Vermieter stellt 4 Monate nach Auszug Schäden fest...?

Knut676

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Hi, bevor ich event. zu einem Anwalt renne, findet sich vielleicht hier jemand mit Ahnung von Mietrecht.

Situation: Ich bin zum 01.08. aus meiner alten Wohnung ausgezogen habe die Kaution voll zurück erhalten, es wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt.

Jetzt kommt mein Vermieter an bzw. vor gut 2 Monaten und will über mich einen Schaden an einem Fenster, den ich angeblich verursacht habe JETZT mit mir abrechnen.

(Die Möglichkeit, dass ich hier einen Schaden an diesem Fenster verursacht habe, besteht zwar wirklich, aber mir ist nichts aufgefallen und den neuen Mietern anscheinend auch lange Zeit nicht....)

Bin ich trotzdem verpflichtet, das als Mietsachschaden über meine Privathaftpflicht abzurechnen, oder was passiert da jetzt?

Bin ein wenig ratlos, einerseits fände ich es wirklich blöd, sollte ich da damals wirklich etwas beschädigt haben, auf der anderen Seite kommt mir das was komisch vor, dass gut 4 Monate später etwas kommt...

Kennt sich hier jemand ein bisschen mit Mietrecht und Co. aus? Kann der Vermieter ohne Übergabeprotokoll, mit zurückgezahlter Kaution und nach einigen Wochen bzw. eher Monaten da noch etwas von mir verlangen?

Besten Dank und noch einen schönen Abend!
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=764310#post764310]... und weg mit dem Satz - beide ;)[/quote]

Es ist teilweise erschreckend, wie schnell und wie weit oben Threads aus diesem Forum ganz oben bei Google landen.
 
[quote='Schnitzel2k8',index.php?page=Thread&postID=764319#post764319]Es ist teilweise erschreckend, wie schnell und wie weit oben Threads aus diesem Forum ganz oben bei Google landen.[/quote]Betrachte es anders herum: Wir diktieren, was Google macht!
 
[quote='DVormann',index.php?page=Thread&postID=764320#post764320][quote='Schnitzel2k8',index.php?page=Thread&postID=764319#post764319]Es ist teilweise erschreckend, wie schnell und wie weit oben Threads aus diesem Forum ganz oben bei Google landen.[/quote]Betrachte es anders herum: Wir diktieren, was Google macht![/quote]

Legen wir ne Googlebomb? :D

"Lenovo hat Apple gekauft" ;)
 
Mit einem Übergabeprotokoll wärst du auf der sicheren Seite, so ist das ganze etwas schwer.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man manche Mängel erst nach einiger Zeit feststellt, z.B. dass meine Fenster alle (!!) nicht richtig geschlossen haben (und nach wie vor es etwas zieht) habe ich erst nach Monaten, als es kalt wurde gemerkt.
Notfalls kann man sowas doch ev. über Haftpflicht regeln? Ansonsten dachte ich immer, dass der Vermieter für Reparaturen aufzukommen hat, sofern nicht nachweisbar ist, dass sie durch das Verschulden des Mieters aufgetreten sind?
 
moin,

wo ist das problem?

wars der alte mieter, zahlt der den schaden.
wars der neue miter, zahlt der den schaden.
lässt sich nicht ermitteln wers war, zahlt der vermieter.

übrigens, es gehört sich meiner meinung nach für schäden, die man verursacht hat geradezustehen, auch wenns einem nicht nachgewiesen werden kann. ;)

gruß
 
Melden, der Versicherung alle Umstände mitteilen und fertig.

Ob berechtigt oder nicht wird die Versicherung ermitteln wenns nicht nur eine Bagatelle ist.

Du hast deinen Teil getan und keine weiteren Rennereien mehr.


Ich sehe es zwar so das mit sehr großer Wahrscheinichkeit in einem Rechtsstreit der Vermieter die A Karte bekommt.

Denn der Vermieter hat die Kaution zurück gezahlt welche er als Sicherheit für eben solche Fälle angelegt hatte.
Das kommt einer endgültigen und schuldfreien abwicklung des Mietverhältnisses für den Mieter so gut wie gleich.
Es wäre gängige Praxis gewesen das der Vermieter seinen Mieter zur Mängelbeseitigung aufgefordert hätte und bis zur Beseitigung der benannten Mängel weiterhin zumindest einen Teil der Sicherungsleistung einbehalten hätte.

Ich selbst bin als Hausmeister ( Teils auch mit Verwaltungstätigkeit ) für mehrer Objekte zuständig.
Bei uns würde eine Kaution erst nach beseitigung sämtlicher Mängel ausgezahlt werden.
Wenn später noch Mängel auffallen, diesen Fall hatten wir schon, ist auch unsere Anwaltskanzlei der Auffassung das wir hätten genauer hinsehen müssen und so gut wie keine Chancen mehr haben hier noch etwas geltend zu machen.
Das Prozessrisiko wird als zu hoch eingestuft.


Bis denn vom Sven
 
[quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=764263#post764263]Den Schaden der Privat-Haftpflicht-Versicherung zu melden wird wenig bringen.
In 99,6% aller Versicherungen ist eine Regulierung von Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen... :S[/quote]
Einschluss von Mietsachschäden
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus
der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten
Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Meine hats und ich denke viele andere haben Mietsachschäden auch eingeschlossen.

[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=764437#post764437]übrigens, es gehört sich meiner meinung nach für schäden, die man verursacht hat geradezustehen, auch wenns einem nicht nachgewiesen werden kann. ;)
[/quote]meine Rede; Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.
 
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich das Fenster beschädigt habe, sehe ich sehr sehr gering bzw. ich hatte den vermietern damals itgeteilt, dass ich Probleme beim Schließen des Fensters hatte, das war ein paar Wochen vor Auszug.

Unmittelbar nach dem Auszug habe ich wie gesagt die Kaution zurückerhalten, ohne weitere Kommentare zu dem besagten Fenster.

Das kam erst einige Wochen bzw. Monate später...

Nun ja, ich werde es so machen, wie hier einige geschrieben haben, der Versicherung den Sachverhalt erläutern und dann sollen die mal machen... wenn sie zahlen, ist mir das auch recht, dafür sind sie ja da....
 
[quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=764263#post764263]Den Schaden der Privat-Haftpflicht-Versicherung zu melden wird wenig bringen.
In 99,6% aller Versicherungen ist eine Regulierung von Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen... :S[/quote]
Jep.
Sind Sie.
Deswegen werden aber die Mietsachschäden bei 99,6% der Privathaftpflichtversicherungen über die Zusatzdeckung "Mietsachschäden" wieder eingeschlossen.
 
Man muss aber auch mit den Versicherungen aufpassen. Ich habe schon mehrmals gehört, wenn man die Versicherung zu oft (mehr als 2x) innerhalb eines Jahres beansprucht, dass die einem kündigen.
 
hmnm...stimmt auch wieder ..
also besser den zweiten schaden innerhalb eines jahres immer selber zahlen..
 
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