t43 - Bios oder Supervisior Passwort - Schadensbegrenzung!

Tremonia

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Hab grad für 330Euro nen T43 ersteigert. Nicht auf Ebay sondern bei ner Pfandhausversteigerung. Das aufgespielte XP startet ganz normal. (In der dazugehörigen Tasche war ein Zettel mit Username und Passwort :rolleyes: )
Nachdem ich ein bissel in dem "fremden" System rumgeschnüffelt hatte wollte ich mal das Bios abchecken...., aber da will er ein Passwort.
Nachdem ich mich ein bissel in die Materie gegoogelt habe, muss ich mit Schrecken feststellen, das das wohl keine kleines Problem ist. 8o

Erst dachte ich ja das es sich bei dem Passwort um das sogenannte Supervisor-Passwort handelt, bin dann aber aufn Threat gestoßen wo jemand diese Meldung anders beschreibt. Laut dieser Beschreibung wird in der Meldung explizit nach dem "Supervisor-Passwort" gefragt. Bei mir erscheinen lediglich zwei kleine Symbole. ein Vorhängeschloss und links davor ein, na ich denke es ist ein Laptop in ganz klein. Danach nen blinkender Curser, wo man das Passwort eingeben kann. Soweit zu den Tatsachen, jetzt meine Fragen... :)

Handelt es sich bei dieser Anzeige lediglich um ein "gewöhnliches" Bios-Passwort oder doch um den speziellen IBM-Hardwareschutz?

Und welches sind die günstigsten Möglichkeiten diese zu umgehen bzw. ist es es aktuell richtig das ich dann das komplette Board austauschen müsste?

Wenn alles nix hilft, glaubt Ihr es ist möglich die noch brauchbaren Teile zumindest annähernd verlustfrei bei Ebay oder Co. zu verhökern?
Also verlustfrei in Anbetracht der Tatsache das ich 330Euros dafür hingelegt habe.
Das Ding is in nem wirklich neuwertigen Zustand, einwandfreies Display, keinerlei äußere Gebrauchsspuren 512mb, 40gb HD, x300 GK. Hab mir erst nen Ast gefreut, als ich das Ding für den Preis gekriegt hab. Kann ich endlich mein angeschlagenes T21 beerdigen, hab ich gedacht...., verd***mt :evil:

Sorry für den langen Threat, ich ufer da immer en bissel aus... ;-)

Danke schonmal...... :] ..... Tremonia...!
 
Den ATMEL gibts bei den T43 T60 etc. nicht mehr. Löten hilft da also nix.
 
Original von Twisted Mind
Über IBM/Lenovo kein Systemboardwechsel auf Garantie bei Password-Problemen.
Hatte mich nur mal Grundsätzlich interessiert. Is ja auch klar...., is ja meine eigene Doofheit, wenn ich mein Passwort "verliere".

Die Links hab ich beim googeln grad auch gefunden.

Zu Link1: Sind die seriös? Keine Preisangaben und ein, na sagen wir mal bescheidener Internetauftritt? Muss ja nix heissen..., aber hat hier vielleicht schonmal diesen Service in Anspruch genommen?

[Zu Link2: Leider is das T43 nicht als für das How-To kompatibel aufgeführt. Was wahrscheinlich mit der zu den Vorgänger-Modellen unterschiedlichen Architektur des SMD-Chips zusammenhängt. Aber gut, wenn das jemand anbietet..., der muss es ja auch irgentwie machen. Vielleicht bau ich das Ding ma auseinander und Vergleichs mit den Fotos da. Bringt vielleicht ein Aha-Erlebnis.]EDIT: Geht also nicht..., Danke für den Hinweis @qwertz

Ich würde mir aber auf jedem Fall einen Eigentumsnachweis zeigen lassen bevor ich starte. Solltest Du ja nach eigenen Angaben haben.
Wie meinst Du Eigentumsnachweis? Also ich hab ne Quittung mit der Pfandnummer bekommen. Also das ich das Ding rechtmäßig erworben habe, kann ich damit nachweisen. Und wem soll ich die zeigen? Dem, der den Chip flasht oder was...?

MfG.....Tremonia.....!
 
Glaube nicht, dass Lenovo das Passwort entfernt. Auch wenn man einen Nachweis hat. Laut Lenovo muss bei einem vergessenen PW das Board getauscht werden und das machen die sicher nicht auf ihre Kosten, wenn der Kunde das PW vergessen hat.

Kannst aber mal nachfragen, aber mach Dir keine zu grossen Hoffnungen.

Btw. Könnte ja jeder der ein gesperrtes Gerät hat einfach ne Rechnung schreiben und gut. Wär ja zu einfach......
 
Hab mich nochmal en bissel mit den auf der Platte vorhandenen Daten auseinandergesetzt. Dabei hat Outlook ein paar sehr nützliche Informationen ausgeworfen.... :D

Durch ein paar Mails dort konnte ich den für diesen Laptop zuständigen Administrator rausfinden. Hat wohl mein Vorbesitzer mal nach Netzwerkfreigaben gefragt..... :P

Flugs den Namen ma gegoogelt, und Handy- und Privatnummer notiert. Alles innerhalb meiner Heimatstadt.
Jetzt muss ich nur noch hoffen, das der Mann auch willens ist mir zu helfen, bzw. sich selber noch an sein Passwort erinnert. Der macht das ja professionell, da wird er da wohl entsprechend organisiert sein.

Das das Thinkpad Diebesgut ist, ist eher sehr unwahrscheinlich. Man muß sich nämlich, wie ich jetzt rausgefunden habe, beim verpfänden ausweisen. Daher wäre es sehr dämlich sowas inne Pfanne zu bringen.... ;-)

Also gute Nachrichten die mir Hoffnung geben das Ding doch noch ohne weitere Zusatzkosten zum laufen zu bringen....., leider ein bissel offtopic da kein technischer Bezug, Sorry dafür......
 
die Info.- hatte ich mal kopiert.

Passwortentfernung: Da das Abklemmen der BIOS-Batterie die Sache verschlimmert und das Notebook komplett lähmt, muß das Passwort in einem nichtflüchtigem Speicher gespeichert werden. Die Passwortdaten werden im EEPROM in kodierter Form abgelegt. Ist der Kodieralgorithmus bekannt, so daß es möglich ist Passwörter herauszufinden, bzw. die gesperrten Geräte durch Austausch des EEPROMS wieder lauffähig zu machen.
 
Danke ersma für Eure Hilfe. :)

Eventuell hab ich doch noch die Möglichkeit das Supervisor-Passwort zu bekommen. Stellt sich heute Nachmittag raus...., technische Möglichkeiten den Schutz für dieses Modell (T43) zu Umgehen scheinen für den Laien ohne das richtige Werkzeug noch zu schwierig. Eine Anleitung dazu habe ich nicht gefunden. Die obigen Links beziehen sich nicht auf dieses Modell bzw. der Admin scheint nicht erreichbar...

MfG....Tremonia...!

OFFTOPIC
Die Geschichte wird noch richtig Spannend. Da aber noch aussteht, ob ich mich da in eine gerichtliche Auseinandersetzung verwickelt habe (die mich aber nicht direkt betrifft), will ich hier ersma nix mehr dazu sagen... Nur soviel...., der Schleppi wurde nicht als gestohlen gemeldet, weder bei IBM noch bei der Polizei. Wahrscheinlich wussten die warum ;)
 
Wie gesagt, ich weiss nicht ob er noch aktiv, aber was ich weiss:
Du musst dem Admin manchmal "etwas Zeit" lassen ;)
kann schon mal paar Tage dauern...

Gruss tom
 
Original von Tremonia
Original von tom_k
ACK, Vorbesitzer ermitteln.
Ist evtl über den Inhalt der Pladde möglich...
Ja..., is ein Lebenslauf drauf.... :)
Hoffe nur, das dieser mir dann nicht eröffnet das ich Diebesgut gekauft hab.... 8o

Nur BTW, selbst wenn Diebesgut beim Pfandleier versteigert wird, hast du daran Eigentum erworben (vgl § 1244 BGB; § 935 BGB gilt nicht!).

Wenn du auch nichts davon wusstest, dass es Diebesgut ist (was wohl der Regelfall bei einer öff. Versteigerung sein dürfte), hast du auch wegen Hehlerei nichts zu befürchten. Also alles in Butter ;)

Ob er dir dann noch mit dem PW hilft, OK, das ist ne andere Frage ;)
 
Gefährliches Halbwissen. Du kannst die Sache ggfs. ersitzen, aber an Hehlerware kannst du kein Eigentum erlangen.

Falls du gutgläubig erworben hast, bleibt dir zumindest die Anzeige wegen Hehlerei erspart. Das Diebesgut muss jedoch zurückgegeben werden. Dann hast du Anspruch wegen Schadenersatz gegen deinen Verkäufer (Hehler). Da der aber gerade in den Bau fährt ... good luck.

G.
 
Original von goonie
Gefährliches Halbwissen. Du kannst die Sache ggfs. ersitzen, aber an Hehlerware kannst du kein Eigentum erlangen.

Falls du gutgläubig erworben hast, bleibt dir zumindest die Anzeige wegen Hehlerei erspart. Das Diebesgut muss jedoch zurückgegeben werden. Dann hast du Anspruch wegen Schadenersatz gegen deinen Verkäufer (Hehler). Da der aber gerade in den Bau fährt ... good luck.

G.

Nun, nem angehenden Juristen gefährliches Halbwissen zu attestieren, ist schon vernichtend ;)

Gut, dann muss ich versuchen, es zu erklären.

Man kann im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs (§§ 932 ff BGB) wegen § 935 BGB kein Eigentum an abhanden gekommenen Sachen (dh auch gestohlenen Sachen) erwerben. D.h. beim normalen Kauf vom Händler oder Privat. Soweit richtig.

Aber wenn es um einen Pfandverkauf beim Pfandleiher geht, ist der § 1244 BGB einschlägig, der nicht auf § 935 verweist (man gucke einfach einmal in § 1244 BGB hinein, auf §935 wird nicht verwiesen). Dh die Sperre des § 935 gilt bei der Versteigerung beim Pfandleiher eben nicht! Ebenso wie bei anderen öffentlichen Versteigerungen, siehe § 935 Absatz 2 BGB...

Sinn: Man will verhindern, dass die Leute bei den Versteigerungen nicht mitbieten, weil sie Angst davon haben, Hehlerware zu erwerben.

Fazit: Man kann auch an Hehlerware, die im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung erworben werden, Eigentum erwerben.
 
Original von cunni
Gut, dann muss ich versuchen, es zu erklären. [...]
Fazit: Man kann auch an Hehlerware, die im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung erworben werden, Eigentum erwerben.
Danke für die Richtigstellung. Deine Angaben decken sich mit dem was ich bisher herausgefunden habe. Auch wenn ich die Rechtssprechung ein wenig seltsam finde. Ich stelle mir vor, mir wäre ein Erbstück odr sowas geklaut worden. Dann fänd ich das glaub ich nicht so lustig, wenn ich kein Recht mehr an dem Ding hätte. Aber gut...., in diesem Fall ist das wohl zu meinem VOrteil, also will ich mich nicht Beschweren..... 8)
Allerdings entfällt so leider auch mein Anspruch an das Pfandhaus. Muss ich also jetzt sehen wie ich das Supervisor-Passwort da rauskrieg. Auf jeden Fall kann mich die "Firma" jetzt nicht so "mir nix dir nix" zur Herausgabe "zwingen". Gute Verhandlungsbasis um da jemanden zu motivieren mal verstärkt nach dem Passswort zu suchen. Ein Interesse, diese Daten sicherzustellen sollten die haben. Anderenfalls wäre das meiner Meinung nach echt ein Skandal. Sind eben auch etwa 8000 Kundendaten drauf....
 
Sind eben auch etwa 8000 Kundendaten drauf....
8o 8o 8o
das ist dan wohl fahrlässiger umgang mit datenschutz, seitens des pfandverleis oder der
zuständigen behörde für versteigerungen. ;(

das währe ja leicht zu umgehen gewesen mit dem ausbau der HDD :rolleyes:

da soll noch jemand sagen :" das sind fachleute" :D
 
@tremonia

falls du je nicht weiterkommst,kann ich dir das svp entfernen ohne zu löten.


andy
 
Wir sind hier wieder in einer Diskussion, wie der Passwortschutz umgangen werden kann.

Sorry, aber das ist mir momentan nicht Recht.

- geschlossen -

G.
 
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