- Registriert
- 1 Juni 2005
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- 926
Liebe Leute,
ich bräuchte einmal euren Rat. Es geht um folgendes: Meine Freundin ist vor vier Jahren in meine Wohnung eingezogen, hat aber den Telefonanschluss, den sie in ihrer alten WG beantragt hatte, nicht abgemeldet. Der Telefonanschluss lief (und läuft) um die Bürokratie zu vermeiden, weitherin auf ihren Namen. Aus dem Mietvertrag ist sie seit ihrem Umzug ausgetragen und sie ist hier in meiner Wohnung auch polizeilich gemeldet und Hauptmieterin im Mietvertrag bei uns.
Jetzt hat irgendjemand offenbar mit Bittorrent in dieser WG ein Album heruntergeladen und zugleich zum Upload bereitgestellt. Das hat prompt dazu geführt, dass heute ein Anwaltsschreiben bei uns eintraf, mit dem eine Rechtsanwaltsfirma ihr den Straftatbestand einer "unerlaubten Verwertung" des besagten Albums vorwirft und ihr einen Vergleich in Höhe von 1200 EUR vorschlägt. Nun ist sie nachweisbar am angegebenen Datum nicht einmal in der Stadt gewesen - und die Frage ist: wie geht man am besten vor? Ist sie in irgendeiner Weise haftbar, weil sie formal (irgendwie) immernoch Inhaberin des Telefonanschlusses ist? Fragt man zuerst die jetzigen Mieter oder kontaktiert man einen Rechtsanwalt?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Grüße!
Coconut
ich bräuchte einmal euren Rat. Es geht um folgendes: Meine Freundin ist vor vier Jahren in meine Wohnung eingezogen, hat aber den Telefonanschluss, den sie in ihrer alten WG beantragt hatte, nicht abgemeldet. Der Telefonanschluss lief (und läuft) um die Bürokratie zu vermeiden, weitherin auf ihren Namen. Aus dem Mietvertrag ist sie seit ihrem Umzug ausgetragen und sie ist hier in meiner Wohnung auch polizeilich gemeldet und Hauptmieterin im Mietvertrag bei uns.
Jetzt hat irgendjemand offenbar mit Bittorrent in dieser WG ein Album heruntergeladen und zugleich zum Upload bereitgestellt. Das hat prompt dazu geführt, dass heute ein Anwaltsschreiben bei uns eintraf, mit dem eine Rechtsanwaltsfirma ihr den Straftatbestand einer "unerlaubten Verwertung" des besagten Albums vorwirft und ihr einen Vergleich in Höhe von 1200 EUR vorschlägt. Nun ist sie nachweisbar am angegebenen Datum nicht einmal in der Stadt gewesen - und die Frage ist: wie geht man am besten vor? Ist sie in irgendeiner Weise haftbar, weil sie formal (irgendwie) immernoch Inhaberin des Telefonanschlusses ist? Fragt man zuerst die jetzigen Mieter oder kontaktiert man einen Rechtsanwalt?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Grüße!
Coconut