Vermieter stellt 4 Monate nach Auszug Schäden fest...?

Knut676

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Hi, bevor ich event. zu einem Anwalt renne, findet sich vielleicht hier jemand mit Ahnung von Mietrecht.

Situation: Ich bin zum 01.08. aus meiner alten Wohnung ausgezogen habe die Kaution voll zurück erhalten, es wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt.

Jetzt kommt mein Vermieter an bzw. vor gut 2 Monaten und will über mich einen Schaden an einem Fenster, den ich angeblich verursacht habe JETZT mit mir abrechnen.

(Die Möglichkeit, dass ich hier einen Schaden an diesem Fenster verursacht habe, besteht zwar wirklich, aber mir ist nichts aufgefallen und den neuen Mietern anscheinend auch lange Zeit nicht....)

Bin ich trotzdem verpflichtet, das als Mietsachschaden über meine Privathaftpflicht abzurechnen, oder was passiert da jetzt?

Bin ein wenig ratlos, einerseits fände ich es wirklich blöd, sollte ich da damals wirklich etwas beschädigt haben, auf der anderen Seite kommt mir das was komisch vor, dass gut 4 Monate später etwas kommt...

Kennt sich hier jemand ein bisschen mit Mietrecht und Co. aus? Kann der Vermieter ohne Übergabeprotokoll, mit zurückgezahlter Kaution und nach einigen Wochen bzw. eher Monaten da noch etwas von mir verlangen?

Besten Dank und noch einen schönen Abend!
 
Hy,

Du hast kein Übergabeprotokoll

Du hast die Kaution zurueckerhalten... das zeugt doch davon, das die Wohnung sich in einem ordnungsgemaessen Zustand nach Auszug gefunden haben muss...

nach 4 Monaten Altschaeden, dem Vormieter in Rechnung zu stellen...

Ich weiss nich....

zur Not eine Verbraucherzentrale oder den Mieterschutzbund anrufen..

Bimbo-01
 
Nein das ist ja der WItz, es gibt kein Übergabeprotokoll. Die Vermieterin gab mir seinerzeit die Kaution zurück und hat mir nur mündlich bestätigt, dass alles in Ordnung sei....
 
Ich habs grad gelesen und korrigiert... 8)

Du hast aber die Kaution zurueck erhalten...

die wird doch bei Schaeden einbehalten... solang bis der Schaden behoben is..

wie geschrieben, Mieterschutzbund oder Verbraucherzentrale..

Gruss Bimbo-01
 
[quote='Knut676',index.php?page=Thread&postID=764131#post764131]habe die Kaution voll zurück erhalten, es wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt.[/quote]Damit ist alles in Butter. Forderungen einfach ignorieren. Wenn das Datum der schriftlichen Forderung Monate nach der Wohnungsübergabe liegt hat die Forderung keine Chance.

Wenn du den Spiess umdrehen willst: So ziemlich jede Nebenkostenabrechnug kann man mehrmals umdrehen...
Der Mieter kann den Vermieter finanziell viel mehr ärgern als umgekehrt.
 
Du hast eine Hanfpflichtversicherung! Dann lass das die Versicherung regeln und melde die Geschichte gefälligst da! Biste sogar zu verpflichtet. Du bezahlst deiner Versicherung jedes Jahr einen dicken Haufen Geld, dann darf die auch mal was dafür tun! ;)
 
[quote='Ned',index.php?page=Thread&postID=764190#post764190]Du hast eine Hanfpflichtversicherung! [/quote]

Geiler Rechtschreibfehler :D


[quote='Ned',index.php?page=Thread&postID=764190#post764190]Du bezahlst deiner Versicherung jedes Jahr einen dicken Haufen Geld, dann darf die auch mal was dafür tun[/quote]

Wenn er aber unschuldig ist, wäre das Versicherungsbetrug

Ok, scheinbar Schwachsinn von mir. Sorry
 
Eben - wenn die Kaution ausbezahlt wurde, muss man davon ausgehen, dass keine Forderungen oder Mängel bestehen (was gesetzliche Verjährungsfristen aber nicht außer Kraft setzt).
Wie bitte soll die Vermieterin nach vier Monaten nachweisen, dass der Schaden von Dir verursacht wurde?

Ich empfehle dennoch, den Mieterbund zu Rate zu ziehen. Die haben mehr Ahnung von der Materie.
 
Hi Knut76,

von mir bekommst folgende Hinweise:

1.
Du hast im Rahmen deiner privaten Haftpflichtversicherung eine sehr wichtige "Obliegenheit": Jeden möglichen Schadensfall unverzüglich der Versicherung zu melden. Tu das bitte, sonst kannst du deinen Versicherungsschutz verlieren.

2.
Wichtiger Bestandteil deines Versicherungsschutzes ist nicht nur, dass die Versicherung berechtigte Ansprüche Dritter ausgleicht. Vielmehr ist es deren Pflicht, die Berechtigung der Ansprüche zu prüfen und - das ist das schöne - auf Risiko der Versicherung unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Da es in der privaten Haftpflichtversicherung keinen "Rabattverlust" oder ähnliches gibt wie in der Kfz- Haftpflicht- oder -Kasko-Versicherung, kannst du bei sofortiger und wahrheitsgemäßer Meldung des Schadens überhaupt nichts verlieren. Entweder erkennt die Versicherung den Schaden an und zahlt, oder sie schließt sich der Auffassung der Merheit der vorherigen Ratgeber hier an und lehnt die Ansprüche ab. Wenn der Vermieter dich dann verklagt, übernimmt die Versicherung deine Anwaltskosten oder übernimmt deine Vertretung selbst.

Ganz falsch ist also: Aus Trotz sich mit dem Vermieter rumzanken und den Sachverhalt nicht der Versicherung melden.
Unnötig ist also: Geld für Mieterverein, Verbraucherschutz oder Anwalt selbst auszugeben. Du hast das mit deiner Haftpflichtvers.prämie schon bezahlt.
Richtig ist also: Sofort der Versicherung alle Informationen geben, damit sie ihren Pflichten nachkommen kann.

Noch ein allgemeiner Hinweis an die anderen Ratgeber. Es gibt duchaus Situationen, wo anlässlich einer Wohnungsrückgabe Mängel nicht sichtbar sind. Trotz eines Protokolls kann der Vermieter dann wegen solcher "versteckter Mängel" noch 6 Monate lang Ansprüche stellen. Natürlich hat er dann größere Schwierigkeiten mit der Beweisführung, wenn der Mieter die Verursachung während seiner Mietdauer bestreitet. Auch die Rückzahlung der Kaution kann ein Gericht dann als zusätzliches Indiz für das Nichtvorhandensein von Mängeln werten.

Schönen Abend noch
Mecki2312
 
[quote='Ned',index.php?page=Thread&postID=764190#post764190]Du bezahlst deiner Versicherung jedes Jahr einen dicken Haufen Geld, dann darf die auch mal was dafür tun[/quote]

Wenn er aber unschuldig ist, wäre das Versicherungsbetrug[/quote]
Ne,ne,ne ....das wäre kein Versicherungsbetrug.
Die Leistung der Privathaftpflicht besteht ja in der Befriedigung gerechtfertigter und in der ABWEHR unberechtigter Ansprüche.
Die PHV würde den TE also auch verteidigen gegen den Vermieter.
 
[quote='Schnitzel2k8',index.php?page=Thread&postID=764198#post764198][quote='Ned',index.php?page=Thread&postID=764190#post764190]Du hast eine Hanfpflichtversicherung! [/quote]

Geiler Rechtschreibfehler :D


[quote='Ned',index.php?page=Thread&postID=764190#post764190]Du bezahlst deiner Versicherung jedes Jahr einen dicken Haufen Geld, dann darf die auch mal was dafür tun[/quote]

Wenn er aber unschuldig ist, wäre das Versicherungsbetrug[/quote]der ist echt super :D gebt das Hanf frei...

und nein, warum sollte es Versicherungsbetrug sein, wenn deine Hanfpflichtversicherung ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt? Der passive Rechtsschutz ist mit eine Hauptaufgabe dieser Versicherung!
 
Das mit der Versicherung wusste ich auch noch nicht, danke für den Hinweis.

Nun ja, ich muss jetzt sowieso erstmal warten, bis ich was schriftliches in den Händen habe, meine Vermieterin wollte da jetzt irgendwas aufsetzen.

Das kann ich ja dann einfach mal der Versicherung weiterleiten und wenn die da in als passive Rechtsschutzversicherung auftreten, ist mir das umso lieber.

Besten Dank für die Tipps und Hinweise, sieht ja im Grunde dann nicht so schlecht für mich aus....
 
grundsätzlich finde ich es eine frechheit der damaligen vermieterin. mit abnahme bei übergabe UND rückzahlung der kaution ist die sache erledigt.
 
[quote='Knut676',index.php?page=Thread&postID=764219#post764219]Nun ja, ich muss jetzt sowieso erstmal warten, bis ich was schriftliches in den Händen habe, meine Vermieterin wollte da jetzt irgendwas aufsetzen.[/quote]Der Umschlag (Poststempel) kann wichtig sein. Nicht wegwerfen!
 
Den Schaden der Haftpflicht melden und dazu sagen, dass es recht merkwürdig ist... der Vermieter wird sich dann mit deiner Haftpflicht rumschlagen dürfen ;)
 
Den Schaden der Privat-Haftpflicht-Versicherung zu melden wird wenig bringen.
In 99,6% aller Versicherungen ist eine Regulierung von Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen... :S
 
und den neuen Mietern anscheinend auch lange Zeit nicht....)

wie kommt denn die Vermieterin dadrauf, das der Schaden durch Dich verursacht wurde...

wenn die neuen Mieter bereits seit Wochen in der Wohnung wohnen, kann der Schaden doch auch durch diese entstanden sein..!!

wann hat sie den Schaden denn bemerkt.... vor kurzem, da wohnten doch die neuen Mieter schon drin...

vor Einzug der neuen Mieter, warum meldet sie sich dann erst jetzt bei Dir....

Gruss Bimbo-01
 
[quote='Knut676',index.php?page=Thread&postID=764131#post764131]Die Möglichkeit, dass ich hier einen Schaden an diesem Fenster verursacht habe, besteht zwar wirklich,[/quote]
Sowas wuerde ich auf keinen Fall irgentwo sagen.
 
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