Nach fehlgeschlagenem Bankeinzug direkt Mahnung mit Mahngebühren

Thomebau

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Hi,
ich habe vom Hoster meiner Website aufgrund eines fehlgeschlagenen Bankeinzugs eine Mahnung bekommen. Dabei verlangen sie gleich 15€ Mahngebühren + 3,10€ Bankgebühren (was sagenhafte 38% des ursprünglichen Rechnungsbetrag darstellt).
Es gab keine Zahlungserinnerung und auch keine Nachricht von meiner Bank wegen einem fehlgeschlagenen Bankeinzug (die ich normalerweise sonst immer bekomme).

Wikipedia sagt zu den Kosten einer Mahnung folgendes:
Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzte Pauschale von 15 € pro Mahnschreiben wird jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstände für unangemessen und somit unwirksam erachtet.[SUP][2][/SUP] Der Bundesgerichtshofführte dazu aus: "Die [...] Höhe der Schadenspauschale von 30 DM je Mahnung [..] ist ungewöhnlich hoch. So ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits streitig, ob eine Pauschale von 5 DM je Mahnung noch angemessen ist (verneinend OLG Karlsruhe ZIP 1985, 603/ 607; OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242/ 243; bejahend OLG Düsseldorf WM 1985, 17/ 18; OLG Köln WM 1987, 1548/ 1550)."[SUP][2]
[/SUP]Der Bund der Energieverbracher schrieb am 4. September 2012 zu einem Urteil des OLG München: „Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil vom 28. Juli 2011 (29 U 634/11) mit den Mahngebühren der Stadtwerke München befasst. Die dort festgelegten Mahnkosten von fünf Euro sind viel zu hoch. Denn die allgemeinen Verwaltungskosten für Personal und Rechner dürfen nicht eingerechnet werden. Nach der Kalkulation des Gerichts wären lediglich 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen.“[SUP][3][/SUP][SUP][4][/SUP]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung#Kosten


Somit sind die Kosten hier hoffnungslos überzogen, wie bringe ich das jetzt meinem Hoster bei (der mir übrigens die Internetpräsenz bereits komplett gesperrt hat!).

Und noch etwas: Muss nicht erst eine Zahlungserinnerung erfolgen bevor die Mahnung kommt?
Ich habe zwar eine Rechnungsvorankündigung bekommen, aber das bedeutet doch nicht dass bei fehlgeschlagener Lastschrift gleich eine mit Kosten verbundene Mahnung notwendig ist oder?

Ich möchte jetzt:
- dass die Mahngebühren auf eine angemessene Höhe reduziert werden
- dass sie so schnell wie möglich wieder meine Domain und den Webspace freischalten
- das ganze mit so geringem Aufwand wie möglich

Ich will jetzt auch keine großartige Rechtsberatung, sondern Tipps für mein weiteres Vorgehen.



EDIT: Und ich soll zahlen bis zum 06.12.12
Was danach passieren soll schreiben sie allerdings nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
"Ich habe zwar eine Rechnungsvorankündigung bekommen" --- Was ist das denn? Solange du keine Rechnung bekommen ist ist nichts fällig.

das gibt es durchaus -- "Rechnungsvorankündigung" dient nur zu Information/ Kenntnisnahme für den Kunden. Hintergrund ist, dass der Kunde daran "erinnert wird", dass da demnächst etwas zu bezahlen sein wird und der Kunde doch bitte für eine ausreichende Deckung auf dem Konto sorgt.
(praktisch der klassische "Wink mit dem Zaunpfahl" :rolleyes:)
 
Irgendwie hab ich folgendes noch nicht ganz verstanden:

1. Hat der Hoster schon vorher erfolgreich Lastschriftverfahren bei diesem Konto durchführen können, insb. war dies eine regelmäßge Zahlung (monatlich,quartalsweise,...)?

2. War das Konto denn gedeckt?
 
Was ist das denn? Solange du keine Rechnung bekommen ist ist nichts fällig..

HTH

ingo, der sich von so einem Vertragspartner trennen würd

Das ist nicht unbedingt richtig. Wenn vertraglich eine bestimmte Fälligkeit vereinbart wurde ist diese gültig und der Verzug direkt nach dem vereinbartem Fälligkeitsdatum gegeben.
 
Irgendwie hab ich folgendes noch nicht ganz verstanden:

1. Hat der Hoster schon vorher erfolgreich Lastschriftverfahren bei diesem Konto durchführen können, insb. war dies eine regelmäßge Zahlung (monatlich,quartalsweise,...)?

2. War das Konto denn gedeckt?

1. ja (Jährlich)
2. ja (mehr als ausreichend)

Ich rufe morgen bei denen und bei meiner Bank an und dann frage ich mal gant höflich nach wie das denn zu Stande kommt und warum sie so hohe Mahngebühren verlangen obwohl es da einschlägige Urteile gibt dass das nicht rechtens ist.
 
Demnach gibt es nun ja nur noch zwei Möglichkeiten. Fehler beim Einreicher der Lastschrift oder Fehler bei der Bank.

Wo er denn nun lag gilt es nun zu klären so wie du es auch vor hast. Derjenige der den Fehler gemacht hat wird dafür haften müssen.
 
Gewerbetreibende sind rechnungslegungspflichtig und der Hoster ist mit Sicherheit keine Privatperson.

grüße

ingo, der vereinbarte Ratenzahlungen bei Kreditinstituten mal ausser Acht läßt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja aber wenn er nen 2 Jahresvertrag mit jährlicher Zahlung vereinbart hat hat er schon eine Rechnung und bekommt nun nur eine Zahlungserinnerung :)
 
Gewerbetreibende sind rechnungslegungspflichtig und der Hoster ist mit Sicherheit keine Privatperson.

grüße

ingo, der vereinbarte Ratenzahlungen bei Kreditinstituten mal ausser Acht läßt

Im Vertrag sind diese Dinge geregelt und somit ist die ständige Einzelrechnung entbehrlich. Dein Stromversorger schickt dir z.B. bei vereinbartem Lastschrifteneinzug auch keine monatliche Rechnung. Er braucht es auch nicht da Fälligkeiten im Vertrag geregelt sind.
 
Im Vertrag sind diese Dinge geregelt und somit ist die ständige Einzelrechnung entbehrlich. Dein Stromversorger schickt dir z.B. bei vereinbartem Lastschrifteneinzug auch keine monatliche Rechnung. Er braucht es auch nicht da Fälligkeiten im Vertrag geregelt sind.

Mein EVU bekommt vertraglich vereinbarte ABSCHLAGSZAHLUNGEN auf die JAHRESRECHNUNG, die ABSCHLAGSZAHLUNGEN werden mit der tatsächlichen SCHULD aus dem VERTRAG mit dem EVU VERRECHNET und es wird eine ABSCHLUSSRECHNUNG erstellt. Wenn das bei dir anders ist und du evtl eine Pauschale oder eine Einmalzahlung oder ähnliches vereinabart ist, ist das eine Sache zwischen dir und dem EVU.

Das alles ändert aber nichts daran, das eine rechtmäßige RECHNUNG vorliegen muss, um eine SCHULD auszulösen. Und es ändert nichts daran, das für jede BUCHUNG in der BUCHHALTUNG ein BELEG vorhanden sein muss und es ändert auch nichts daran das ich den BEGRIFF RECHNUNGSANKÜNDIGUNG nicht kenne und auch nichts daran, das ich KEINEN Betrieb kenne, der soetwas versendet.
Ich bekomme IMMER eine Rechnung, auch wenn mehrjährige Verträge fällig werden.
Ausnahmen kann ich an einer Hand abzählen, die da sind BANK für Kredite/Hypotheken, FINANZAMT für KFz-Steuer, die machen nur einmal einen BESCHEID, und mein EVU, der mit mir eine monatliche ABSCHLAGSZAHLUNG mit ANRECHNUNG auf die JAHRESRECHNUNG vereinbart hat.

schönen Sonntag noch

ingo
 
Mich würde interessieren, was jetzt bei der Geschichte rauskam.
 
Ich habe jetzt eine Mail geschickt mit Überweisungsbestätigung und darauf hingewiesen dass ich mit den Mahngebühren nicht einverstanden bin (habe den Rechnungsbetrag ohne überwiesen) und da mit waren sie offensichtlich einverstanden. Es hat jetzt zwei Tage gedauert, aber dafür haben sie alles wieder freigeschaltet.
 
Ich meinte eher "Wer war schlußendlich Schuld?". ;)
Aber wenn sich alles auch so gelöst hat dann ist ja alles gut. Ich nehme an, du hast gleich noch per Einschreiben zum nächstmöglichen Termin gekündigt?
 
Ich nehme an, du hast gleich noch per Einschreiben zum nächstmöglichen Termin gekündigt?

Nee, hab momentan kein Kopp dafür, mach ich wenn, dann nach Weihnachten.
 
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