Im Vertrag sind diese Dinge geregelt und somit ist die ständige Einzelrechnung entbehrlich. Dein Stromversorger schickt dir z.B. bei vereinbartem Lastschrifteneinzug auch keine monatliche Rechnung. Er braucht es auch nicht da Fälligkeiten im Vertrag geregelt sind.
Mein EVU bekommt vertraglich vereinbarte ABSCHLAGSZAHLUNGEN auf die JAHRESRECHNUNG, die ABSCHLAGSZAHLUNGEN werden mit der tatsächlichen SCHULD aus dem VERTRAG mit dem EVU VERRECHNET und es wird eine ABSCHLUSSRECHNUNG erstellt. Wenn das bei dir anders ist und du evtl eine Pauschale oder eine Einmalzahlung oder ähnliches vereinabart ist, ist das eine Sache zwischen dir und dem EVU.
Das alles ändert aber nichts daran, das eine rechtmäßige RECHNUNG vorliegen muss, um eine SCHULD auszulösen. Und es ändert nichts daran, das für jede BUCHUNG in der BUCHHALTUNG ein BELEG vorhanden sein muss und es ändert auch nichts daran das ich den BEGRIFF RECHNUNGSANKÜNDIGUNG nicht kenne und auch nichts daran, das ich KEINEN Betrieb kenne, der soetwas versendet.
Ich bekomme IMMER eine Rechnung, auch wenn mehrjährige Verträge fällig werden.
Ausnahmen kann ich an einer Hand abzählen, die da sind BANK für Kredite/Hypotheken, FINANZAMT für KFz-Steuer, die machen nur einmal einen BESCHEID, und mein EVU, der mit mir eine monatliche ABSCHLAGSZAHLUNG mit ANRECHNUNG auf die JAHRESRECHNUNG vereinbart hat.
schönen Sonntag noch
ingo