Hallo,
letzte Woche habe ich mein defektes Thinkpad X61s (Displayschaden) bei ebay eingestellt. Grundsätztlich halte ich das erstmal nicht für verwerflich - bei entsprechender Kennzeichnung als defektes Gerät, versteht sich. Nun, eigentlich war ich der Meinung dass ich bei der Artikelbeschreibung hinreichend sorgfältig war. Hier [1] könnt ihr euch gern eine Meinung bilden.
Aber - weit gefehlt! Nachdem das Gerät dann für EUR 177,00 weggegangen ist, und der Käufer erfreulich schnell überwiesen hat, habe ich das Gerät abgeschickt. Heute Mitteilung vom Käufer: "Das Gerät ist defekt". Ich solle dass Gerät doch unter Erstattung des Kaufpreises + zweimalige Versandkosten zurücknehmen oder ihm alternativ EUR 50,00 erstatten. Zu Gute halten könnte man ihm evtl., dass sein Name ausländisch klingt und seine Orthographie nicht die Beste ist. Möglicherweise hat er Teile der Artikelbeschreibung also einfach nicht verstanden - aber ist das wirklich mein Problem?
Ich habe ihm nun geantwortet, ihn nochmals auf die Artikelbeschreibung hingewiesen und mitgeteilt, dass ich nicht gedenke, auf seine Vorschläge einzugehen. Parallel habe ich den Fall als "unwilligen Käufer" an ebay gemeldet.
Habt ihr auch schon derartige Erfahrungen gemacht? Wie seid ihr vorgegangen?
(Nein, ich erwarte keine Rechtsberatung.)
Freundliche Grüße,
Matthias
[1] http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160517231695&ssPageName=STRK:MESOX:IT
letzte Woche habe ich mein defektes Thinkpad X61s (Displayschaden) bei ebay eingestellt. Grundsätztlich halte ich das erstmal nicht für verwerflich - bei entsprechender Kennzeichnung als defektes Gerät, versteht sich. Nun, eigentlich war ich der Meinung dass ich bei der Artikelbeschreibung hinreichend sorgfältig war. Hier [1] könnt ihr euch gern eine Meinung bilden.
Aber - weit gefehlt! Nachdem das Gerät dann für EUR 177,00 weggegangen ist, und der Käufer erfreulich schnell überwiesen hat, habe ich das Gerät abgeschickt. Heute Mitteilung vom Käufer: "Das Gerät ist defekt". Ich solle dass Gerät doch unter Erstattung des Kaufpreises + zweimalige Versandkosten zurücknehmen oder ihm alternativ EUR 50,00 erstatten. Zu Gute halten könnte man ihm evtl., dass sein Name ausländisch klingt und seine Orthographie nicht die Beste ist. Möglicherweise hat er Teile der Artikelbeschreibung also einfach nicht verstanden - aber ist das wirklich mein Problem?
Ich habe ihm nun geantwortet, ihn nochmals auf die Artikelbeschreibung hingewiesen und mitgeteilt, dass ich nicht gedenke, auf seine Vorschläge einzugehen. Parallel habe ich den Fall als "unwilligen Käufer" an ebay gemeldet.
Habt ihr auch schon derartige Erfahrungen gemacht? Wie seid ihr vorgegangen?
(Nein, ich erwarte keine Rechtsberatung.)
Freundliche Grüße,
Matthias
[1] http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160517231695&ssPageName=STRK:MESOX:IT






