Schreiben Rechtsanwalt

senorcoconut

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1 Juni 2005
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Liebe Leute,

ich bräuchte einmal euren Rat. Es geht um folgendes: Meine Freundin ist vor vier Jahren in meine Wohnung eingezogen, hat aber den Telefonanschluss, den sie in ihrer alten WG beantragt hatte, nicht abgemeldet. Der Telefonanschluss lief (und läuft) um die Bürokratie zu vermeiden, weitherin auf ihren Namen. Aus dem Mietvertrag ist sie seit ihrem Umzug ausgetragen und sie ist hier in meiner Wohnung auch polizeilich gemeldet und Hauptmieterin im Mietvertrag bei uns.

Jetzt hat irgendjemand offenbar mit Bittorrent in dieser WG ein Album heruntergeladen und zugleich zum Upload bereitgestellt. Das hat prompt dazu geführt, dass heute ein Anwaltsschreiben bei uns eintraf, mit dem eine Rechtsanwaltsfirma ihr den Straftatbestand einer "unerlaubten Verwertung" des besagten Albums vorwirft und ihr einen Vergleich in Höhe von 1200 EUR vorschlägt. Nun ist sie nachweisbar am angegebenen Datum nicht einmal in der Stadt gewesen - und die Frage ist: wie geht man am besten vor? Ist sie in irgendeiner Weise haftbar, weil sie formal (irgendwie) immernoch Inhaberin des Telefonanschlusses ist? Fragt man zuerst die jetzigen Mieter oder kontaktiert man einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Grüße!
Coconut
 
moin,

ich finde dieses gane anwalts-abmahngeschwür ja äusserst verabscheuungswürdig, und kann mit meinem rechtsverständnis auch nicht nachvollziehen, wie gerichte überhaupt die frechheit besitzen können, diese geld-mach-methode auchnoch zu unterstüzen. von unseren korrupten politkern, die die gesetzlichen grundlagen dafür schafften, habe ich nichts anderes erwartet.

ABER , ich würde das ganze als kleines lehrgeld für dummheit oder leichtsinn ansehen, und bezahlen.

kleines lehrgeld deshalb, weil sie sicher auch eine 20.000euro telefonrechnung, die irgendein "mitbewohner" teuren telefon-hotline-zusatzdiensten produziert hat, hätte zahlen müssen, wenn sich der "täter" nicht ermitteln lässt.

sie kommt mit 1200 euro noch billig davon.


der beste und billigste weg ist, wie oben schon erwähnt, uerst mal die bereitschaft auf teilung der summe mit den "mitbewohnern" zu klären, oder aber zu ermitteln, wer genau das zeug runtegeladen hat, und ihn alles zahlen lassen.
denen zeigst aber nur das 1200 euro schreiben, das stärkt deine verhandlungsposition in bezug auf die höhe der beteiligung ;)
gleichzeitig versuchst mit irgendwelchen jammerschreiben an die abmahner die vergleichssumme zu halbieren.

so kommst vllt mit nem blauen auge davon, und zahlst selbst nur 100 oder 200 euro, oder sogar garnichts.

weitere schadenersatzforderungen werden ja auf deine freundin nicht zulommen, da ja nicht bewiesen ist, dass sie die musik downgeloaded hat.


und dann in zukunft dran denken, dass man keine zahnbürsten , fahrzeuge und telefonanschlüsse verleiht ;)


gruß
 
Abmahnwahn-Dreipage[/url], insbesondere den Menüpunkt Abmahnwahn Wissen. Dort ist die Unterlassungserklärung und mögliche Modifikationen inklusive Musterschreiben ganz gut beschrieben (insb. Kap. 2 Die strafbewehrte Unterlassungserklärung).

Ich denke aber weiterhin, auch wegen der Problematik mit der Nutzung des Anschlusses sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden. Auch in Bezug was mit dem WG-Anschluss und seinen Nutzern passiert, man stelle sich vor, es wird nochmal was heruntergeladen, obwohl die Unterlassungserklärung abgegeben wurde...

edit: Originalzitat war nicht von kubiterano, sondern nur von ihm zitiert, sorry
 
[quote='proteus03',index.php?page=Thread&postID=588062#post588062]man stelle sich vor, es wird nochmal was heruntergeladen, obwohl die Unterlassungserklärung abgegeben wurde...[/quote]

sorry, aber wenn der anschluss JETZT nicht sofort gekündigt wurde, dann ist der dame eh nicht mehr zu helfen ;)
 
Man sollte vielleicht auch an die AGB des Providers denken.
Aus den AGB des rosa Riesen:
5 Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, DSL Dritten ohne vorherige Erlaubnis der Deutschen Telekom zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten.
sowie:
10 Sonstige Bedingungen
10.1 Nutzt der Kunde die vertraglich vereinbarte Leistungen seinerseits als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, so gelten ergänzend die "Zusätzlichen Bedingungen für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit".
Ich weiss zwar nicht ob das hier passt, man sollte das aber moeglicherweise im Auge behalten. Da weiss der Anwalt mehr.
 
@proteus03: das, was in dem angeblichen zitat von mir steht, habe ich nicht geschrieben. bitte ändere das!
 
"viele Köche verderben den Brei"

Hatte in meinem ersten Post bereits beschrieben, dass der Anschlussinhaber verantwortlich ist... Nach ca 50 Posts hat sich auch da nichts geändert, da es eine Tatsache darstellt.

Jeder hier meint es gut und es ist auch verständlich, wenn einige jura Abbrecher oder Beginner ihr Grundwissen an den Mann bringen wollen..., aber wir drehen uns irgendwie im Kreis...
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=588085#post588085]aber wir drehen uns irgendwie im Kreis... [/quote]

Ja es wurde alles gesagt, find ich auch. Nun ist es am Threatersteller sich zu entscheiden. Viel Glück, das alles glimpflich abläuft!
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=588085#post588085]
Hatte in meinem ersten Post bereits beschrieben, dass der Anschlussinhaber verantwortlich ist... [/quote]
Nein, da gibt es gegenteilige Urteile zu.
Nicht in jedem Fall ist man für seinen Anschluss haftbar zu machen, das entscheiden die Gerichte sehr verschieden.
 
Nur so an alle die der Meinung sind die Unterlassungserklärung nicht (modifiziert natürlich) unterschreiben zu müssen: Ihr wisst was eine Unterlassungserklärung ist oder? Und euch ist schon klar, das ihr auf Unterlassung verklagt werden könnt, wenn Ihr die nicht (modifiziert) abgibt? Die 1200 Euro sind ein Klacks demgegenüber, was euch dann an Kosten erwarten kann, wenn Ihr schuldig gesprochen werdet.

Ich bin kein Anwalt! Verlasst euch auf keinen Fall auf diese Informationen!

Edit: Ok auf den Fall speziell bezogen mag das nicht zutreffen, das war jetzt eher allgemein. Wie gesagt zum Anwalt damit.
 
[quote='lucid',index.php?page=Thread&postID=587585#post587585]Mit Hausverstand kommst du in derartigen Rechtsfragen nicht weiter. Geh' also zum bestmöglichen Spezialisten.[/quote]
Das ist leider richtig. Hier einen Thread zu starten, ist reine Zeitverschwendung, wie Du schon an den ersten - falschen - Antworten siehst. Strafrechtlich hat Deine Freundin meiner unbedeutenden Meinung nach nichts zu befürchten. Die zivilrechtlichen Ansprüche sind bei Abmahnungen der wunde Punkt, Mitstörerhaftung, blablabla.

Ich würde die abmahnende Kanzlei schnell über die Sachlage in Kenntnis setzen. Falls sie dann weiter gegen Deine Freundin vorgeht, könnte man ihr entgegenhalten, dass sie es eigentlich hätte besser wissen müssen. Aber als allererstes: Abmahnung nehmen und zum Fachanwalt! Vielleicht findet sich ja sogar ein Weg, der auch für die WG keine negativen Folgen hat. Auch wenn es kostet.

Downloads werden meines Wissens übrigens nicht abgemahnt. Bei Bittorrent ist das Problem, dass jeder Downloader auch als Uploader betrachtet wird. Das ist je nach Perspektive zwar mehr oder weniger absurd, es hilft aber nichts, da sich die Richter wohl eh entschieden haben, willfährige Vollstrecker der Unterhaltungsindustrie und ihrer Lobby zu sein.
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=588420#post588420]Den Absatz darueber hast du auch gelesen? [/quote]

Klar, insbesondere die letzten beiden Sätze.
 
[quote='senorcoconut',index.php?page=Thread&postID=587575#post587575]Allerdings ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung schon zu Mittwoch fällig (Brief heute eingetroffen)[/quote]

Kann mir jemand sagen, inwieweit so eine Frist überhaupt rechtskräftig ist? Also für mich sieht das aus als sollte der Betroffene einfach keine Zeit haben sich kundig zu machen. Gibt es da nicht Zeiträume die mindestens zugestanden werden müssen?

Das erinnert mich doch stark an meinen neuen Vermieter, der mir am 4. dieses Monats einen Brief geschrieben hat in dem er sich beschwert noch keine Miete erhalten zu haben und ich solle das doch schnellstens auf Konto xy überweisen, aber zackig! (Das das Haus verkauft wurde hatte man mir nicht einmal mündlich mitgeteilt).
Im Prinzip kann da ja wirklich jeder kommen, "Wir vertreten Firma xy, du böse du zahlst!" :|
 
[quote='Trimmi',index.php?page=Thread&postID=587586#post587586]Hoffentlich haste ´ne Rechtschutzversicherung.....
[/quote]Die bringt bei Urheberrechtsverletzungen gar nichts da die das explizit auschließen in ihren Verträgen.
 
[quote='Stephnovo',index.php?page=Thread&postID=588436#post588436]Klar, insbesondere die letzten beiden Sätze.[/quote]
Die lauten:
Bereits die juristische Prüfung einfacher Sachverhalte stellt eine Rechtsdienstleistung dar.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz#Rechtsfolgen_von_Verst.C3.B6.C3.9Fen)

Hier findet aber doch erkennbar keine "juristische Prüfung" statt. Wir tragen nur unser aufgegriffenes Wissen weiter, wie es in Foren üblich ist. Der häufigste Satz in diesem Thread lautet doch eh: Ab zum Fachanwalt, denn nur dort gibt es Rechtsberatung.

Wie könnte eine juristische Prüfung ohne Vorlage der Abmahnung überhaupt aussehen? Da ich kein Jurist bin, kann ich aber nicht mal sagen, wann, juristisch betrachtet, eine juristische Prüfung stattfindet ;)
[quote='reissdorf',index.php?page=Thread&postID=588468#post588468]Kann mir jemand sagen, inwieweit so eine Frist überhaupt rechtskräftig ist? Also für mich sieht das aus als sollte der Betroffene einfach keine Zeit haben sich kundig zu machen. Gibt es da nicht Zeiträume die mindestens zugestanden werden müssen?[/quote]
Lies Dich doch bitte endlich ein ;) Links wurden ja gepostet. Kannst auch den hier nehmen: http://www.rechtsanwalt-abmahnung.de/frist-abmahnung.html

Meines Wissens gilt eine Abmahnung als freundlicher Akt. Der Abmahner könnte sich afaik auch direkt ans Gericht wenden.
 
war rein interessehalber


und dein link bezieht sich auf wettbewerbsrecht ;-)
 
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