Primacall: Auftrag gültig ohne abgeschickte Auftragserklärung mit Unterschrift?

EthanHunt

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Bei einer bekannten wurde heute von Primacall das DSL Star M Paket geliefert.
Sie hat jedoch nicht die Auftragserklärung für dieses Paket unterschrieben und abgeschickt.

(Auszug: ,, Mit meiner Unterschrift erteile ich der primacall GmbhH neben meiner Telefonischen Bauftragung die Vollmacht den folgenden DSL Tarif
bereitzustellen ,,DSL Star M'' ... Name / Unterschrift)

Es wurde nicht an Primacall gesendet.

Jetzt habe ich da mal angerufen und die meinten, dass das Wiederrufsrecht abgelaufen sei
und man das jetzt nicht mehr ändern kann.

Kann sowas auch Stillschweigend gehen? (Sie ist ja vorher schon bei dem Anbieter gewesen,
hat allerdings nur das alte Normale Telefon-Paket, ohne Internet)

Danke schonmal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Normalfall: Klares Nein!

Die Argumentation ist ja schon blödsinnig: Wo es keinen gültigen Vertrag gibt, kann auch kein Widerrufsrecht abgelaufen sein.

Was mir nicht ganz klar wird: Wie kam deine Bekannte überhaupt in diese Situation? Wollte sie das neue DSL-Paket ursprünglich mal und hat sich dann (vor Unterschrift des Vertrags) doch noch umentschieden? Hat sie ggf. online im Kundenportal zu diesem neuen Paket gewechselt oder telefonisch? Zumal selbst ein Anbieter wie Primacall ja nicht einfach völlig ungefragt auf die Idee kommen dürfte, da irgendwie aktiv zu werden...
 
Ich denke mal, da hat jemand (online) das Ganze bestellt. Das ist ein Vertrag! Wenn man dem nicht innerhalb 14Tagen widerspricht, gilt das (auch ohne eigentliche Unterschrift) als abgeschlossen. So ist das nun mal bei Online-Bestellungen.
 
Hallo,

sie hatte so einen günstigeren Vertrag nur für Telefon.
Irgendwann wurde Sie mal telefonsich über die Umstellung auf DSL Star M (mit VoIP)
aufmerksam gemacht. Sie hat sich dann die Vertragsunterlagen zukommen lassen.

Ich hab da ja auch nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, alles beim alten zu belassen.
Sie meinte, dass es nicht mehr ginge, da Sie innerhalb der 14 Tage eine Schriftliche Kündigung gebaucht hätten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei telefonischer Bestellung gilt das Gleiche wie bei einer Onlinebestellung.

Sie hat sich dann die Vertragsunterlagen zukommen lassen.
Naja, da bräuchte Sie wohl einen guten Anwalt und ein Mitschnitt des Gespräches.
Aber - das ist nun mal eine Bestellung.
So verkauft man Staubsauger:thumbsup: (Nein, Witz...an der Haustür muß eine Unterschrift vorhanden sein)
 
Aber - das ist nun mal eine Bestellung.
Woran erkennst du anhand der Beschreibung von EthanHunt, ob das eine ordentliche Bestellung ist/war?

Es ist genau dann eine Bestellung, wenn die Bekannte am Telefon ausdrücklich bestellt hat, im Sinne eines lauten und deutlichen "Ja, ich möchte dieses und jenes bestellen!". Bereits wenn der Vertragsgegenstand oder die Rahmenbedingungen nicht eindeutig oder gar unklar sind oder wenn man überrumpelt wurde oder sich halbwegs genötigt fühlte und vielleicht ein halblautes "Ok" am Telefon stammelt, kommt deshalb noch lange kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn die Bekannte also am Telefon gesagt hat "Das hört sich alles interessant an, schicken Sie mir mal die Unterlagen zu, ich schaue mir das genauer an und überlege es mir!", dann ist das ganz eindeutig keine Bestellung und es kann überhaupt kein wirksamer Vertrag zustande kommen. Und die Tatsache, dass anscheinend zu unterschreibende Vertragsunterlagen an die Bekannte geschickt wurden (die nicht unterschrieben wurden), spricht eigentlich eher dafür, dass hier nichts verbindlich am Telefon bestellt wurde.

Ich bin mir sicher, dass deine Bekannte rechtlich gesehen ohne große Schwierigkeiten aus der Nummer rauskommen kann, allerdings braucht sie dazu ggf. ein halbwegs dickes Fell.
1. Per Einschreiben mit Rückschein den angeblichen Vertrag anfechten. Dabei klar zum Ausdruck bringen, dass nie ein Vertrag abgeschlossen wurde und sie dies doch ggf. bitte nachweisen mögen. Entweder das Telefonat wurde aufgezeichnet (was nur mit Einwilligung geschehen darf), dann dürfte sich die Lage ja relativ einfach klären lassen. Oder es steht das Wort der Bekannten gegen das Wort des Unternehmens, wobei üblicherweise das Unternahmen nachweisen muss, dass ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.
2. Nicht bezahlen bzw. nicht mehr bezahlen, als der bisherige Tarif (Telefon only) vorsieht.
3. Sich nicht einschüchtern lassen und nicht einknicken, wenn die erste Mahnung oder ein Brief vom Inkasso-Büro kommt. Wenn man keinen Vertrag abgeschlossen hat, dann hat man keinen Vertrag abgeschlossen. Punkt. Da könnte ja jeder kommen. Jedes deutsche Gericht wird einem Verbraucher, der glaubhaft und im Zweifelsfall mit einem Zeugen oder einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, dass er den entsprechenden Vertrag nicht abgeschlossen hat, Recht geben. Deshalb wird es auch nie zu einem Verfahren, sondern maximal zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen. Diesen darf man dann nicht ignorieren: Einfach ankreuzen, dass die Forderung unbegründet ist, fertig.

Das einzige Problem wird wohl sein, dass dann vermutlich auch der bisherige Telefon-only-Vertrag deiner Bekannten gesperrt wird und sie sich generell einen neuen Anbieter suchen muss. Wenn sie das in Kauf nehmen kann, kommt sie aus der Nummer auf jeden Fall wieder raus. Oftmals reicht auch ein knackiger Brief oder ein saftiges Telefonat und dem klaren Hinweis, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde und man wenn nötig bereit dazu ist, das auch gerichtlich klären zu lassen.

Wenn deine Bekannte am Telefon aber tatsächlich ordentlich einen Vertrag abgeschlossen hat, dann die 14 Tage Widerrufsfrist verstreichen hat lassen und es sich jetzt doch noch anders überlegt hat, dann ist es natürlich ihre eigene Schuld. Andernfalls, wenn es sich so zugetragen hat, wie beschrieben, dann würde ich das auf keinen Fall einfach so schlucken und auf gar keinen Fall einfach zahlen!
 
@cyberjonny
Alles richtig und "was zu beweisen wäre"
Wie Du richtig erkannt: Ein dickes Fell.
Ob die Dame sich noch an jedes Wort erinnern kann?

Auszug: ,, Mit meiner Unterschrift erteile ich der primacall GmbhH neben meiner Telefonischen Bauftragung die Vollmacht den folgenden DSL Tarif
bereitzustellen ,,DSL Star M'' ... Name / Unterschrift
Das besagt erst mal alles, worauf sich Primacall bezieht: Eine telefonische Beauftragung.
Nun muß man erst mal etwas anderes beweisen.
 
Das besagt erst mal alles, worauf sich Primacall bezieht: Eine telefonische Beauftragung.
Der Punkt ist, daß dieses Schreiben nicht unterschrieben wurde. Damit kannst du es nicht als Bestätigung für eine Beauftragung heranziehen.
Und wenn mir am Telefon jemand sagt, daß ich Unterlagen bekomme, die ich unterschreiben soll, dann gehe ich davon aus, daß erst mit der Unterschfift der Vertrag zustande kommt.
 
Sie meinte, dass es nicht mehr ginge, da Sie innerhalb der 14 Tage eine Schriftliche Kündigung gebaucht hätten.

Grundsätzlich: Hier geht es nicht um eine Kündigung eines so bereits bestehenden Vertrages sondern um den Wiederruf eines vermeintlich abgeschlossenen Geschäfts.

Ohne Jurist zu sein: So einfach, wie die es sagen, ist es nach meiner Meinung nicht. Zunächst stellt sich aber die Frage nach den genauen zeitlichen Abläufen und dann auch, ab wann die 14 Tage eigentlich gelten. Einfach mehr als 14 Tage nach dem Telefonat abzuwarten (als "böse Unterstellung" an das Unternehmen formuliert) und danach erst was zuschicken ("nun gilt ja der Vertrag") geht so sicher nicht!
Spätestens aber ab dem Erhalt der Vertragsunterlagen dann sehr wahrscheinlich. Alles weitere hängt dann auch vom Inhalt diesem Schreibens selbst ab, ob es Klauseln à la " wir bestätigen die Vertragsänderung zum xx.yy.2016" oder so enthält. Letztlich wurde der bestehende Telefonvertrag ja in gewisser Weise geändert, was hier widerrufen werden soll.
Das von Dir genannte Zitat sehe ich so: Der Anbieter hat keine wasserdichte telefonische Beauftragung und versucht auf diesem Wege (gemeint ist die Unterschrift auf dem Papier) eine wasserdichte Beauftragung zu bekommen.
Ich meine mich auch zu erinnern - da müsst man aber besser mal recherchieren - dass auch zu telefonische Vertragsabschlüssen in irgendeiner Form einer Bestätigung gehört, die maßgeblich ist für die Rechtsgültigkeit des Geschäfts ist.

Als zusätzliches Argument : Wenn es ein Anruf seitens des Anbieters war, der "nur auf die Möglichkeit von VoIP" hingewiesen hat, könnte man das als illegale Telefonwerbung einstufen. Sowas wird aber schwer zu beweisen sein, also ist das zur Zeit kaum hilfreich.

Letztlich muss Deine Bekannte wissen, wie sie nun weitermachen will und wieviel Kraft sie hat, die Nerven zu behalten. Wenn sie auf "Krieg" eingestellt ist:
- Sofort das gelieferte Zeugs zurückschicken. Dies als Paket, damit der Sendungsverlauf nachweisbar ist. Dazu ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, in dem man erklärt, dass man das Gelieferte nichts bestellt hat. Auf das Telefonat und den da vermeintlichen Inhalt an dieser Stelle gar nicht eingehen (bietet nur Angriffsfläche gegen sich selbst).
- Wenn der Anbieter Geld abbucht dies sofort von der Bank zurückholen lassen. Die dann kommende erste Mahnung ignorieren. Der nächsten Mahnung dann mit Verweis auf das oben genannte Schreiben widersprechen (schriftlich, am besten wieder mit Rückschein). Alle Schreiben, die dann mit Prozess und Anwaltskosten drohen ignorieren (auch wenn es schwer fällt - es ist nur eine Drohung, nix wirklich Ernstes)
- Erst wenn wirklich was offizielles vom Gericht (Klageschrift oder gerichtlicher Mahnbescheid) kommt, muss man wirklich aktiv werden. Dann am besten ab zum Anwalt, der einen vertritt (Waffengleichheit!)

Wenn sie etwas beruhigendes braucht, kann sie zur Verbraucherzentrale gehen (die mögen solche Fälle!). Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die aber auch nur das sagen, was ich geschrieben habe, nur vermutlich etwas besser juristisch ausgedrückt.

Vier Erfolg und Kraft dabei, Grüße
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Jurist zu sein:
Genau einen solchen sollte man zu Rate ziehen.
Zusätzlich könnte es hlfreich sein, Google zu befragen, ob da eine Masche abgezogen wird, die in einschlägigen Foren schon bekannt ist.

Edit:
Na also:
Schon vor 13 (!!) Jahren haben die solch eine Masche durchgezogen:
http://www.teltarif.de/forum/x-festnetz/primacall-groesste-vorsicht/2997.html
Ich antwortete damals etwa "schicken Sie
mir die Unterlagen halt mal zu", das war ein
Fehler, denn schon am 3.1.2003 schrieb mir
Primaconnect (so hiess Primacall früher), dass
ich meine Zusage zur Umstellung auf deren
"günstigen" Tarif gegeben habe.

oder:
http://www.gutefrage.net/frage/mahnung-von-primacall-was-tun
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=241385&ccheck=1

Interview eines Callcenter-Mitarbeiters von Primacall (2007)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Mutter ist etwas ähnliches nur ein wenig dreister widerfahren: Auch hier ein Werbeanruf zur Tarifumstellung. Meine Mutter lehnt ab, sagte aber die sollen ihr Informationen mal per Briefpost zuschicken, sie würde das dann mit ihrem Sohn (also mir) besprechen. Was kam: Natürlich kein Infomaterial sondern gleich eine Auftragsbestätigung. Zum Glück gleich gesehen und widersprochen.

In dem Fall hier wundert mich, dass man zum einen behauptet einen Auftrag für eine Vertragsumstellung zu haben aber zum anderen Unterlagen sendet mit der Bitte um Unterschrift - welche nicht geleistet wurde. Ich sehe darin nur den einen Sinn - hier wird versucht eine windige vermeintliche Beauftragung "wasserdicht" zu machen.
 
@cyberjonny
Alles richtig und "was zu beweisen wäre"
Wie Du richtig erkannt: Ein dickes Fell.
Ob die Dame sich noch an jedes Wort erinnern kann?


Das besagt erst mal alles, worauf sich Primacall bezieht: Eine telefonische Beauftragung.
Nun muß man erst mal etwas anderes beweisen.
Nein, es ist genau umgekehrt: Vor Gericht müsste Primacall beweisen, dass bereits am Telefon ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde, nicht die Dame. Und das ist praktisch unmöglich, wenn das Gespräch nicht (mit Zustimmung) aufgezeichnet wurde.


Grundsätzlich: Hier geht es nicht um eine Kündigung eines so bereits bestehenden Vertrages sondern um den Wiederruf eines vermeintlich abgeschlossenen Geschäfts.

Ohne Jurist zu sein: So einfach, wie die es sagen, ist es nach meiner Meinung nicht. Zunächst stellt sich aber die Frage nach den genauen zeitlichen Abläufen und dann auch, ab wann die 14 Tage eigentlich gelten. Einfach mehr als 14 Tage nach dem Telefonat abzuwarten (als "böse Unterstellung" an das Unternehmen formuliert) und danach erst was zuschicken ("nun gilt ja der Vertrag") geht so sicher nicht!
Spätestens aber ab dem Erhalt der Vertragsunterlagen dann sehr wahrscheinlich. Alles weitere hängt dann auch vom Inhalt diesem Schreibens selbst ab, ob es Klauseln à la " wir bestätigen die Vertragsänderung zum xx.yy.2016" oder so enthält. Letztlich wurde der bestehende Telefonvertrag ja in gewisser Weise geändert, was hier widerrufen werden soll.
Das von Dir genannte Zitat sehe ich so: Der Anbieter hat keine wasserdichte telefonische Beauftragung und versucht auf diesem Wege (gemeint ist die Unterschrift auf dem Papier) eine wasserdichte Beauftragung zu bekommen.
Ich meine mich auch zu erinnern - da müsst man aber besser mal recherchieren - dass auch zu telefonische Vertragsabschlüssen in irgendeiner Form einer Bestätigung gehört, die maßgeblich ist für die Rechtsgültigkeit des Geschäfts ist.

Als zusätzliches Argument : Wenn es ein Anruf seitens des Anbieters war, der "nur auf die Möglichkeit von VoIP" hingewiesen hat, könnte man das als illegale Telefonwerbung einstufen. Sowas wird aber schwer zu beweisen sein, also ist das zur Zeit kaum hilfreich.

Letztlich muss Deine Bekannte wissen, wie sie nun weitermachen will und wieviel Kraft sie hat, die Nerven zu behalten. Wenn sie auf "Krieg" eingestellt ist:
- Sofort das gelieferte Zeugs zurückschicken. Dies als Paket, damit der Sendungsverlauf nachweisbar ist. Dazu ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, in dem man erklärt, dass man das Gelieferte nichts bestellt hat. Auf das Telefonat und den da vermeintlichen Inhalt an dieser Stelle gar nicht eingehen (bietet nur Angriffsfläche gegen sich selbst).
- Wenn der Anbieter Geld abbucht dies sofort von der Bank zurückholen lassen. Die dann kommende erste Mahnung ignorieren. Der nächsten Mahnung dann mit Verweis auf das oben genannte Schreiben widersprechen (schriftlich, am besten wieder mit Rückschein). Alle Schreiben, die dann mit Prozess und Anwaltskosten drohen ignorieren (auch wenn es schwer fällt - es ist nur eine Drohung, nix wirklich Ernstes)
- Erst wenn wirklich was offizielles vom Gericht (Klageschrift oder gerichtlicher Mahnbescheid) kommt, muss man wirklich aktiv werden. Dann am besten ab zum Anwalt, der einen vertritt (Waffengleichheit!)

Wenn sie etwas beruhigendes braucht, kann sie zur Verbraucherzentrale gehen (die mögen solche Fälle!). Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die aber auch nur das sagen, was ich geschrieben habe, nur vermutlich etwas besser juristisch ausgedrückt.

Vier Erfolg und Kraft dabei, Grüße
Thomas
Eben - da kein Vertrag abgeschlossen wurde, geht es hier auch um keine Kündigung, daher sind die 14 Tage irrelevant. So wie es sich mir hier darstellt, versucht Primacall hier einfach nur, auf unlautere Weise mit geringstmöglichem Aufwand (mehr) Geld zu machen. Und solche Kunden wie die Bekannte, die sich mit "Sorry, dafür ist es jetzt zu spät!" abspeisen lassen und dann auch noch denken, sie sind selbsz schuld, sind natürlich ein leichtes und dankbares Ziel für solche Machenschaften.
Je nachdem, wie die Dame weitermachen möchte, könnte es wohl so oder so ähnlich wie hier von Thomas (und auch von mir weiter oben) beschrieben wurde. Verlieren kann sie dabei - außer Zeit und Nerven und vielleicht ihren derzeitigen Telefonanbieter - kaum etwas. Aber sie muss sich eben ggf. für einen Weg entscheiden und diesen dann zielstrebig durchziehen. In diesem Fall würde ich schonmal die Augen nach einem alternativen Telefon-/Internetanbieter offen halten...


Genau einen solchen sollte man zu Rate ziehen.
Ein Anwalt lohnt sich erst, wenn es ums Eingemachte geht. Davor reicht ein wenig eigene Recherche, gesunder Menschenverstand und eine Portion (angemessenes) Selbstbewusstsein und, wenn man es braucht/möchte, noch ein wenig "Rückenstärkung" durch die Verbraucherzentrale.

Zusätzlich könnte es hlfreich sein, Google zu befragen, ob da eine Masche abgezogen wird, die in einschlägigen Foren schon bekannt ist.

Edit:
Na also:
Schon vor 13 (!!) Jahren haben die solch eine Masche durchgezogen:
http://www.teltarif.de/forum/x-festnetz/primacall-groesste-vorsicht/2997.html


oder:
http://www.gutefrage.net/frage/mahnung-von-primacall-was-tun
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=241385&ccheck=1

Interview eines Callcenter-Mitarbeiters von Primacall (2007)
Damit sollte sich die Sache dann ja eigentlich schon fast erledigt haben...



Noch ein paar interessante Infos zum Thema "Verträge am Telefon":
https://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Verträge
https://anwaltauskunft.de/magazin/w...agsabschluss-am-telefon-das-sind-ihre-rechte/


Fazit: Wenn die Bekannte die Nerven behält, kann sie aus dieser Sache problemlos rauskommen, muss aber womöglich eine Weile mit dem schriftlich zum Ausdruck gebrachten Unmut von Primacall klarkommen ("Drohbriefe").
 
Ein wirksamer Vertrag kommt zustande, wenn sich die Vertragspartner einig sind, welche Leistung für welche Gegenleistung erbracht werden soll. (Angebot und Annahme §§ 145 ff. BGB, Kaufvertrag § 433 BGB). Dabei ist es egal, ob der Vertrag schriftlich oder fernmündlich (somit unter Anwesenden) fixiert wird.

Für Verträge am Telefon gilt für Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist (§ 355 I, II BGB), ist diese abgelaufen, kann der Vertrag durch dieses Gestaltungsrecht nicht mehr angefochten werden.

Fraglich ist allerdings, ob überhaupt und zu welchem Zeitpunkt die Belehrung über dieses Widerrufsrecht bei der Kundin eingegangen ist.
Dieses könnte mit der Zusendung der Vertragsunterlagen der Fall gewesen sein. Sollte hier der Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit fehlen, könnte das ein Ansatzpunkt sein.

Die beste Lösung wäre gewesen, sofort nach dem Erhalt dieser Unterlagen einen Widerruf abzusenden.
So kann jetzt von einem gültigen Vertrag ausgegangen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein wirksamer Vertrag kommt zustande, wenn sich die Vertragspartner einig sind, welche Leistung für welche Gegenleistung erbracht werden soll. (Angebot und Annahme §§ 145 ff. BGB, Kaufvertrag § 433 BGB). Dabei ist es egal, ob der Vertrag schriftlich oder fernmündlich (somit unter Anwesenden) fixiert wird.

Für Verträge am Telefon gilt für Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist (§ 355 I, II BGB), ist diese abgelaufen, kann der Vertrag durch dieses Gestaltungsrecht nicht mehr angefochten werden.

Fraglich ist allerdings, ob überhaupt und zu welchem Zeitpunkt die Belehrung über dieses Widerrufsrecht bei der Kundin eingegangen ist.
Dieses könnte mit der Zusendung der Vertragsunterlagen der Fall gewesen sein. Sollte hier der Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit fehlen, könnte das ein Ansatzpunkt sein.

Die beste Lösung wäre gewesen, sofort nach dem Erhalt dieser Unterlagen einen Widerruf abzusenden.
So kann jetzt von einem gültigen Vertrag ausgegangen werden.

Die Thematik ist eben verzwickter. Ein wirksamer Vertrag besteht ja und der Anbieter wird das sicher nicht als neuen Vertrag ansehen. Der alte Vertrag wurde ja nirgends gekündigt sondern nur geändert. Möglicherweise (das müssen aber die Juristen sagen) gelten daher ganz andere Regelungen.
Unabhängig davon, darf der Anbieter eine bestehenden Vertrag nicht einseitig abändern und sehr wahrscheinlich enthält der bestehende Vertrag Klauseln, die Vertragsänderungen regeln. Daher auch die etwas seltsam klingende Formulierung (nirgends ist die Rede von Vertrag oder Vertragsänderung!) und das versteckte "erbetteln" einer Unterschrift.
Im Vorgehen und dem, was dann so alles passieren wird, ändert das aber nichts.

Grüße Thomas
 
Wesentliche Änderungen werden nach den gleichen Richtlinien behandelt wie neue Verträge (OLG Koblenz, 9 U 1166/11), also auch 14-tägiges Widerrufsrecht. Klauseln, nach denen man auf die Zustimmung des Verbrauchers durch Annahme des Hardware und dem Nutzen der Dienstleistung schließen könne, sind dabei unwirksam.

Einerseits soll der Handelsverkehr so einfach wie möglich gehalten werden, andererseits soll der Verbraucher bestmöglich geschützt werden. Das kann er nur erreichen, wenn er sein Widerrufsrecht nutzt. Juristen fehlt es manchmal an Einfühlungsvermögen, aber findet der Widerruf nicht statt, ist das Schutzbedürfnis aufgehoben => Vertrag wirksam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure Antworten.

Also Schlussendlich wurde der Vertrag genommen.

Wie schaut es eigentlich mit einem bestehen DSL Vertrag von einem anderen Anbieter aus?
Ihr Sohn hat seit ewigkeiten einen AOL DSL Vetrag (AOL ist jetzt Telefonica?)

Wenn alles läuft, wird er Anschluss natürlich gekündigt.
Aber meine Frage: Geht der DSL Anschlüss (mit Splitter) überhaupt noch, da jetzt alles über Primacall läuft?

Bei der Umschaltung auf VoIP werden doch alle Leitungen fürs Internet genutzt. Und eine weitere nutzung
eines anderen DSL Anschlusses wäre das doch doppelt gemoppelt.
 
Irgendwie macht das alles nicht so richtig Sinn.

Zwei DSL-Anschlüsse in einem Haus bzw. einer Wohnung sind zwar möglich (wenn zwei entsprechende, separate Leitungen vorhanden sind), aber vor allem im Privatbereich absolut unüblich. Warum sollte man das auch ohne ganz konkrete Gründe tun?

Ich verstehe auch nicht, warum zuerst ein neuer DSL-Anschluss gebucht wird und der alte dann (von dem man nicht mal weiß, ob er überhaupt parallel dazu weiterlaufen kann - vermutlich nicht) erst hinterher gekündigt wird.

Normalerweise ist die Vorgehensweise beim Wechsel des Internet- und Telefonanbieters so, dass man den neuen Anbieter im Zuge des neuen Vertrags gleichzeitig auch beauftragt, den alten Anschluss zum entsprechenden Zeitpunkt zu kündigen und einen sauberen, reibungslosen Wechsel ohne großartige Unterbrechungen zu vollziehen. Und das klappt mittlerweile in der Regel auch (im Gegensatz zu vor 10 oder 15 Jahen) richtig gut. Warum wurde das hier nicht so gemacht, das ist absolut geläufig?

Ob überhaupt zwei DSL-Anschlüsse parallel funktionieren, wird dir hier niemand beantworten können... Das liegt an den verfügbaren Leitungen und der Verdrahtung. Da hilft wohl nur ausprobieren.

Insgesamt hört sich das alles für mich irgendwie total unkoordiniert und windig an...
 
Wie dem auch sei, ich deute das mal, als dass Deine Bekannte nicht die nötigen Nerven hat. Wenn sie damit beruhigter Leben kann ist daran eigentlich auch nichts auszusetzen.
Der AOL-vertrag kommt nun völlig neu ins Spiel und ich kann das Gesamtkonstrukt so auch erst mal nicht richtig deuten.
Mein Finaler Tipp: Kündigt fristgerecht alle bestehenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Damit steht dann fest, ab wann deine Bekannte wirklich "frei" ist. Ca. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages kann man sich dann Gedanken drüber machen, wie es weiter gehen soll. Vorher macht es eigentlich keinen Sinn, da man erst dann weiß, welcher Anbieter passende und gute Konditionen bietet. Ich fürchte, anders wird das Chaos nicht in den Griff zu bekommen sein.

Grüße Thomas
 
Also der AOL Vertrag ist nur für das Internet.
Der hat nichts mit dem Telefon zu tun. Das ging irgendwie über Telekom & Primacall (ohne irgend einen DSL Tarif etc.)

Also kann es Probleme geben, da der AOL Vertrag noch läuft?
Oder müsste das Primacall nicht auch schon rausgefunden haben, dass da noch was läuft.

Am 11. diesen Monats wird das Primacall Paket freigeschalten.

PS:
Bei dem AOL Vertrag bekommt der bekannte auch keine Rechnung,
es wurde auch Telefonisch abgeschlossen. Er hat halt nur Bankauszüge von ~24€ im Monat.
(Sehr Misteriös)
 
Zuletzt bearbeitet:
AOL speziell kenne ich mit seinen Vertragsgegebenheiten nicht. Es ist aber durchaus üblich, dass Rechnungen nur elektronisch und nicht in Papier zugestellt werden. Vermutlich gibt es bei AOL einen online-Kundenbereich, wo man seine monatlichen Rechnungen einsehen kann.

Grüße Thomas
 
  • ok1.de
  • ok2.de
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