probleme mit 14 Tägigen rückgaberecht!

bosanceros

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habe letzte woche bei einem online shop telefonisch ein R500 bestellt und es auch gleich abheholt weil es bei mir um die ecke war..
jetzt wollte ich es zurück schicken weil ich mir doch lieber ein T400 holen möchte wegen der mobilität
hab mit dem shop tel un di meinten es würde zwar gehen aber die wollen mir eine summe zwischen 50 bis 100 euro von dem preis abziehen weil sie das gerät nicht mehr als neu verkaufen können..

dürfen die das? wie soll ich weiter vorgehen?
am kommenden donnerstag sind 2 wochen rum
 
also nochmal
ich hatte das thinkpad morgens ONLINE bestellt mit BEZAHLUNG BEI aBHOLUNG mittags hab ich die bestellung dann stornieren lassen per email.war alles ok
am nachsten tag hab ich dann tel dort angerufen und gesagt das ich mich doch anders entschieden habe und das ich das gerat abholen mochte.tag spater kam ne email das ih es abholen kann und im anhang der email waren auch glaube ich die AGB'S wie immer halt.
in der rechnung stand dann unter bestellung PER TELEFON
 
[quote='bosanceros',index.php?page=Thread&postID=760191#post760191]also nochmal
ich hatte das thinkpad morgens ONLINE bestellt mit BEZAHLUNG BEI aBHOLUNG mittags hab ich die bestellung dann stornieren lassen per email.war alles ok
am nachsten tag hab ich dann tel dort angerufen und gesagt das ich mich doch anders entschieden habe und das ich das gerat abholen mochte.tag spater kam ne email das ih es abholen kann und im anhang der email waren auch glaube ich die AGB'S wie immer halt.
in der rechnung stand dann unter bestellung PER TELEFON[/quote] das alles scheint dann doch eher für ein fernabsatzgeschäft zu sprechen.

also hängst du so richtig zwischen den beiden möglichen ansichten!

jedenfalls kannst du da rein rechtlich wenig machen ... klagen hin und her. versuchs mit kulanz beim händler! ;)

[für mich ist dieser thread jetzt auch closed] ;)
 
das waren Informationen die mir gefehlt haben.

Entscheidend ist die Bestätigung die du bekommen hast. Wenn dort drin steht "Bestellung per Telefon" dann ist es ein Vertrag nach Fernabsatzgesetz §§ 312b bis 312d Absatz 1 und es gelten die entsprechenden Konditionen.
 
und was heisst das fur mich?
das die das recht haben mir 100 euro abzuziehen nur weil ich das notebook ausgepackt hab?
 
Eindeutig in meinen AUgen

Einerseits gilt der Verkauf am Telefon schon als Fernabsatz §§ 312b bis 312d Absatz 1, allerdings hätte hier der Verkäufer auch direkt auf elektronischem Wege eine Bestellbestätigung senden müssen § 312e Absatz 3.
Da diese nicht erfolgte, war der Verkauf nicht vollständig. Im Zweifelsfall hätte der Verkäufer also nur nach dem Telefonat nicht darauf bestehen können, dass du das Gerät abholst.

Liegt eine elektronische Bestätitung nach Telefonat und Vor der Abholung vor, dann kannst du dich auf die AGB gemäß Fernabsatzgesetz berufen.
Ansonsten gilt:
In diesem Fall ist es für dich unglücklich gelaufen, da es rein rechtlich ein simpler Kaufvertrag im Laden war bei dem beide Parteien körperlich anwesend waren ( vgl. §§ 312b bis 312d Absatz 2).
Das Telefonat hat in diesem Fall keine Geltung mehr.
Ja, ist eindeutig. Eindeutig falsch, leider. § 312e BGB regelt nur Informationspflichten, die den Fristlauf des Widerrufsrechts regeln. Nicht mehr und nicht weniger. Insbesondere ist der Vertrag dadurch nicht "unvollständig".

und was heisst das fur mich?
das die das recht haben mir 100 euro abzuziehen nur weil ich das notebook ausgepackt hab?
100 EUR sind schon hart. Also wenn das Notebook keine besonderen Gebrauchsspuren hat, du nicht alle Aufkleber abgepult hast und der Akku plötzlich 10 Ladezyklen hat, dann dürfte man eigentlich überhaupt nix abziehen ("Ingebrauchnahme")

Sonst wird man evtl. max. 10% vom Kaufpreis abziehen können. Orientieren kann man sich preislich an dem Abschlag, der für Vorführgeräte gemacht wird. Mit diesem Argument kann man mit dem Verkäufer reden...
 
Offensichtlich haben einige hier nicht mitbekommen, dass der TE das Gerät behält und die ganze rumeierei ob FAG in Frage kommt oder nicht, ist an sich noch nicht mal theoretischer Natur, weil die richtige Lösung niemand beibringen kann...

Den Gesetzestext könnte man hier einkopieren...- nur trifft er nicht auf diesen Handel...- also was hier abgeht ist wie immer wieder mal Quatsch...- wildes rumschmeissen mit Gesetzestexten ist auch Unsinn - letztendlich kann nur ein Richter entscheiden was endgültig ist... ( weder ein RA, noch abgebrochene/angefangene Jura-Studenten (oder Klugs@&€)

Generell: vor Kauf überlegen was man wirklich will...- die ganze storniererei/Umtausch/Rückgabe gibt IMMER Ärger...

Und ein Thread wie dieser zeigt auch mal wieder... Nix...
 
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