T40 displaytausch SXGA+

IchUndSo

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11 Okt. 2006
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117
Moin moin,

Ich habe mir vor kurzem ein Display aus einem T40p (SXGA+) besorgt, welches ich in meinem T40 (2373-EG0 / XGA). Gesagt getan, Umbau hatt mich ne halbe Stunde gekostet und lief problemlos ab. Jetzt habe ich auch das TP im Betrieb, nur leider komme ich unter Gentoo sowie Windows nicht über eine XGA-Auflösung hinaus.

Könnt ihr mir vllt. sagen ob eine höhere Auflösung vom BIOS vllt. 'gesperrt' wird oder ob ich mich einfach nur etwas zu dusselig anstelle? :)

Mit freundlichen Grüßen, Sven
 
Die Auktion findet Ihr *HIER*

Ich denke nicht dass sie die Ware zurück nehmen wird. Zumindest nach der erhaltenen eMail zu urteilen.
 
Ohne die passende juristische Ausbildung genossen zu haben, denke ich, dass du im Recht bist und da kann die Verkaeuferin noch so sehr mit ihrem Anwalt drohen.
Echt super dreist, obwohl : Frauen und Technik :D CHAUVIIIIIII
 
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.

Der Verkauf erfolgt nur unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Haftung für Sach- und Rechtsmängel , alle gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Gewährleistung sowie Zusicherungen von Eigenschaften. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch alle nicht aufgelistete Mängel) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes und vereinbaren Sie vor Auktionsende einen Besichtigungstermin. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Sollten dem Käufer nach neuem EU-Recht evtl. dennoch Rechte bei diesem Verkauf zustehen, verzichtet der Käufer unwiderruflich auf evtl. Rechte. Auch übernehme ich keine Garantie auf den abgelesenen Kilometerstand.

Sollte nach Ablauf von 7 Tagen nach Auktionsende noch keine Zahlung beim Verkäufer eingegangen sein oder der Käufer die Abnahme des Verkaufsgegenstandes verweigern, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Höchstgebotes sowie alle anfallenden Ebay Gebühren zu verlangen, wobei es Käufer (Höchstbieter) und Verkäufer unbenommen bleibt, einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

Der Artikel wird in dem Zustand versteigert in dem es sich zur Zeit befindet. Vor Abgabe eines Gebotes bitte den Artikel besichtigen. Das Höchstgebot ist bindend. Kaufpreisnachverhandlungen sowie Inzahlungnahmen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

LOL?
Ich würde mal laienhaft annehmen, dass das so NICHT rechtens ist, und durch mindestens eine von den Fett markierten Klauseln einiges unwirksam wird.
 
Sowas in der Richtung hatte ich mir auch schon gedacht, Ich glaube nämlich auch nicht dass das alles so seine Richtigkeit haben kann. Ich bin gespannt was der Verbraucherschutz morgen dazu sagen wird :)

Was mir letztendlich Kopfschmerzen bereitet ist der Gedanke, dass ich ja irgendwie meine Anschuldigungen beweisen können muss. Mal abgesehen davon, dass ich an dem Gerät nichts verändert habe kann ich ja nicht nachweisen dass ich die Bauteile nicht selber entfernt habe ... Ist nachvollziehbar denke ich, oder liegt es nicht an mir das zu beweisen?

edit: Gibt es vllt. hier im Forum jemanden der juristisch etwas bewandert ist und dazu ewt. sein Statement abgeben möchte? Währe sehr nett :)
 
hallo,

ich denke Du hast den Fall falsch angepackt.
1.) Ebay-Käuferschutz einschalten
2.) Hinweis an den Verkäufer bzgl einer Anzeige wegen Betrug und
3.) falls das nichts nützt - Anzeige auch wirklich erstatten unter Vorlage aller Dokumente/Korrespondenz an aufnehmende Polizeidienststelle.
Schade, dass Du nicht per paypal bezahlt hast-hier wäre es kein Problem gewesen an Dein Geld zu kommen.

Gruß
 
Ja stimmt, da könntest du wohl gut recht mit haben.
Ich war doch ziemlich aufgebracht als ich herausgefunden habe was da passiert ist, nunja - jetzt ist es zu spät.

Ich werde erst noch einen Nacht darüber schlafen und dann warscheinlich erst mit der Verbraucherzentrale reden und danach den Käuferschutz von eBay in Anspruch nehmen, sofern dies denn noch möglich ist.

Mfg
 
Aber die Rechtbelehrung in seiner Auktion ist schon aller erste Sahne.
Vllt. findet ja mal ein Anwalt (welcher sein Hauptbrot mit Abmahnungen verdient) die Auktion.
 
Moin moin,

Ich habe mich soeben mit dem netten Fräulein von der Verbraucherzentrale unterhalten. Leider hatte sie auch keine andern Idee als noch einmal abzumahnen und dann einen Anwalt hinzu zu ziehen. Dies würde allerdings 40 Euro kosten, bzw. 20 wenn ich es über die Verbraucherzentrale laufen lassen würde.
Nur in wie weit das sinnvoll ist bleibt ja nicht so recht abzuschätzen, zumindest für mich nicht. So gesehen bin ich um ein Telefonat reicher und ne Idee ärmer.

Allerdings werde ich heute noch meine Unterlagen fertig machen und mich damit dann noch einmal persönlich zur hiesigen Verbraucherzentrale begeben, damit sie dort Einsicht in die Korrspondenz sowie den 'Ausschlusstext' aus der Auktion bekommen.

Mfg, Sven
 
Anwalt einschalten wegen 100 Euro :rolleyes:
Wenn die Tante den Laptop nicht zurücknimmt, dann verkaufe doch die Einzelteile hier im Forum, damit ersparst du dir wohl haufen Ärger.
 
So ne Wiederrufsbelehrung habe ich noch nie gesehen... :thumbsup:

Ist das hier eigentlich rechtens:
Sollten dem Käufer nach neuem EU-Recht evtl. dennoch Rechte bei diesem Verkauf zustehen, verzichtet der Käufer unwiderruflich auf evtl. Rechte

Ich meine, ist es eigentlich erlaubt, rechtilich gültige Gesetze einfach so außer Kraft zu setzen.
Wenn der/die Verkäufer/in durch diesen Kommentar das Gesetz außer Kraft setzt, missachtet er/sie nicht somit das Gesetz und macht sich gleichzeitig Strafbar?

Ich würde aber an deiner Stelle erstmal das ebay Sicherheitsteam kontaktieren, die laufenden Angebote mit dieser Wiederrufsbelehrung sollten eigentlich sofort beendet werden, das sieht so aus, als ob dieser Text aus vielen einzelnen einfach zusammen gesetzt wurde, denn seit wann haben ThinkPads oder "sehr viele Legosteine" einen Kilometerstand?? :whistling:

Gruß Sebastian
 
Moin moin und Nabend,

Also ich werde den Anwalt nicht einschalten, das ist mir wirklich zu viel Stress. Allerdings werde ich ebay kontaktieren - irgendwas muss man ja machen, und die sache so ganz auf mir sitzen lassen will ich ja auch nicht ]:->

Ich melde mich spätestens nach den Feiertagen wieder mit dem Statement von eBay zu der Sache. Wünsche euch schonmal forhe Osterfeiertage und nicht vergessen, wer suchet der findet ;)

Mit freundlichen Grüßen, Sven
 
Meinem ThinkPad gehts so wie gehabt, es ist kaputt x) Allerdings nutze ich jetzt das Panel in meinem alten. Immerhin ist bei dem neuen nur 1 Pixel hin und es hatt keine wolken, bluetoothkarte tuts auch :)

Zum weiteren 'eBayen' bin ich allerdings noch nicht gekommen, Osterbesuche und solche sachen stehen ja an ;)

Mfg, Sven
 
^^ naja die mail hast du villeicht einwenig taktisch unklug geschrieben und bist gleich mit der pumpgun auf den vogel los gegangen....
aber naja ....

zum display ... am einfachsten machste den test eigentlich mit paint XD einfach ma paar einzelne punkte mit dem bleistift von paint machen und schauen ob er wirklich nur ein pixel schwarz macht oder ob der/ein 2.ter pixel neben dran nicht zu 100% weiß leuchtet...realativ einfach und sicher...
mit linux stellste dann sicher das es kein treiber problem ist... kann ich mir aber nicht vorstellen...

habe auch grade nachgesehn das t40p gabs auch mit der niedrigen auflösung.... kann also alles schon stimmen...
 
Joar, mag sein - jetzt ists nu auch zu spät. Habe nochmal eine Mail über eBay grade geschrieben und jetzt heisst es einfach nochmal abwarten was kommt. Eigendlich bin ichs auch leid, aber was solls ^^

Aber gespannt bin ich schon in wie weit sich eBay da dann einmischen wird und ob überhaupt x)
 
[quote='IchUndSo',index.php?page=Thread&postID=564053#post564053]Moin moin,

das T40 (2373-EG0) ist ja ein T40p mit SXGA
das verstehe ich nicht. Ich sitze grade an nem T40 (2373-EGO) und laut verbauter Hardware hatt das nix mit nem "p" zu tun. Die ursprüngliche Auflösung von dem Gerät war im übrigen XGA, leider zeigt das vermeindliche "SXGA+" Panel alles für mein Empfinden scharf an ...

Ich werde heute dementsprechend das Panel wieder ausbauen und dann mal nach der FRU suchen müssen :-/

Des weiteren ist mir soeben aufgefallen, dass in dem Flexinggerät (T40p 2373-G1G) eine GraKa mit der Aufschrift "Mobility Radeon 7500" verbaut ist. Eigendlich sollte da doch eine "ATI Fire Gl 9000" drink werkeln, oder vertue ich mich da grade? Ebenso sehe ich hier nur einen "Short Fan", hier weis ich allerdings explizit nicht ob das so richtig ist.

edit: Die aktuellen Treiber von IBM/Lenovo sind installiert, richtige Auflösung lässt sich nicht einstellen. Es wirkt, wie schon gesagt, scharf und auch eine Knoppix LiveDVD hatt keine höhere Auflösung gebracht.[/quote]Nun, ich selbst arbeite seit 4 jahren mit dem T40p (2373-G1g) und kenne es in- und auswendig.

Da hat wohl ein gewitzter Pferdehändler ein edles Ross mit langer Stammbaumgeschichte an den freundlichen Herrn aus der Stadt verkauft. In Wirklichkeit war es dann doch ein fußlahmer Esel mit Holzbein.
Die Welt ist schlecht...!
In diesem Fall . "Die Polizei - Dein Freund und Helfer"
 
Nabend,

Also nach etwas hin und her werde ich die Sache jetzt auf sich beruhen lassen. Für den wert um dehn es hier geht lohnt sich weder Anwalt noch Polizei. Des Weiteren ist es mir irgendwo auch den Aufwand nicht wert.

Allerdings werde ich gucken dass ich in nächster Zeit etwas Schadensbegrenzung betreiben werde. Die Alternative dazu ist das Motzerboard reparieren zu lassen. Das mss ich mir allerdings noch überlegen :)

So long und danke für eure Tips und Unterstützung

Mfg, Sven
 
Hy,

nix fuer ungut.... dies is nur meine persoenliche Meinung...

selbst wenn es nen Cent waere, wuerde ich was dagegen tun....

"jeder stoent" ABER keiner macht was....

solange ein jeder den Schwanz einzieht, koennen die anderen machen was Sie wollen.... 8)

man sollte schon was dagegen tun..... und nicht alles auf sich beruhen lassen.... selbst wenn es sich um eine Kleinigkeit in Deinen Augen handelt... beim naechsten Mal ist es was groesseres und Du sagst Dir dann auch wieder...... dafuer den Stress mit der Polizei, Anwalt usw.....

da waeren wir dann wieder am Anfang...

Mir is selbiges vor einiger Zeit auch wiederfahren...

uebers Forum nen Laptop gekauft (es war nen defekter X24, Boardschaden), Geld bezahlt... und warte seit ueber 2 Monaten auf Ware... werde immer wieder vertroestet... mit irgendwelchen Ausreden... mal is der Typ auf Montage, dann sollte ne Freundin den Lappi zur Post bringen, dann wieder er, da die Freundin nich konnte... dann sollte Ich nach Wochen mein Geld zurueckbekommen.... angeblich schon ueberwiesen, da er nen Screenshot von der Ueberweisung hat... dieses sollte er mir zusenden...!!! darauf warte ich bis heut..... usw.....

Habe mehrfach freundlichst Mailkontakt gepflegt.. Ende vom Lied... keinerlei Reaktion mehr....

Nun geht die Sache fuer "75 Euro" an meinen Anwalt.... der freut sich...

ICH habe kein Geld zu verschenken...!!!

in diesem Sinne

Bimbo-01
 
LIeber Bimbo,
ich hatte bei ebay genau das gleiche Problem.

Ich bin mit der ebay Verkaufsbeschreibung und der spärlichen email Kommunikation direkt zur Polizei.
Dort gibt es mittlerweile bei der Kriminalpolizei eine Dienststelle nur für eBay & Internet. Das ist für den Käufer kostenlos.

Die Polizei hat die Anzeige (kostenlos) aufgenommen, die Polizei vor Ort beim Verkäufer informiert und innerhalb von 10 Tagen war das Paket mit der Ware da.
Ein Anwalt lohnt sich absolut nicht. Die Anwaltskosten sind höher als der Warenwert. Kein Anwalt übernimmt sowas. Und geht es über die Rechtschutzversicherung, bekommt man für so einen Fall einen Anwaltspraktikanten oder Referendar zur Übung. Ist also Sinnlos!

Meine Empfehlung: bei Betrug bei Kauf übers Internet alle Belege und emails ausdrucken und zur Polizei. Das geht schnell und ist kostenlos.
Das Internet ist mittlerweile ein Milliardenmarkt und weit wichtiger als die meisten Kaufhäuser. Daher kümmert sich die Polizei sehr verstärkt in diesem Bereich.[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=569923#post569923]Hy,

nix fuer ungut.... dies is nur meine persoenliche Meinung...

selbst wenn es nen Cent waere, wuerde ich was dagegen tun....

"jeder stoent" ABER keiner macht was....

solange ein jeder den Schwanz einzieht, koennen die anderen machen was Sie wollen.... 8)

man sollte schon was dagegen tun..... und nicht alles auf sich beruhen lassen.... selbst wenn es sich um eine Kleinigkeit in Deinen Augen handelt... beim naechsten Mal ist es was groesseres und Du sagst Dir dann auch wieder...... dafuer den Stress mit der Polizei, Anwalt usw.....

da waeren wir dann wieder am Anfang...

Mir is selbiges vor einiger Zeit auch wiederfahren...

uebers Forum nen Laptop gekauft (es war nen defekter X24, Boardschaden), Geld bezahlt... und warte seit ueber 2 Monaten auf Ware... werde immer wieder vertroestet... mit irgendwelchen Ausreden... mal is der Typ auf Montage, dann sollte ne Freundin den Lappi zur Post bringen, dann wieder er, da die Freundin nich konnte... dann sollte Ich nach Wochen mein Geld zurueckbekommen.... angeblich schon ueberwiesen, da er nen Screenshot von der Ueberweisung hat... dieses sollte er mir zusenden...!!! darauf warte ich bis heut..... usw.....

Habe mehrfach freundlichst Mailkontakt gepflegt.. Ende vom Lied... keinerlei Reaktion mehr....

Nun geht die Sache fuer "75 Euro" an meinen Anwalt.... der freut sich...

ICH habe kein Geld zu verschenken...!!!

in diesem Sinne

Bimbo-01[/quote]
 
Nabend,

Also ich bin etwas hin und her gerissen. Ihr habt da schon recht, denke ich - aber damit zur Polizei!? Ich bin mommentan Abiturient, daher ist es für mich auch eine Geldfrage und so richtig abschätzen was da an 'versteckten Kosten' auf mich zukommt kann ich nicht.

Des Weiteren ist die Sache jetzt schon einige Zeit her und letztendlich beweisen könnte ich ja auch nicht, dass das Notebook mit dem falschen Board ausgeliefert wurde ... Nicht zulezt desshalb stehe ich der ganzen Sache etwas skeptisch gegenüber.

Hattet Ihr noch Folgekosten nachdem ihr bei der Polizei Anzeige erstattet hattet?

Mfg, Sven
 
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