probleme mit 14 Tägigen rückgaberecht!

bosanceros

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1 März 2009
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habe letzte woche bei einem online shop telefonisch ein R500 bestellt und es auch gleich abheholt weil es bei mir um die ecke war..
jetzt wollte ich es zurück schicken weil ich mir doch lieber ein T400 holen möchte wegen der mobilität
hab mit dem shop tel un di meinten es würde zwar gehen aber die wollen mir eine summe zwischen 50 bis 100 euro von dem preis abziehen weil sie das gerät nicht mehr als neu verkaufen können..

dürfen die das? wie soll ich weiter vorgehen?
am kommenden donnerstag sind 2 wochen rum
 
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.



Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
 
[quote='bosanceros',index.php?page=Thread&postID=759349#post759349]Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.[/quote]
Hallo,

der Händler schließt einen Wertersatz ja selbst aus, zumindest davon ausgehend, dass du mit dem R500 nicht Fußball gespielt hast.
 
ein widerrufsrecht hättest du, wenn es ein fernabsatzgeschäft wäre.

also kommt es wie immer auf den einzelfall an. vor allem wann (und mit hilfe von technischen fernkommunikationsmitteln) wurde der vertrag abgeschlossen?

dein anruf und auch dein "bestellen" reichen nicht.

ich sage kein fernabsatzvertrag, somit kein widerrufsrecht.

sorry, für die ungute nachricht. ;)
 
Wenn ich das hier: "Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten." lese, sollten die eigentlich nichts dafür verlangen!
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=759353#post759353]ich sage kein fernabsatzvertrag, somit kein widerrufsrecht.[/quote]
Wie kommst du darauf? Der Vertrag wurde doch fernmündlich geschlossen. Dass die Lieferung nicht auf dem Postweg erfolgte sollte ja keine Rolle spielen.
 
die meinten auch das das die geräte bei den im ladne ausgestellt sind und das ich sie mir vorher hette anschauen können..

aber wie soll ich es mir anschauen wenn sie keine R500 da hatten,ich sie es erst bestellen muste und dann abholen..bei der abholung hat mir das ja auch keiner vorgeführt..

soll ich das gerät einfach per post zurückschicken?

persönlich in den ladne gehen hab ich echt kein nerv dafur
 
ich würde mit dem chef versuchen freundlich zu reden und ihn an seine kundenfreundlichkeit erinnern (kulanz). lass dir dafür einen betrag abziehen.

ansonsten musst du dich mit deinem tp anfreunden!

rechtlich ist da mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nichts zu machen.

edit
du solltest in deinem 2 post alle angaben vom verkäufer rausnehmen!

nein, du musst sogar!
 
[quote='bosanceros',index.php?page=Thread&postID=759364#post759364]persönlich in den ladne gehen hab ich echt kein nerv dafur [/quote]
Hast du aus irgenteinem Grund ein schlechtes Gewissen, dass du denen nicht unter die Augen kommen moechtest?
Die persoenliche Ansprache in einem vernuenftigem Tonfall ist normalerweise sehr sinnvoll und bringt die besten Erfolge.
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=759377#post759377]Hast du aus irgenteinem Grund ein schlechtes Gewissen, dass du denen nicht unter die Augen kommen moechtest? [/quote]

Es geht um nen haufen Geld und da sind die meisten nervös. Besonders, nach dem ersten Gespräch ist man halt etwas entmutigt.
 
Es gibt hier zwei wichtige Fragen, die meiner Ansicht nach beide Interpretationssache sind.
1. gekauft nach Fernabsatzgesetz oder nicht? (ich würde sagen nicht, da er es im Laden abgeholt hat)
2. "Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist." (manche Computerhändler verlangen eine Gebühr wenn der Rechner personalisiert wurde, andere nicht) :S
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=759370#post759370]rechtlich ist da mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nichts zu machen.[/quote]

moin,
sehe ich genauso.

die möglichkeit die ware zu prüfen war bei der abhoung gegeben.

nen grenzfall wäre es meines erachtens nur dann, wenn der käufer das gerät telefonisch bestellt, und vorab bezahlt hat.
denn dann könnte man sagen, der käufer hat mit der abholung nur eine andere versandart gewählt. und dann hätte er bei abholung noch vom kauf zurücktreten können, nicht später!

offenbar verstehen viele den sinn dieses rückgaberechtes falsch, oder legen das ganze mutwillig zu ihren gunsten aus.
das ist nämlich nicht dazu gedacht, dass ein kunde eine ware erstmal tagelang ausprobieren kann, und überlegen ob sie ihm zusagt, oder ob er lieber ein anderes modell möchte.
das kann man im ladengeschäft nämlich in der regel auch nicht.
ausnahme wäre dort z.b. ein vorführauto, welches man fürs wochenende zum ausprobieren bekommt. da versaut dann auch kein einzelner kunde den neuwagenstatus mit einem einzigen kaufrücktritt, sondern viele kunden dürfen ausprobieren, und nur ein auto wird entwertet.....

gruß
 
Akzeptiere die €50... und überlege vorher was Du Dir kaufst... - geh zu einem Anwalt, dann bist Du wenigstens 250€ los...- Der Händler hat keinen Vorteil (oder Gewinn) aus den popeligen €50...- Das Notebook ist nicht mehr neu und das Paket nicht mehr "ungeöffnet"

wg "14tg Rückgaberecht" ... Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge...- €50 ist nix bei einer Streitfrage...
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=759385#post759385]Akzeptiere die €50... und überlege vorher was Du Dir kaufst... - geh zu einem Anwalt, dann bist Du wenigstens 250€ los...- Der Händler hat keinen Vorteil (oder Gewinn) aus den popeligen €50...- Das Notebook ist nicht mehr neu und das Paket nicht mehr "ungeöffnet"

wg "14tg Rückgaberecht" ... Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge...- €50 ist nix bei einer Streitfrage...[/quote]
...und damit bist Du dann noch gut aus der Affaire rausgekommen.
 
Hey,
ist mir zwar noch nie passiert, der Gläubiger kann aber unter bestimmten Bedingungen (§§ 357 I S.1, 346 II BGB) auch beim Fernabsatzvertrag durchaus Wertersatz verlangen. So ähnlich steht es ja auch noch einmal in den AGB.
Man könnte in deinem Fall die Sache von zwei Seiten sehen, obwohl man da auf dünnem Eis stünde, aber darüber einen Rechtsstreit vom Zaun zu treten wäre bei der geringen Summe völlig unwirtschaftlich.
Dem Geschäftsinhaber ist das möglicherweise bewusst und wenn er sich da festgelegt hat, wirst du, abgesehen von einer Klage, auch durch persönliches Erscheinen nichts ändern können.
Trotzdem kann ein Gespräch mit dem Chef sinnvoll sein, zumindest der Wertersatz müsste sich drücken lassen.
 
Ich würd hingehen und es tauschen. Mach es vorher sauber, so dass keine Fingerabdrücke oder sonst wo zu sehen sind. Dann freundlich bleiben und erstmal das Geld zurückbekommen. hast du das Gerät schon angehabt?
 
hab eben nochmal mit den tel

fur ein t400 musste ich nochmal ca 450 euro drauf legen..es lohnt sich nicht für mich..werde mein r500 behalten und gut ist!
 
Ich habe durchaus Verständnis für "Onlinehändler" und finde in vielen Beziehungen das Gesetz (14tg Rückgaberecht) überarbeitungswürdig... Da gibt es asoziales Pack, das wild alles bestellt was gut und neu ist und schickt es dann innerhalb der Frist zurück..(ua weil sie Geld brauchen).- oder eine Kamera...- gehen dann damit zu einer Hochzeit/Urlaub etc und schicken dann innerhalb der Frist zurück... oder kaufen Dinge unüberlegt/überlegt versuchen diese mit Mehrpreis zu verkaufen...- wenn's nicht klappt ... zurück... Notebooks werden ausprobiert und zurück geschickt... usw usw

und der Händler hat dann II-Hand Ware am Bein und muss diese dann billiger verkaufen... (und darf an sich den Verkaufserlös 14Tage aus Sicherheitsgründen nicht anrühren...-die Rechnung aber zT innerhalb 7Tage mit Skonto bezahlen...)

(wie immer: niemand aus dem Forum ist persönlich gemeint...- wir machen ja solche Dinge nicht...!)
 
Also rechtlich kommt der Vertrag dann zustande, wenn du den Laptop verbindlich bestellst. Abholung und Bezahlung im Laden ist dann eigentlich unerheblich, anders wäre es, wenn du den Laptop nur zurücklegen lässt. Der Knackpunkt wäre, ob dein Händler Anspruch auf die Vertragserfüllung gehabt hätte, falls du nicht im Laden aufgetaucht wärest. Meines Wissens nach ist das 14 tägige Rückgaberecht aber auch nicht eingeschränkt, nur weil der Verkäufer ein Ladengeschäft hat. Müsste aber in jedem Falle ein Rechtsanwalt in die Hand nehmen, da wäre das 50€ Angebot vom Händler aber in jedem Falle vorzuziehen. Oder den Laptop wie in deinem Falle dann doch zu behalten :)

Achja, den Verkäufernamen musst du nur rausnehmen, wenn du unwahre Behauptungen gemacht hast, schliesslich herrscht in Deutschland noch Meinungsfreiheit, sofern hier nicht üble Nachrede im Spiel ist.

Edit:
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=759430#post759430]
(wie immer: niemand aus dem Forum ist persönlich gemeint...- wir machen ja solche Dinge nicht...!) [/quote]


Oh da hab ich in dem Forum schon einen gesehen der dazu geraten hat, Ram online zu bestellen, auszuprobieren, zurückzuschicken und dann nocheinmal günstig zu kaufen... Da leben einige voll nach den Regeln des Kapitalismus
 
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