Telekom berechnet Verbindung zum Satellit

Robbyrobot

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Die deutsche Telekom berechnet mir € 2.087,40 für eine gut 7-stündiger Verbindung zu einem Iridium-Satellit (nicht zu irgendeinem Endteilnehmer) am 05.04.2009. Ich wußte erst davon, als eine Telekom-Mitarbeiterin am 06.04.2009 anrief und verdutzt nach eine Erklärung fragte - die betreffende (analoge) Leitung ist nur an einem einzigen, drahtgebundenen Telefon angeschlossen - die Leitung besteht nur aus steuerlichen Gründen - und wird seit vielen Jahren kaum benutzt (ich habe die Zahlungen seit 1996 zusammengefaßt). Meist wird nur die Grundgebühr fällig. Zu der betreffenden Zeit war ich allein mit meinem Sohn im Haus und es gab keinen Besuch. Keiner von uns hat das analoge Telefon auch nur angerührt.

Die Verbindung wurde in Mai abgerechnet, ich widersprach ohne Erfolg und jetzt wird die Frage wohl juristisch aufgearbeitet. Ich habe inzwischen Strafanzeige wegen Leistungsbetrug erstattet und verweigere die Zahlung. Außerdem habe ich die Leitung fristlos gekündigt, um einen weiteren Mißbrauch zu verhindern. Die kündigung wurde heute bestätigt.

Mein Problem: Ich kann kaum beweisen, daß ich _nicht_ die Verbindung herstellte, auch wenn jegliche Logik dagegen spricht.

Es ist allerdings nahezu unmöglich, einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Kenntnissen zu finden - jeder scheint "ein Bißchen von allem" zu "können" - und ich rechne damit, daß die Angelegenheit vor Gericht geht.

Wer eine Empfehlung machen möchte und sich vor Repressalien wegen "unerlaubter Rechtsberatung" fürchtet (dank den Anwälten im Bundestag) kann mir eine PM schicken.
 
@roboyrobot

da ich nicht weiß, wo du wohnst, sind die möglichkeiten mit der angabe von @cunni bereits relativ erschöpft. sonst kann ich dir als überörtlichen strafverteidiger mit einigem wissen im bereich it den udo vetter aus dortmund empfehlen.

bei den richtern ist das hier so in deutschland geregelt, dass jeder seinen eigenen richter hat, der im jeweiligen amtsgerichtsbezirk nach den ersten buchstaben des nachnamens einmal im geschäftsjahr oder in mehreren jahren gewählt wird. damit ist gewährleistet, dassman dir nicht einen bestimmten richter unterjubelt, der vielleicht mit dir noch ein "hühnchen" zu rupfen hat.

leider kann man so dann auch an einen gelangen, der keine ahnung hat (wie war das noch mit gottes hand auf hoher see und vor gericht?)

aber geb die hoffnung nicht auf, es genügen berechtigte zweifel an deiner aktiven rolle und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein richter bei der einwahl von 7 stunden an eine technische vermittlungsstelle keine zweifel bekommt.

gruß in't huus

gatasa
 
Danke, aber die haben rein gar niemand außer einen in Bonn, der nach näherem Hinsehen mit IT nicht viel zu tun hat. Trotzdem Dank für die weiteren Ausführungen - die erleichtern es mir, wenigstens beim Anwaltkammer nachzufragen.
da ich nicht weiß, wo du wohnst, sind die möglichkeiten mit der angabe von @cunni bereits relativ erschöpft. sonst kann ich dir als überörtlichen strafverteidiger mit einigem wissen im bereich it den udo vetter aus dortmund empfehlen.
Besten Dank für die Mitteilung - und Dortmund ist sogar sehr gut, denn ich wohne in Datteln, bei Recklinghausen.
 
Ich verstehe ja jetzt hier nicht, warum "Strafverteidiger" empfohlen werden. Hier geht es um eine Zivilsache.

Ansonsten habe ich Dir eine PN geschrieben.
 
Das Problem ist, dass die Anwälte, die was von der Materie verstehen, nicht mit normalen Honoraren abrechnen. Sowas läuft nur über Sonderhonorar und da sind 500 Euro / Stunde normal.

Probier es trotzdem mit der Klage. Aber das wird aufwändig... Beileid.

G.
 
Heute eine gute Nachricht: Ich bekam eine E-Mail von der c't, daß man den Fall gerne recherchieren und sich bei der Telekom einschalten möchte. Ob ich damit einverstanden wäre? :D Ich habe gleich mit allen Einzelheiten zurückgeschrieben und mich gefreut, daß ich evtl. Schützenhilfe bekomme.

Andererseits hat WISO mitgeteilt, man habe kein Interesse. Noch zwei weitere Anfragen bleiben offen, mal sehen, was sich ergibt.

Ich fühle mich aber gleich besser, auch wenn noch nichts erledigt ist.
 
[quote='Robbyrobot',index.php?page=Thread&postID=646283#post646283]Ich bekam eine E-Mail von der c't, daß man den Fall gerne recherchieren und sich bei der Telekom einschalten möchte. [/quote]Wart's ab: Urplötzlich verzichtet die Telekom dann plötzlich auf ihre Forderung. ;)
 
Ach, Du bist das über den Herr Vetter da bei sich geschrieben hat... war vor ein paar Tage, meine ich mich erinnern gelesen zu haben.


Ja, Schützenhilfe kann helfen. T-Com ist aber auch nicht der Laden von um die Ecke wo der Toni immer Kippen kauft, ne...
viel Glück, falls das, was Du bisher geschildert hast, alles wahrheitsgemäß ist. =)
 
Ehrliche Frage:

Warum gehst du nicht erst einmal zu einem "normalen" Anwalt für allgemeine Zivilrechtsfragen?

Dein Fall ist sicherlich herausstechend und technisch interessant, aber juristisch nicht komplizierter als eine um 50,- € überhöhte Rechnung, eher sogar einfacher. Da du anscheinend mit der Sachlage überfordert bist, sollte jeder (!) normale Rechtsanwalt im Zivil-/Vertragsrecht die grundsätzlich richtigen Schritte (die auch hier im Forum schon genannt wurden) für dich einleiten können. Wenn der Fall juristisch komplizierter wird, kannst du doch noch immer sonstwelche Experten beiziehen.

Die Presse interessiert sich vor allem für die Sensation, der "außergewöhnlichen" Abweichung als solche. Klar kann das helfen, aber ich würde es mir nicht komplizierter machen als nötig. Geh zum Anwalt, widerspreche formal der Rechnung, leite das Beweissicherungsverfahren ein, verbiete der T. die Abbuchung bzw. lass diese rückgängig machen. Im Zweifel muss die T. klagen, nicht du.

Und: Kommuniziere mit Rechtsanwälten, Presse und Verbraucherzentrale am besten von Angesicht zu Angesicht oder zumindest telefonisch und nicht per Mail. Die Resonanz wird deutlich größer sein. Hilf dir erstmal selbst, bevor du die Welt wuschig machst. Vielleicht ist das Thema dann am schnellsten vom Tisch.

Das soll jetzt keine blöde Anmache sein, sondern meine wirkliche Meinung, wie du vorgehen solltest. Ich kann mich in deine blöde Situation hineindenken und rate dir zu Besonnenheit.

Und nebenbei: Rechtsberatung in einem Forum ist eh tabu.

Wenn du der Sache selbst nicht Herr bist: GEH ZU EINEM ANWALT.

Viel Erfolg!!!
 
Leider muß ich berichten, daß sich die c't zurückgezogen hat, nachdem ich denen die Einzelheiten mitteilte: Die Beweislage sei nicht eindeutig. Man riet mich dazu, einen Anwalt zu suchen :(

Sei's drum... ich warte zunächst auf die Reaktion zu meinem letzten Schreiben und wenn's an den RA geht, muß ich wohl gleichziehen. Vorher hat es keinen Sinn, denn ich will eine Forderung abwehren, nicht eine durchsetzen.

@Deltaman: Gute Vorschlage - wenn man selbst nicht betroffen ist.
Und nebenbei: Rechtsberatung in einem Forum ist eh tabu.
Ja, ich weiß: Man darf ja keine Konkurrenz machen - der Bundestag wird ja von den RAs beherrscht.
 
Dass die c't sich da verabschiedet ist schade, aber nachvollziehbar.

Ich hatte sowas mal mit der Telekom, wo auf einmal rund 50 Euro mehr auf der Rechnung waren. Trotz offenem, unverplombten Verteilerkasten im Mehrfamilienhaus, von Außen frei zugänglich, fand der technische Prüfer keine Auffälligkeiten. Wir könnten das durchaus selbst verursacht haben, obwohl wir jahrelang immer den gleichen Durchschnitt hatten und der Peak nicht erklärbar war (natürlich gabs da noch keinen EVN).

Ohne nerven zu wollen, aber ohne Anwalt kommst du nicht weiter.

Gruß,
G.
 
Ohne nerven zu wollen, aber ohne Anwalt kommst du nicht weiter.
Langsam habe ich auch den Eindruck. Nur bin ich nach wie vor völlig verdutzt, wie ein solcher Fall aus dem Blauen kommen kann, als Überraschung pur - und dann muß man überlegen, wie man "beweisen" kann, daß man nícht etwas getan hat. Bis heute ist mir der Fall unerklärlich, unvernünftig und unlogisch - wenn es keinen absichtlichen Mißbrauch meiner Leitung gab und auch keine technische Panne bei der Abrechnung, fällt mir nach wie vor nur die Möglichkeit ein, daß der Ausfall und Ersatz eines IRIDIUM-Satellits kürz vor dem Fall (durch einen Zusammenstoß mit einem russischen Satellit) etwas damit zu tun haben könnte.
 
[quote='Robbyrobot',index.php?page=Thread&postID=647267#post647267] Nur bin ich nach wie vor völlig verdutzt, wie ein solcher Fall aus dem Blauen kommen kann, als Überraschung pur - und dann muß man überlegen, wie man "beweisen" kann, daß man nícht etwas getan hat. [/quote]
Das stimmt so ja auch nicht! Geh zum Anwalt, lass dich beraten und gib ihm 'ne Vollmacht für das vorgerichtliche Verfahren! Ich wette, du bist das Problem anschließend bereits los.
 
@Deltaman: Sprichst Du aus Erfahrung? Abgesehen davon habe ich noch kein Schreiben vom RA der Telekom bekommen. Eine Reaktion auf meinen letzten Schreiben steht noch aus.

Interessanterweise ist der Anschluß, der laut Kündigungsbestätigung im Laufe des Tages 25.08.2009 abgeklemmt werden sollte, noch heute (26.08.2009, um 12.00 Uhr)aktiv.
 
[quote='Robbyrobot',index.php?page=Thread&postID=647359#post647359]Interessanterweise ist der Anschluß, der laut Kündigungsbestätigung im Laufe des Tages 25.08.2009 abgeklemmt werden sollte, noch heute (26.08.2009, um 12.00 Uhr)aktiv. [/quote]Auf gar keinen Fall den gekündigten Anschluß benutzen. Sonst betrachtet die Telekom das als Rückzug der Kündigung.
 
[quote='Robbyrobot',index.php?page=Thread&postID=647359#post647359]@Deltaman: Sprichst Du aus Erfahrung? Abgesehen davon habe ich noch kein Schreiben vom RA der Telekom bekommen. Eine Reaktion auf meinen letzten Schreiben steht noch aus.

Interessanterweise ist der Anschluß, der laut Kündigungsbestätigung im Laufe des Tages 25.08.2009 abgeklemmt werden sollte, noch heute (26.08.2009, um 12.00 Uhr)aktiv.[/quote]

Ja, ich habe Erfahrung mit sowas, bin aber kein Anwalt und darf dich nicht beraten. Die Telekom schaltet üblicherweise erst dann die Rechtsabteilung ein, wenn es wirklich auf ein Gerichtsverfahren hinausläuft, was nicht automatisch der Fall ist. Mit Verlaub: du solltest JEDE Äußerung ggü. der T. zukünftig deinem Anwalt überlassen. Viel zu leicht schilderst du in solchen Schreiben zu viel, was dir hinterher zum Nachteil wird und ein Gerichtsverfahren evtl. sogar erstmal begünstigt und dich in eine ungünstige Situation bringt. (Sohnemann, konkrete Umstände etc., alles kann in anderem Licht auch zu deinem Nachteil sein - Klappe halten!)

Die Rechtslage ist supereinfach, solange du sie nicht durch Erklärung und Äußerungen ggü. den Beteiligten verkomplizierst, und dich SLEBST IN UNGÜNSTIGE SITUATION bringst, ohne es zu wollen oder wissen:

1. Die Telekom rechnet irgendwas ab.
2. Du streitest die Grundlage der Inrechnungstellung ab, indem du ausführst, dass du diese Leistung nicht in Anspruch genommen hast und dieses glaubwürdig versichern kannst.
3. T. muss beweisen, dass Forderung i.O. ist, nicht du.
4. Automatische Abrechnung wird üblicherweise als Abrechnungsgrundlage akzeptiert, sofern keine Anhaltspunkte dagegen sprechen.
5. Bei dir sprechen zahlreiche Anhaltspunkte dagegen (hast du ja ausführlich dargelegt, würde ein unbeteiligter Dritter (Richter) vermutlich ebenso sehen).
6. Automatisches Abrechnungsverfahren reicht dann per se nicht mehr, Telekom muss anderweitige Belege / Indizien für Leistung erbringen.
7. Hilf ihnen nicht dabei!

Umso mehr du ohne anwaltlichen Beistand von dir gibst, umso schwieriger machst du es, falls es wirklich eskaliert.

So, fertig, Ende der Duchsage!

Konsultiere einen Anwalt und lass ihn das machen! Die Sache ist dann (vermutlich) gegessen!
 
Ich weis es ja nicht wie es in Deutschland ist aber bei uns in Österreiche müssen alle Gespräche nach 60min bendet werden.
Gillt das nicht auch in Deutschland ?
 
[quote='Viennaboy',index.php?page=Thread&postID=647372#post647372]Ich weis es ja nicht wie es in Deutschland ist aber bei uns in Österreiche müssen alle Gespräche nach 60min bendet werden.
Gillt das nicht auch in Deutschland ?[/quote]Nein. So etwas gibt es nicht.

Doch, bei Betamax und deren Ablegern, doch das ist was anderes....
 
[quote='Viennaboy',index.php?page=Thread&postID=647372#post647372]Ich weis es ja nicht wie es in Deutschland ist aber bei uns in Österreiche müssen alle Gespräche nach 60min bendet werden.
Gillt das nicht auch in Deutschland ?[/quote]
Nein.
 
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