W510 Reparatur - keine Garantie mehr (incl. Bilder)

Malony

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19 Jan. 2015
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Hallo und guten Tag,

aus aktuellem Anlass wollte ich mal nach Euren Erfahrungen mit dem Service von Notebooksbilliger.de fragen.

Ich habe letztes Jahr ein gebrauchtes W510 bei NBB erstanden, worauf nach den AGBs ja ein Jahr
Gewährleistung ist, wovon ich noch ca. 4Monate in Anspruch nehmen könnte. Ich hatte mit dem
Laptop nur Anfangs gearbeitet, da ich feststellen musste, dass ich
Aufgrund meiner Augen nicht dauerhaft mit dem FHD Display arbeiten kann / soll. Also Stand das Gerät bis dato
ungenutzt im Regal, als ich dann gestern nochmal was nachsehen wollte, das Gerät ans Netzteil anschloß,
anschaltete und ...... nichts passiert. Das Gerät rührt sich in keinster Weise, kein Pieps keine LED, garnichts.
Als ich so dastand und mich wunderte nahm ich so einen leicht elektronisch-verbrannten Geruch wahr, worauf
ich auch aus dem rechten "Verriegelungsloch" leichten Rauch sah. Also hab ich im Affekt das Netzteil rausgezogen
und den Akku entnommen.

Nach dem Kauf des W510 hatte die original Festplatte rausgenommen und ne SSD mit Linux drin, auch das RAM hatte
ich auf 8GB erweitert gehabt. Ich hatte aber zum Schluß wieder den Auslieferungszustand hergestellt, weil ich wegen
der bereits erwähneten Augen / Display-Problematik plante, das Thinkpad irgendwann mal zu verkaufen. Nach dem
Rückbau hatte ich auch Win7 nochmals gestartet und alle Updates drüber laufen lassen. Das Gerät funktionierte bis
zum letzten ausschalten ohne Probleme und würde wahrscheinlich auch noch funktionierend im Regal liegen wenn ich
nicht auf die Idee gekommen wäre, es nochmals einzuschalten.

Kurzum, das wäre doch eigentlich der klassische Fall für Garantie denke ich mal. Stellt sich der Service bei NBB
da irgendwie an oder geht sowas bei denen problemlos durch ? Was meint ihr, soll ichs mit Garantie bei NBB probieren oder
ist es die Aufregung und Arbeit nicht wert bei denen und daher lieber selber reparieren ?

Danke für Eure Hilfe,
Gruß,
Frank


Edit: Bilder vom Schaden auf Seite 2 & 3
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst mußt du mal klären, ob du Garantie oder Gewährleistung hast. Das ist nicht dasselbe.

Wenn du Garantie hast, dann nutze diese, anstatt selber rumzubasteln. Ein Mainboard zu ersetzen kann teuer werden, und wer weiß, was sonst noch Schaden genommen hat.
Und da anscheinend Noetbooksbilliger.de der Erbringer der Garantie ist, erübrigt sich eigentlich auch jede Frage nach der Qualität: Du hast ja keine Wahl, an wen du dich wendest.

Das ist anders, wenn du noch Lenovo-Garantie auf das Gerät hast. Dann kannst du zu jedem Vertragspartner von Lenovo gehen, und diesbezüglich wird hier im Forum gerne Servion empfohlen.
 
Hallo!

Nun, die ersten sechs Monate gibt es Garantie, heisst, funktioniert das Gerät nicht mehr, dann zurück damit und es wird dann vom Verkäufer repariert oder eben gegen was vergleichbares ausgetauscht....oder...so es nix mehr gibt....also Reparatur nicht möglich und auch kein anderes entsprechendes Gerät mehr da...Geld zurück.....die zweiten 6 Monate muss man selbst dann nachweisen dass der Fehler dann bereits von Anfang an gegeben war...was eine reine Unmöglichkeit ist.....
so es also dann nun nicht in die ersten 6 Monate fallen sollte.....bliebe eben nur die eigenhändige Reparatur....wird also gewiss auf einen Tausch des Mainboards hinauslaufen...

Beste Grüße,

PaNdoRa
 
Hatte gerade nochmal nachgesehen, in der Produktbeschreibung steht für gebrauchte Geräte bei NBB 1 Jahr Gewährleistung :pinch:
Somit wäre die Frage für mich ja eigentlich nur noch: was ist da kaputt gegangen und wie kann ichs reparieren ?

Generell aber die Frage, ob ich überhaupt nochmal was investiere, wenn ich das Gerät sowieso nicht nutzen kann.
BTW: wo gibts denn einschlägige Thinkpad Ersatzteile zu guten Preisen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo erneut!

Was genau nun kaputt ist, dazu muss man eben schon das Teil auseinanderschrauben und an dem Mainboard nachsehen, denn so da bereits Rauch aufgestiegen ist....müssten zumindest Spuren zu sehen sein, also welches Bauteil es dann nun erwischt hat...

Ersatzteile....mhhhh, vielleicht mal bei Matt (thinkspot.de) anfragen....ansonsten eben Ebay und Konsorten...

Ach ja, ansonsten bereits bei Lenovo mit der Seriennummer gecheckt, ob also eventuell noch Garantie seitens Lenovo auf dem Gerät ist?

Schöne Grüße,

PanDoRA
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen !

Um sicher zu gehen, würde ich erstmal die Garantie klären. Anhand der Seriennummer (Aufkleber am Boden des T510) leicht zu klären:
http://support.lenovo.com/de/de/warrantylookup

Sollte keine Garantie vorhanden sein, unbedingt NBB kontaktieren. Oftmals legen die Händler Regelungen zur Gewährleistung kulant aus und reparieren auch nach einem halben Jahr. Fragen kostet nichts. Danach würde ich über Basteleien nachdenken.

Gruß
Jürgen
 
Nun, die ersten sechs Monate gibt es Garantie, heisst, funktioniert das Gerät nicht mehr, dann zurück damit und es wird dann vom Verkäufer repariert oder eben gegen was vergleichbares ausgetauscht....oder...so es nix mehr gibt....also Reparatur nicht möglich und auch kein anderes entsprechendes Gerät mehr da...Geld zurück.....die zweiten 6 Monate muss man selbst dann nachweisen dass der Fehler dann bereits von Anfang an gegeben war...was eine reine Unmöglichkeit ist.....
so es also dann nun nicht in die ersten 6 Monate fallen sollte.....bliebe eben nur die eigenhändige Reparatur....wird also gewiss auf einen Tausch des Mainboards hinauslaufen...
Wieso schreibst du, wenn du keine Ahnung hast?

Was du beschreibst ist die gesetzliche Gewährleistung des Händlers, nicht die Garantie, bei der es sich um eine freiwillige (aber vertraglich geregelte) Eigenleistung des Herstellers oder Händlers handelt.

Der Gewährleistungszeitraum beträgt regulär 2 Jahre, der Kunde muss nachweisen, daß ein Schaden bereits bei Kauf bestand. Nur in den ersten 6 Monaten wird diese Beweislast umgekehrt (die oft genannte, aber meist falsch verstandene beweislastumkehr), so daß angenommen wird, daß der Schaden bereits bestand und der Händler im Zweifel das Gegenteil beweisen muss.

Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden, die 6 Monate Beweislastumkehr gelten weiterhin.
 
Ok, zerlegen kann ich es ja mal, ServiceManual hab ich schon gesichtet, scheint kein komplizierter Akt zu sein. Wäre natürlich zu hoffen, dass es nicht gleich das ganze Mainboard mitgerissen hat, sondern beispielsweise nur Fingerprintreader oder Colorimeter defekt ist und die defekte Komponente dann einfach getauscht werden kann.
Ich werds mal öffnen und berichten, dann kann man ja weitersehn.
 
Wieso schreibst du, wenn du keine Ahnung hast?

Also da ist nix falsch, was ich da nun geschrieben habe, die ersten 6 Monate ist man fein raus und der Händler darf sich dann mit der Fehlerbeseitigung herumschlagen, die zweiten 6 Monate ist es nicht mehr so einfach, eben Nachweis, wie ich geschrieben habe...

Was nun Garantie seitens Lenovo betrifft, da muss eben schon auf deren Seite mal mit der Seriennummer des Gerätes abgecheckt werden....

Nicht mehr und nicht weniger habe ich nun da eigentlich geschrieben gehabt...

Und so der Check dann erfolgt ist, aber leider keine Garantie mehr drauf ist, tja, dann eben das HMM konsultieren, zerlegen, sich das Mainboard ansehen....und weitersehen..

Gut Ding denn!!

Beste Grüße,

PAnDoRA
 
Wieso schreibst du, wenn du keine Ahnung hast?

Was du beschreibst ist die gesetzliche Gewährleistung des Händlers, nicht die Garantie, bei der es sich um eine freiwillige (aber vertraglich geregelte) Eigenleistung des Herstellers oder Händlers handelt.

Der Gewährleistungszeitraum beträgt regulär 2 Jahre, der Kunde muss nachweisen, daß ein Schaden bereits bei Kauf bestand. Nur in den ersten 6 Monaten wird diese Beweislast umgekehrt (die oft genannte, aber meist falsch verstandene beweislastumkehr), so daß angenommen wird, daß der Schaden bereits bestand und der Händler im Zweifel das Gegenteil beweisen muss.

Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden, die 6 Monate Beweislastumkehr gelten weiterhin.

ok, ruhig bleiben Leute.
Vielen Dank für die detailierte Erläuterung. Das würde in meinem speziellen Fall nichts ändern, ausser man würde auf Kulanz von NBB hoffen bzw. dieselben erst mal unverbindlich anschreiben. Daß mein Gerät noch über Garantie verfügt glaube ich zwar nicht (W510 ist ja schon älteres Modell), kann ich aber dank des Links von @westi ja trotzdem mal überprüfen.
 
Genau, erst das überprüfen, dann sich bei NBB erkundigen, ob die dann doch das Ding reparieren, also in Form von Kulanz....eben kostenfrei...danach, so die nicht wollen oder da richtig was an Geld haben wollen...zerlegen und versuchen die Ursache zu finden...
 
Also da ist nix falsch, was ich da nun geschrieben habe
Du hast "Garantie" geschrieben, aber die Gewährleistung zu erklären versucht.
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe.


Was nun Garantie seitens Lenovo betrifft, da muss eben schon auf deren Seite mal mit der Seriennummer des Gerätes abgecheckt werden....

Nicht mehr und nicht weniger habe ich nun da eigentlich geschrieben gehabt...
Ach nee? Und was war das mit den 6 Monaten? Was haben die mit Lenovos Garantie zu tun?


Bitte, bitte, bitte verweise in Zukunft einfach auf die Wikipedia-Seiten zu Garantie und Gewährleistung, anstelle selber zu versuchen, es zu erklären.
Es gibt schon viel zu viele Leute, die in Internetforen Garantie und Gewährleistung munter durcheinander würfeln und Unwahres weiterverbreiten.
 
Im Kern traf es dennoch die Sache...und nu einfach an meine dann im vorherigen Beitrag gegebene Reihenfolge halten...gut Ding erneut!
 
Moinsen !

Um sicher zu gehen, würde ich erstmal die Garantie klären. Anhand der Seriennummer (Aufkleber am Boden des T510) leicht zu klären:
http://support.lenovo.com/de/de/warrantylookup

Sollte keine Garantie vorhanden sein, unbedingt NBB kontaktieren. Oftmals legen die Händler Regelungen zur Gewährleistung kulant aus und reparieren auch nach einem halben Jahr. Fragen kostet nichts. Danach würde ich über Basteleien nachdenken.

Gruß
Jürgen

Hab grade mal geprüft, das Gerät ist seit 2014-04-02 aus der Herstellergarantie.
Jetzt hilft nur hoffen auf die Kulanz von NBB. Aber darüber liest man im allgemeinen nichts erfolgreiches im Netz.

Darüber hinaus habe ich auch die Stelle entdeckt die abgeraucht ist. Ist ein kleines Bauteil auf dem Motherboard, kann
es aber nicht identifizieren was es ein soll. Sitz rechts in der Nähe des DVD Laufwerks.
Darf man hier im Marktplatz eigentlich auch defekte Geräte anbieten ?


Gruß,
Frank
 
Mach doch mal ein hochauflösendes Foto.

Klar., darf man hier auch defekt Geräte anbieten. Es muss nur in diesem Fall der Defekt erwähnt werden. Gute Anbieter liefern dann auch Fotos und eine genaue Beschreibung des Fehlerbildes mit.
 
Mach doch mal ein hochauflösendes Foto.

Klar., darf man hier auch defekt Geräte anbieten. Es muss nur in diesem Fall der Defekt erwähnt werden. Gute Anbieter liefern dann auch Fotos und eine genaue Beschreibung des Fehlerbildes mit.

Hier mal die Bilder, weiter hab ich das Gerät erst mal nicht zerlegt:



 
Da hat's was ziemlich verbraten,...nur was....? Jedenfalls dürfte das soweit inreparabel sein....also "wirtschaftlicher Totalschaden".
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
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