rundfunkbeitrag für nebenerwerbsfreiberufler

nicklos

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22 Dez. 2006
Beiträge
4.046
hab heut ein schreiben bekommen, ich solle als freiberufler rundfunkbeitrag bezahlen, obwohl ich weder radio, noch sonst etwas bei mir in der werkstatt habe, bzw. irgendwie nutzen kann (lärmentwicklung)
habe keine mitarbeiter und nichts und es handelt sich nur um einen nebenerwerb, der wenig bis wenig gewinn abwirft
weiß jemand, wie ich mich eventuel dagegen wehren kann, ich zahle ja schon die normalen rundfunkgebühren
gibt es widerspruchsformulare?
bin für jede fundierte hilfe dankbar
 
klagen kost und das geld habe ich nicht
weder über eine rechtsschutzversicherung noch sonst irgendwie
es scheint auch so zu sein, daß ein haufen der klagen von den gerichten abgewimmelt werden
geht anscheinend nur über den argumentativen direkten weg
oder wirklich big business anwälte
 
aber daß ich jetzt noch für mein nebengewerbe zahlen soll, daß eh eher bescheidenen gewinn abwirft, wenn überhaupt ist eine bodenlose frechheit
Aber es reicht für eigene Räumlichkeiten. Dann kann es ja nicht so wenig sein.

Dir ist aber schon der Unterschied zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem (Neben)Gewerbe klar?
Nicht das da dann noch ein paar mehr Kosten auf dich zu kommen demnächst...
 
eigene räumlichkeiten ist ein sehr dehnbarer begriff
bisher wurden nie irgendwelche gebühren eingefordert, da ja keine geräte in der werkstatt / atelier vorhanden sind
seit über 5 jahren bin ich krank und kann nichts mehr arbeiten
das finanzamt meinte ich solle abmelden, müsse dann aber zurückzahlen, was ich bisher bekommen habe
also melde ich die bildhaurei nicht ab logisch oder ( zwingen können sie mich nicht )

nun soll ich für etwas, was nur noch gelegentlich, bis gar nicht genutzt wird (atelier), etwas zahlen, was definitiv nie genutzt wurde, bzw genutzt wird (empfangsgeräte)

zahle ich ja bereits als person rundfunkgebühren
das ist irrsinn
 
Schreib denen einfach, dass Du deine Arbeit in Deinen privaten Räumen ausübst und basta!

Ist ja wohl auch so!
 
Ist deine Privatadresse und die Adresse fürs nebengewerbe die selbe?
Dann würd ich einfach sagen das ist in den Privaträumen.

Sehe das wie Jakobus
 
Ich komme da ja auch nicht mehr raus als Student.
Ich bekomme kein Bafög mehr (noch vor Ablauf der Regelstudienzeit wurde das von heute auf morgen gestrichen !) und jetzt darf ich von meinen 400€ im Monat (+ Kindergeld) die grade so schon nicht reichen für Wohnung, Auto, Essen usw. auch noch Rundfunkgebühren blechen...

Aber was will man machen :facepalm:
 
Immerhin müssen wir in einer 2er/3er WG nicht mehr 2x/3x Beitrag zahlen, sondern nur noch einmal, was für jeden dadurch nur noch die Hälfte/ein Drittel Beitrag bedeutet.
 
die wollen ja erstmal die anmeldung
denke das kann ich ignorieren bis eine forderung kommt, oder?

Ist deine Privatadresse und die Adresse fürs nebengewerbe die selbe?
Dann würd ich einfach sagen das ist in den Privaträumen.

Sehe das wie Jakobus

ist es
 
@ thomebau
hartz 4 beantragen oder sozialhilfe, dann biste befreit

die sauerei ist ja, daß es menschen gibt, die weniger als das existenzminimum haben, aber kein alg2/hartz 4 erhalten, beantragt haben, was ich leidlich nachvollziehen kann, denke jeder, der dieses procedere über sich ergehen lassen mußte möchte das nicht freiwillig wiederholen
ich sehe da extreme defizite was diese gruppe ( zu der du ja auch gehörst ) anbelangt und da auch einen nachholbedarf, habe allerdings keine ahnung, wie der durchzusetzen ist
 
q thomas
das zeug hab ich schon öfters gelesen
liest sich aber sehr gummiartig/auslegungstechnisch
 
Wer nicht wagt der nicht gewinnt - sagt der Volksmund und der Unternehmer.

Grüße Thomas


--- Beiträge zusammengefasst ---

Jurist bin ich nicht, aber (neben dem Fussball) hab ich den Rundfunkstaatsvertrag mal überflogen. Dort steht für den nicht privaten Bereich (also Gewerbe usw.) was von Betriebsstätten, die gebührenpflichtig sind. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass du keine Betriebsstätte hast, wenn du als Freiberufler von zu Hause (im Home-Office) arbeitest und somit keine Gebühren anfallen. Die zugehörige Wohneinheit ist ja durch die private Gebühr bereits abgegolten.

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
s.o.

wie löschte man eigentlich einen kompletten Beitrag???

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch mal ohne juristische Gewähr....
Bildhauern fällt eindeutig unter künstlerische Tätigkeiten und ist somit eine freie Tätigkeit und kein Gewerbe. und Künstler haben bestenfalls ein Atelier, aber keine Betriebsstätte - zumindest nicht, solange es kein Verkaufsraum (Ladengeschäft) ist.

Grüße Thomas
 
Als nicht betroffener, aber interessierte Bürger sehe schwarz, wenn ich den § 6 und die weiteren Paragraphen dieses Machwerks lese:
§ 6 Betriebsstätte, Beschäftigte
(1) Betriebsstätte ist jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit. Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte. Auf den Umfang der Nutzung zu den jeweiligen nicht privaten Zwecken sowie auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine steuerliche Veranlagung des Beitragsschuldners kommt es nicht an.

Deshalb sehe ich es so: Freizeitbildhauer ohne Gewinnerzielungsabsicht werden nicht ausgeschlossen von der Zahlungspflicht.

Aber kampflos würde ich diese Zwangssteuer nicht zahlen.
 
ist also eine juristisch verklausulierte auslegungsangelegenheit
wenn der wortlaut juristisch einwandfrei definiert ist könnte eine umgehung der zwangsabgabe möglich sein ( legal )
alles andere ist illgegal kann und wird auch nicht von vorortpersonal wie damals bei der gez überprüft

da kam nämlich einer vorbei und hat in mein auto gekuckt (ohne meine anwesenheit) und feststellen müssen, daß da kein radio drinnen war
das ist ja heute anders
theoretisch müßte ich ja dann im umkehrschluß kindergeld für 5 und mehr kinder beantragen können, weil ich das werkzeug dafür mein eigen nenne
 
Wenn Wohnung und "Betriebsstätte" in einem Gebäude sind, kann man daraus notariell eine Einheit machen. Voraussetzung: Evtl. andere Eigentümer im gleichen Haus erleiden daraus keine Nachteile; das muss nachgewiesen werden. Dazu gibt es ein BGH-Urteil. Notar kostet aber auch Geld, aber nur 1x. Das geht aber nur bei Eigentum! Falls die Räume gemietet sind, müsste der Vermieter/Eigentümer das machen, ob er dazu Lust hat, ist fraglich.
 
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