Versteckte IBM-Partition ohne Sticker legal?

patnican

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Guten Morgen allerseits,

ich habe mir ein R51-Flexview-Zweitlaptop gebraucht erstanden. Dieses hatte die originale Festplatte mit der versteckten IBM-Partition drauf. Aus dieser habe ich mir den Satz Recovery-CD`s erstellt, die Festplatte geplättet und mittels der Recovery-CD`s ein sauberes neues System erstellt. Hat zwar Stunden gedauert, aber nun gut...

Der Lizenz-Sticker auf dem Unterboden des Laptops wurde vom Vorbesitzer entfernt, da stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt ein legales System habe. Alles Suchen und Lesen im Google-Net und bei hiesiger SuFu lässt mich nicht schlauer werden. Eigentlich habe ich ja ein zu diesem Rechner zugehöriges Betriebssystem, oder wie ..... ?

Sämtliche Updates bei Onkel Bill incl. dieser WGA-Abfrage verliefen ohne Beanstandungen und wurden vollzogen, also alles im grünen Bereich?

Bestimmt weis einer von Euch eine Antwort.

Vorauseilender Dank ... patnican
 
Original von ChrisB

Also nach den Äusserungen hier sind alle MSDN User die ja keinen COA Aufkleber haben Verbrecher.

Also das ist ja nun ziemlicher Quatsch! Wenn man einen Volume-Licence-Key hat, kann es naturgemäß keinen COA an den Maschinen geben, dafür hat man dann ja wieder andere Unterlagen, die die Rechtmässigkeit der Installation bescheinigen. Es gibt einfach nur einen klaren Punkt: Keine Software darf ohne Lizenz eingesetzt werden.

hajowito
 
Original von Onno
Der Nachweis einer legalen Lizenz wird durch den auf dem Rechner befindlichen COA Aufkleber erbracht. Fehlt der COA Aufkleber, kann man die Rechtmäßigkeit der Lizenz nicht nachweisen.
Die mangelnde Möglichkeit des Nachweises ändert aber nix an der Gültigkeit der Lizenz. Oder?

Original von Onno
Wenn nun jemand sein Thinkpad ausschlachtet und dann den COA Aufkleber einzeln verkauft, dann geht die Lizenz auf den neuen Erwerber über. Derjenige, der die Festplatte mit dem Windows aus diesem Thinkpad weiterverwenden will, besitzt eine Raubkopie.
So habe es noch mal rausgesucht:

1.) Verkauf von OEM Software
Der BGH hat ja festgestellt, daß der Weiterverkauf von OEM Lizenzen auch getrennt von etwaiger Hardware grundsätzlich möglich ist.

2.) Wie kann verkauft werden?
a.) Aufkleber ohne Datenträger
Nach einem Urteil des Landgericht München ist es nicht möglich, Lizenzen ohne Datenträger zu verkaufen.
Sprich: Es ist nicht erlaubt, sich die erforderlichen Datenträger von wo auch immer zu beschaffen. Eine Lizenzübertragung durch den Sticker allein ist also hiernach nicht möglich.

Wird zwar heftig kritisiert, aber ist aktuelle Rechtssprechung.

Wer also seine Thinkpad OEM Lizenz verkaufen will, sollte sich vom Hersteller (hier: Lenovo) vor dem Verkauf die Datenträger zukommen lassen, um diese dann gemeinsam mit dem Aufkleber an den Käufer zu übergeben.

b.) Datenträger ohne Aufkleber?
Der Verkauf von Datenträgern (hier:Festplatte) ohne Lizenzaufkleber ist zumindest eine Verletzung des Markenrechts durch den Verkäufer (zumindest wenn Händler). Andere Hinweise habe ich in der Tat auch nicht gefunden.

Um jetzt mal die Diskussion auf die ursprüngliche Frage zurückzuführen:

Ob der Lizenzerwerb trotz Kauf eines Notebooks mit
- der ursprünglich ausgelieferten Herstellerfestplatte
und
-der darauf vorhandenen Installationssoftware
sowie
- integriertem (und akzeptiertem) Key
ungültig ist, bezweifle ich immer noch, aber ist halt meine Auffassung.
(Die nicht stimmen muß)

Argument: Wenn sogar der Verkauf einer OEM Lizenz ohne Hardware möglich ist, muß der Verkauf einer solchen Lizenz mit der Hardware doch erst recht möglich sein.

Falls Du anderer Meinung bist, oder um ganz sicher zu sein:
Wenn also eine Windowslizenz Teil Eures Vertrages war, dann solltest Du den Verkäufer auffordern den Sticker nachzuliefern, oder aber Dir die vertraglich zugesicherte Lizenz durch Zusendung eines anderen Stickers+zugehörigem Datenträger zukommen zu lassen.
 
Original von hajowito
Keine Software darf ohne Lizenz eingesetzt werden.
Naja
Code:
#!/bin/sh

echo "ich habe keinen Aufkleber"
Das ist zwar nichts tolles, ich wuerde es aber als Software ansehen.
Ich stelle es unter keine Lizenz, Lizenzen verkaufe ich auch nicht (Spenden sind natuerlich immer willkommen).
Warum soll man das nicht einsetzen duerfen?
 
@Don Tango:

So weit ich weiß sind die OEM-Lizenzen nur in Verbindung mit dem Sticker gültig, wenn er den nicht hat, hat er keine Lizenz. Dass der Verkäufer ihm den Aufkleber nachliefern bzw. einen Wertausgleich zahlen müsste, steht außer Frage. Zumindest wenn die fehlende Lizenz im Angebot nicht vermerkt ist, bzw. der Rechner mit Betriebssystem beworben wurde.
 
Uuuups,

hab ich da was losgetreten? Ihr seid schon klasse, wie ihr Euch des Problems annehmt (dafür bin ich ja auch gerne hier ;) ).

Also: das Angebot war von einer privaten Person in der Bucht erworben. Die Angaben zu dem R51 waren inhaltlich lückenhaft bzw. widersprüchlich. Das Betriebssystem wird zum Verkauf gehörig mit angegeben.

Um ganz ehrlich zu sein: als ich das Gerät auspackte und durchcheckte war ich froh, das rein technisch alles top ist (der Verkäufer hatte zuvor null Bewertungen) und diesbezüglich mein "Harakiri" gut gegangen ist. Während ich die selbst erstellten Reovery-CD`s aufspielte wartete ich die ganze Zeit auf die Eingabe des Lizenz-Schlüssels, den ich (Oh Schreck) unter dem ThinkPad nicht fand. Da ich aber während der ganzen Aufspielerei und auch bei allen Updates inclusive GDI und WPA und sonstewas-Abfragen keinen Mecker vom Bill bekommen habe, kam mir logischerweise der Gedanke, was ich da nu vor mir hab: legal - illegal - .... ?

Ich habe eigentlich nicht die Absicht, nach nun fast vier Wochen den Verkäufer anzublubbern, was mit dem Sticker ist bzw. mit dem Sticker und der dazu gehörigen CD, wenn ich sehe, wie leidenschaftlich konträr hier schon dieses Thema diskutiert wir. Da würde ich eher in Richtung Sticker-Kauf zur Legalitätserlangung oder wie erwähnt, Linux-Bastelstube neigen.

patnican
 
Original von patnican
...
Da würde ich eher in Richtung Sticker-Kauf zur Legalitätserlangung...neigen.
...
Der Status Deiner Lizenz ist nach Erwerb eines solchen Stickers eben genauso fragwürdig wie jetzt. Es sei denn, der Verkäufer liefert zum Sticker die dazugehörigen Datenträger.

Und egal ob jetzt wieder einer aus den Tiefen des Internets eine Wiedergabe der Fachmeinung eines Juristen (oft von einem Herrn Hoeren) rausgoogelt, in welcher das Urteil des LG München kritisiert wird, bleibt es ein aktuelles Urteil.
Natürlich könnte in anderen Verfahren anders entschieden werden, aber wer will das schon selbst herausfinden.

Ich persönlich bin übrigens ebenfalls der Auffassung, daß eine Lizenz ohne Datenträger übertragbar sein sollte, wenn ein solcher ursprünglich nicht zum Lieferumfang gehörte, aber das ist halt meine persönliche Meinung.
Und selbst wenn dies die Meinung fast aller Bürger und/oder Fachleute in diesem Land wäre, müßte sich die Rechtsprechung nicht dran halten.

Original von T42p
@Don Tango:

So weit ich weiß sind die OEM-Lizenzen nur in Verbindung mit dem Sticker gültig, wenn er den nicht hat, hat er keine Lizenz.
...
Wie gesagt habe außer dem Urteil des LG Karlsruhe von 2000 nix Konkretes gefunden. (aber auch net ewig gesucht)
Und da ist der Sachverhalt meiner Meinung nach einen Tick anders.

Ist aber wahrscheinlich mindestens genauso ein Minenfeld wie die entgegengesetzte Konstellation. Was nützt letztlich die tollste Fachmeinung, wenn die Gerichte anders entscheiden.

Man siehts zB. auch an der aktuellen uneinheitlichen Rechtsprechung zum Thema Haftung des Forenbetreibers für Userkommentare.
 
Das ist doch auch quatsch. Man kann z.B. auch Spiele im Laden kaufen mit Datenträger aber auch über Steam da kann man es nur herunterladen.

Genauso wie Windows VISTA da kann man auch nur den Key kaufen und hinterher immer noch bei Microsoft eine DVD anfordern.
 
Don Tango,

es wird wohl ein ewiges Rätsel bleiben, ob es ich nun um eine halbwegs legale, vielleicht-doch-legale, vermutlich oder bestimmt ... im Zweifel aber doch mutmaßlich illegale Geschichte handelt, die ich hier auf meinem R51 am laufen habe. Ich werde damit leben müssen, im Zweifel eine falsche Entscheidung zu treffen - ob ichs nun lösche, nen "vielleicht illegalen" Sticker dazubappe oder auch nicht. Es ist ein Mysterium ... aber so richtig schlaflose und schweißgebadete Nächte wird es mir nicht bereiten, auch wenns mir Gedanken macht - an denen ihr jetzt teilhabt :D.

patnican
 
Da zeigt es sich, dass die Rechtssprechung oft genug Jahre hinter der Praxis her rennt.
Da ja selbst Softwarehäuser wie MICROSOFT Lizenzen ohne Datenträger anbieten, muss das Rechtswesen in der Beziehung irgendwann nachziehen.
 
Original von ChrisB
Das ist doch auch quatsch. Man kann z.B. auch Spiele im Laden kaufen mit Datenträger aber auch über Steam da kann man es nur herunterladen.

Genauso wie Windows VISTA da kann man auch nur den Key kaufen und hinterher immer noch bei Microsoft eine DVD anfordern.

Na klar kann man Software auf digitalem Wege (Download) erwerben. Es geht hier aber um die Frage unter welchem Vorraussetzungen ein Weiterverkauf möglich ist.

Valve zu Beispiel bietet ja sogar explizit die Möglichkeit an, einen Key von einem Account zu trennen, um ihn einem anderen Account zuordnen zu können.

siehe: hier


Wie man Vista online erwerben kann ist mir allerdings nicht klar. Deshalb kann ich auch nix zum Weiterverkauf sagen.

Habe nur diese Update Keys gefunden.

Helft mir bitte auf die Sprünge.
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
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