[OT] Lizenzdiskussion zu Windows 10

MarcusAgrippa

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Fragt sich nur, Helios, ob alte Hardware wirklich nicht mehr läuft oder eben einfach nur nicht mehr funktionieren MUSS - obwohl sie möglicherweise einwandfrei läuft. Um genau diesen Umstand geht es.

Ich für mein Teil mach mir nach der ganzen Diskussion erst mal keine Sorgen mehr um meine Hardware und ob sie kompatibel ist. Dass Microsoft was anderes behauptet, ist umso lustiger, als sie, wie wir oben in einem der Screenshots sehen (#764), auch gleich mit der Frage - link inclusive - um die Ecke kommen: "wollen Sie online einen neuen Rechner kaufen?" Der Klick darauf dürfte schnurstracks auf die Microsoft-Rechner führen...

Mich stören eher mögliche Lizenz-Ungereimtheiten, weil sich Microsoft da, gerade mal ein paar Wochen vor dem Win10-Release, völlig bedeckt hält
 
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Es gab nie eine Hardwarebindung der Retail-Versionen von Windows - das galt immer für die OEM Versionen, die mit Windows 8 wirklich an die Hardware gebunden wurden, über die im UEFI hinterlegten Keys.

Microsoft hat schon bestätigt dass Clean-Installs weiterhin ganz normal möglich sein werden. Genau wie das Zurückgehen auf die alte Windows Version (man kann halt nicht beides gleichzeitig nutzen).
 
Microsoft hat schon bestätigt dass Clean-Installs weiterhin ganz normal möglich sein werden. Genau wie das Zurückgehen auf die alte Windows Version (man kann halt nicht beides gleichzeitig nutzen).
Selbst das geht, wenn man es genau betrachtet: Verkleinert man seine aktivierte WIN7- oder WIN8-Partition und installiert hinter diese Partition die Insider-Preview-Version von WINDOWS 10, hat man beide Versionen auf dem Rechner und kann sich später entscheiden, ob man sein altes System auf der ersten Partition behält, oder es irgendwann einfach ganz regulär auf WIN 10 updatet. Die Insider Preview kann man dann in der Datenträgerverwaltung löschen.

hast du dazu einen link?
Clean Install und Downgrade-Möglichkeit sind gesetzlich vorgeschrieben, dafür braucht man keinen Link. Wenn also jemand von WIN 10 zurück nach WIN 7 oder WIN 8 mit einem regulären Key per Systemimage oder Clean Install wechselt, wird der Server bei Microsoft registrieren, das ein einmaliger Downgrade für diesen Key vorgenommen worden ist. Tut man dies aber öfter als einmal, geht die Aktivierung von Microsoft nicht ganz zu unrecht davon aus, dass dieser Key auf mehreren Systemen läuft und sperrt ihn, selbst wenn es sich um ein und denselben Rechner handelt.
 
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Bitte zitiere doch mal das Gesetz, das beides vorschreibt.

Europäischer Verbraucherschutz:

  • Betriebssystemhersteller, die ein Betriebssystem zusammen mit Hardware im Bundle vertreiben, müssen dafür Sorge tragen, dass sich das Betriebssystem unabhängig von der Hardware verwenden lässt. (der legendäre "OEM-Sticker", Clean Install und Downgrade also inbegriffen)
  • Browser-Hersteller, die einen Internet-Browser zusammen mit einem Betriebssystem vertreiben, müssen dafür Sorge tragen, dass Alternativ-Browser angeboten werden. (die legendäre "Browser-Wahl")

Googeln musst Du schon selber... :D
 
Betriebssystemhersteller, die ein Betriebssystem zusammen mit Hardware im Bundle vertreiben, müssen dafür Sorge tragen, dass sich das Betriebssystem unabhängig von der Hardware verwenden lässt. (der legendäre "OEM-Sticker", Clean Install und Downgrade also inbegriffen)
das mit dem googeln ist nicht ganz offensichtlich, außerdem scheint sich MS mit seinem Win8 key im BIOS nicht daran zu halten
 
Betriebssystemhersteller, die ein Betriebssystem zusammen mit Hardware im Bundle vertreiben, müssen dafür Sorge tragen, dass sich das Betriebssystem unabhängig von der Hardware verwenden lässt. (der legendäre "OEM-Sticker", Clean Install und Downgrade also inbegriffen)
Das OEM-Urteil kenne ich. Aber
1. wie du daraus ein Downgrade-Recht ableitest, das ist mir nicht klar.
2. Ich bin mir ziemlich sicher, daß das Urteil nicht aussagt, daß Hersteller "dafür Sorge tragen [müssen], dass sich das Betriebssystem unabhängig von der Hardware verwenden lässt". Das Urteil sagt nur aus, daß der Hersteller zulassen muss, daß die Software von der Hardware getrennt wird. Daß er den Betrieb ermöglichen muss wird da m.W. nirgends ausgesagt.

//edit: Da es dir ja zu viel ist, deine Aussagen mit Quellen zu belegen, habe ich mal einen Beleg dafür herausgesucht, daß die Rechtslage nicht so einfach ist, wie du glaubst:
Laut einem Urteil des BGH vom 11. Februar 2010 ist es erlaubt, eine Softwarelizenz, die grundsätzlich weiterverkauft werden darf, auf anderem Wege zu binden. Die einschlägigen Urteile reden eigentlich immer nur von der vertraglichen Lage, nicht aber davon, ob der Hersteller technische Blockaden aufbauen darf oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da es dir ja zu viel ist, deine Aussagen mit Quellen zu belegen, ...
Deine Ansprache ist persönlich, aber Deine Intentionen werden in jedweder Diskussion nicht klar. So kann man sich schlecht auseinandersetzen. Denk mal drüber nach...
Laut einem Urteil des BGH vom 11. Februar 2010 ist es erlaubt, eine Softwarelizenz, die grundsätzlich weiterverkauft werden darf, auf anderem Wege zu binden.
Mag sein, aber die entscheidende Frage für den Verbraucher ist ja, ob man die Bindung ignorieren oder umgehen darf.
Die einschlägigen Urteile reden eigentlich immer nur von der vertraglichen Lage, nicht aber davon, ob der Hersteller technische Blockaden aufbauen darf oder nicht.
Richtig, aber der springende Punkt ist nicht die technische Blockade des Herstellers, sondern ob man als Verbraucher diese Einschränkung aufheben darf. Glaube mir, die Richter blicken selber nicht mehr durch...
... wie du daraus ein Downgrade-Recht ableitest, das ist mir nicht klar.
Ich leite nicht ab, es existiert. Von der Hardware unabhängige Software von der Hardware existiert für Up- und Downgrade, und mehr kann man nicht graden.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß das Urteil nicht aussagt, daß Hersteller "dafür Sorge tragen [müssen], dass sich das Betriebssystem unabhängig von der Hardware verwenden lässt". Das Urteil sagt nur aus, daß der Hersteller zulassen muss, daß die Software von der Hardware getrennt wird.
Das Gesetz ist aber mit der Intention in Kraft getreten, Software (hier WINDOWS), die mit Hardware gebündelt wird, unabhängig von der Hardware zu betreiben, um keine Abhängigkeiten zu schaffen. Wer also LINUX aufspielt, kann seine WINDOWS-Lizenz woanders verwenden.
Daß der Hersteller den Betrieb ermöglichen muss wird da m.W. nirgends ausgesagt.
Man darf auch keine Navigationsgeräte verkaufen und ausliefern, deren Software den Betrieb der Hardware nicht ermöglicht. Der Hersteller muss immer den Betrieb ermöglichen, sonst ist die Ware wertlos und darf zurückgegeben werden. So ist die Rechtslage.
 
Deine Ansprache ist persönlich, aber Deine Intentionen werden in jedweder Diskussion nicht klar.
Süss. Du bist es doch, der immer dann, wenn er seine Aussagen mal belegen soll, das Thema wechselt oder in pseudointellektuelles Geschwafel abgleitet.


Mag sein, aber die entscheidende Frage für den Verbraucher ist ja, ob man die Bindung ignorieren oder umgehen darf.
"Wirksame" Kopierschutzmechanismen darf man in Deutschland nicht umgehen. Und "wirksam" wird bisher von den Gerichten sehr weit gefasst.


Ich leite nicht ab, es existiert. Von der Hardware unabhängige Software von der Hardware existiert für Up- und Downgrade, und mehr kann man nicht graden.
Ok, ich bekomme das Gefühl, daß wir hier von verschiedenen Dingen reden.
Wenn ich "Downgrade-Recht" lese, verstehe ich darunter das Recht, eine ältere Version einer Software einzusetzen anstatt der Version, deren Lizenz ich besitze.
Meinst du vielleicht das Recht, eine legal erworbene Softwarelizenz auf anderer Hardware einzusetzen? Dann hättest du Recht, aber das ist nicht das, was ich (und die meisten anderen Menschen, möchte ich meinen) unter "Downgrade" verstehen.


Das Gesetz ist aber mit der Intention in Kraft getreten, Software (hier WINDOWS), die mit Hardware gebündelt wird, unabhängig von der Hardware zu betreiben, um keine Abhängigkeiten zu schaffen.[/Quopte]
Warum gibt es dann keine zehntausend Klagen, in denen Leute das Recht erstreiten wollen, ihre an einen bestimmten Steam-Account gebundenen Spiele separat weiterverkaufen zu können?


Man darf auch keine Navigationsgeräte verkaufen und ausliefern, deren Software den Betrieb der Hardware nicht ermöglicht. Der Hersteller muss immer den Betrieb ermöglichen, sonst ist die Ware wertlos und darf zurückgegeben werden. So ist die Rechtslage.
Nein. Der Hersteller muss nicht "immer" den Betrieb ermöglichen, sondern nur in dem Umfang, wie es bei Vertragsabschluss vereinbart und zu erwarten war.
Andernfalls könnte ich Microsoft verklagen, weil Windows 7 nicht mehr auf einem alten 386er läuft.


Richtig, aber der springende Punkt ist nicht die technische Blockade des Herstellers, sondern ob man als Verbraucher diese Einschränkung aufheben darf. Glaube mir, die Richter blicken selber nicht mehr durch...
Nein. Der springende Punkt ist, daß du behauptet hast, "Clean Install und Downgrade-Möglichkeit sind gesetzlich vorgeschrieben", aber bisher nicht willig oder im Stande gewesen bist, das Gesetz zu zitieren, das es angeblich gibt.


Und daher muss ich wie bei unserer letzten Diskussion verbleiben: Entweder, du belegst endlich mal, was du behauptest, oder ich muss weiter davon ausgehen, daß du keine Ahnung hast, wovon du redest.
Sprich: Aus meiner Sicht EOD, bis du mal Fakten bringst.
 
Eine Aussage ist nur so gut, wie sie eine offizielle Quelle sie aufzeigt. Andernfalls ist diese schlicht und einfach wertlos.

Für etwaige Hypothesen ist hier kein Platz. Entweder offizielle Angaben mit Links belegen oder ansonsten bitte unterlassen, eigene Vermutungen als richtig anzugeben.


Danke und Gruss
Uwe
 
hat aber alles irgendwie nix mit der preview zu tun, da ja da sowieso kein key erforderlich ist

sollte dann eher in einen win10 upgrade faden rein, der bisher mangels definitivem win10 upgrade noch nicht existiert
 
Genau. Nervt mittlerweile einfach nur noch
dash1.gif
!
 
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