Schreiben Rechtsanwalt

senorcoconut

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1 Juni 2005
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926
Liebe Leute,

ich bräuchte einmal euren Rat. Es geht um folgendes: Meine Freundin ist vor vier Jahren in meine Wohnung eingezogen, hat aber den Telefonanschluss, den sie in ihrer alten WG beantragt hatte, nicht abgemeldet. Der Telefonanschluss lief (und läuft) um die Bürokratie zu vermeiden, weitherin auf ihren Namen. Aus dem Mietvertrag ist sie seit ihrem Umzug ausgetragen und sie ist hier in meiner Wohnung auch polizeilich gemeldet und Hauptmieterin im Mietvertrag bei uns.

Jetzt hat irgendjemand offenbar mit Bittorrent in dieser WG ein Album heruntergeladen und zugleich zum Upload bereitgestellt. Das hat prompt dazu geführt, dass heute ein Anwaltsschreiben bei uns eintraf, mit dem eine Rechtsanwaltsfirma ihr den Straftatbestand einer "unerlaubten Verwertung" des besagten Albums vorwirft und ihr einen Vergleich in Höhe von 1200 EUR vorschlägt. Nun ist sie nachweisbar am angegebenen Datum nicht einmal in der Stadt gewesen - und die Frage ist: wie geht man am besten vor? Ist sie in irgendeiner Weise haftbar, weil sie formal (irgendwie) immernoch Inhaberin des Telefonanschlusses ist? Fragt man zuerst die jetzigen Mieter oder kontaktiert man einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Grüße!
Coconut
 
Google mal nach dem Namen das Anwalts der "Gegenseite" - vielleicht ist es ja ein "Mitstreiter" der allseits beliebten Katja Günter.


.
 
Die Situation ist natürlich etwas speziell, aber letztendlich werden die weiterhin versuchen das Geld von Ihr einzutreiben, da Sie die Anschlussinhaberin ist. Die Unterlassungserklärung würde ich tunlichst innerhalb der Frist unterschrieben einreichen um erheblich höhere Forderungen zu vermeiden. Auf jeden Fall vorher zum Anwalt gehen, der formuliert die so um, dass es nicht einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Das kostet auch nicht allzu viel sofern es dann später nicht vor Gericht geht. Und meldet um Himmels Willen sofort den Anschluss um, um sowas in Zukunft zu vermeiden.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die in der Regel mit sich reden lassen was die Höhe des Vergleichs angeht. In der Regel kommst du locker mit der Hälfte, tendenziell eher sogar noch weniger weg. Das sind ja Massenabmahnungen, und die haben unter Garantie nicht genug Anwälte, um jeden einzeln vor Gericht zu zerren. Und wenn man das rein wirtschaftlich durchrechnet werden die natürlich zuerst die vor Gericht holen, bei denen es sich am meissten lohnt (Streitwert am Höchsten) und die Beweislage eindeutig ist (Kripo hat den Rechner mitgenommmen, Strafrechtliches Verfolgung wurde nicht eingestellt. Dann kann der Gegner per Akteneinsicht wesentlich mehr Infos rausholen als wenn das strafrechtliche Verfahren ohne Folgen eingestellt wurde, wie es bei kleineren Delikten üblich ist).

Mit etwas Glück passiert (ausser ein paar Mahnungen und irgendwann Briefen vom Inkassobüro, nervigen Leuten vor der Tür, unter Umständen geht das dann über Jahre so) nichts, wenn man der Kopf-in-den-Sand-Methode folgt. Würde ich aber nicht empfehlen, denn wenns vor Gericht geht wirds ganz schnell viel teurer. Um die Unterlassungserklärung kommt Sie in dem Fall aber auch nicht rum.

Ich bin kein Anwalt, hatte nur das Nebenfach Rechtswissenschaften (Zivilrecht) im Studium. Verlass dich auf keinen Fall auf meine Aussagen! Der Anwalt wird dir in einem Informationsgespräch vermutlich ähnliches erzählen.
 
Hi,

und weil das hier noch nicht oft genug gesagt wurde: Meldet um Himmels Willen den Anschluss um! Schnell den Anschluss ummelden! Ganz schnell! Um Himmels Willen!


P.s.: Sorry, aber ich konnte nicht widerstehen. :D Und an alle nachfolgenden Beitrage: Das brauch nicht mehr erwähnt werden. Wir können davon ausgehen, er hat es verstanden! ;)
 
Hi,

für Mornsgrans:

Und weil das hier noch nicht oft genug gesagt wurde: Kündigt um Himmels Willen den Anschluss! Schnell den Anschluss kündigen! Ganz schnell! Um Himmels Willen!


P.s.: Sorry, aber ich konnte nicht widerstehen. :D Und an alle nachfolgenden Beitrage: Das brauch nicht mehr erwähnt werden. Wir können davon ausgehen, er hat es verstanden! ;)
 
Moin,

und ich dachte die Leutz hätten es mittlerweile gelernt... Wenn man geht, wird der Anschluss umgeschrieben und wenn es keinen gibt, der das machen will dann wird der Anschluss gekündigt! Es sind immer die selben Ausreden von wegen Bürokratismus. Letzendlich steht der Anschlussinhaber für den Mist gerade, der mit seinem Anschluss gemacht wird. Was wäre, wenn einer dieser "Bewohner" in ein Firmennetzwerk eingedrungen wäre und dort Schaden angerichtet hätte? Ein teurer Spass.

Die Frage, die sich mir stellt: wer hat denn den Anschluss all die Jahre bezahlt?! Deine Freundin?

Ich würde die Kanzlei googeln, einen Anwalt einschalten und mit den "Bewohnern" sprechen bzw. über den Anwalt sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich diesen Betrag von ihnen einfordere. Ggf. ist feststellbar, welcher PC es war und damit der eigentliche Verursacher.

Es gab auch Fälle, da wurden die falschen IPs geloggt und somit auch die Falschen beschuldigt.

Cu

Snowy
 
Sorry Leute,

hier geht es nicht um Vermutungen und Erfahrungen. Jeder Fall ist anders gelagert und bedarf einer fachlich fundierten Prüfung. Wenn hier kein Jurist anwesend ist, dann sollte mein Vorschlag (Beitrag Nr. 10) angewandt oder sofort am Montag ein Rechtsanwalt vor Ort aufgesucht werden.

Alles andere ist Glaskugelei und hilft dem Fragesteller nicht weiter.

LG
 
Wenn das vors Gericht geht hat deine Freundin verloren, selbst wenn Sie 2 Jahre in Timbuktu war, ist Sie gesetzlich die Haftende. Dafür ist Sie schließlich die Anschlussinhaberin.
Was es für Tricks und Wege gibt dies zu vermeinden, wurde bereits erläutert...
 
Stephnovo hat schon recht, letztenendes würd ich auch zum Anwalt gehen. Das sollte auch keine Empfehlung von mir sein, sondern eine Schilderung, was in der Regel auf einen zukommt, und was man in der Regel erwarten kann.
 
simple sache:

wer von euch war schonmal in der situation? diejenigen bitte weiterposten ...

wer vom rest ist anwalt auf dem gebiet? diejenigen bitte weiterposten ...

der rest kann ( wie ich ) eh nichts sinnvolles mehr beitragen als zu sagen: geh schleunigst zum anwalt!
 
Ich kann mich nur anschliessen, das Geld für ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt (möglichst einen der sich mit dem Thema auch auskennt, Internet-Recht?) sollte man investieren. Dann weiss man woran man ist und vermeidet, die Situation durch Fehler zu verschlimmern.
 
Morgen zusammen - und Danke für eure Antworten. Wir haben einen Anwalt in der Familie, der sich die Dokumente wegen der Fristen durchsehen wird. Dann suchen wir uns einen Spezialisten und versuchen die Sache klein zu halten um dann schließlich die Idioten aus der WG irgendwie dranzukriegen... Ich halte euch auf dem laufenden :|
 
[quote='lucid',index.php?page=Thread&postID=587585#post587585]Geh' also zum bestmöglichen Spezialisten. Frag' deinen Anwalt, ob er einen Kollegen hat, der auf diesem Gebiet besonders erfolgreich ist.[/quote]Ubedingt.

Das Thema ist keine Lappalie sondern ernst.
 
[quote='verdi',index.php?page=Thread&postID=587780#post587780]simple sache:

wer von euch war schonmal in der situation? diejenigen bitte weiterposten ...

wer vom rest ist anwalt auf dem gebiet? diejenigen bitte weiterposten ...

der rest kann ( wie ich ) eh nichts sinnvolles mehr beitragen als zu sagen: geh schleunigst zum anwalt! [/quote]

Dem schliesse ich mich an (und den Thread zu?)

G.
 
also erstmal: selber schuld.
und zweitens: die wg hat doch bestimmt einen wlan-router mit hochsicherer WEP!!!-Verschlüsselung betrieben oder?
 
Die Fälle, die ich kenne wurden über einen Anwalt geklärt. Es waren auch ein paar Leute dabei, die den Weg scheuten und bezahlt haben.

@ Goonie

Wenn hier Schloß ist, wie soll der Threadersteller mitteilen, wie es ausging? :)

Cu

Snowy
 
[quote='Snowy',index.php?page=Thread&postID=587916#post587916]
@ Goonie

Wenn hier Schloß ist, wie soll der Threadersteller mitteilen, wie es ausging? :)
[/quote]

Dafür gibt es die PN, um ihn wieder öffnen zu lassen ;)

.
 
http://abmahnwahn-dreipage.de/

Da einlesen.

Der Regelfall ist, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzusenden. Ob du haftbar bist im Sinne der Störerhaftung kann nur ein Gericht klären, es gibt da verschiedene Urteile zu.

Was du machst musst du selbst wissen, ggf. dazu einen Fachanwalt konsultieren (stehen auch auf der o.g. Seite, aber einlesen ist erstmal billiger ;) ), lieber nicht zum normalen Anwalt gehen, die haben von der Materie meist überhaupt keine Ahnung und empfehlen zu zahlen, was meist eher fragwürdig ist.
 
Guter Rat kann noch mehr Schaden anrichten.............

Hallo Coconut,
nichts gegen die Meinung mancher User hier, doch stelle ich erhebliche halbherzige und aber auch unwissentlich schlechten Rat fest.
Eines sollte Deine Lebensgefährtin auf keinen Fall tun ! Die Unterlassungserklärung zu unterschreiben !Dies stellt unweigerlich eine Schuldanerkenntnis dar.Der Telefonanschluss gehört physisch zur Wohneinheit, welche nachweislich anderweitig vermietet ist.
Zwar ist der Anschluss noch auf Deine Lebensgefährtin gemeldet, doch durch die Weitervermietung entsteht ein Gefahrenübergang.

Hier an die neuen Mieter.

Eine unrechtmäßige Nutzung weder der Wohnung noch des Anschlusses hat Deine Lebensgefährtin billigend in Kauf genommen,
da Sie auf die Sorgfaltspflicht der neuen Mieter vertrauen konnte, welche den Anschluss ummelden !Um vorerst hohe Anwaltskosten zu sparen (Abrechnung nach Brago, Streitwert 1200 Euro)empfehle ich Deiner Lebensgefährtin einen Zweizeiler an das Anwaltskollegen zu senden mit der Mitteilung,das Anschlussinhaber und Nutzer der neue Mieter ist.Das sollte vorerst der Sache genüge tun.

Beste Grüße
 
[quote='senorcoconut',index.php?page=Thread&postID=587563#post587563]Wie hat sich also der Abgemahnte zu verhalten? Da von einer gefestigten Rechtssprechung in diesem Punkt noch lange nicht gesprochen werden kann, sollte nach wie vor Ziel sein, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte in der Regel nachgekommen werden, da dieser Anspruch in der Regel berechtigt ist. Hinsichtlich der Forderung von Schadensersatzforderungen besteht der Erfahrung nach durchaus Handlungsspielraum.[/quote]
jep, würde ich auch so sehen
 
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