Schlechte Erfahrungen mit Versand als Brief

hafa

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Hallo Mitforisten,

ich wollte nur kurz mal meine heutigen schlechten Erfahrungen mit Euch teilen:

Auf e**y ersteigerte ich eine WLAN-Karte, die mir der Verkäufer als Einschreiben zuschicken sollte. Beim Herausnehmen aus dem Briefkasten schwante mir schon böses: Der Umschlag war hinten deutlich aufgerissen und die Karte fehlte natürlich.
Ich hatte mich schon gewundert, dass in der Sedungsverfolgung bereits gestern "in Zustellung" stand. Nun denn, vielleicht Brief vom Zusteller mit nach Hause genommen und heute eingeworfen. Danke auch.
Bin gespannt, ob die Reklamation über die Webseite der Deutschen Post irgendetwas bringt (ja, die haben auch bei fehlendem Inhalt ein Formular).
 
Ich bin mir nicht sicher, ob die Sortiermaschinen der Post für Briefinhalte geeignet sind, die nicht leicht verformbar sind und sich von der Haptik deutlich von gefaltetem Papier unterscheiden.
Wenn es unbedingt zum Briefporto sein soll, dann klebe ich den Artikel auf ein Stück Pappe (in Briefgrösse) und lege nochmal ein Stück Pappe (in identischer Grösse) drauf.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob die Sortiermaschinen der Post für Briefinhalte geeignet sind, die nicht leicht verformbar sind und sich von der Haptik deutlich von gefaltetem Papier unterscheiden.
Die Sortiermaschinen sind für solche Inhalte geeignet, aber nicht alle Inhalte sind für die Sortiermaschinen geeignet. ;)

Wenn es unbedingt zum Briefporto sein soll, dann klebe ich den Artikel auf ein Stück Pappe (in Briefgrösse) und lege nochmal ein Stück Pappe (in identischer Grösse) drauf.
Das ist sicher besser als Nichts, aber WLAN-Module, RAM-Riegel, M.2-SSD u.Ä. würde ich immer per Briefkarton verschicken, nicht per (Lupo-)Umschlag.
Gegen lange Finger hilft der natürlich auch nicht.
 
Ich glaube durchaus auch an das Gute, aber so wie der Umschlag aufgerissen war und dass die Karte, aber nicht der Begleitzettel, fehlte, ist für mich recht eindeutig. Mal sehen, Einschreiben sind ja per se versichert....
 
Aber leider nicht, wenn damit per AGB ausgeschlossene Inhalte transportiert werden, dann lehnt die Post jegliche Versicherung / Haftung ab
 
Bislang habe ich nur den Hinweis gelesen, dass natürlich Bargeld, Edelmetalle etc. ausgeschlossen sind. Die Dicke von 5mm sollte ausreichen gewesen sein. Nun denn, bin gespannt.
 
Einfache Briefe sind nicht wirklich für den Versand von Waren geeignet. Das musste ich auch schon feststellen. Auch hier gilt halt, dass die Ware gut verpackt sein muss. Und eine WLAN-Karte in einem einfachen Umschlag ist es m.E. nicht. Solche am hinteren Ende aufgerissenen Umschläge, in denen nur noch der "weiche" Rest ist, aber nicht mehr der "harte" Inhalt (z.B. Schrauben, oder eben wie hier die WLAN-Karte), hatte ich auch schon ein paar Mal. Noch nie vorgekommen ist es dagegen, wenn statt eines Umschlags aus Papier ein stabilerer aus fester Pappe genutzt wurde. Ebenso noch nie, wenn ein Luftpolsterumschlag genutzt wurde. Ich verschicke Kleinteile daher auch immer nur im LuPo - und klebe sie ggf. noch auf ein größeres/festeres Stück Pappe auf. Dann ist bisher alles angekommen.
 
Zur Klärung: es war ein LuPo ohne zusätzliche Versteifung.

Laut Sendungsverfolgung war das Einschreiben bereits gestern "in Zustellung", das hat "Geschmäckle".

Edit: Der LuPo ist auch nicht am Ende, sondern mittendrin und nur auf der Rückseite aufgerissen.
 
Normalerweise werden beschädigte Verpackungen in den Paket-/Vermittlungszentren wieder verklebt mit Vermerk einer Beschädigung oder auch neu vertütet (komplett) mit Vermerk. Hier wird's wohl "niemand" gewesen sein ...... Ich halte Dir die Daumen.
Gruß Peter
 
Zur Klärung: es war ein LuPo ohne zusätzliche Versteifung.
Dann kann die Platine im Inneren trotzdem brechen. Ich bekam mal einen USB-Stick mit verbogenem Metallgehäuse im gewöhnlichen Fensterumschlag zugeschickt.
Einen aufgerissenen Umschlag erklärt das natürlich nicht, es sei denn wir unterstellen, dass die Platine so scharfkantig bricht, dass sie die Lupo-Folie zerschneidet, was ich mal im Reich der Legenden verorten würde.
 
Kleines Update: Ich bekam einen Brief (!) von der Deutschen Post mit der Bitte um Zusendung von Bildern des verloren gegangenen Produktes (per Mail!). Das hat mich schon sehr amüsiert, wie man von mir als Empfänger erwarten kann, dass ich Bilder von etwas besitzen kann, das ich nicht erhalten habe.
Aber gut, der Verkäufer hat mir netterweise Bilder zur Verfügung gestellt. Mal schauen, wie das noch weitergeht...
 
Das hat mich schon sehr amüsiert, wie man von mir als Empfänger erwarten kann, dass ich Bilder von etwas besitzen kann, das ich nicht erhalten habe.
Das kommt mir irgendwie bekannt vor ... hatten wir das nicht gerade auch bei Andy und seine abhanden gekommenen Monitoren?

Grüße Thomas
 
Ist mir auch des öfteren passiert. (Teurere Sammelkarten). Die Plattform auf der ich damals gekauft habe, hat die kosten erstattet. Ist E**y denn nicht auch so ?
 
Ist mir auch des öfteren passiert. (Teurere Sammelkarten). Die Plattform auf der ich damals gekauft habe, hat die kosten erstattet. Ist E**y denn nicht auch so ?
Da ich dem privaten Verkäufer glaube, wollte ich ihm nicht einen ebay-Fall einer nicht erhaltenen Ware aufdrücken - eine andere Möglichkeit hätte ich eh nicht gesehen. Das Einschreiben gilt laut Sendungsverfolgung als zugestellt. Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn ich es hätte anders machen können.
 
Da ich dem privaten Verkäufer glaube, wollte ich ihm nicht einen ebay-Fall einer nicht erhaltenen Ware aufdrücken - eine andere Möglichkeit hätte ich eh nicht gesehen. Das Einschreiben gilt laut Sendungsverfolgung als zugestellt. Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn ich es hätte anders machen können.
Hallo,

Elektronikartikel im Lupo Umschlag ist nie eine gute Idee, allerdings kann es dir als Kunde egal sein. Das ist immer das Problem des Verkäufers.

Aber klar ist der Artikel für einen wichtig oder selten erhältlich bringt einem das auch nicht viel, zumindest das Geld bekommst zurück.
 
Sofern nichts geändert wurde im BGB liegt das Risiko der Verschlechterung von gebrauchter Ware während dem Transport von einem privaten Verkäufer beim Käufer.
Bei unzureichender Verpackung kann man das evtl. gerichtlich wieder umkehren aber ein Selbstläufer ist das nicht.
 
So, ein kleines Update bzgl. der verlorenen Ware. Die Deutsche Post ist nicht bereit, für den Schaden aufzukommen. Dafür wird man als Kunde belehrt (ohne Kenntnis der eingesetzten Verpackung), Ich scheue mich natürlich, bei dem Wert von knapp 10€ einen Rechtsanwalt einzuschalten (bei Matt und seinen Monitoren war das ja eine andere Hausnummer).

Meine Konsequenz: Die Versicherung eines Einschreibens kann man sich getrost schenken, dann lieber bei geringem Warenwert eine gut verpackte Warensendung, die zudem noch billiger ist.

Für die Interessierten hier die Mail im Wortlaut:

Guten Tag XXXXXXXX,

wir haben sofort nach dem vermissten Inhalt Ihrer Sendung gesucht. Leider konnten wir diesen trotz intensiver Recherchen nicht finden.

Damit Ihre Briefsendungen den Empfänger zukünftig wieder schnell und zuverlässig erreichen, möchten wir Ihnen folgende Informationen geben:

Briefe eignen sich nur bedingt für den Versand von Gegenständen, da sie überwiegend maschinell bearbeitet werden.

Sie werden mit sehr hoher Geschwindigkeit maschinell sortiert, gestempelt und auf Transportbändern befördert. Damit Ihre Sendungen unbeschadet beim Empfänger ankommen, sind sie mit ausreichend festen Umhüllungen zu versehen. Die Umhüllungen müssen sicheren Schutz vor mechanischer Beanspruchung, Druck, Stoß und Fall bieten.

Haben Sie Fragen zur sicheren Verpackung Ihrer Sendungen, dann finden Sie in unseren Filialen fachkundige Ansprechpartner und auch geeignetes Verpackungsmaterial.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen, dann melden Sie sich einfach. Wir sind gerne für Sie da.

Beste Grüße

Ihr Deutsche Post Kundenservice Team
 
Meine Konsequenz: Die Versicherung eines Einschreibens kann man sich getrost schenken, dann lieber bei geringem Warenwert eine gut verpackte Warensendung, die zudem noch billiger ist.

Für die Interessierten hier die Mail im Wortlaut:
"gut verpackt" muss die Ware ja sowieso sein, sonst greift keine Versicherung/Haftung. >Der Absender hat das Gut so zu verpacken, dass es vor Teilverlust und Beschädigung geschützt ist<

Ein Versand per Einschreiben ist IMHO bei einem Warenwert von 10 EUR unverhältnismässig. Warum war das Dein Wunsch?
Bei dem Warenwert überhaupt einen Rechtsanwalt in Betracht zu ziehen finde ich etwas befremdlich.
 
Ein Versand per Einschreiben ist IMHO bei einem Warenwert von 10 EUR unverhältnismässig. Warum war das Dein Wunsch?
Bei dem Warenwert überhaupt einen Rechtsanwalt in Betracht zu ziehen finde ich etwas befremdlich.
Der private Verkäufer hat (um sich gegen ebay-Betrüger abzusichern) nur die Wahl zwischen DHL-Paket und Einschreiben gelassen, das kann ich gut verstehen.
Meine Formulierung mag Dir befremdlich vorkommen - ich ziehe es selbstverständlich bei dem Warenwert nicht in Erwägung, rechtlich vorzugehen. Aber um bei dem Begriff zu bleiben: Ich empfinde es selber als befremdlich, wie sich die Deutsche Post verhält und ohne weitere Befragung oder sonstige Einschätzung die Schuld dem Kunden in die Schuhe schiebt. Daher ziehe ich für mich den Schluss, dass die Versicherung des Einschreibens sprichwörtlich das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht. Dass es bei DHL nicht anders ist, zeigt der hier im Forum ausführlich beschriebene Fall von Andy.
 
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