[Rechtsfrage] Kann man ein Nachnahme-Paket vorab öffnen? oder: Eine endlose (Kauf)Geschichte

Serschand

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[Rechtsfrage] Kann man ein Nachnahme-Paket vorab öffnen? oder: Eine endlose (Kauf)Geschichte

Hallo,

kann man ein Nachnahme-Paket vorab öffnen? Liegt das im Ermessen des Postboten bzw. der Postfiliale? Habe nämlich den argen Verdacht, dass mir ein Betrugsnachnahme-Paket zugestellt wird... ist schon unterwegs... Mit em Verkäufer war eigentlich Barzahlung bei Übergabe vereinbart. Die Nachnahme sendung hat er ohne Nachzufragen einfach aufgegeben. Da liegt schon nahe, dass es in die Hose gehen könnte....

Was habe ich für Chancen, ohne finanz. Vorauskasse, von der ich nicht weiß, ob ich sie je wiedersehe, den Inhalt zu erspähen???

Wäre nett, wenn ihr eure Erfahrungen bzw. euer Wissen zur Thematik kundtun könnte und mir im Angesichts des Postbotens ein paar Empfehlungen geben könntet.

Danke schonmal.
 
Also bei der Formulierung der Frage schien der eigentlich vorrangige Weg der Kommunikation schon fruchtlos gegangen. Und wenn sich dann ein Verkäufer abredewidrig verhält, dann sehe ich hier schon, dass eine Annahmeverweigerung sinnvoll ist, vor allen Dingen wenn ein Verdacht begründet besteht (den habe ich jetzt auch einmal angenommen), der Verkäufer werde nicht ordentlich leisten. Wenn der Verkäufer "Barzahlung bei Übergabe" als Zahlungsmodalität angibt, dann muss er diese dann auch einhalten. Insofern dürfte eher der Verkäufer mit der Nachnahmesendung und nicht der Käufer mit einer Annahmeverweigerung gegen die Grundsätze von ebay verstoßen. Am besten setzt Du ihm schriftlich eine zeitnahe Frist, Dir den Kaufgegenstand mit Barzahlung bei Übergabe anzubieten. Dann trittst Du vom Kaufvertrag zurück und informierst ebay. Auf solche Sachen würde ich mich nicht einlassen.
 
@Skleinehakenkamp

das mit der Abholung hat sich ja wohl in der Praxis erledigt nach der Annnahmeverweigerung...Der Typ wird sicher stocksauer sein.

Aber egal, wenn er explizit die Abholung zugesagt hat, dann okay - hier begeht der Verkäufer vertragswidrige Handlungen! also vergessen und nicht mehr drüber nachdenken. Den Fall bei Ebay bezog ich auf Verkäufe wo optional die Selbstabholung als Möglichkeit geboten wird.
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=598923#post598923]da ist die Kohle zwar erstmal weg, aber die Aussichten auf eine Betrugsanzeige sind dann zumindest perfekt.[/quote]
:lol:
Wenn es sich nicht gerade um einen dummen Jungenstreich handelt wird man sein Geld wahrscheinlich garnicht wieder sehen. Mein Wissensstand bei Ebay Delikten ist, dass man dem vermeintlichen Betrüger nachweisen muss, dass dich betrügen wollte. Selbst wenn du unter Zeugen einen Ziegelstein im Packet findest, kann derjenige ja behaupten dass er ein notebook in das Packet gepackt hat.

Hat sich daran etwa in der letzten Zeit was geändert?
Wenn nicht wünsche ich viel spass mit dem Rechtsstreit...
 
das Paket ist versichert. Wenn der Verkäufer behauptet ein Notebook or whateva reingepackt zu haben, dann muss es wohl der PoBo vertauscht haben :D

Ebay ist unwichtig bei einer Betrugsanzeige...glaub mir, die hilft immer! auch wenn es ein halbes Jahr dauert bis du dein Geld zurückbekommst. Die Bullerei greift auf dein Ebay Konto zu und erbringt den Nachweis bei unkooperativem Verhalten, wie z.B keine Nachrichten des Käufers zu lesen, nicht zu Antworten auf Fragen etc...
 
Was passiert wenn der verurteilte insolvent ist? Wird so ein Spass eigentlich von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Selbst wenn man irgendwie wieder zu seinem Geld kommen sollte wird sich der Aufwand bei einem relativ kleinen Streitwert wol kaum lohnen, vor allem wenn man bedenkt, dass man dem Problem durch Nichtannahme des Packetes ganz einfach aus dem Weg gehen kann.
 
wenn derjenige insolvent ist, dann wird er durch sein Verhalten seinen Ebay-Account verlieren und zusätzlich noch vorbestraft, (schön Blöd), die Kohle ist dann auch erstmal weg, weil derjenige ja sicher zig Gläubiger hat - der Anspruch verfällt allerdings nicht.

Die Summe spielt bei einer Betrugsanzeige keine Rolle, da wird nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt - auch wenn viele Gutgläubige dieser Meinung sind 8). Im Regelfall wird spätestens bei der Anhörung im Präsidium eine Rückzahlung vereinbart!
 
Ich würde das Paket nicht annehmen.

Abgesprochen war persönliche Übergabe. Wenn der Verkäufer sich das Bein gebrochen hat, dann hätte er Überweisung und Versendung als Alternative anbieten können. Außer einer Betrugsabsicht sehe ich in dem Fall keinen Vorteil für den Verkäufer durch NN. Im Gegenteil: Die Gebühr, die bei NN Zahlung anfällt, ist ja nicht gerade niedrig.

Stefan
 
Annahme verweigern - Verkäufer kontaktieren, dass er sich an das vereinbarten Übergabeverfahren zu halten hat - im Zweifelsfall Rücktritt.


.
 
jep, aber dann würden wir nie herausfinden was wirklich in dem paket war...
 
Also bevor ich meiner Neugierde nachgebe und mich dafür höchstwahrscheinlich veräppeln lasse --> Annahme verweigern, Paket zurück! (Besonders, wenn es schon vorher nach Betrug stinkt!)

Lieber diesbezüglich dumm sterben!

Btw: Natürlich würde ich trotzdem hinfahren und die Ware persönlich abholen und bar zahlen :P (Geld passend mitnehmen, wechseln wir der Typ garantiert nicht!) . Das ist mir doch egal, ob er stinksauer oder nicht ist. Ich habe das Paket ja schließlich nicht per Nachnahme verschickt, sondern er, obwohl Abholung vereinbart war! Und ne neue Freundschaft pflegen will man ja auch nicht :pinch: . Es ist ein Kaufvertrag zustandegekommen, und dem haben schließlich beide Parteien nachzukommen. ;)
 
[quote='Stocki',index.php?page=Thread&postID=598972#post598972]Was passiert wenn der verurteilte insolvent ist? Wird so ein Spass eigentlich von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?[/quote]

Die Rechtsschutzversicherung zahlt Dir im Versicherungsfall Gerichts- und Anwaltskosten, trägt aber kein Insolvenzrisiko bzw. Inkassorisiko. Bei vielen Haftpflichtversicherungen kann man für wenige € mehr eine solche Versicherung abschließen, die im Falle der Insolvenz eines Schuldners einspringt, finde ich ganz hilfreich.

Dazu bietet ja paypal noch eine Versicherung bis 500€ für Geschäfte, die Du über paypal abwickelst. Man kann schon recht sicher bei ebay spielen. Aber auch hier gibt es keine 100%.
 
[quote='Serschand',index.php?page=Thread&postID=598891#post598891]Danke für eure Tips.

Werde berichten, wie es ausgegangen ist. [/quote]

Und wie ist es ausgegangen? :huh:
 
jetzt ist es spannend - ich möchte auch wissen wie es ausgegangen ist
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=598991#post598991]Annahme verweigern - Verkäufer kontaktieren, dass er sich an das vereinbarten Übergabeverfahren zu halten hat - im Zweifelsfall Rücktritt.[/quote]

genauso habe ich es bis jetzt gehandhabt. Rücktritt kommt nicht in Frage. Erfüllung ist mein oberstes Ziel.
 
Man darf also weiterhin gespannt sein,... wenn wir plötzlich nach der Übergabe nichts mehr von dir hören wissen wir das der Verkäufer nicht gerade gnädig gestimmt war... :-)

MfG Hanussen
 
[quote='Hanussen',index.php?page=Thread&postID=601148#post601148]Man darf also weiterhin gespannt sein,... wenn wir plötzlich nach der Übergabe nichts mehr von dir hören wissen wir das der Verkäufer nicht gerade gnädig gestimmt war... :-)

MfG Hanussen[/quote]

suche noch ein paar kräftige Mitfahrer.... ;-)
 
für solche kritischen Fälle nehme ich immer meine verchromte Susi mit ihren 6 kleinen Freunden mit... 8)
 
So, der gute Verkäufer ist wohl extrem gestresst... Hatte eine Vor-Ort-Termin und er hat in meinem Beisein das Nachnahmepaket geöffnet und es war genau das drin, was drin sein sollte...

Leider gibt es anderweitig noch Probleme, und aus genau dem Grund hatte ich pers. Übergabe gefordert. Wird sich sicher noch alles zum Guten wenden, hoff ich. ABER in dem Fall war "Vorsichtig die Mutter des Nachnahmepakets" und die Entscheidung goldrichtig.

Danke nochmals für die Tips und Hinweise.
 
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