Wer will ein T60p geschenkt? :D

So ein Blödsinn - das Forum mit eBay auf eine Stufe zu stellen, halte ich für ziemlich daneben.

Rein rechtlich gesehen steht ein Kauf per Vorkasse hier zwar auf sehr dünnem Eis, aber darüber muss ich mir im Forum keine Gedanken machen- im Gegensatz zur Bucht. ;)
 
Original von Kman
So ein Blödsinn - das Forum mit eBay auf eine Stufe zu stellen, halte ich für ziemlich daneben.

Blödsinn ist Deine Bemerkung... wenn du abgegriffen wirst, dann spielt es keine Rolle, wo dies geschehen ist... :D - Oder denkst Du es "verkehren" nur ehrliche Menschen hier...
 
hi,
Oder denkst Du es "verkehren" nur ehrliche Menschen hier...
ja, denke ich
und hoffe es auch,
jedoch von mir auf andere zu schliessen ist sicher nicht immer von vorteil.
grundsätzlich glaube ich an das gute, mit einer guten portion misstrauen. :)

Salut Lyvi
 
Original von lyvi

grundsätzlich glaube ich an das gute, mit einer guten portion misstrauen. :)

das ist (frei Übersetzt) der Ebay Grundsatz...!

Ich erwarte immer das Schlimmste, dann kann ich nie enttäuscht werden, nur angenehm überrascht! - Lebt sich wesentlich stressfreier und angenehmer... - positives Denken (in abgewandelter Form) ist das auch :D

Aber das nicht nur "Heilige" hier im Forum sind ist doch klar... - ist ja auch keine "Eingangskontrolle" und frei zugänglich :D
 
Zurück zum Thema:

Also wer bei jemandem kauft der seit kurzem erst bei ebay angemeldet ist, als gewerblicher Verkäufer, und dann nur 0 Bewertungen hat und auf Anhieb ein Thinkpad und andere hochpreisige Dinge verkauft, der ist selbst schuld!
 
Original von techno
Für Bundesbahn ?29 ganz Deutschland könnte man es ja auch selber abholen und dann bar bezahlen - Dann wäre (außer bei einem geklauten Gerät) gar kein Risiko... :D

Wer bezahlt einem die vertane Zeit, oder gar den Urlaubstag? Wer möchte garantieren, dass der Treffpunkt nicht mit einer geplanten Straftat zusammenhängt? Das vermutlich mitgeführte Bargeld kann man auch ohne bereitgestellt Waren an sich nehmen.

Grundsätzlich gilt es doch wohl festzuhalten, dass praktisch alle deutlich unter Marktwert angebotenen Waren in nahezu 100% der Fälle zum Fischfang dienen...

Man schaue nur mal regelmäßig bei mobile oder eBay rein, da werde reihenweise Köder ausgelegt und man fragt sich welche Deppen da auch noch mit gutem Gewissen 50% unter Marktwert einkaufen und blindlings große Summen von Bargeld transferieren. Ganz ausgefuchste Schnäppchenjäger meinen gar, dass eine Nachnahmelieferung - also Bargeld bei Lieferung - vor Betrug schützt. Da wurden sicher schon zahlreiche Backsteine schön sauber vergoldet.
 
Original von T42p
Also wer bei jemandem kauft der seit kurzem erst bei ebay angemeldet ist, als gewerblicher Verkäufer, und dann nur 0 Bewertungen hat und auf Anhieb ein Thinkpad und andere hochpreisige Dinge verkauft, der ist selbst schuld!

Aber selbst als gewerblicher Verkäufer muss man ja irgendwann bei 0 angefangen haben. Ich was du da ansprichst ist doch genau die Masche der Betrüger, oder nicht? Erst ganz viele billige Artikel verkaufen, damit man viele positive Bewertungen erhält und dann irgendwann die teuren Dinge verkaufen.... Das ist doch genau eine Masche von vielen Betrügern bei eBay...

Außerdem ist es bei eBay, wie bei vielen anderen Dingen: No risk, no fun. ;)
Wenn man ein Schnäppsche will, muss man halt was riskieren.
 
Original von FragM.nsn
Original von techno
Für Bundesbahn ?29 ganz Deutschland könnte man es ja auch selber abholen und dann bar bezahlen - Dann wäre (außer bei einem geklauten Gerät) gar kein Risiko... :D

Wer bezahlt einem die vertane Zeit, oder gar den Urlaubstag? Wer möchte garantieren, dass der Treffpunkt nicht mit einer geplanten Straftat zusammenhängt? Das vermutlich mitgeführte Bargeld kann man auch ohne bereitgestellt Waren an sich nehmen.

Da hast Du Recht - wird oft bei PKW Kauf und Treffpunkt irgendwo so gemacht... - Wer kein Risiko eingehen will, sollte sowieso nur im Laden und dann mit Kreditkarte bezahlen... Online kauf birgt immer seine Risiken - ein niedriger Kaufpreis kommt nicht von ungefähr
 
@Rechtslage, AFAIK sofern ich dieses Gerät gutgläubig erworben habe, gehört es mir und der Beklaute muss sich zur Wiedergutmachung an meinen Verkäufer wenden. Anders jedoch wenn ich arge Zweifel hätte haben müssen (z.b. weil Indizien für Diebesgut sprachen) muss ich mich an meinen Verkäufer wenden um Ersatz zubekommen.

Habe dies vor gut ~10Jahren in Rechtslehre sogelehrt bekommen.


alle Angaben ohne Gewähr (ihr könnt mich eh durchs Netz erschiessen ;)

Edit: BGB: §§ 932, 933, 934
 
ich habe es so gelernt, dass man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann...
 
Original von deeptrancer
ich habe es so gelernt, dass man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann...

Yep richtig... das Teil wird dann auf jedenfall eingezogen.
Evtl. Kannst du den "Händler" auf zivilrechtlichem Wege zur Kasse
bitten, aber seien wir realistisch... der wird nichts haben.

Du hast dann nach Anwaltsausgaben von mehreren hundert ? einen Titel...
toll und dann?.

Macht sich gut im Rahmen son Teil :-)
 
Oft ist es gar so, wenn jemand wissentlich zu utopisch niedrigen Preisen einkauft, er schnell mit Verdacht auf Hehlerei zu rechnen hat.

Ein feines Urteil wurde da unter Aktenzeichen 8 Cs 84 Js 5040/07 gesprochen. Einen passenden Artikel darf man sich hier anschauen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Nicht dass ich das Urteil gut heißen will, aber Vorsicht ist hinter jeder Tür geboten, egal ob offline oder online. Was mich nur wundert ist, dass jeder der bei der http://www.zoll-auktion.de/auktion/ mitbietet (vieles startet ab 1 Euro) sich dem Urteil zur Folge strafbar machen müsste... seltsame Rechtsverdreherei.
 
Ich hatte neulich irgendwo was gelesen, von wegen dass man sich auch strafbar macht wenn man geklaute Ware bei ebay kauft. In welchem Fall das tatsächlich zutrifft weiß ich aber nicht.
 
aber was ist mit §§ 932ff BGB

Ok, bei einem solchen Angebot kann man ja nicht mehr von "gutgläubig" sprechen. Was die Sinnigkeit dieses Urteils betrifft mag ich mich nicht äussern. Aber ich glaube kaum, dass Du bei einen "seriösen" Angebot mit Strafe zu rechnen hast. Desweiteren habe ich gerade meinen Onkel (Anwalt) eine eMail geschickt, welcher mal die Frage klären soll... Aber wenn ein Power-Seller (ist ja rechtl. vergleichbar mit'nem Händler) etwas in einem "seriösen" Angebot etwas verkauft, so kaufst Du guten Glaubens, damit dürfte man auch keine Probleme bekommen.

Wie gesagt, sobald ich Antwort habe, werde ich Sie hier posten...
 
Da kann man mal wieder sehen wie bescheuert die Gerichte urteilen... dann dürften per Gesetz auch keine Startpreise von ?1 erlaubt sein, denn in anderen Gerichtsurteilen wird die Verbindlichkeit (Haus, Auto) bescheinigt, wobei ein Anbieter auch damit rechnen muss, dass zum Startpreis die Ware ihren Besitzer findet und der Kauf/Verkauf somit verbindlich ist.

Fällt dann wohl unter Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte... :D
 
Wenn demnächst wieder jemand nach ein Supervisorpasswort-Hack fragt, wissen wir, dass dieser Ebay-Account wirklich was verkauft hat :D
 
sorry

Sorry, mein Fehler (ich hätte nur einen Paragraphen weiterlesen müssen :-(

Hab grad' mit meinem Onkel telephoniert:
Er meinte grundsätzlich, gibt es dann keinen Kaufvertrag. Allerdings wird es im Zweifel vor Gericht entschieden, sogar für evtl. Schäden/Verbrauch kann dann der Käufer haftbar gemacht werden (WorstCase). Dies gilt jedoch nur für den Fall des Diebstahles. Anders schaut es aus wenn kein Diebstahl vorliegt.

Also sorry nochmals mit meinem fehlerhaften Posting, bitte um entschuldigung.

Schönen Feierabend noch....

Butzel
 
hmmm...
Wenn demnächst wieder jemand nach ein Supervisorpasswort-Hack fragt, wissen wir, dass dieser Ebay-Account wirklich was verkauft hat
gibt ja durchaus auch andere gründe siehe hier
immer gleich das übelste denken ist ja auch nicht nett ;)

Mahalo Lyvi
 
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