Geldbuße muss sein, schließlich zahlen die Firmen selten das Lösegeld, wodurch erst überhauot zu einem Sachschaden kommen kann, Schuld sind sie allemal, so oder so.
Jemandem eine Geldbuße aufbrummen zu wollen, der selber das Opfer einer Straftat geworden ist, hat mit Rechtlichkeit und Rechtsstaat dann allerdings gar nichts mehr zu tun. Ob jemand "Schuld" an etwas im (straf-)rechtlichen Sinne ist, entscheidet nicht das Bauchgefühl oder der persönliche Ärger, sondern die Gerichtsbarkeit.
Im Prinzip ist hier schon längst alles gesagt. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Datenverarbeiter würde dann entstehen, wenn diesem nachgewiesen werden kann, dass seine Schutzmaßnahmen gegenüber Datenklau unzureichend waren. Sollte sich bei einer Prüfung auf Einhaltung der Vorschriften der DSGVO zeigen, dass der Datenverarbeiter hier einen Verstoß begangen hat, hat das ggf. rechtliche Folgen für ihn. Die beziehen sich dann aber nicht auf den Datenklau (da bleibt der Dieb der Täter und Schuldige), sondern auf den besagten Verstoß gegen die DSGVO.
Eben, das machen sich die Firmen zunutze. Muss andersrum laufen, Beweisumkehr.
Das ist natürlich, pardon, rechtlicher Nonsens. Eine
Beweislastumkehr gibt es in Teilbereichen des Haftungsrechts, zwischen Anbieter/Verkäufer und Klient/Kunde. Und zwar dort, wo es für einen Klienten/Kunden aus sachlichen Gründen praktisch unmöglich ist, einem Anbieter fehlerhaftes Handeln bzw. einem Verkäufer die Fehlerhaftigkeit einer Ware bereits zum Kaufzeitpunkt nachzuweisen. In diesen Situationen haftet ein Anbieter/Verkäufer aber
ausschließlich für eigenes Handeln bzw. die eigene Ware. Aber nicht für das Handeln Dritter, also nicht dafür, möglicherweise selbst Opfer einer Straftat geworden zu sein. Dem Strafrecht ist die Beweislastumkehr sowieso komplett fremd.
Man muss das hier mal direkt sagen: Zivil- und Strafrecht sind
nicht dafür gemacht, jedem einzelnen Bürger jedwedes Lebensrisiko zu 100% abzunehmen und irgendjemand anderem aufzuladen. Wenn man das Risiko überhaupt nicht tragen möchte, dass einem Datenverarbeiter eigene Daten gestohlen werden, dann darf man dem Datenverarbeiter die Daten nicht überlassen. Und wenn man es tut und ggf. ein geringer Vermögensschaden entsteht, dann ist man schon selber in der Pflicht darzulegen, dass man den Datenverarbeiter dafür ggf. in der Mitverantwortung sieht. Die Strafverfolgung und Gerichtsbarkeit werden nur bei
Offizialdelikten von sich aus tätig, also bei Verbrechen und bestimmten Vergehen. Und das auch nur gegenüber dem Täter. Aber nicht dafür, dass sich ein mündiger Bürger Kosten von ein paar Euro von irgendwem erstatten lassen kann.