R-Serie: Lenovo streicht 2. Jahr Kulanz komplett !

Durango2k

New member
Themenstarter
Registriert
25 Jan. 2008
Beiträge
6
Hi,

nach meinen Infos (ich wollte ein R60 abwickeln) gibt es generell KEIN 2. Jahr Kulanz mehr für R-Serien in Privathand. Einfach gestrichen, ist so ab heute, Feierabend.

Zu Verdeutlichung:

Bisherige Regelung: 12 Monate Garantie durch Lenovo. Nach 12 und bis zum 24. Monat galt "Kulanz, wenn Gerät bei privatem Endkunden". Wurde IMMER gewährt, ich hab 100te Fälle durch. Bei Firmenkundenrechnung (man musste als Beweis den Beleg faxen nach Schottland) galt 12 Monate, und danach nix mehr, keine Kulanz.

AB dem 1.1.2008 scheint zu gelten:

Keine Kulanz mehr, für niemanden.



Was ist denn dann mit den Leuten, die sich die Geräte gekauft haben, als es noch hiess, das Privatkunden das 2. Jahr auf Kulanz kriegen ? Das ändert deren Situation ganz gewaltig.



Und warum bieten Lieferanten klar qualitativ schlechterer Geräte wie Tos*ba und S*y und Luc* Gold*r (L*) ihre Geräte mit 24 Monaten Garantie an - wo soll das hinführen ?


Bisherige Antwort von Lenovo: Kaufen sie das 2. Jahre Garantie dazu, 50 E Aufpreis.

Meine Antwort dazu: Wie soll das gehen, angeblich ist die Hardware besser, behauptet Lenovo, aber dennoch kostet längere Garantie dann Aufpreis, während Billighersteller einfach so 24 Monate geben ? Wem soll man DAS erklären ? Welcher Kunde soll das glauben, wenn der Hersteller selber nicht an sein Produkt zu glauben scheint ?


Ich hab das mal bei Lenovo eingereicht und warte dringend auf Entscheidung. Angeblich kommt das von recht weit oben, die Kulanz zu stornieren. Vermutlich wird es auch so bleiben.


Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Ich halte das für einen strategischen Fehler, einen grossen fetten Schuss in den Fuss.... wie kann man sowas machen ?

Vor allem vor dem Hintergrund sinkender Qualität bei Lenovo- nicht ohne Grund scheint es hier im Forum da ja Threads zu zu geben, bei einem 600x hätte niemand diese Frage auch nur im Ansatz gestellt- die waren einfach 100%.

Durchaus verärgert, wenn das so bleiben sollte:

Durango2k
 
in der Vergangenheit wurde halt der Fehler gemacht das du die "Kulanz-Regelung" als wichtiges Verkaufsargument benutzt hast.
Kulanz ist halt Kulanz und es liegt nunmal im Ermessen des Verkäufers / Produzenten in welchen Fällen dies angeboten wird.

Ich an deiner Stelle würde folgendes tun:

1. Kunden über den neuen Sachverhalt informieren und für 50 Euro die Garantieerweiterung anbieten, in diesem Zug auch tolle Angebote anpreisen.

2. Preise der R-Notebooks um 50 Euro anheben und dann auf den ausgezeichneten Garantie-Service von Lenovo hinweisen, der ja 2 Jahre gilt...

VG
 
1. Threadtitel bitte ändern, z.B. "Lenovo besteht gegenüber Thinkpad-Händlern auf max. 12 Monate Gewährleistungsanspruch".

2. Die R-Serie gibt es auch mit 3 und 4 Jahren Garantie.

3. Die T-Serie gibt es auch mit 1 Jahr Garantie.
 
Kann Lenovo gar nicht. Lenovo ist gegenüber den Händlern ebenso Verkäufer und ist somit auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre verpflichtet (allerdings mit besonderen Pflichten, da es dann im Regelfall ein Handelskauf ist). Wenn der Mangel dann erst beim Letztkäufer auftritt, kann der Zwischenhändler beim Hersteller Rükgriff nehmen. Diese Rückgriffsmöglichkeit ist auf 2 Jahre ab Lieferung der Sache an den Zwischenhändler begrenzt.

Hier im Thread geht es um eine vermeintliche Regelkulanz bezüglich Garantieleistungen nach Ablauf der Garantie.
 
Noch Besser:

"Lenovo ändert seine "Kulanzfreundlichkeit" gegenüber Händlern ohne Vorankündigung"

:P
 
Original von JNS-K

Dieser Regelung unterliegt jeder der in Deutschland seine Waren anbieten möchte, so auch IBM / Lenovo und Leistungserbringer ist immer der Hersteller, sofern die Ware für den deutschen Markt bestimmt ist. Punkt aus.

Das ist leider falsch, eine Gewährleistungspflicht hat immer nur der Händler, wenn Du das Gerät direkt von Lenovo Deutschland bezogen hast, stimmt Deine Aussage also, ansonsten ist sie falsch. Wie sonst könnte auch für gebrauchte Artikel bei ebay eine Gewährleistung bestehen, die Verkäufer stellen ihre Waren ja nicht selbst her :)
 
Original von skleinehakenkampKann Lenovo gar nicht. Lenovo ist gegenüber den Händlern ebenso Verkäufer und ist somit auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre verpflichtet ...
Nein.

Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch B2B (gegenüber Nicht-Verbrauchern) ist nur mindestens 12 Monate und max. 24 Monate und wird durch die AGBs definiert.
 
Genau, und wenn da steht "B2B bla 12 Monate" habe ich als Händler ein Problem. Ich muss gegenüber dem Kunden für 24 Monate geradestehen.

Ich verkaufe auch ab und an ein R61. Nach diesem Thread werde ich mir das reiflichst überlegen bzw. nur in Verbindung mit dem Servicepack anbieten. Da die Geräte dann aber gegenüber der Konkurrenz (bzw. meinem Alternativangebot) noch teuerer werden, sind es dann dieses Jahr wohl ein paar R61 weniger... ;)

Danke Durango2k für den Hinweis.
 
Original von notch
Original von skleinehakenkampKann Lenovo gar nicht. Lenovo ist gegenüber den Händlern ebenso Verkäufer und ist somit auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre verpflichtet ...
Nein.

Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch B2B (gegenüber Nicht-Verbrauchern) ist nur mindestens 12 Monate und max. 24 Monate und wird durch die AGBs definiert.

SKL hat im Ergebnis grundsätzlich Recht. Ein Blick in §§ 478, 479 BGB genügt. Es gibt lediglich eine Ausnahmevorschift in § 478 Absatz 4, in denen die Regreßrechte dann beschnitten werden können, wenn ein "gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird".

Die Verjährungsfrist dieser Ansprüche beträgt gem. § 479 I BGB 2 Jahre nach Ablieferung der Sache.
Gem. § 479 II BGB ist diese Verjährung jedoch gehemmt, bis der Händler die Ansprüche des Verbrauchers erfühllt hat.

Fazit: Solange der Händler dem Verbraucher Ersatz leisten muss, kann der Händler auch bei seinem Zulieferer Regress über §§ 478, 479 BGB nehmen.

Daneben (neben den Regreß!) treten die unmittelbaren Rechte aus dem Kaufvertrag zwischen Händler und Zulieferer, welche jedoch im Fall B2B nur der AGB-Kontrolle unterliegt.

Grüße,
Cunni
 
Gewährleistung

Hallo bin selber Händler aber im anderen Geschäften. Mit der EU Gewährleistung ist es so eine sache. Du als Kunde hast immer die EU Gewährleistung gegen deinem Händler. Der hat bei einem deutschen Lieferanten die wiederum auch. Bei einem ausländischen Lieferanten z.b. fernost oder USA greift die EU Gewährleistung leider nicht. Wir haben es z.b. das dort manchmal nur eine Garantie von einem Jahr gegeben wird. Wenn die Wahre dann z.b. ein halbes Jahr bei uns rumgelegen hat und nach einem Jahr was passiert bleiben wir auf die Kosten sitzen. Denke mal ein Computerhändler kann dazu wohl mehr sagen wie es bei ihnen ist.
mfg
 

Anhänge

  • back.png
    back.png
    436,9 KB · Aufrufe: 8
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben