Vorsicht Notebook-Schrauber wartet auf euch auch der Knast ???.

qerni

-verstorben-
Themenstarter
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16 Juli 2007
Beiträge
683
Stand heute bei uns in der Zeitung. Ich habe es mal eingescannt. .

KREIS SOEST. Der Soester schraubte leidenschaftlich gerne an seinen : Rechner. Nach und nach half er auch anderen, die Computerprobleme hatten. Daraus wurde eine selbstständige .gewerbsmäßige Tätigkeit, so dass er ins Visier der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Kreisverwaltung geriet. Die Kontrolleure vermuteten die unerlaubte Ausübung eines Handwerks.' Das traf zwar nicht zu, eine Überprüfung bei der Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) ergab aber, dass er seit über drei Jahren Arbeitslosengeld 11 erhielt. Deshalb verurteilte das Soester Amtsgericht den selbst ernannten PC-Experten jetzt wegen Leistungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die a)lf Bewährung ausgesetzt wurde, und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro;
Der Soester firmierte mit '"Dienstleistungen und Wartungsarbeitenim PC-Bereich". Bei einer Routineüberprüfung untersuchten die Schwarzarbeit - Ermittler des Kreises, ob er damit das Handwerk eines Informationstechnikers ausübte. Dafür wäre eine Eintragung in die Hand-
werksrolle notwendig gewesen.
Ein Handwerksverstoß kam aber nicht in Frage, weil der Umsatz ,überwiegend durch Verkäufe erzielt wurde. ' "Ich habe mein Hobby zum Beruf gemacht", erklärte der Kleinunternehmer während der Kontrolle. Die Tätigkeit übe er bereits seit Jahren aus.
Das hatte er der AHA allerdings nicht angezeigt und• bezog weiter Arbeitslosengeld 11.
Noch kurz vor dem Besuch der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit hatte er um die Gewährung eines Existenzgründungsdarlehns gebeten, da er "die Absicht" habe, sich selbstständig zu machen.
Nach Erstattung einer Strafanzeige leitete die Staatsanwaltschaft. Arnsberg ein Verfahren wegen Betrugs gegen den Soester ein. Die AHA hat die zu Unrecht gezahlten Sozialleistungen in Höhe von rund 26 000 Euro inzwischen zurückgefordert.
Zur Rückzahlung dieses Betrages ist er ebenfalls verpflichtet.

Da frage ich, was ist das für eine Verhältnismäßigkeit. Die Multi-Millionäre die Millionen dem Fiskus entziehen bekommen 2 Jahre auf Bewährung, ein Mörder kann mit 10 Jahren Knast davon kommen und ein armer Arbeitsloser bekommt für so eine Straftat 1 Jahr Knast.

Gruß
qerni
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=611771#post611771]Also "ab und an" , "nur im Bekanntenkreis" hört sich nicht wirklich nach Gewerbe an. Eher nach "alle drei Monate krieg ich mal nen Zwanni und ne Tafel Schokolade". :D[/quote]So im Prinzip läuft das auch :D . Kann dabei was schiefgehn?
 
So lange da kein regelmäßiges Zweiteinkommen draus wird, sollte es dem Finanzamt egal sein. Wenn du ALG II bekommst, musst du aber schauen, ob deine Vermögensangaben korrekt sind.
 
Geregeltes Einkommen ist das keinesfalls. Eher so: Ey, kannste mal nach meinem PC gucken? (Guck, reparier...) - Okay, danke. Hier haste ein bissele Kleingeld.
Und das vielleicht einmal in zwei/drei Monaten...
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=611941#post611941]Da sollte doch wirklich kein Hahn nach krähen. ;)[/quote]
Sehe ich auch so, die Frage ist nur ob man sowas noch in einem öffentlichen Forum schreiben sollte.
Man weiß doch nie welcher "Freak" dir hier was böses will.

Ich finde "bedeckt halten" hier immer noch die beste Taktik ;)
 
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