Unfall ohne Schuldige - muss meine Versicherung zahlen?

Aviator

Meisterhoppler
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20 Juni 2007
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Heyho, ich hab da so ne kleine verzwickte Frage:

Hatte vor knapp 3 Stunden n saublöden Unfall aufm Fahrrad.

Sachlage:

Ich befuhr eine 2-spurige Straße auf der auch die Straßenbahn fährt. Da eine Autotür in Richtung Straße offenstand beschloss ich um diese herumzufahren. Dabei überquerte ich die Straßenbahnschiene. Mein Fahrrad blieb in selbiger stecken, ich bremste, kam ins schleudern und taumeln und kippe vor ein entgegenkommendes Auto. Dessen Fahrer hatte mich schon taumeln sehen und gebremst, aber er traf mein Fahrrad. Nun ist sein Blinker auf der Fahrerseite hin. Die herbeigerufene Polizei meinte, dass wohl keinem von uns die Schuld zu geben sei. Ich selber bin bei der Privathaftpflicht meiner Eltern mit eingeschlossen. Es handelte sich nicht um einen Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeit.


Frage:

Wessen Versicherung mussfür den Schaden am Auto aufkommen? Die meiner Eltern oder die Kasko desjenigen dem ich vors Auto gekippt bin?
 
(...) Unfall ohne Schuldige - muss meine Versicherung zahlen? (...)

...Bin selber Radfahrer!...

Es gibt keinen Unfall ohne Schuldigen!

Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit so einzurichten, dass sie ohne Probleme, jederzeit zum stehen kommen können...- Sicherheitsabstand von xx cm zum Radfahrer ist einzuhalten...

Wenn ein Radfahrer sich auf die Fresse legt und ein Kfz Rad/Radfahrer überfährt, dann ist der Autofahrer immer zu schnell gefahren...- auch wenn er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat...
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=723164#post723164]und kippt einem entgegenkommen Radfahrer vors Auto[/quote]Krass!
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723173#post723173]Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit so einzurichten, dass sie ohne Probleme, jederzeit zum stehen kommen können[/quote]Aber doch bitte nicht wenn mir einer aus dem GEGENVERKEHR vor das Auto kracht. Dann fahr ich ab morgen Schritt :thumbsup:
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=723164#post723164]Ich selber bin bei der Privathaftpflicht meiner Eltern mit eingeschlossen.[/quote]EDITH (wer lesen kann ist klar im Vorteil):
Da Du letztendlich durch eigene Unachtsamkeit beim Ausweichen in die Schiene geraten bist, würde ich meinen, daß Du der Unfallverursacher bist. :S

Du solltest dich freuen, daß Du bei der Sache so viel Glück gehabt hast! :D
 
moin,

die polizei hat keine ordnugswidrigkeit fesgestellt.

dennoch ist der unfallverursacher derjenige, der den schaden zahlen muss.

ansonsten kippt ab morgen jeder seine nicht mehr benötigten fahrräder versehentlich auf die fahrbahn anderer....

und nen fahrad auf die gegenfahrbahn zu packen wird sicher als unfallursache ausreichen, und der unfallverursacher ist haftbar. punkt.

[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723173#post723173]Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit so einzurichten, dass sie ohne Probleme, jederzeit zum stehen kommen können...- Sicherheitsabstand von xx cm zum Radfahrer ist einzuhalten...[/quote]
sorry, aber das ist unsinn

gruß
 
dazu gibt es noch ein paar offene fragen:

- wurde ein unfallbogen ausgefüllt?
- wurden alle personalien durch die polizei auf genommen?
- hat irgendeiner den vorgang schon seiner versicherung gemeldet?

dann muss ich dir @aviator leider sagen, dass ein schädigendes ereignis im öffentlichen straßenverkehr zwischen mindestens zwei fahrzeugen (fahrrad ist auch ein fahrzeug) , dass mit den gefahren des verkehrs in ursächlichem zusammenhang steht, immer ein unfall ist. ausnahmen gibt es wie immer, sind aber in deiner schilderung nicht zu erkennen.

in deinem fall würde ich den paragraphen 1 abs. 2 der stvo in betracht ziehen, in dem es heißt:
Zitat:2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

da ein schaden entstanden ist, ist ein fehlverhalten deinerseits nicht komplett aus zu schließen. falls also einer der parteien den "unfall" seiner versicherung gemeldet hat, wird deren rechtsabteilung mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit dich als unfallverursacher ausmachen.

ich würde den schaden deiner bzw. der privathaftpflichtversicherung deiner eltern melden, aber da die meistens verkehrsunfälle ausschließen, wird der entstandene schaden vermutlich bei dir hängen bleiben.

wenn es anders ausgehen würde, würde es mich für dich freuen.

in diesem sinne

gruß in't huus

gatasa
 
(...)Aber doch bitte nicht wenn mir einer aus dem GEGENVERKEHR vor das Auto kracht. Dann fahr ich ab morgen Schritt (...)

Stadtverkehr Hochstgeschwindigkeit 50kmh... heißt ja nicht, dass man die immer und überall fahren muss... Bei schlechten Sichtverhältnissen, parkenden Autos, etc etc, muss eben vorsichtig gefahren werden!

Hätte ja statt Rad, auch ein Kind, Oma oä sein können... Tod währe dann uU die Folge gewesen und jeder würde dann sicherlich zum gleichen Schluss kommen: Auto war zu schnell- konnte nicht rechtzeitig stehen bleiben...!

Ich meine dass dem Radfahrer keine Schuld trifft und der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommmen müsste...

Wobei... Wenn es nur ein Blinkerglas von €20 würde ich nicht zum Anwalt Rennen und wenn due Sache mit der Zahlung von den Glas erledigt ist, dann würde ich das auch übernehmen, auch wenn ich der Meinung bin, dass der Andere Schuld ist/hat...

Nur um meine Ruhe zu haben...sonst nichts...
 
Wieder die Hobby-Juristen am Werk ;)

Abwarten, ob der Autofahrer überhaupt seinen Schaden bei dir geltend macht. Willst du selbst Ansprüche geltend machen? Ist mir unklar.
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=723187#post723187]moin,

die polizei hat keine ordnugswidrigkeit fesgestellt.

dennoch ist der unfallverursacher derjenige, der den schaden zahlen muss.

ansonsten kippt ab morgen jeder seine nicht mehr benötigten fahrräder versehentlich auf die fahrbahn anderer....

und nen fahrad auf die gegenfahrbahn zu packen wird sicher als unfallursache ausreichen, und der unfallverursacher ist haftbar. punkt.

[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723173#post723173]Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit so einzurichten, dass sie ohne Probleme, jederzeit zum stehen kommen können...- Sicherheitsabstand von xx cm zum Radfahrer ist einzuhalten...[/quote]
sorry, aber das ist unsinn

gruß[/quote]

Unsinn?
OLG Hamm v. 18.12.2003:
Löst ein Radfahrer beim Überholen mit zu geringem Seitenabstand eine Schreckreaktion des überholten Radfahrers aus, wodurch letzterer aus dem Gleichgewicht gerät und stürzt, hat der Überholende für den Schaden voll aufzukommen, auch wenn es zu einer direkten Berührung nicht gekommen ist.

OLG Düsseldorf v. 11.05.2005:
Zu geparkten Fahrzeugen ist auch von Radfahrern ein situationsabhängiger Abstand einzuhalten, der in der Regel etwa 1 m beträgt. Nur bei beengten Verhältnissen kann der Abstand auch geringer ausfallen. Der Mindestabstand, den der fließende Verkehr einhalten muss, richtet sich nach den Umständen des Falles. Mit einem leichten Öffnen der Tür eines haltenden Fahrzeuges ist zu rechnen (OLG Hamm OLGR 1992, 181). Dabei ist ein Abstand von 0,5 m zu knapp bemessen ( OLG Hamm a.a.O. mit Hinweis auf KG VR 1986, 1123 , 1124).
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723173#post723173]Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit so einzurichten, dass sie ohne Probleme, jederzeit zum stehen kommen können[/quote]
jederzeit? also bremsweg 0? sorry, deine forderung ist physikalisch unmöglich.
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=723164#post723164]Da eine Autotür in Richtung Straße offenstand beschloss ich um diese herumzufahren[/quote]
Dann ist der Radfahrer Schuld, er hätte die Straßenbahnschiene sehen müssen und die Gefahr kennt ein Zweirad Fahrer auch.

Wäre die Tür vor Dir plötzlich und unerwartet (Du hast das Auto beim einparken nicht sehen können.) geöffnet worden, dann wäre dieser Person die Schuld am Unfall zuzuschreiben.

Meine Meinung!

Gruß Flexibel
 
Der Punkt ist eben, dass die Polizei meinte man könne da jetzt keinen schuldigen ausmachen. Darum steh ich jetzt da und frag mich was passieren muss. Klar kennt man das mit den Straßenbahnschienen, aber ich muss ja auch irgendwie mal weiter kommen. Ich wil jetzt eigentlich nix auf die Stadt schieben, aber dass die Schienen so brei sind, dass ein Radfahrer drin stecken bleiben kann ist imho auch ne Fehlkonstruktion.

Ich will höchstens von der Stadt mein Geld für mein Fahrradrepartur, aber das kannste knicken. Da bist du als Radfahrer das zu kleine Licht.

@gatasa, von Unfallbogenw weiß ich nix, Polizei hat halt alles aufgenommen mit Bericht und Personalien usw
 
Wie will man im Begegnungsverkehr einen Sicherheitsabstand ausmachen.
Im Moment des Passierens ist dieser meinetwegen 1m, das ist der Abstand nach links bzw. rechts.

Wenn jetzt einer der sich Begegnenden 10m vorm Passieren ausschert, hat der, der schön in seiner Spur geblieben ist, sicherlich keine Schuld.

Imho:
Radfahrer schuld. Wobei er sich darum kein Kopf machen und froh sein soll, dass er 3 Std. späte von dem Ereignis im Inet berichten kann :-)

Privathaftpflicht würde ich kontaktieren und fragen ob die einen solchen Schaden (als Radfahrer PKW beschädigt) abdeckt.
Wenn ja würde ich dem Autofahrer das Angebot machen den Schaden über die Privathaftpflicht zu regulieren. Er hat durch seine gute Reaktion vllt schlimmeres verhindert.

Die Privathaftplficht wird i.d.R, im Gegensatz zu einer KFZ-Versicherung (HP, VK), bei einem Schaden nicht in der Prämie steigen.
Probleme gibt es nur bei zu vielen Schäden in kürzeren Zeiträumen, die die Privathaftpflicht regulieren muss. Dann kann es sein, dass diese den Vertrag kündigt und es dann schwer ist wieder eine priv. Haftpflicht zu bekommen.

Wenn´s beim PKW tatsächlich nur ein Blinker ist würde ich diesen u.U (<50€) aus eigener Tasche zahlen und gut ist.

mfg
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=723214#post723214][quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723173#post723173]Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit so einzurichten, dass sie ohne Probleme, jederzeit zum stehen kommen können[/quote]
jederzeit? also bremsweg 0? sorry, deine forderung ist physikalisch unmöglich.[/quote]

Ist nicht meine Meinung oder Forderung... nur Zitat :


gemäß § 1 der StVO hat jeder Autofahrer seine Geschwindigkeit so einzurichten, daß er jederzeit anhalten kann.


Ich weiß nicht, ob Du einen Führerschein hast (ich habe ihn seit mehr als 30Jahren...Unfallfrei!) - üblich ist es diesen § 1 der StVO bei der ersten Fahrstunde zu hören... - wenn Du also davon noch nie etwas gehört hast, dann hast Du entweder nie aufgepasst, oder irgendwas ist bei Dir schief gelaufen...
 
naja, gegenüber der Polizeit hat der Autofahrer gemeint in ner Fachwerkstatt wäre er sicher 400 Euro los.

zum Thema Geschwindigkeit des Autofahrers: Er war nicht zu schnell, so mein Eindruck. Er hatte nach eigener Aussage grade ausgeparkt und war im 1. oder 2. Gang (Gottseidank).
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=723237#post723237]gemäß § 1 der StVO hat jeder Autofahrer seine Geschwindigkeit so einzurichten, daß er jederzeit anhalten kann.[/quote]
du täuschst dich:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html

wie ich bereits schrieb: es ist nicht möglich, so zu fahren, daß man jederzeit anhalten kann. ich nehme an, von physik hast du schon mal etwas gehört.
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=723243#post723243]wie ich bereits schrieb: es ist nicht möglich, so zu fahren, daß man jederzeit anhalten kann. ich nehme an, von physik hast du schon mal etwas gehört.[/quote]Und glücklicherweise(!) hat der Gesetzgeber nicht die Kompetenz Naturgesetze zu ändern. 8)
 
Es liegt mir fern Dich als Klugscheisser zu bezeichnen (obwohl....) - lass es mal bei der StvO bewenden... -Physik hin oder her...- interessiert doch keinen..


Der erste Teil regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Leitgedanke ist dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Die wichtigsten Regelungen sind wie nachfolgend die Straßenbenutzung selbst (§ 2 StVO), die Geschwindigkeitsbegrenzung (§ 3 StVO), der Abstand (§ 4 StVO), das Überholen (§ 5 StVO), die Vorfahrt (§ 8 StVO), das Abbiegen (§ 9 StVO), das Halten und Parken (§ 12 StVO) und die Beleuchtung (§ 17 StVO).

Der zweite Teil der Straßenverkehrsordnung umfasst die Klassifikation der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen (§§ 36 – 43 StVO). Im Anschluss folgen die Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.



§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
 
Meine Fahrschule ist auch schon lange her. Aber ich kann mich trotzdem noch daran erinnern.

Die Geschwindigkeit muss so sein, dass man auf halber Sichtweite zum stehen kommt. Diese Regel gilt aber nur für schmale und unübersichtliche Straßen - so in etwa.

Wenn mir vom Gegenverkehr (schon geschehen, nur großer Sachschaden) einer vorm Auto kommt (schleudert, fährt) ist dieses nicht meiner Geschwindigkeit zuzuschreiben.

Gruß Flexibel
 
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