Unfall ohne Schuldige - muss meine Versicherung zahlen?

Aviator

Meisterhoppler
Themenstarter
Registriert
20 Juni 2007
Beiträge
5.242
Heyho, ich hab da so ne kleine verzwickte Frage:

Hatte vor knapp 3 Stunden n saublöden Unfall aufm Fahrrad.

Sachlage:

Ich befuhr eine 2-spurige Straße auf der auch die Straßenbahn fährt. Da eine Autotür in Richtung Straße offenstand beschloss ich um diese herumzufahren. Dabei überquerte ich die Straßenbahnschiene. Mein Fahrrad blieb in selbiger stecken, ich bremste, kam ins schleudern und taumeln und kippe vor ein entgegenkommendes Auto. Dessen Fahrer hatte mich schon taumeln sehen und gebremst, aber er traf mein Fahrrad. Nun ist sein Blinker auf der Fahrerseite hin. Die herbeigerufene Polizei meinte, dass wohl keinem von uns die Schuld zu geben sei. Ich selber bin bei der Privathaftpflicht meiner Eltern mit eingeschlossen. Es handelte sich nicht um einen Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeit.


Frage:

Wessen Versicherung mussfür den Schaden am Auto aufkommen? Die meiner Eltern oder die Kasko desjenigen dem ich vors Auto gekippt bin?
 
@ techno: diese ganzen gesetze kenne ich, aber was du oben behauptet hast, war einfach nur inhaltlich falsch und lächerlich!

zur erinnerung:
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723237#post723237]gemäß § 1 der StVO hat jeder Autofahrer seine Geschwindigkeit so einzurichten, daß er jederzeit anhalten kann.[/quote]
das ist einfach nur geschwätz!
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723237#post723237][quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=723214#post723214][quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723173#post723173]Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit so einzurichten, dass sie ohne Probleme, jederzeit zum stehen kommen können[/quote]
jederzeit? also bremsweg 0? sorry, deine forderung ist physikalisch unmöglich.[/quote]

Ist nicht meine Meinung oder Forderung... nur Zitat :


gemäß § 1 der StVO hat jeder Autofahrer seine Geschwindigkeit so einzurichten, daß er jederzeit anhalten kann.


Ich weiß nicht, ob Du einen Führerschein hast (ich habe ihn seit mehr als 30Jahren...Unfallfrei!) - üblich ist es diesen § 1 der StVO bei der ersten Fahrstunde zu hören... - wenn Du also davon noch nie etwas gehört hast, dann hast Du entweder nie aufgepasst, oder irgendwas ist bei Dir schief gelaufen...[/quote]

hier muss ich dir leider widersprechen.

in der stvo steht nichts explizit über autofahrer, sondern nur über "jeder verkehrsteilnehmer"! und die teilnahme am straßenverkehr erfordert ständige vorsicht und gegenseitige rücksicht (§1 abs.1 stvo) zumindest im paragraphen 1.

und dass mit dem jederzeit zum stehen kommen ist auch sehr schwierig. bei meinem letzten fahrsicherheitstraining vorletzte woche haben wir die eklatanten verlängerungen des anhalteweges = reaktionsweg + bremsweg uns intensiv angeschaut bei langsam steigenden geschwindigkeiten: aufwärts ab 30 km/h.

natürlich darf ein kraftfahrer nur bei günstigsten verhältnissen in der stadt 50 km/h fahren. da @aviator aber selbst davon berichtet, dass seiner meinung nach der kraftfahrer augenscheinlich langsam gefahren ist, wird ein bremsspur kaum feststellbar sein und damit eine schuldzuweisung gegen den kraftfahrer schwierig.

ich würde wie gesagt die privathaftpflicht ansprechen und vielleicht habt ihr glück.
gerade bei einem kumpel (versicherungsmakler) nachgefragt: die privathaftpflichtversicherung zahlt schäden am gegnerischen pkw, falls keine grob verkehrswidrige verstöße erkennbar sind, z.b.: auf der straße fahren, obwohl ein radweg vorhanden, kein licht am fahrrad bei dunkelheit

gruß in't huus

gatasa
 
Es gibt noch mehr Einschränkungen bzgl. Geschwindigkeit z.B. Warnblinker+Bus+Haltestelle+Gegenverkehr.
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=723233#post723233]Der Punkt ist eben, dass die Polizei meinte man könne da jetzt keinen schuldigen ausmachen. Darum steh ich jetzt da und frag mich was passieren muss. Klar kennt man das mit den Straßenbahnschienen, aber ich muss ja auch irgendwie mal weiter kommen. Ich wil jetzt eigentlich nix auf die Stadt schieben, aber dass die Schienen so brei sind, dass ein Radfahrer drin stecken bleiben kann ist imho auch ne Fehlkonstruktion.
[/quote]
Das uebliche Gejammer, wenn man nicht selbst fuer seine Fehler geradestehen will.
Ich will höchstens von der Stadt mein Geld für mein Fahrradrepartur, aber das kannste knicken.
Die Schienen liegen vermutlich seit Jahrzehnten dort herum, sie sind allgemein bekannt, gekennzeichnet sind sie auch noch. Und du bretterst da hinein. Warum soll die Stadt fuer deine Fehler haften?
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=723271#post723271]@ techno: diese ganzen gesetze kenne ich, aber was du oben behauptet hast, war einfach nur inhaltlich falsch und lächerlich!

zur erinnerung:
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723237#post723237]gemäß § 1 der StVO hat jeder Autofahrer seine Geschwindigkeit so einzurichten, daß er jederzeit anhalten kann.[/quote]
das ist einfach nur geschwätz![/quote]

klar ist das alles hier nur Geschwätz! Darum ist es ja auch in WSNP..! Letztendlich nutzt ja alles dem TE wenig, denn er wird ja doch machen was er für richtig hält- Experten gibt es in dem Bereich hier sowieso nicht...- wir vertreiben uns zur späten Stunde nur etwas die Zeit (ich zumindest, - bis mein TV Film beginnt...), ohne das es irgendeine Bedeutung haben wird... jetzt Worte auf die Goldwaage zu legen und dann mit Physik oä anzufangen ist in og Zusammengang lächerlich und auch Quatsch, da die eigentliche Aussage im Bezug zur Sache sowieso richtig ist...

In dem Sinne: immer geschmeidig bleiben und lieber etwas sinnvolles beitragen als klugsch@&€ Aussagen hier posten...

Hier ist ist jetzt 22:00h -mein Film startet jetzt...- hab jetzt was wichtigeres zu tun..

Gute Nacht dann noch...
 
moin

sorry techno, aber wenn du recht hättest, dann hätte der fahradfahrer ebenfalls schuld. denn er hätte vor dem hindernis anhalten können, statt den gegenverkehr zu gefährden.....

denn auch für den fahradfahrer gilt die stvo !

und in der steht natürlich nichts von "jederzeit anhalten"

und deshalb ist das insofern alles unsinn. egal obs dir passt, oder nicht.


gruß
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=723164#post723164]Wessen Versicherung mussfür den Schaden am Auto aufkommen? Die meiner Eltern oder die Kasko desjenigen dem ich vors Auto gekippt bin?[/quote] Das wird Dir so keiner sagen können.
  • Verursacher ist der Autofahrer mit der offenen Tür. Den trifft die Hauptschuld.
  • Das entgegenkommende Fahrzeug hat möglicherweise ein Mitschuld. Dann wenn er den Unfall vorhersehen konnte. So wie Du es schilderst, hätte er das können.
  • Und dich trifft auch eine Mitschuld, weil Du statt zu bremsen ausgewichen bist. Strassenbahnschienen sind nur mal nichts für Radfahrer.
Ich würde sagen von 50:25:25 bis 75:33:0 ist alles drin. Je nach dem wie die jeweilige Schuld bewertet wird.

Aber genau wirst Du das erst hinterher wissen.


Andreas

P.S.: Die Aussage eines Polizisten ist erfahrungsgemäß genauso viel wert wie die Aussage eines Passanten. Denen fehlt auch die juristische Ausbildung.
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723291#post723291]
In dem Sinne: immer geschmeidig bleiben und lieber etwas sinnvolles beitragen als klugsch@&€ Aussagen hier posten...[/quote]
warum tust du das dann nicht einfach? was soll das unsinnige getrolle?
 
Ganz langsam bevor ihr hier ein riesen Fass aufmacht. Melde es deiner Haftpflicht wegen dem Blinker mekert keiner bevor man hier den Streitwert mal nicht unnötig vergrößert. Würd mich freuen das der Autofahrer so umsichtig war --> lad ihn auf ein Bier ein ist total egal wegen sowas macht die Haftpflicht auch kein Aufstand.
 
[quote='RomanX',index.php?page=Thread&postID=723302#post723302]Verursacher ist der Autofahrer mit der offenen Tür. Den trifft die Hauptschuld.[/quote]

Weil die offene Tür gut zu sehen war wird er keine oder nur eine geringe Schuld bekommen.

Und der Radfahrer hat die offene Tür ja gesehen (gibt er selber zu) und die Schienen auch. Er hätte eben anhalten müssen. Mach ich sehr oft mit Fahrrad, Motorroller und Auto. Ich würde es als Radfahrer meiner Privat-Haftpflicht-Versicherung melden damit der Autofahrer den Schaden ersetzt bekommt.

Gruß Flexibel
 
Bevor es vollkommen aus dem Ruder läuft:

Der TE hat durch seine unvorsichtige Fahrweise, indem er mit seinem Rad in die Schienen gefahren ist, den Verkehrsunfall verursacht und hat für den Schaden aufzukommen. Dieser Schaden muss entweder von dem radfahrer selbst oder von einer möglicherweise vorhanden privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden. Die Einschätzung des Polizeibeamten vor Ort ist für den Schadensausgleich nicht bindend - wobei ich mich frage, wie man bei so einem klaren Fall so ratlos sein kann. Dabei wäre es nach dem Fehlverhalten des Radfahrers, und nur deswegen ist der Polizist vor Ort und nicht für die Schadensregulierung, mit einem Verwarnungsgeld bzw. ner mündlichen Verwarnung abgegolten.

patnican
 
@derübermir, so wie das klingt willst du mir erzählen ich hätte mit Absicht mein Rad in die Schiene gepackt. Das selbe gilt für Eule. Ich wollte einfach nur über die Schiene drüber und nix anderes. Dabei hab ich die wohl zu steil erwischt und bin steckengeblieben. So und nicht anders wars.
 
Nein, ganz und garnicht. Es geht bei einem Fehlverhalten nicht um Absicht! Die ganz einfache Unvorsicht, Unaufmerksamkeit oder wie auch immer du es nennen willst, genügt vollkommen. Bei Absichtlichen Fehlverhalten im Straßenverkehr kommt das Strafgesetzbuch daher.

patnican
 
entschuldige bitte aber was ist an dem überqueren einer Straßenbahnschiene ein Fehlverhalten?
 
Aviator,

ich merke schon: hier ists manchmal wie im richtigen Leben - es ist was passiert und keiner wills gewesen sein. Sei mir nicht böse, aber so kommt es mir bei dir gerade vor- Nochmals Revue: Du fährst eine Straße mit zwei Richtungsfahrbanen mit Straßenbahnschienen entlang und willst einem Hindernis auf deiner Fahrbahn, einem Fahrzeug mit offen stehender Tür ausweichen. Bei deinem Ausweichmanöver kommst du mit deinem Rad in die Straßenbahnschiene, verlierst die Kontrolle über dein Fahrzeug und kommst zu Fall. Ein entgegenkommder PKW kann noch rechtzeitig halten aber nicht verhindern, dass der PKW und das Rad touchieren und der Blinker an dem PKW beschädigt wird.

Nun, bei deinem Ausweichmanöver warst du unaufmerksam, weil du mit deinem Rad in die Schienen geraten bist. Bekanntermaßen sind die Schienen einer Straßenbahn Gift für die dünnen Reifen eines Fahrrades. Zu gut deutsch: man weis, das man dort mit seinem Fahrrad zurückhaltend fährt, da man ansonsten zu schaden kommen kann. Wenn du, nur zum Beispiel, aufgrund dieses allgemeinen Wissens um diese Gefahr, von deinem Rad abgestiegen wärst und hättest es am Hindernis PKW vorbeigeschoben (jaja, ich weis, weltfremd) oder wärst einfach nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Hindernis UND den Schienen "vorbei"gefahren, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Nimms doch gelassen: dir ist nichts passiert (das ist das Wichtigste), den Rest zahlt die Versicherung.

patnican

Edit: zum Überqueren noch ein Wort. Wenn du überquert hättest, wären die Reifen deines Fahrrades überhaupt nicht IN die Gleisanlage gekommen, weil du im optimalen Fall in einem winkel zu 90 Grad darübergefahren- bzw. geschoben wärst. Du hast die Fahrbahn respektive die Gleisanlage nicht überquert, sondern bei deinem Ausweichmanöver bist du an den Schienen entlanggefahren - mit den für dich bekannten Folgen
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=723349#post723349]entschuldige bitte aber was ist an dem überqueren einer Straßenbahnschiene ein Fehlverhalten? [/quote]
Das ueberqueren selbst nicht, wenn die Verkehrsregelung vor Ort nichts dagegen hat. Du hast dabei aber technisch etwas falsch gemacht und durch deinen Fehler jemanden geschaedigt. Es ist doch auch kein Fehlverhalten, einen Hammer zu benutzen. Nur wenn du den Hammer aus Versehen in eine Scheibe jagst, bist du dafuer verantwortlich, weil du dabei was falsch gemacht hast.
 
Mal ehrlich nicht diskutieren war ja klar das hier die üble Popcorn Aktion daraus wird. Wenn du Angst hast das du höheren Satz bei der Versicherung zahlen musst dann zahlste den Blinker halt selber... Whatever. Natürlich ist das alles blöd gelaufen aber mei ausspucken und weiter gibt schlimmeres.

Gruß und gute Nacht
Sim
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=723342#post723342]@derübermir, so wie das klingt willst du mir erzählen ich hätte mit Absicht mein Rad in die Schiene gepackt. Das selbe gilt für Eule. Ich wollte einfach nur über die Schiene drüber und nix anderes. Dabei hab ich die wohl zu steil erwischt und bin steckengeblieben. So und nicht anders wars.[/quote]
eigentlich weiss man als velofahrer das man eine bahnschiene nicht "spitz" anfahren /queren darf,
sollte das aus platzründen situationsbedingt nicht möglich sein. muss halt gebremmst werden.
hat es platz und man fährt "falsch" darüber, ist mann/frau wohl nicht bei der sache gewesen, wenn es dabei zum sturz kommt.
anderst kann ich es mir nicht erklähren, fahre fast täglich mit dem rad und Tramschienen gibt es bei uns nicht wenige....

wenn ich nun beim queren der schienen auf die fresse falle, wesswegen auch immer, ist es schlicht und einfach "nicht-beherschen des fahrzeuges".
wieviel der autofahrer schuld hat kommt darauf an ob das fahrad still stand, wenn ja, könnte dem autofahrer ebenfals "nicht-beherschen des fahrzeugs" vorgeworfen werden.
es könnte aber auch als fogeschaden deines sturzes gwertet werden.....

wenn du wie erwähnst die offene tür früh genug gesehen hast, denke ich liegt die schlud bei dir.
wenn du bei der offenen tür "plötzlich" ausweichen musstest, dann währe der fahrer (die person) mitverursacher des ganzen .....

bei uns (CH) kauf man eine velo vingnette, klebt die aufs fahrrad, registriert das ganze via sms mit rahmennummer, dann ist der fahrer versichert....

greeTz lyvi
 
ich seh das folgendermaßen:

->die stadt ist sicherlich nicht schuld, wenn du in den schienen stecken bleibst. das ist ein fahrfehler deinerseits.

->der autofahrer im gegenverkehr ist auch nicht schuld, da du dich ja offenbar unmittelbar vorher gepackt hast. was anderes ist es, wenn du dort schon ein paar sekunden lagst, was ja offenbar nicht der fall war, da du ihm ja wie du sagst direkt vor's auto gefallen bist.

->du hast der tür ausgewischen und dich gepack also trifft dich die schuld

->sollte die tür des parkenden unmittelbar vor dir aufgegangen sein, kann es gut sein, dass eine weitere schuld bei dem auto mit der tür zu suchen ist. aber auch dort gilt erstmal, dass du ca 1 meter abstand zum parkenden auto halten solltest. reicht das nicht um vorbeizukommen bleibt für dich die möglichkeit des sicheren ausweichens oder des anhaltens.
für mich klingt es aber so als war die tür schon offen und du bist bewußt daran vorbeigefahren. also nicht aus einer schrecksituation heraus ausgewichen, weil einer die tür vor deiner nase aufreißt.

lass den schaden am auto durch deine haftpflich bezahlen und gut ist.
den schaden am fahrrad mußt du dann natürlich selbst tragen.
sei doch froh, dass nicht mehr passiert ist.
klar ist es evtl möglich dem autofahrer, der dein fahrrad erwischt hat, eine teilschuld zuzuschreiben. normal wird der fahrer sich aber dagegen wehren. das macht die sache unnötig teuer und langwierig und du weißt nicht wie's ausgeht. vollschuld bekommt er in diesem fall mit sicherheit nicht (und dies wäre die einzige chance für dich den schaden an deinem fahrrad ersetzt zu bekommen). man sollte es nicht ausnutzen, dass der schwächere (also der radfahrer der da am boden liegt) in der rechtsprechung oft besser davonkommt als der mit der höheren betriebsgefahr(das auto). im vorliegenden fall solltest du dir immer vorhalten, dass du vor sein auto gefallen bist und nicht sein auto vor dein fahrrad.

->deine eltern werden wegen eines solchen falles nicht aus der haftpflicht fliegen. auch tarifhochstufungen gibt es bei privathaftpflicht nicht. genau für solche fälle ist die privathaftpflich da (und nicht dafür, dass ein von dir zerstörtes ceranfeld, durch die haftpflicht deiner tante, die eigentlich gar nicht in der küche sein sollte, bezahlt wird)
->der autofahrer dagegen steigt in seiner schadensfreiheitsklasse, falls er für die reperatur des blinkers seine kasko in anspruch nehmen muss(falls er denn eine kasko überhaupt hat). oder er löhnt für den blinker selbst. bei 400 eur lohnt sich in der regel keine hochstufung und ausserdem wird er auch noch eine selbstbeteiligung haben). würde ihm auch noch der schaden an deinem fahrrad zugeschrieben(im rahmen einer vollschuld was absolut unwahrscheinlich ist), darf er auch in seiner kfz haftpflich die nächsten jahre mehr bezahlen.

willst du das alles für einen schaden den hauptsächlich du verursacht hast?

....schließ mich da also dem 00:14 posting von patnican vollständig an....
 
[quote='newt3',index.php?page=Thread&postID=723380#post723380]....schließ mich da also dem 00:14 posting von patnican vollständig an....[/quote]

ich auch.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben