Privatverkauf, Geruch nach Zigarettenrauch - Mangel?

iYassin

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Ich bräuchte mal Eure Meinung zu einem möglichen Problem:

Ich habe für knapp 100€ eine gebrauchte Kameratasche in einem Forum gekauft, also kein Betrag mehr, bei dem man sagt, da lohnt sich der Ärger nicht. Beschrieben war die Tasche mit "guter Zustand", belegt durch Bilder - sah super aus. Das tut sie in echt auch, aber beim Auspacken schlug mir leider ein penetranter Geruch nach Zigarettenrauch entgegen, der bisher auch noch nicht verflogen ist. Unpraktischerweise bin ich nicht nur Nichtraucher, sondern auch noch ziemlich empfindlich gegenüber dem Geruch.

Den Verkäufer habe ich natürlich schon (nett) angeschrieben, das Problem erklärt und nach einem Lösungsvorschlag gefragt, gleichzeitig aber auch gesagt, dass die Tasche momentan zum Auslüften draußen liegt und ich, falls das nicht in absehbarer Zeit hilft, ihn gerne um eine Rücknahme bitten würde.
In seiner Antwort schreibt er nun, dass er das Wort "Nichtraucherhaushalt" in seiner Beschreibung nicht finden könne - da hat er Recht, "Raucherhaushalt" steht aber genauso wenig drin und mein Verständnis von einem guten Verkäufer sagt mir, dass man etwas, was jemand anderes als Mangel sehen könnte, auch erwähnt - das bin ich wohl von hier einfach gewöhnt. Abgesehen davon, dass Plastikteile wie ein TP ohnehin nach kurzer Zeit nicht riechen, bei Stoff ist das dann nochmal was anderes.
Weiterhin hat er mir noch Febreze empfohlen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das die wasserabweisende Beschichtung angreifen kann und andererseits will ich auch keine Tasche mit einem komischen künstlichen Geruch, sondern einfach eine geruchsneutrale.

Ich würde die Tasche ja auch weiterverkaufen und eine andere holen, aber mit der Angabe "Rauchgeruch" bekomme ich garantiert nicht die 100€ dafür, die eher am oberen Ende der Preisskala für die Tasche liegen - wenn ich sie überhaupt verkauft bekomme.

Wie seht Ihr das? Sollte der Verkäufer die Tasche zurücknehmen oder ist das mein Problem, weil ich nicht extra nachgefragt habe?
Wenn er sich querstellt, habe ich da eine Chance mit dem Paypal-Käuferschutz?

Vielen Dank schonmal!
 
Eigenes Empfinden oder eigene Meinungen sind allerdings vollkommen uninteressant.
Einzig ein Anwalt/Gericht kann in solch einem Fall entscheiden.

Hoffentlich bezichtigt mich niemand arglistiger Täuschung, wenn ich statt ArcticSilver nur eine billige Wärmeleitpaste verwende :thumbsup:
Was also Täuschung ist, entscheidet man nicht selbst.

Uwe
Genau so schaut's aus :thumbup:
 
also anderen vorwerfen, das sie nicht erwähnen das sie rauchen, anstelle sich selber an der nase zu ziehen wenn man nicht fragt, ob andere rauchen , obwohl man weiss das man sehr empfindlich ist bei rauchgeruch,...................

streng genommen war mann /frau selbst nicht fähig sich vor dem kauf eine chekliste zu schreiben, was er/sie denn alles wissen möchte vor dem kauf.
nun ist der raucher schuld der seine gepflogenheiten nicht in der öffentlichkeit breitschlägt.

AMEN.
Statistisch gesehen sind 27% der Menschen Raucher, damit ist die Chance ca. 1/3
biggrin2.png
also nicht überwiegend, aber ob üblich oder nicht, schwierig...
rauchen ist eine suchterkrankung für seine kranakheiten kann man nicht zur rechenschaft gezogen werden, desswegen wurde es ja in öffentlichen raäumen verboten weil die "süchtigen" nicht bestraft werden dürfen weil/wenn sie ihre sucht befriedigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
rauchen ist eine suchterkrankung
Das ist hier absolut irrelevant.
Relevant ist, dass die Tasche stinkt, aber der §437 BGB hier vermutlich wohl nicht greift.

Letztendliche Antwort bekommt man nur vor Gericht.
Für einen Streitwert von gerade 100 € bzw. den zu mindernden Betrag wegen eines noch nicht bewiesenen Sachmangel würde ich nicht den relativ unsicheren Weg über ein Gericht machen.
 
Das ist hier absolut irrelevant.
Relevant ist, dass die Tasche stinkt, aber der §437 BGB hier vermutlich wohl nicht greift.
eben genau nicht !
keiner muss von seiner suchterkrankung bei der artikelbeschreibung schreiben insovern ist es eben doch relevant. klingelts ?
 
Nein es klingelt nicht!
Es ist ein Sachmangel, wenn ein Gericht dies entscheidet.
Und dann nutzt das für mich nicht vorhandene Argument der Suchterkrankung (in diesem Zusammenhang) nichts.
 
also anderen vorwerfen, das sie nicht erwähnen das sie rauchen, anstelle sich selber an der nase zu ziehen wenn man nicht fragt, ob andere rauchen , obwohl man weiss das man sehr empfindlich ist bei rauchgeruch,...................

streng genommen war mann /frau selbst nicht fähig sich vor dem kauf eine chekliste zu schreiben, was er/sie denn alles wissen möchte vor dem kauf.
nun ist der raucher schuld der seine gepflogenheiten nicht in der öffentlichkeit breitschlägt.

AMEN.

rauchen ist eine suchterkrankung für seine kranakheiten kann man nicht zur rechenschaft gezogen werden, desswegen wurde es ja in öffentlichen raäumen verboten weil die "süchtigen" nicht bestraft werden dürfen weil/wenn sie ihre sucht befriedigen.

Ein in meinen Augen ziemlich unqualifizierter Kommentar. Inwieweit es die Aufgabe des Verkäufers ist, auf den Rauchgeruch hinzuweisen, bzw. des Käufers ist, sich explizit danach zu erkundigen, darüber lässt sich streiten. Fakt ist, dass auch ein sorgsamer Käufer vorab nicht alle möglichen Eventualitäten abklären kann und auf eine gewisse Kooperation des Verkäufers angewiesen ist. Fakt ist aber auch, dass ein seriöser und dem Käufer wohlgesonnener Verkäufer darauf hinweisen sollte und würde. Das sollte eigentlich gar kein Thema sein. Ob bzw. bei welchen Verkaufsobjekten Zigarettengeruch tatsächlich einen Mangel im offiziellen Sinne darstellt, müsste wohl im Einzelfall ein Gericht klären. Das lohnt sich bei solch niedrigen Streitwerten aber kaum.

Davon abgesehen muss sich der Verkäufer ja auf keine Art zu seiner Sucht bekennen. Der neutrale Hinweis auf Rauchgeruch bzw. Raucherhaushalt reicht doch völlig aus. Ob da jetzt der Verkäufer selbst, sein Partner, sein Vater oder sein Hund raucht oder der Gegenstand einfach die meiste Zeit im Raucherzimmer des Vereinsheims gelagert wurde, spielt dabei nämlich überhaupt kein Rolle und interessiert den Käufer auch überhaupt nicht. Somit muss hier auch niemand irgendeine Suchtkrankheit zugeben. Neutraler Hinweis und gut ist.

Für mich gehört ggf. der Hinweis auf (stärkeren) Rauchgeruch für einen "guten Verkäufer" zweifelsfrei dazu, aber ich kläre das mittlerweile wie gesagt aus gutem Grund immer ab.
 
Bevor es hier komplett zwischen Rauchern und Nichtrauchern ausartet, kann der TE, falls die "Kaffeemethode" nicht funktionieren sollte, PayPal anschreiben und den Sachverlauf schildern.

P.S.: Immer interessant zu sehen, dass in einem Technikforum der WSNP-Bereich augenscheinlich die wohl meist frequentierte Sektion ist.
 
..... mal ne dumme Frage, wie lange und wie viel sollte man drinne lassen?
Kann ich so nicht beantworten. Aber hier ein eventuell entsprechender Hilfetext zu dieser Thematik:

Gegen Zigarettenrauch, der sich über Nacht in der Wohnung festgesetzt hat, helfen Kaffeebohnen. Je nach Größe des Raumes drei oder vier Schalen mit Kaffeebohnen im Zimmer verteilt aufstellen. Diese nehmen den Zigarettengeruch nach und nach weg. Nach ca. einem Tag ist der unangenehme Rauchgeruch völlig verschwunden und es wird nur noch nach Kaffee riechen.
Die Bohnen sollten dann zur Kaffeezubereitung nicht mehr verwendet werden, da sie den Zigarettenrauch aufgenommen haben.
Quelle: Kaffeebohnen gegen Zigarettenrauch
 
oh, danke, nehme erstmal Bohnen, mahlen kann man ja immernoch. :)
 
Moin

Ein starker Geruch ist bei einer Kameratasche immer ein Sachmangel. Eine Tasche soll nicht riechen. Woher der Geruch kommt, ist da erst mal zweitrangig.

Bei einer gebrauchten Sache ist dann noch die Frage, ob der Käufer damit rechnen muss, wenn eine Kameratasche riecht.
Soweit ich das in Erinnerung habe, werten einige Gerichte Rauchgeruch, dann als erheblichen Sachmangel, wenn dieser sich nicht mit einfachen/haushaltsüblichen Mitteln innerhalb einer überschaubaren Zeit so weit beseitigen lässt, das er von den meisten Menschen nicht mehr als störend wahr genommen wird.

Wichtig ist, das Du dem Verkäufer, den Mangel, beweisbar (Einschreiben Rückschein/ Zeugen) mitteilst.
Es sollte auf jeden Fall drinstehen, das Du eine rauchbelastete Tasche nicht erworben hättest.

Wenn Du den Rauchgeruch dann nicht innerhalb von 2 Wochen soweit wegbekommst, das Du damit leben kannst, dann solltest Du den Kauf wegen eines erheblichen Sachmangels anfechten (Anwalt).

RomanX
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus welchem Material besteht denn die Kamertasche? Vielleicht reicht auch ein Waschgang in der Waschmaschine aus.
Laut Thinktank kann man sie zumindest mit der Hand waschen, die Tasche ist größtenteils aus Stoff, aber dann ist die wasserabweisende Beschichtung weg, daher möchte ich das gern vermeiden.

Für einen Streitwert von gerade 100 € bzw. den zu mindernden Betrag wegen eines noch nicht bewiesenen Sachmangel würde ich nicht den relativ unsicheren Weg über ein Gericht machen.
Das ist der Punkt, das lohnt sich halt nicht. Wenn Kaffee und Paypal nicht ziehen, wird es wohl Lehrgeld werden...

Für mich gehört ggf. der Hinweis auf (stärkeren) Rauchgeruch für einen "guten Verkäufer" zweifelsfrei dazu, aber ich kläre das mittlerweile wie gesagt aus gutem Grund immer ab.
:thumbup: Ersteres sehe ich genauso und zweiteres werde ich dann jetzt wohl auch machen. :D

Bevor es hier komplett zwischen Rauchern und Nichtrauchern ausartet, kann der TE, falls die "Kaffeemethode" nicht funktionieren sollte, PayPal anschreiben und den Sachverlauf schildern.
Genau, das halte ich mir auf jeden Fall offen.

Wichtig ist, das Du dem Verkäufer, den Mangel, beweisbar (Einschreiben Rückschein/ Zeugen) mitteilst.
Es sollte auf jeden Fall drinstehen, das Du eine rauchbelastete Tasche nicht erworben hättest.

Wenn Du den Rauchgeruch dann nicht innerhalb von 2 Wochen soweit wegbekommst, das Du damit leben kannst, dann solltest Du den Kauf wegen eines erheblichen Sachmangels anfechten (Anwalt).
Eine elektronische Nachricht gilt auch als Beweis, oder? Oder verlangt Paypal tatsächlich ein Einschreiben als Nachweis der Beschwerde? Anwalt ist wie gesagt eher keine Option, ist ja nicht sicher geklärt, ob das ein Mangel ist und bei 100€ lohnt sich das Risiko nicht, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben...
Das steht auf jeden Fall drin, dass ich die so nicht gekauft hätte.

Bei einer Tasche würde ich wohl das ganze Pfund im Karton verstreuen und mal nach zwei bis drei Tagen eine erste Schnüffelprobe nehmen,
Also nur außerhalb der Tasche? Ich hätte jetzt ein Glas in das Hauptfach und zwei kleine Gläser in die Nebenfächer, dann das ganze in eine Box, eine weitere Schale daneben und dann den Deckel draufgemacht.
 
Also nur außerhalb der Tasche? Ich hätte jetzt ein Glas in das Hauptfach und zwei kleine Gläser in die Nebenfächer, dann das ganze in eine Box, eine weitere Schale daneben und dann den Deckel draufgemacht.
Würde die Kaffeebohnen (nicht gemahlen) ins Hauptfach sowie in die Nebenfächer kippen. Dann, wie du sagst, eine Schale daneben und den Deckel drauf.
 
Laut Thinktank kann man sie zumindest mit der Hand waschen, die Tasche ist größtenteils aus Stoff, aber dann ist die wasserabweisende Beschichtung weg, daher möchte ich das gern vermeiden.

Ich habe auch Taschen von Think Tank und habe diese schon mehrmals mit einem Textile proof neu imprägniert. Das Innenfutter mußte ich aber zum Glück noch nie feucht oder nass reinigen,
 
OK, dann wäre das natürlich auch noch eine Idee :) Thinktank selbst hat auf deren Supportseite mal geschrieben, dass Handwaschen OK wäre...

Habe nun mal mit der Kaffeemethode begonnen. Ist ein Karton auch OK? Oder geht da zu viel Geruch durch? Ein Problem war nun nämlich die Plastikbox in ausreichender Größe :D
 
solange es viele Raucher gibt, frage ich vor Kauf grundsätzlich nach, ob der Artikel aus einem Raucherhaushalt stammt oder nicht.

Im Nachhinein das eigene Unvermögen zu Lasten des Verkäufers glattbügeln zu wollen und sich womöglich noch im Recht zu sehen finde ich persönlich immer....naja.

Leute, mal ernsthaft: der eine stört sich an Zigarrettenrauch, der Nächste an Räucherstäbchen, ein Dritter daran, dass der Verkäufer zuviel Zwiebeln in der Küche zubereitete und diese Kochdünste in den Artikel gingen, Grillgeruch etc. - es ist immer eine Frage der persönlichen, empfindlichen Nase. Aber als Verkäufer kann ich im Umkehrschluss auch nicht sämtliche Lebensgewohnheiten (wie oft grille ich was? Rauche ich? Hab ich mal die Tasche übers Wochenende beim Freund in der Raucherwohnung vergessen? Tausend Möglichkeiten!) bei einem Verkauf erwähnen.

Also frage ich als Käufer einfach die Dinge ab, die mich stören bzw. interessieren und gut ist. Wenn der Verkäufer dann nicht die Wahrheit sagt kann ich immer noch den PayPal- oder Rechtsweg beschreiten.
 
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