Sie meinte, dass es nicht mehr ginge, da Sie innerhalb der 14 Tage eine Schriftliche Kündigung gebaucht hätten.
Grundsätzlich: Hier geht es nicht um eine Kündigung eines so bereits bestehenden Vertrages sondern um den Wiederruf eines vermeintlich abgeschlossenen Geschäfts.
Ohne Jurist zu sein: So einfach, wie die es sagen, ist es nach meiner Meinung nicht. Zunächst stellt sich aber die Frage nach den genauen zeitlichen Abläufen und dann auch, ab wann die 14 Tage eigentlich gelten. Einfach mehr als 14 Tage nach dem Telefonat abzuwarten (als "böse Unterstellung" an das Unternehmen formuliert) und danach erst was zuschicken ("nun gilt ja der Vertrag") geht so sicher nicht!
Spätestens aber ab dem Erhalt der Vertragsunterlagen dann sehr wahrscheinlich. Alles weitere hängt dann auch vom Inhalt diesem Schreibens selbst ab, ob es Klauseln à la " wir bestätigen die Vertragsänderung zum xx.yy.2016" oder so enthält. Letztlich wurde der bestehende Telefonvertrag ja in gewisser Weise geändert, was hier widerrufen werden soll.
Das von Dir genannte Zitat sehe ich so: Der Anbieter hat keine wasserdichte telefonische Beauftragung und versucht auf diesem Wege (gemeint ist die Unterschrift auf dem Papier) eine wasserdichte Beauftragung zu bekommen.
Ich meine mich auch zu erinnern - da müsst man aber besser mal recherchieren - dass auch zu telefonische Vertragsabschlüssen in irgendeiner Form einer Bestätigung gehört, die maßgeblich ist für die Rechtsgültigkeit des Geschäfts ist.
Als zusätzliches Argument : Wenn es ein Anruf seitens des Anbieters war, der "nur auf die Möglichkeit von VoIP" hingewiesen hat, könnte man das als illegale Telefonwerbung einstufen. Sowas wird aber schwer zu beweisen sein, also ist das zur Zeit kaum hilfreich.
Letztlich muss Deine Bekannte wissen, wie sie nun weitermachen will und wieviel Kraft sie hat, die Nerven zu behalten. Wenn sie auf "Krieg" eingestellt ist:
- Sofort das gelieferte Zeugs zurückschicken. Dies als Paket, damit der Sendungsverlauf nachweisbar ist. Dazu ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, in dem man erklärt, dass man das Gelieferte nichts bestellt hat. Auf das Telefonat und den da vermeintlichen Inhalt an dieser Stelle gar nicht eingehen (bietet nur Angriffsfläche gegen sich selbst).
- Wenn der Anbieter Geld abbucht dies sofort von der Bank zurückholen lassen. Die dann kommende erste Mahnung ignorieren. Der nächsten Mahnung dann mit Verweis auf das oben genannte Schreiben widersprechen (schriftlich, am besten wieder mit Rückschein). Alle Schreiben, die dann mit Prozess und Anwaltskosten drohen ignorieren (auch wenn es schwer fällt - es ist nur eine Drohung, nix wirklich Ernstes)
- Erst wenn wirklich was offizielles vom Gericht (Klageschrift oder gerichtlicher Mahnbescheid) kommt, muss man wirklich aktiv werden. Dann am besten ab zum Anwalt, der einen vertritt (Waffengleichheit!)
Wenn sie etwas beruhigendes braucht, kann sie zur Verbraucherzentrale gehen (die mögen solche Fälle!). Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die aber auch nur das sagen, was ich geschrieben habe, nur vermutlich etwas besser juristisch ausgedrückt.
Vier Erfolg und Kraft dabei, Grüße
Thomas