Vorsicht Notebook-Schrauber wartet auf euch auch der Knast ???.

qerni

-verstorben-
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16 Juli 2007
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Stand heute bei uns in der Zeitung. Ich habe es mal eingescannt. .

KREIS SOEST. Der Soester schraubte leidenschaftlich gerne an seinen : Rechner. Nach und nach half er auch anderen, die Computerprobleme hatten. Daraus wurde eine selbstständige .gewerbsmäßige Tätigkeit, so dass er ins Visier der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Kreisverwaltung geriet. Die Kontrolleure vermuteten die unerlaubte Ausübung eines Handwerks.' Das traf zwar nicht zu, eine Überprüfung bei der Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) ergab aber, dass er seit über drei Jahren Arbeitslosengeld 11 erhielt. Deshalb verurteilte das Soester Amtsgericht den selbst ernannten PC-Experten jetzt wegen Leistungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die a)lf Bewährung ausgesetzt wurde, und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro;
Der Soester firmierte mit '"Dienstleistungen und Wartungsarbeitenim PC-Bereich". Bei einer Routineüberprüfung untersuchten die Schwarzarbeit - Ermittler des Kreises, ob er damit das Handwerk eines Informationstechnikers ausübte. Dafür wäre eine Eintragung in die Hand-
werksrolle notwendig gewesen.
Ein Handwerksverstoß kam aber nicht in Frage, weil der Umsatz ,überwiegend durch Verkäufe erzielt wurde. ' "Ich habe mein Hobby zum Beruf gemacht", erklärte der Kleinunternehmer während der Kontrolle. Die Tätigkeit übe er bereits seit Jahren aus.
Das hatte er der AHA allerdings nicht angezeigt und• bezog weiter Arbeitslosengeld 11.
Noch kurz vor dem Besuch der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit hatte er um die Gewährung eines Existenzgründungsdarlehns gebeten, da er "die Absicht" habe, sich selbstständig zu machen.
Nach Erstattung einer Strafanzeige leitete die Staatsanwaltschaft. Arnsberg ein Verfahren wegen Betrugs gegen den Soester ein. Die AHA hat die zu Unrecht gezahlten Sozialleistungen in Höhe von rund 26 000 Euro inzwischen zurückgefordert.
Zur Rückzahlung dieses Betrages ist er ebenfalls verpflichtet.

Da frage ich, was ist das für eine Verhältnismäßigkeit. Die Multi-Millionäre die Millionen dem Fiskus entziehen bekommen 2 Jahre auf Bewährung, ein Mörder kann mit 10 Jahren Knast davon kommen und ein armer Arbeitsloser bekommt für so eine Straftat 1 Jahr Knast.

Gruß
qerni
 
Völlig richtig!
Und du verstehst da leider etwas falsch...

Es ist nicht 1 Jahr Knast, sondern 1 Jahr auf Bewährung + Geldstrafe.
Ein Mörder bekommt Lebenslänglich, bei Totschlag gibt es max . 10 Jahre....wobei immer von Fall zu Fall unterschiedlich...Pauschalisierung geht hier eigentlich gar nicht ;-)

Und der Millionär, der Steuern hinter zogen hat und "NUR" 2 Jahre auf Bewährung bekommt, MUSS aber auch ALLES zurück zahlen, was oft und gut und gern zwischen 500000 und 1000000€ sind...
Also...nichts hier im Eifer durcheinander bringen! :D
 
da sach Ich nur.... das is Deutschland..!!

auch schon mehrfach durch din Bank mit Freunden, Bekannten usw... durchgekaut....

da braucht man sich nicht wundern, das immer mehr Leute auswandern...

vor langer Zeit in der Presse

ne Mutti verkauft die alten Kindersachen, da der Spross rausgewachsen is.... ueber Ebay...

FA kommt dahinter... Nachzahlung... in xxx Hoehe, wegen gewerbsmaessigem Handeln...

In diesem Sinne

Bimbo-01
 
Ist aber auch nicht ganz korrekt....
Irgendwie klingt das nach Springerpresse :D

Steuernachzahlungen sind erst (bin mir nicht ganz sicher) ab einem Gewinn von 400€ montl. zu zahlen...
Also, ich finde hier so manches Gesetz unnötig....aber mit der Grenze kann ich gut leben...

edit zum Ausgangspost:

Also bitte Leute, wer jahrelang seinen Haupterwerb aus einem nicht angemeldetem Computer Service bezieht, nebenbei Arbeitslosengeld kassiert. der wundert sich noch wenn er verknackt wird?!?!?!
Ich bitte euch!!!
 
[quote='qerni',index.php?page=Thread&postID=611569#post611569] ...ein armer Arbeitsloser bekommt für so eine Straftat 1 Jahr Knast. [/quote]
Also jemand der seit Jahren seine Brötchen damit verdient und nebenbei noch über drei Jahre lang Arbeitslosengeld kassiert, ist sicher kein "armer Arbeitsloser", den man so sehr bemitleiden muss. ;)
 
[quote='tgraupne',index.php?page=Thread&postID=611585#post611585]Steuernachzahlungen sind erst (bin mir nicht ganz sicher) ab einem Gewinn von 400€ montl. zu zahlen...[/quote]
Existieren andere Einkunftsarten, sind sie ab dem ersten Cent steuerpflichtig - das wird nur zu gerne übersehen...

Die 4xx €/Monat steuerfreie Einkommensgrenze gilt nur, wenn diese Person keine weitere Einkünfte hat.



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[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=611610#post611610]Existieren andere Einkunftsarten, sind sie ab dem ersten Cent steuerpflichtig - das wird nur zu gerne übersehen[/quote]Das glaube ich so ohne Weiteres nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen gewerblichen Einkünften und dem Verkauf von altem, gebrauchtem Kinderspielzeug.
Nach deiner Aussage müsste doch jeder private ebay- Verkäufer seine Verkäufer versteuern, oder verstehe ich das falsch?

Gut, dass meine 400€- Grenze nun gerade auch zur Zuverdienstgrenze bei Arbeitslosengeldanspruch passt, macht vllt einen blöden Eindruck :whistling:
Aber irgendwas in der Region war das glaube ich...
 
Was gewerblcihes Einkommen durch Auktionen in der Bucht sind oder nicht, entscheiden die freundlichen Damen und Herren vom Finanzamt für Dich. - Du musst Dich danach nur noch fügen und zahlen...
Du siehst, der Staat sorgt schon für dich :D


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[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=611620#post611620]Was gewerblcihes Einkommen durch Auktionen in der Bucht sind oder nicht, entscheiden die freundlichen Damen und Herren vom Finanzamt für Dich[/quote]Meinst du das jetzt wirklich ernst ?(
Du willst damit sagen, dass Beamte je nach Fall "entscheiden"?
Nee...das meinst du nicht so, oder?
Ist doch Quark...Die Grenzen sind gesetzlich genau festgelegt, da entscheidet doch keiner!
Bin mir eben nur über den Rahmen nicht sicher...
 
Im Ernst: Jeder Finanzbeamte hat einen Ermessensspielraum, in dem er festlegen kann, ob es gewerblicher Handel oder nicht ist. Einige "Dauerverkäufer" hier im Forum werden es sicher (bald) bestätigen können.


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[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=611631#post611631]Im Ernst: Jeder Finanzbeamte hat einen Ermessensspielraum, in dem er festlegen kann, ob es gewerblicher Handel oder nicht ist. Einige "Dauerverkäufer" hier im Forum werden es sicher (bald) bestätigen können.[/quote]So, nach kurzer Recherche bestätigt sich deine Aussage in soweit, dass es scheinbar keine feste Grenze gibt.
Ich habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt gefunden der im Prinzip schreibt:

Problematisch bei Ebay-Händler ist in der Regel wann die Tätigkeit als nachhaltig anzusehen ist. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist Auslegungsfähig. Eine gezogene Grenze gibt es nicht.

Eine Nachhaltigkeit und damit eine Steuerpflicht ist dann zu bejahen, wenn der Verkäufer wiederholt neue oder neuwertige Gegenstände zum Kauf anbietet. Bei Gebrauchtwaren liegt eine Nachhaltigkeit vor, wenn ein gezielter An- und Verkauf solcher Waren betrieben wird, wogegen die üblichen "Entrümpelungen" nicht unter die Steuergesetze fallen.


In dem Fall handelt es sich um einen ebay- Verkäufer der über 5 Jahre 1300 Auktionen startete und ca. 200000€ Gewinn Umsatzdabei erziehlte...

In Ihrem Fall liegen eine Vielzahl von Transaktionen über einen längeren Zeitraum vor, was für eine gewerbliche Tätigkeit spricht. Dies wird man bei dem Umfang und Umsatz nicht wegdiskutieren können, so dass ein Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinne vorliegt. Als Gegenargument bleibt Ihnen nur, dass es sich um private Gegenstände handelt, wobei allerdings die Höhe des Umsatzes dem entgegenspricht.

Das Bsp. mit der "armen Mutti", die alte Kindersachen verkauft ist also wirklich Quatsch :D
Und das "Ermessen" liegt dann auch nicht bei den Finanzbeamten sondern bei einem Gericht.
Das einzige das der Beamte machen kann ist, dem Verdächtigem einen Steuerbescheid etc. zuschicken...diesem kann jedoch ohne Probleme widersprochen werden, wodurch dann ein Gericht letztendlich entscheidet....DEFINITIV ABER KEIN BEAMTER!! Die sind nur als "Inet- Spitzel" unterwegs...
 
Jahrelang Staatliche Bezüge zu kassieren und nebenbei Schwarzarbeiten ist sicher nicht die feine englische Art, aber wenn man sich mal anschaut welche Steine einem in den Weg gelegt werden wenn man sich Selbständig machen und ehrlich arbeiten will, braucht man sich nicht zu wundern!
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=611641#post611641]Lieber nicht, dafür ist dies' das faLsche Forum[/quote]Worauf beziehst du das jetzt?
Auf die Steine...
Hatte mich über eine Antwort, zu meiner Antwort, zu deiner Antwort gefreut :D
Jetzt kannst du nicht einfach so die Kurve kratzen und auf das "Wir-Sind-Ein-IT-Forum-Problem" verweisen...
Jetzt bist du soweit mitgegangen....[_] Neues Argument vs. [_] Unrecht zugeben :D
 
[quote='tgraupne',index.php?page=Thread&postID=611638#post611638]In dem Fall handelt es sich um einen ebay- Verkäufer der über 5 Jahre 1300 Auktionen startete und ca. 200000€ Gewinn dabei erziehlte...[/quote]

moin,

was hat der denn vertickt, dass er fast 200 euro pro verkauftem artikel gewinn hatte? oder wurde da umsatz mit gewinn verwechselt?

gruß
 
Ganz genau...hab's verwechselt...waren natürlich 200000€ Umsatz.
Er war Hobby- Modellbauer ....
 
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Wer da keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, leidet an der Schlafkrankheit...
In diesen Fällen musst Du nachweisen, in welchem Verhältnis die Kosten zu den Erlösen stehen. Den anfänglichen Ärger hast Du auf jeden Fall, da das Finanzamt nicht erst einmal "vorsichtig" nachfragt, sondern erst einmal eine Steuerforderung aufgrund einer Schätzung schickt. Es ist natürlich klar, dass diese Schätzung recht großzügig zugunsten des Staates ausfällt.
Im Anschluss daran "darfst" Du dem Finanzamt jeden einzelnen Posten vorrechnen, in welchem Verhältnis die Kosten zum Erlös stehen - natürlich ausschließlich mit entsprechenden Belegen.

Ich sage Dir - das macht so richtig "Spaß", eine Steuer-"Pauschal"-Forderung von € 60.000.- auf € 0.- herunterzurechnen.

[quote='tgraupne',index.php?page=Thread&postID=611651#post611651]Ganz genau...hab's verwechselt...waren natürlich 200000€ Umsatz.[/quote]
Im Zweifelsfall ist Umsatz=Gewinn - zumindest für das Finanzamt!

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Da geb ich dir Recht, wer JEDEN Monat, 10 ThinkPads verkauft braucht sich nicht wundern...
Aber 60000€ runter rechnen, die kommen dann aber auch nicht von ungefähr... ;)
Jedenfalls...Gute Nacht :thumbup:
 
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