Versandhäuser und Notebook und 14 tägiges rückgaberecht

[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=531081#post531081][quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=530981#post530981]Vergiss aber nicht die Festplatte sicher zu löschen, falls Du schon persönliche Daten aufgespielt hast.[/quote]
Lies und staune: Sicheres Löschen: Einmal überschreiben genügt[/quote]

Warum sollte ich staunen? Das ist mir bekannt. Was hat das mit meinem Hinweis zu tun?
 
Ein Problem mit dem Rückgaberecht ist, dass man bei Vorkasse oder Einzugsermächtigung sein Geld nicht gleich zurückhat. Einige Onlinehändler sollen sich viel Zeit mit der Rückzahlung lassen. Bei Beträgen, die schnell auch mal über 1000 Euro liegen, ist das ein nicht zu unterschätzender Faktor, finde ich. Außerdem ist unklar, ob der Händler die gesamten Versandkosten tragen muss oder nur die für die Rücksendung.
 
[quote='hep',index.php?page=Thread&postID=531297#post531297]Außerdem ist unklar, ob der Händler die gesamten Versandkosten tragen muss oder nur die für die Rücksendung. [/quote]

Das ist nicht unklar. Ab 40 EUR Warenwert (also ohne Versandkosten) muss der Händler Hin- und Rücksendekosten tragen.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531308#post531308]Das ist nicht unklar. Ab 40 EUR Warenwert (also ohne Versandkosten) muss der Händler Hin- und Rücksendekosten tragen.[/quote]
Da behaupten aber zig Rechtsanwälte in Blogs das Gegenteil. Ich begnüge mich hier mit dem Verweis auf Wikipedia:
Ob der Unternehmer auch die Kosten der Hinsendung erstatten muss, ist rechtlich umstritten. Mittlerweile lässt sich eine gewisse Tendenz der Gerichte feststellen, dem Verbraucher einen Rückerstattungsanspruch zuzugestehen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rückgaberecht#Rechtsfolgen_des_Widerrufs
 
Wo ist da der Widerspruch? Wie Wikipedia korrekt angibt, gibt es zahlreiche Urteile die dem Verbraucher die volle Erstattung der Versandkosten zugestehen. Die Gerichte entscheiden nun einmal über die Auslegung des Rechts, nicht die Anwälte.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531320#post531320]Wo ist da der Widerspruch? Wie Wikipedia korrekt angibt, gibt es zahlreiche Urteile die dem Verbraucher die volle Erstattung der Versandkosten zugestehen. Die Gerichte entscheiden nun einmal über die Auslegung des Rechts, nicht die Anwälte.[/quote]

habe ich mich auch gerade gefragt :huh:
 
Sind wir hier in einem Logikkurs oder warum sucht Ihr einen Widerspruch?

T42p behauptet:
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531308#post531308]Ab 40 EUR Warenwert (also ohne Versandkosten) muss der Händler Hin- und Rücksendekosten tragen.[/quote]
Wollt Ihr bestreiten, dass es auch andere Rechtsauffassungen gibt? Wollt Ihr behaupten, Ihr könnt vorhersagen, wie ein Richter, wenn man denn wirklich vor Gericht zieht, entscheidet?

Der Gesetzestext ist in dieser Beziehung unklar. Schaut einfach mal rein ;)
 
Mir persönlich ist das so egal was das Gesetz sagt, ich kauf nur bei Online Händlern die in ihren AGB angeben, dass sie ab 40€ den Versand zahlen :thumbup:
 
Am besten immer bei Amazon bestellen.
Da muss man per Rechnungsüberweisung nach erhalt der Ware zahlen.
Somit hat man keine Probleme bei Rücksendung wochenlang auf sein Geld zu warten :D
 
[quote='hep',index.php?page=Thread&postID=531335#post531335]
Wollt Ihr bestreiten, dass es auch andere Rechtsauffassungen gibt? Wollt Ihr behaupten, Ihr könnt vorhersagen, wie ein Richter, wenn man denn wirklich vor Gericht zieht, entscheidet?[/quote]

Es spielt keine Rolle welche Rechtsauffassungen es gibt. Was zählt ist die gängige Rechtsprechung und die gängige Praxis im Online-Handel. Und da gilt nun einmal die 40-EUR-Regelung, auch wenn Dir das nicht passt.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531366#post531366]Was zählt ist die gängige Rechtsprechung und die gängige Praxis im Online-Handel.[/quote]
Das zählt eben nicht. Was jeweils zählt, ist das konkrete Urteil in einem konkreten Fall. Ansonsten bräuchte es ja keine Richter mehr bzw. nur Grundsatzurteile. Was vor allem zählt, ist das Gesetz. Und das schweigt sich zu den Hinsendekosten nun mal aus:
BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe schrieb:
Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Da ich kein Händler bin und das auch nie sein werde, hätte ich nichts dagegen, wenn auch die Hinsendekosten eindeutig geregelt wären. Aber das sind sie nicht.
 
richter orientieren sich doch an bereits ausgesprochene Urteile, oder?

mir ist schon klar, dass ein urteil nicht einem gesetz gleich kommt...
 
[quote='Elfish',index.php?page=Thread&postID=531406#post531406]richter orientieren sich doch an bereits ausgesprochene Urteile[/quote]

So ist es, daher ist jede weitere Diskussion hinfällig.
 
Dass der BGH genau das nicht macht, interessiert Dich nicht?
 
Das ich so eine heftige diskusion beginne war mir nicht klar, sorry:-)
 
[quote='hep',index.php?page=Thread&postID=531464#post531464]Dass der BGH genau das nicht macht, interessiert Dich nicht?[/quote]

Mich als Verbraucher interessiert die aktuell gültige Rechtsprechung. Bei Juristen mag das anders sein.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531233#post531233][quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=531081#post531081]
Lies und staune: Sicheres Löschen: Einmal überschreiben genügt[/quote]

Warum sollte ich staunen? Das ist mir bekannt. Was hat das mit meinem Hinweis zu tun?[/quote]
Ich hatte deine Aussage so interpretiert, daß du zu der "zum sicheren Löschen die Festplatte unbedingt 1075-mal mit wechselnden Pattern überschreiben"-Fraktion gehörst.

Da ich mich anscheinend geirrt habe entschuldige ich mich.



[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531458#post531458][quote='Elfish',index.php?page=Thread&postID=531406#post531406]richter orientieren sich doch an bereits ausgesprochene Urteile[/quote]

So ist es, daher ist jede weitere Diskussion hinfällig.[/quote]
So einfach ist das nicht.
Sonst gäbe es ja keine widersprüchlichen Urteile.

Gerichte orientieren sich an vorhergehenden Urteilen. Aber nicht an allen.

Ich habe den Eindruch (und ich betone: das ist ein persönlicher Eindruck, keine durch wissenschaftliche Erhebungen gestützte Theorie!), daß die Gerichte sich nur an die einschlägigen Urteilen übergeordneter Gerichte halten, passende Urteile von Gerichten auf gleicher oder niedrigerer Ebene, vor allem aus anderen Bundesländern, dagegen weitgehend ignorieren.
Deswegen braucht es zur endgültigen Klärung ein Urteil eines Gerichtes wie des BVG oder des Europäischen Gerichtshofes.
 
Es mag unterschiedliche Urteile geben, die Tendenz ist dafür umso eindeutiger.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531509#post531509]Mich als Verbraucher interessiert die aktuell gültige Rechtsprechung. Bei Juristen mag das anders sein.[/quote]
Wenn ich das nicht falsch verstehe, gibt es keine "aktuell gültige Rechtssprechung". Das Revisionsverfahren wurde ausgesetzt, bis sich der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften äußert. Jetzt sag mir doch endlich mal, warum ich Deiner Ansicht nach Unrecht habe, wenn ich sage, die Grundsatzentscheidung stehe noch aus!
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=531532#post531532]die Tendenz ist dafür umso eindeutiger.[/quote]
Woher weißt Du das eigentlich? Und da Du offenbar so wissend bist: Wie oft, glaubst Du, wurde dieser Rechtstreit überhaupt schon ausgetragen?

Interessant: http://www.welt.de/welt_print/artic...kosten-dem-Europaeischen-Gerichtshof-vor.html
 
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