Die 4-GB-Grenze ist nicht vorhanden, wenn ein
64-Bit-System zum Einsatz kommt. Hier liegt die theoretische Grenze des Adressraums bei 2[SUP]64[/SUP] Byte, also 16
Exbibyte. Viele Prozessoren, wie die der
AMD64-Architektur, verfügen über mehr als 32 aber weniger als 64
Adressleitungen und können somit weniger als 16 Exabyte Arbeitsspeicher ansprechen. Der physische Adressraum ist also auch hier wesentlich kleiner. Eine Problematik der Verbreiterung der Adressen ist, dass 64-Bit-Betriebssysteme nur 64-Bit-Treiber verwenden können. 64-Bit-Treiber waren nach der Einführung dieser Betriebssysteme selten und sind es heute für alte, spezielle und seltene Hardware immer noch. Diese Problematik ist ausschließlich bei
proprietärer Software relevant. Außerdem können die Anwendungen, sofern sie nicht speziell für 64-Bit-Umgebungen kompiliert wurden, weiterhin nur 4 GB verwenden, da die internen Adressen weiterhin 32 Bit lang sind.
Unter 32-Bit-Systemen gibt es mit
PSE36 und
PAE Möglichkeiten, die 4-GB-Grenze zu überschreiten. Diese Prozessorerweiterungen vergrößern allerdings nur den physisch adressierbaren Speicher, jeder Prozess für sich kann weiterhin nur 4 GB Daten gleichzeitig adressieren. Unter
Microsoft Windows existiert außerdem die Möglichkeit, über eine
AWE genannte Schnittstelle physische Speicherseiten jenseits der 4-GB-Grenze in den logischen Adressraum des Prozesses einzublenden, womit ein 32-Bit-Prozess insgesamt mehr als 4 GB ansprechen kann. Allerdings erlauben nur einige spezielle Versionen von
Windows 2000 und
Windows Server 2003 die Verwendung von RAM jenseits der 4-GB-Grenze auf einem 32-Bit-System; die Verbraucher-Betriebssysteme
Windows XP (ab SP2),
Windows Vista und
Windows 7 erlauben dies in ihren 32-Bit-Versionen gewollt nicht, um Inkompatibilitäten mit diversen Treibern von Fremdfirmen zu vermeiden. Für Normalanwender von Windows bleibt daher nur der Wechsel auf eine 64-Bit-Version des Betriebssystems als Problemlösung.