[Rechtsfrage] Kann man ein Nachnahme-Paket vorab öffnen? oder: Eine endlose (Kauf)Geschichte

Serschand

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[Rechtsfrage] Kann man ein Nachnahme-Paket vorab öffnen? oder: Eine endlose (Kauf)Geschichte

Hallo,

kann man ein Nachnahme-Paket vorab öffnen? Liegt das im Ermessen des Postboten bzw. der Postfiliale? Habe nämlich den argen Verdacht, dass mir ein Betrugsnachnahme-Paket zugestellt wird... ist schon unterwegs... Mit em Verkäufer war eigentlich Barzahlung bei Übergabe vereinbart. Die Nachnahme sendung hat er ohne Nachzufragen einfach aufgegeben. Da liegt schon nahe, dass es in die Hose gehen könnte....

Was habe ich für Chancen, ohne finanz. Vorauskasse, von der ich nicht weiß, ob ich sie je wiedersehe, den Inhalt zu erspähen???

Wäre nett, wenn ihr eure Erfahrungen bzw. euer Wissen zur Thematik kundtun könnte und mir im Angesichts des Postbotens ein paar Empfehlungen geben könntet.

Danke schonmal.
 
eine freundliche Bitte an den Postboten genügt, Ware schnell auspacken, auf Vollständigkeit prüfen - dann erst bezahlen. Falls Geräte geliefert werden, welch erst einer Systemprüfung zu unterziehen sind...das kannst du nicht verlangen!
 
In diesem Sinne "gesetzlich geregelt" ist das nicht. Man könnte mal in die Post AGB für Nachnahme (privat oder geschäftlich?) schauen, aber die gilt nur zwischen Deinem Verkäufer und der Post.

Wenn Ihr diese Versandart nicht vereinbart habt, dann mußt Du das Paket nicht unebdingt annehmen, wenn Dir dadurch extra Gebühren entstehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei der Nachnahme das Paket vorher prüfen darf. Der höhere Preis und der Sinn der Nachnahme ist es, das Inkassorisiko des Versenders klein zu halten. Da würde eine vorherige Prüfmöglichkeit durch den Empfänger dem Sinn nach entgegenstehen.

Das sind nur Überlegungen - kein Wissen.

PS: Hiermal ein Bericht, der das bestätigt.
 
Da muss der Postbote Dir aber schon sehr wohlgesonnen sein - eigentlich darf er das nicht. Aber versuchen würde ich das auch, und wenn der Bote nicht mitspielt, kannst Du die Annahme immer noch verweigern, bezahlt hast Du ja dann wohl noch nicht. Falls Du es trotzdem annimmst, nur vor Zeugen öffen und das Öffnen am besten mit Fotos dokumentieren...
Gruss, maculae
 
Hmm,

ich würde, wenn ich schon einen solchen Verdacht hätte, von vornherein die Annahme des Paketes ablehnen und den Verkäufer darauf hinweisen, dass diese Art der Übergabe nicht vereinbart war.

Der Postbote darf dir ihmo das Paket nämlich erst nach Zahlung des Geldes aushändigen und es danach auch nicht gegen Geldrückgabe wieder mitnehmen. Die einzige Alternative wäre das - imho recht wackelige - Hinzuziehen von Zeugen bei der Übergabe sowie dem Öffnen des Paketes.

EDIT: Ergänzung: Wenn dann nur ein Stein drin ist, dann kannst du sehen, wie du deinen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzt. Das wir schwierig, dauert lange, kostet jede Menge Nerven und wenn du Pech hast ist der Verkäufer privatinsolvent. :wacko:
 
ein gesetzlicher Anspruch besteht da sicher nicht. Wie gesagt, wer sich mit seinem Postonkel gut steht...Glückwunsch. Allerdings sollte man dann auch auf DHL bestehen, sonst geht das absolut nicht.
 
ja, ist DHL und privat. Ich werde da morgen mal mein Glück versuchen. Hatte auch schon so die Vorahnung, dass es auf den Postboten ankommt. Wenn ich nach Geldübergabe reinsehen kann und er im Falle, dass nur ein Ziegelstein drin ist, mir das Geld nicht wiedergeben kann, komm ich besser, ich nehme es gar nicht erst an. War ja auch nicht ausgemacht...
 
also> öffnen an der Tür macht sich blöd...

ich machs im Falle des Falls wie folgt:

Paket zur Post gehen lassen also dort abholen (Filiale), dann *nett* fragen ob die/der Postbeamte dir als Zeuge zur Verfügung stehen möchte...

musst nett sein und denen sagen ich habe nen sauteueren PC bestellt, was isn wenn da jetzt Gummibärles drinnnen sind ??? Bittte :love:
 
Offiziel ist das nicht möglich, man erhält das Paket mit Ware erst nach Bezahlung ausgehändigt.

Da müsste dann schon ein grosses Vertrauensverhältnis zum Postboten bestehen, das Risiko liegt ja beim Zusteller/Zustelldienst. praktisch: 1. steht der dann mit einem geöffneten Paket da, was der wieder mitnehmen soll, 2. hat man als Zusteller eh kaum Zeit, und vor allem rechtlich: 1. was ist, wenn der Absendende nach der Rücksendung behauptet, es würde was fehlen? 2. Ware gegen Geld (man kann nicht vorab das Paket zur Prüfung aus der Hand geben und steht dann ohne Geld da)

...aber fragen kostet ja nichts vlt hast Du ja Glück...


PS: habe zwei Jahre bei der Deutschen Post als Zusteller gejobt (zwar keine Paketzustellung, aber Nachnahmen bis zum Päckchen waren auch dabei).
 
die Idee von Shapishico ist gut.
Falls zuhause angenommen wird, nach Möglichkeit unter Zeugen öffnen. Falls niemand weiteres da ist und du vor dem Öffnen zahlen musst, dem Postler hinterherlaufen - das Paket in seiner Anwesenheit öffnen und ihm den Backstein im Paket zeigen...dann steht der auch als Zeuge zur Verfügung
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=598883#post598883]das Paket in seiner Anwesenheit öffnen und ihm den Backstein im Paket zeigen...dann steht der auch als Zeuge zur Verfügung [/quote]Als Zeuge schon, aber ob man dann noch nachträglich die Annahme verweigern kann. Der Postbote kann ja NICHT prüfen, ob es sich um einen Betrugsfall handelt und ist für das Paket auch nicht mehr zuständig. Auf keinen Fall kann er das Paket zurücknehmen, wenn es schon geöffnet ist (wenn vorher eh, bei seiner Anwesenheit da würde ich gerne die Anweisungen von DHL zu lesen).

Am besten geht das noch beim Abholen bei der Post am Schalter (da weniger Zeitdruck und die Möglichkeit, alles wieder zu verschliessen)

edit(1): "NICHT" vergessen
edit(2): also am besten Annahme erst mal verweigern und sich benachrichtigen lassen, um es bei der Filiale abhohlen zu lassen... dort dann in Ruhe nachfragen und evtl. prüfen wie Shapishico vorgeschlagen hat
 
Danke für eure Tips.

Werde berichten, wie es ausgegangen ist. Freunde mich schonmal mit dem Nichtanehmen an... ist am sichersten... das Geld möchte ich nicht zum Fenster rauswerfen. Auch wenn man einen Postman als Zeugen hat, hat man immer noch nicht sein Geld wieder. Entweder reinschauen vor Geldübergabe oder es darf sich der Versender über ein Paket freuen... :D
 
Wozu noch Urlaub im Dschungel? das Abenteuer Versand bringt doch schon genug Adrenalin ins Blut... :D
 
Leute,

gebt doch hier nicht solche unsicheren Ratschläge.

Klar, der Postbote kann sich als Zeuge zur Verfügung stellen, muss er aber nicht. Stellt euch doch mal vor, jeder, der ein Nachnahmepakte bekäme würde das verlangen... Und dann? Ihr müsstet den armen Mann/die arme Frau noch dazu bewegen, auf einem Zettel zu unterschreiben, dass da ein Stein drin war. Bei der Menge an Paketen, die die täglich zustellen... Und wiederum dann? Soll der Bote seinen Job riskieren und ohne Geld, aber mit geöffnetem Paket zur Zustellbasis zurückkehren? Und sich gegenüber falschen Schadensersatzansprüchen seitens des Verkäufers verantworten?

Einfach die Annahme verweigern. Was bitte soll denn überhaupt die Grundlage dafür sein, das Paket anzunehmen und womöglich noch die 2€ Gebühr zu entrichten? Es war so nicht vereinbart. Punkt.
 
[quote='drkohl',index.php?page=Thread&postID=598898#post598898]Soll der Bote seinen Job riskieren und ohne Geld, aber mit geöffnetem Paket zur Zustellbasis zurückkehren? Und sich gegenüber falschen Schadensersatzansprüchen seitens des Verkäufers verantworten?
[/quote]Treffend formuliert, kam vorhin nicht drauf, aber das sagt alles!
 
so pauschal sollte man das nicht sehen, falls der Verkäufer aus welchen Gründen auch immer nicht direkt übergeben kann, dann halt nicht! Die Mehrkosten durch die Nachnahme muss er natürlich selber tragen... einfach nicht annehmen ist keine Lösung
 
@Think_freak:

Nun, ich denke, dass man das in dem vorliegenden Fall schon so pauschal sehen kann.

Es ist soweit richtig, dass der Verkäufer verhindert sein könnte, den Gegenstand persönlich zu übergeben, z.B. weil ihm versehentlich sein 22"-Röhrenmonitor auf den Fuß gefallen ist. Das müsste er dann aber dem Käufer schon mitteilen und entprechend eine andere Übergabemöglichkeit vereinbaren. Nur ist das hier nicht geschehen, und gerade die Lieferung per Nachnahme kann durchaus ein Indiz für eine betrügerische Absicht sein.

Die Lösung liegt natürlich nicht grundsätzlich in der Annahmeverweigerung, sondern in der Kommunikation. Die muss aber hier der Verkäufer suchen, schließlich ändert er die Bedingungen des Kaufvertrages einfach mal so ab. Findest du das in Ordnung?

Ich persönlich jedenfalls würde mich nicht darauf einlassen.
 
okay, aus der Perspektive heraus gebe ich dir Recht. Es scheint ja einiges in der Abwicklung völlig danebengegangen zu sein. Annahme - wenn dann nur in einer Postfiliale, da ist die Kohle zwar erstmal weg, aber die Aussichten auf eine Betrugsanzeige sind dann zumindest perfekt.

Gruss
 
[quote='drkohl',index.php?page=Thread&postID=598916#post598916]@Think_freak:

Nun, ich denke, dass man das in dem vorliegenden Fall schon so pauschal sehen kann.

Es ist soweit richtig, dass der Verkäufer verhindert sein könnte, den Gegenstand persönlich zu übergeben, z.B. weil ihm versehentlich sein 22"-Röhrenmonitor auf den Fuß gefallen ist. Das müsste er dann aber dem Käufer schon mitteilen und entprechend eine andere Übergabemöglichkeit vereinbaren. Nur ist das hier nicht geschehen, und gerade die Lieferung per Nachnahme kann durchaus ein Indiz für eine betrügerische Absicht sein.

Die Lösung liegt natürlich nicht grundsätzlich in der Annahmeverweigerung, sondern in der Kommunikation. Die muss aber hier der Verkäufer suchen, schließlich ändert er die Bedingungen des Kaufvertrages einfach mal so ab. Findest du das in Ordnung?

Ich persönlich jedenfalls würde mich nicht darauf einlassen.[/quote]

genau so sieht es aus. Kommunikation = NULL!!! Für alles andere wäre Verständnis da, aber so???

Annahme - wenn dann nur in einer Postfiliale, da ist die Kohle zwar erstmal weg, aber die Aussichten auf eine Betrugsanzeige sind dann zumindest perfekt.

Aber wenn ich das finanzielle Risiko vermeiden kann (unter obigen Umständen), dann wäre es ja ziemlich naiv dann nur mit einer perfekten Betrugsanzeige dazustehen??? Da hab ich besseres vor.
 
das stimmt! allerdings, wenn du z.B bei Ebay so handelst begehst du Vertragsbruch...
 
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