sich wiederum KEIN Gefahrgutaufkleber befindet - das kann bei einer Überprüfung der Ladung durch das BAG oder Polizei verdammt teuer für Fahrer und Versender werden.

Werden mehr als zwei Akkus in einem Packstück versandt, muss zusätzlich ein Aufkleber mit der UN-Nummer auf die Verpackung.
 
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Hallo,

dazu noch eine Anmerkung: Die DHL-Versicherung greift ausdrücklich nur, wenn das Gerät in einem zweiten Paket verpackt ist, das entsprechend gegen Stöße gepolstert ist.
 
Pro-Tipp: OVP nicht entsorgen ! :thumbup:

Vor allem bei Notebooks (respektive Thinkpads) , wenn man doch weiss, dass man das Gerät nicht bis zum Exitus benutzt sondern nach mehreren (oder weniger) Jahren durch einen Nachfolger ersetzt, verstehe ich nicht warum man die OVP entsorgt.

Sollte das doch der Fall sein, ist die Sicherste Verpackung immernoch, sich eine OVP zu besorgen. Die beschriebenen Polstermittel sind auch häufig nicht unbedingt vorrätig im Privathaushalt und müssen erst beschafft werden.
 
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Und noch ein Tipp: Notebook zuerst ordentlich und reichlich mit Frischhaltefolie umwickeln! Schützt es zuverlässig vor Feuchtigkeit, gerade in der kalten Jahreszeit. Auch kleinere Kratzer oder Beschädigungen werden damit meist vermieden.

hajowito
 
Ich finde das Thema EXTREM interessant, weil wir aktuell gerade im Geschäft auf ein neues Problem gestoßen sind:
Akkus im Flugzeug
Wir bereits dargelegt sind ja Akkus ein Gefahrgut und bedürfen spezieller Behandlung. Wir hatten jetzt im Januar den Fall, dass eine Airline von Tokio nach Frankfurt (witzigerweise war das Flugzeug ein Dreamliner) die Beförderung des Zusatzakkus verweigert hatte in Bezug auf die neue IATA-Richtlinie. Der Mitarbeiter hatte ein T520 mit 9-Zeller und einen weiteren 9-Zeller im Handgepäck. Da er den weiteren Akku nicht ins Notebook einbauen konnte, durfte es nicht mitgenommen werden.
Obwohl der Fall natürlich anders ist, ist die Sachlage die gleiche.
 
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... die Beförderung des Zusatzakkus verweigert hatte in Bezug auf die neue IATA-Richtlinie. Der Mitarbeiter hatte ein T520 mit 9-Zeller und einen weiteren 9-Zeller im Handgepäck. Da er den weiteren Akku nicht ins Notebook einbauen konnte, durfte es nicht mitgenommen werden.

gut zu wissen, ich hatte letztes mal drei 9c Akkus dabei gehabt und bei zwei Thinkpads hätte ich wahrscheinlich eins nicht mitnehmen können
 
Die Sachlage ist, dass 9-Zell-Akkus im nicht engebautem Zustand als Gefahrgut deklariert werden müssen, also mit UN-Aufkleber und dem ganzen "Tamtam".
Siehe hierzu als Beispiel die Neuregelung von UPS für den Luftfrachtversand:
http://www.ups.com/media/news/en/intl_lithium_battery_regulations.pdf



Achja:
Die Dreamliner sind alle aus dem Verkehr gezogen worden, weil deren Bordbatterien (LiIon-Akkus) Probleme bereiten. Eine ist explodiert und eine hat sich entzündet.
 
Eben, die LiIon-Akkus sind ein hochbrisantes Thema.
Sorry Philipp, dass ich dafür in deinem Topic etwas zu OffTopic neige.
Aber die Gefahr, dass sich die Akkus kurzschließen ist gegeben.
Und ich glaube die Gefahrgutaufkleber nutzt kaum ein Privatverkäufer, obwohl auch im Inland Pakete mit dem Flugzeug befördert werden.

Die Dreamliner sind alle aus dem Verkehr gezogen worden, weil deren Bordbatterien (LiIon-Akkus) Probleme bereiten. Eine ist explodiert und eine hat sich entzündet.

Deshalb habe ich es ja dazugeschrieben, weil es thematisch passte. Fragt also vorher eure Airline, wenn euch das betrifft

Edit:
Weil ich es gerade gefunden habe, hier ein Beispiel von AirFrance/KLM:
http://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/baggage/hand_baggage/index.htm
Einzelne Lithiumbatterien, wie Lithium-Akkus und AA-Lithium-Batterien für Laptops und DVD-Spieler dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Jede Ersatzbatterie muss sich noch in der Originalverpackung befinden. Sollten Sie die Verpackung nicht mehr besitzen, müssen Sie die Kontaktpunkte der Batterie mit Klebeband abkleben, um diese zu isolieren, und jede Batterie in einen separaten Plastikbeutel legen.

@Morns: So wie ich es verstehe ist das mit den 8-Zellen aber UPS-Spezifisch. Laut IATA liegt die Grenze bei 98Wh, was ältere 9-Zeller unterschreiten
 
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So wie ich es verstehe ist das mit den 8-Zellen aber UPS-Spezifisch. Laut IATA liegt die Grenze bei 98Wh, was ältere 9-Zeller unterschreiten
Nicht nach UPS-spezifischen Angaben, sondern die hochoffiziellen IATA-Angaben:
Limit per package:
Equal to or less than
2.7 Wh = 2.5kg; or
Greater than 2.7 Wh but
equal to or less than
20 Wh = 8 cells; or
Greater than 2.7 Wh but
equal to or less than
100 Wh = 2 batteries
Bei 100 Wh
IATA.org (Seite 9)
Dort ist es noch spezieller aufgeführt, aber auch unübersichtlicher, als bei UPS. UPS (und wahrscheinlich auch andere) ziehen ab 9 Zellen eine Grenze, egal, wieviel Wh Leistung die Batterie hat.


Alles schön kompliziert, dass man es nicht ohne weiteres durchschauen kann :(


Interessant auch Seite 12:
Users of equipment powered by lithium metal and lithium ion batteries should
therefore be vigilant when buying replacement batteries from unknown sources, such
as on markets or Internet auction platforms. The differences between genuine and
copied battery types may not be visible but could be very dangerous; such untested
batteries may have a risk of overheating or causing fires.
 
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für alle Interessierten sicherlich interessant ;-)
http://www.it-recht-kanzlei.de/3/Ve...atterien-gefahrgut-versand-kennzeichnung.html

unter anderem:
Wenn die Batterien oder Zellen nicht in Geräten eingebaut sind, müssen sie in Innerverpackungen verpackt sein, welche die Zelle bzw. Batterie vollständig einschließen, so dass Kurzschlüsse verhindert werden. Bei einer kurzschlusssicheren Gestaltung der Batterie kann das Batteriegehäuse die Anforderungen einer Innenverpackung erfüllen.

Ob man sich hierrauf verlässt ist natürlich jedem selbst überlassen.
 
Ich würde ein Notebook so niemals verschicken und DHL etc. würde auch jede Versicherungsleistung, wenn die das so sehen, ablehnen. Das bisschen Papier/Pappe was da zwischen geqeutscht wird hat niemals die benötigte Stoßßfestigkeit um ein NB zu schützen.
Wenn es überhaupt an Ort und Stelle bleibt. :rolleyes:

Kauft die passende Verpackung wie diese hier und immer eine Nummer größer nehmen und spart nicht immer an so etwas. Meine sind noch nie kaputt angekommen. Gibt genug zufriedene Kunden hier. :)

http://www.ebay.de/itm/Faltkartons-...254?pt=Kartons_Schachteln&hash=item27baaeb0d6
 
Das ist ja wohl Quark, das X220 ist kein W700 und daher ist diese Verpackung mehr als ausreichend.
Diese Versandkartons sind zwar nicht schlecht, aber auch nur bis zu einem gewissen Gewicht geeignet.
 
Ihr immer mit Euren "kranken" Interpretationen, die zurechtgebogen werden (beim "Bund" haben wir dann immer von den "kopfgesteuerten" gesprochen) - vielleicht hättest Du mal googeln sollen

Es geht mir ums Prinzip. Natürlich ist bei Anwendung des gesunden Menschenverstandes mit "Ausrüstung" das Notebook oder ähnliches gemeint! Nur steht das eben nicht wortwörtlich in den Vorschriften. Die Auslegung aus dem Link habe ich gestern abend beim Googeln (jawoll, sogar ich mache das manchmal) auch gefunden - zwei Juristen, drei Meinungen. Eine Kanzlei aus München sieht das eben so, eine aus Köln vielleicht anders. Ob die potentielle Meinung der Kölner Kanzlei dann mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

DHL hätte in seinen Vorschriften eine Begriffsbestimmung einfügen können (wie man es z.B. vom Jugendschutzgesetz kennt) - sinngemäß "Ausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist das Gerät, zu dessen bestimmungsgemäßem Betrieb die verkehrsfähige Batterie verwendet werden kann." Dann wäre ich zufrieden - denn das Akkugehäuse ist kein Gerät und eine Akkuzelle nicht verkehrsfähig.
---------------------------------------------------------------

Interessant, das mit dem Bund. Ich frage mal lieber nicht nach, von welchem anderen Körperteil "man" denn so damals gesteuert wurde - der Kopf ist jedenfalls zum Denken da und nicht, damit es nicht in den Hals reinregnet. zornig

Ich verweise jetzt noch abschließend auf die Geschichte, als ein T400? dadurch mechanisch beschädigt wurde, weil es mit eingebautem Akku verschickt wurde, gebe bekannt dass ich meine Notebooks dann eben mit ausgebautem Akku und Aufkleber verschicken werde, auf dass DHL zufrieden ist und werde danach hier gar nix mehr sagen. Phil over and out. zornig
 
Ich würde ein Notebook so niemals verschicken und DHL etc. würde auch jede Versicherungsleistung, wenn die das so sehen, ablehnen. Das bisschen Papier/Pappe was da zwischen geqeutscht wird hat niemals die benötigte Stoßßfestigkeit um ein NB zu schützen.
Wenn es überhaupt an Ort und Stelle bleibt. :rolleyes:

Kauft die passende Verpackung wie diese hier und immer eine Nummer größer nehmen und spart nicht immer an so etwas. Meine sind noch nie kaputt angekommen. Gibt genug zufriedene Kunden hier. :)

http://www.ebay.de/itm/Faltkartons-...254?pt=Kartons_Schachteln&hash=item27baaeb0d6

möglicherweise ist hier Ironie versteckt.... 50 von den Dingern->EUR 268,21...
 
möglicherweise ist hier Ironie versteckt.... 50 von den Dingern->EUR 268,21...
Nunja, man kann derartiges auch selber basteln.

Mein Alltagslösung ist immer noch: nicht an Luftpolsterfolie sparen. 100m * 0,5m bekam ich damals bei eBay fuer unter 13€ (inkl. Versand). 50 Artikel später ist davon noch einiges übrig.
Bei schwereren Gegenständen wie einem Notebook sollte definitiv das Gerät irgendwie besser fixiert werden. Ob das nun mit dem vorgeschlagenenen Notebook-Faltkarton von X41Ziffi geschiet, oder ob man sich selber was sinniges bastelt welches das Gerät dort hält wo es soll, bleibt jedem selber überlassen.

Gruss
 
Hi

kann mich Mornsgrans Ausführungen nur anschliessen, da ich ein Weihnachtspaket an meinen Großvater (USA) aus dem Grund zurück bekam, noch bevor das Paket den Zoll gesehen hatte.
Da nützte es nichts, dass der ~ 9.000 mAh Akku für sein EeePC Netbook versiegelt in einer Antistatiktüte, die in einer Bläschenfolientüte und der gesamte Pack dann in einer großen ca. 3 mm dicken Schaumfolientüte verpackt war. War halt zu blauäugig. Nun kriegt Grand Ma mein EeePC Netbook mit dem Monster Akku zum, Geburtstag *G*

Gruß
BU



1. Du hast den Akku separat beigelegt ---> = Gefahrgut
2. Bei Einzelversand ist das Packstück als Gefahrgut zu deklarieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden


Doch, weil keine Gegenstände den Akku kurzschließen können und die Kontakte gegen Flüssigkeit geschützt sind.
 
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