Der Threadersteller will aber Geld für den Schaden und Aufwand, welcher ihm entstanden sein soll.
Das muss zivilrechlich geklärt werden. Bei einem entsprechenden Verfahren, sind die Informationen, die aus Anträgen gemäß Art. 15 oder Art. 17 DSGVO gewonnen wurden sehr hilfreich, da insbesondere das Auskunftsrecht schon sehr umfassend ist. Wenn dabei ggf. wegen Verdacht auf Unvollstädigkeit oder Nichteinhalten von Fristen noch die Behörde involviert wird, kann dies zusätliche Informationen ans Licht bringen.
Hilft auf alle Fälle bei der Beweissicherung, ohne dass man selbst einen Anwalt bemühen muss.
Das entlasstet und unterstützt im zivilrechtlichen Verfahren danach/währendessen den eigenen Anwalt.
Bei einem Verdacht auf mißbräuchliche Datenverarbeitung oder Datenklau kann es auch sinnvoll sein, sich ohne Umwege an den zuständigen (Bundesland des Verbeiters) zu wenden.
Datenschutzvpannen. oder -Verstöße müßen vom Verbarbeiter innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden (Geschäftsführung, Datenschutz...) bei der Behörde gemeldet werden, auch wenn noch nicht alle Information vorliegen.
Das beinhaltet den Vorfall, weitere Maßnahmen zur Untersuchen sowie Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von Vorfällen.
Ja. Aber Fehler passieren nun mal... - immer, früher wie heute, und oft genug ist es kein technisches, sondern ein menschliches Versagen.
Wollen wir tatsächlich jeden Fehler bestrafen? Das vordringliche Ziel sollte doch eher sein, aus Fehlern zu lernen und es zukünftig besser zu machen. Natürlich müssen entstandene materielle Schäden reguliert werden, aber immer und sofort Bußgelder zu verhängen halte ich für kontraproduktiv. Dann gibt es für manche Jobs zukünftig keine Bewerber mehr...
In diesem Kontext kann eine verspätete oder keine Meldung eines Vorfalls zu Strafen führen. Eine eigene, rechtzeitige Meldung führt eben nicht zu einer Strafe hilft aber dem Lernprozess, weil die Behörde eventuell Rückfragen zum Vorfall oder geplanten Maßnahmen stellt.
Beispiel: Eine Email an Kunden o.a. bei dem die Adressen der Kunden in TO oder CC statt BCC stehen, ist ein meldepflichtiger Vorfall. Wenn man dies innerhalb von 72h meldet ist man safe. Bestraft werden könnte soetwas aber, wenn sich ein Kunde nach mehr 72h bei der Behörde beschwert und man es nicht rechtzig gemeldet hat.