Nach fehlgeschlagenem Bankeinzug direkt Mahnung mit Mahngebühren

Thomebau

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Hi,
ich habe vom Hoster meiner Website aufgrund eines fehlgeschlagenen Bankeinzugs eine Mahnung bekommen. Dabei verlangen sie gleich 15€ Mahngebühren + 3,10€ Bankgebühren (was sagenhafte 38% des ursprünglichen Rechnungsbetrag darstellt).
Es gab keine Zahlungserinnerung und auch keine Nachricht von meiner Bank wegen einem fehlgeschlagenen Bankeinzug (die ich normalerweise sonst immer bekomme).

Wikipedia sagt zu den Kosten einer Mahnung folgendes:
Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzte Pauschale von 15 € pro Mahnschreiben wird jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstände für unangemessen und somit unwirksam erachtet.[SUP][2][/SUP] Der Bundesgerichtshofführte dazu aus: "Die [...] Höhe der Schadenspauschale von 30 DM je Mahnung [..] ist ungewöhnlich hoch. So ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits streitig, ob eine Pauschale von 5 DM je Mahnung noch angemessen ist (verneinend OLG Karlsruhe ZIP 1985, 603/ 607; OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242/ 243; bejahend OLG Düsseldorf WM 1985, 17/ 18; OLG Köln WM 1987, 1548/ 1550)."[SUP][2]
[/SUP]Der Bund der Energieverbracher schrieb am 4. September 2012 zu einem Urteil des OLG München: „Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil vom 28. Juli 2011 (29 U 634/11) mit den Mahngebühren der Stadtwerke München befasst. Die dort festgelegten Mahnkosten von fünf Euro sind viel zu hoch. Denn die allgemeinen Verwaltungskosten für Personal und Rechner dürfen nicht eingerechnet werden. Nach der Kalkulation des Gerichts wären lediglich 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen.“[SUP][3][/SUP][SUP][4][/SUP]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung#Kosten


Somit sind die Kosten hier hoffnungslos überzogen, wie bringe ich das jetzt meinem Hoster bei (der mir übrigens die Internetpräsenz bereits komplett gesperrt hat!).

Und noch etwas: Muss nicht erst eine Zahlungserinnerung erfolgen bevor die Mahnung kommt?
Ich habe zwar eine Rechnungsvorankündigung bekommen, aber das bedeutet doch nicht dass bei fehlgeschlagener Lastschrift gleich eine mit Kosten verbundene Mahnung notwendig ist oder?

Ich möchte jetzt:
- dass die Mahngebühren auf eine angemessene Höhe reduziert werden
- dass sie so schnell wie möglich wieder meine Domain und den Webspace freischalten
- das ganze mit so geringem Aufwand wie möglich

Ich will jetzt auch keine großartige Rechtsberatung, sondern Tipps für mein weiteres Vorgehen.



EDIT: Und ich soll zahlen bis zum 06.12.12
Was danach passieren soll schreiben sie allerdings nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und noch etwas: Muss nicht erst eine Zahlungserinnerung erfolgen bevor die Mahnung kommt?
soweit ich weiß, sogar zwei. Aber da bin ich nicht firm.

Ich will jetzt ... Tipps für mein weiteres Vorgehen.
Rechnung ohne Mahngebühren bezahlen und Hoster wechseln. Die werden nicht wegen 15,- € klagen. Ich schreibe in solchen Fällen immer in den Verwendungszweck: keine Mahngebühren. Wenn Du bei dem Verein bleiben willst: selber Schuld.
 
Keine Rechtsberatung darum nur Fakten ohne § oder Urteile:

a)Nein, es muss nicht 2mal gemahnt werden - Verzug tritt bei Fälligkeit ein. Es ist überhaupt keine Mahnung notwendig!
b) Zur Höhe der Mahnkosten-5€ ja (aber...) 15€ Nein.
c) Sofortiges Abschalten der Webseite, fragwürdig.

Was ist zu tun?
PN unterwegs!
 
Ich wär mir nich sicher das die nich für 15€ klagen ..

Nen Mahnbescheid zu erstellen dauert ca 10 Minuten und kost ~5€ (die natürlich oben drauf geschlagen werden).

Dann bist du wieder im Verzug .. legst du wiederspruch ein -> kannst du Glück haben und die sehen von einer Klage ab, machst du nichts / erkennst es an und das Teil wird gültig haben sie 30 Jahre was gegen dich inne Hand.

Du musst bedenken, sie haben VIEL mehr Geld als du .. ggf nen Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher) zu aktivieren kostet die nurn paar € .. die sie auch nur vorstrecken müssen und von dir wiederholen.

Wenn sie es drauf anlegen bekommen die ihr Geld wenn du nur einfach nicht mitbezahlst!

Mein Vorgehen:

Eine nette Email / Brief mit dem Hinweis das du erstmal "nur" die Rechnung überwiesen hast und du halt bezüglich der Gebühren folgendes gefunden hast (und zitierst das was du da oben schon gefunden hast).

Zudem würde ich mir auch schnell was anderes suchen ;)

@ Tigerduck .. warum per PM? Ich denke das is auch für andere ganz interessant.
 
Es ist dem Vertragspartner freigestellt ob er mahnt.......anschreibt, ein Inkassobüro einschaltet oder die Forderung komplett veräußert oder gleich einen MB erwirkt.
 
wie wäre es einfach mal mit dem bezahlen der Rechnung ? - dürfte wohl der schnellste und sicherste Weg zur Freischaltung der Webseite sein :cool:

ob 15 € Mahngebühr gerechtfertigt sind oder nicht, das ist so eine Frage (klagen wird der Anbieter wegen diesen 15 € mit Sicherheit nicht)

ABER: warum vereinbarst Du Bankeinzug/ Lastschrift wenn Du doch die Zahlung auf diese Art und Weise garnicht sicherstellen kannst ?! :mad:

UND: warum machst Du es immer wieder? (hat doch fast schon was von Vorsatz bzw. zumindest grober Fahrlässigkeit) :cursing:

Zitat: "Es gab keine Zahlungserinnerung und auch keine Nachricht von meiner Bank wegen einem fehlgeschlagenen Bankeinzug (die ich normalerweise sonst immer bekomme). " -->> scheint dann ja durchaus "regelmäßig" oder zumindest "öfter" vorzukommen, dass bei Bestellung der Ware (Dienstleistung) die bequeme Zahlungsart "Bankeinzug" gewählt wird - es dann aber Probleme mit der Einlösung des Bankeinzugs/ Lastschrift gibt = die in deinem Verschulden liegen

auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: zahl die 15 € und gut ist... solltest es als Lehrgeld betrachten und in Zukunft überlegen, ob es sinnvoll ist bei Bestellung der Ware/ Dienstleistung "Bankeinzug" zu wählen... wenn die Zahlung der Rechnung nicht jederzeit sichergestellt werden kann
 
UND: warum machst Du es immer wieder? (hat doch fast schon was von Vorsatz bzw. zumindest grober Fahrlässigkeit) :cursing:

Zitat: "Es gab keine Zahlungserinnerung und auch keine Nachricht von meiner Bank wegen einem fehlgeschlagenen Bankeinzug (die ich normalerweise sonst immer bekomme). " -->> scheint dann ja durchaus "regelmäßig" oder zumindest "öfter" vorzukommen, dass bei Bestellung der Ware (Dienstleistung) die bequeme Zahlungsart "Bankeinzug" gewählt wird - es dann aber Probleme mit der Einlösung des Bankeinzugs/ Lastschrift gibt = die in deinem Verschulden liegen

auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: zahl die 15 € und gut ist... solltest es als Lehrgeld betrachten und in Zukunft überlegen, ob es sinnvoll ist bei Bestellung der Ware/ Dienstleistung "Bankeinzug" zu wählen... wenn die Zahlung der Rechnung nicht jederzeit sichergestellt werden kann

Was unterstellst du mir denn da bitte?
Ich habe nur vor kurzem mein Limit verändert und dabei extra darauf bestanden dass ich besagte Meldung bekommen soll (was so auch festgehalten wurde). Daher weiß ich genau dass ich eigentlich diese Meldung bekommen müsste. (okay, war vielleicht oben ein bisschen komisch formuliert).
Bisher habe ich noch nie einen Bankeinzug nicht sicherstellen können, außerdem war mein Konto in den letzten 2 Monaten permanent gedeckt, für den Rechnungsbetrag locker ausreichend.

Es geht mir nicht um die 15€, sondern um die Machenschaften mit denen sie die kassieren wollen. Direkt eine Mahnung und dann mit völlig überzogenen Gebühren obwohl das Konto gedeckt war kommt mir komisch vor. Vor allem weil in dem schreiben nicht steht dass die Lastschrift nicht gebucht werden konnte weil das Konto überzogen war, sondern wortwörtlich:
"Die Lastschrift wurde von Ihrer Bank leider nicht eingelöst. Wir möchten Sie deshalb darüberinformieren, dass wir Ihren Account für die Inanspruchnahme von >Anbieter einfügen<-Leistungen vorübergehend
deaktiviert haben."
 
Dann kontaktiere doch einfach mal am Montag entsprechend Deine Bank. Nicht eingelöste Lastschriften sind dort ersichtlich, ggf. drückte tatsächlich bei Deiner Bank der Schuh.
Außerdem kannst Du Dir von Deiner Bank auch für den betroffenen Zeitraum einen chronologischen Kontoauszug mit Tagessalden mitgeben lassen, aus dem klar die Deckung hervorgehen kann.
 
Das habe ich ja online schon gecheckt, da steht gar nichts drin von einer Lastschrift.
Ich kann mir ja online _alle_ Umsätze anzeigen lassen.

Dann rufe ich am Montag da mal an...
 
Sowas wird im Regelfall auch nicht im Online-Banking ausgewiesen.
Auch wenn fast alle Buchungen heutzutage automatisch durchgehen, heißt das nicht, dass es nicht ein Buchungsfehler einer der beiden beteiligten Banken gewesen sein kann.

Deswegen: Montag anrufen und danach kann wild weiter spekuliert werden ;).
 
Nicht gedeckte Lastschriften werden bei der Bank noch einmal von einem Mitarbeiter geprüft, bevor sie endgültig zurückgewiesen werden. Um die gebühren, die hierfür anfallen, wirst Du nicht umhin kommen.

An Deine Stelle würde ich schnellstens den Rechnungsbetrag inkl. der Bankgebühren bezahlen und am besten telefonisch mal freundlich beim Hoster anfragen, ob Sie von 15€ Mahngebühren noch mal absehen würden.
 
@ Thomebau

ok... das ist was anderes und dann will ich auch nichts gesagt haben.

das oben konnte man auch so lesen, als dass es "regelmäßig" zu geplatzten Bankabrufen kommt....
dieses hier meine ich, Benachrichtigung von der Bank "(die ich normalerweise sonst immer bekomme)"
 
Ja, wie gesagt, etwas unglücklich ausgedrückt ...
Hätte vielleicht schreiben sollen: "die ich normalerweise bekommen sollte".

Naja, ist ja auch egal, dann rufe ich am Montag bei meiner Bank an und wenn sich da nichts ergibt beim Hoster selbst und wenn die da auch nix machen wollen bezahle ich inkl. aller Gebühren und schicke die Kündigung fürs Jahresende gleich mit.
 
Vor allem weil in dem schreiben nicht steht dass die Lastschrift nicht gebucht werden konnte weil das Konto überzogen war, sondern wortwörtlich:
"Die Lastschrift wurde von Ihrer Bank leider nicht eingelöst. "

Die Bank teilt GEWISS NIE dem Einlöser mit wenn der Einzug mangels Deckung nicht erfolgte.

Vorgehen von Bank und Hoster (bis auf die 15€) sind rechtl. nicht zu beanstanden.

"Nicht gedeckte Lastschriften werden bei der Bank noch einmal von einem Mitarbeiter geprüft, bevor sie endgültig zurückgewiesen werden."

Ähm ja....so bis ca Ende der 90er, bis auf die VOBA KleinOschebüttel SÜD, ist es heute ein völlig! automatisiertes Verfahren.

Wenn zum Zeitpunkt des Lastschrifteingangs Deckung bestand, was völlig problemlos geprüft werden kann und die Rückgabe durch die Bank fehlerhaft erfolgte, - haftet diese natürlich für alle entstehenden Kosten. PUNKT

Interessant finde ich die sofortige Sperrung der Webseite - diese halte ich für (völlig) unangemessen, der TO sollte hier ruhig mal Namen nennen, zumal der Hoster - so man seine URLs kennt- sowieso eindeutig zu identifizieren ist.

Die in Rechnung gestellten 3,10€ sollte der TO prüfen, d.h. um entsprechende Vorlage bitten!
Die 15€ sind bullshit siehe auch § 309 Nr. 5a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), siehe auch http://www.deutscher-verbrauchersch...Ruecklastschrift_Mobilcom-Debitel_E-Plus.html


Die Erfahrung zeigt, dass ein ruhiges und sachlich freundliches Gespräch meist Abhilfe schafft. Allerdings habe ich , aus Erfahrung, bei dem hier zur Diskussion stehenden Hoster meine Zweifel!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind 3,10€ genau der Betrag, den die Bank WIRKLICH für die Rücklastschrift nimmt. Zumindest hat mir das mal ein Mitarbeiter einer Volksbank erzählt und ich meine, er hat auch genau diesen Betrag genannt.
 
...im groben wird intern mit 0 bis 8€ gearbeitet...i.d.R. kann man von 3,- bis 6,-€ ausgehen...ist auch verhandlungssache...und es sind meist 2 Banken beteiligt (wobei, schaut man sich die Bankenlandschaft an....) normal stellt nur die Bank des Schuldners and die Gläubigerbank einen Betrag in Rechnung,- die Gläubigerbank jedoch dem Gläubiger selber...eher nicht :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Einer dieser "hauptsache billig Hoster"...
Eine "auf deiner Seite" geplatzte Lastschrift taucht auf deinen Kontoauszügen auf; müßte mithin also auch im Onlinebanking ersichtlich sein. Wenn du durchgehend genug Geld auf dem Konto hattest, dann dürfte aber auf deiner Seite nichts passiert sein. Ich würde einfach mal am Montag mit deiner Bank reden.
Was auch passiert sein kann:
Hast du in letzter Zeit die Bank gewechselt und deinem Hoster das neue Konto nicht mitgeteilt? Eine Lastschrift auf ein nicht mehr bestehendes Konto läuft natürlich ins Leere. Das wäre dann dein Fehler.
Oder bei deinem Hoster trat ein Fehler auf. Vielleicht wurde nur der Geldeingang nicht richtig verarbeitet (aber bei dir wurde ja wohl nichts abgezogen), oder sie haben versucht von einem falschen Konto abzubuchen. Aber sie müßte dir ja mitteilen können vom welchem Konto sie versucht haben abzubuchen. Wenn dieses Konto dann nicht deines ist stellt sich eben die Frage ob du ein falsches Konto angegeben hast oder ob bei deinem Hoster ein Fehler aufgetreten ist.
 
Einer dieser "hauptsache billig Hoster"...

ist ja grundsätzlich nicht schlecht und billig sind die auch nicht (bin selber bei denen)...aber je nachdem an welchen Vogel man bei dem Verein kommt ist von "während ich noch mit denen telefoniere alles gelöst" bis "...sind wir nicht zuständig..." (Identisches Problem!) alles möglich. Ich habe einen Mitarbeiternamen notiert auf meinem Schreibtisch, der Mann ist TipTop - mit anderen rede ich nicht mehr - Zeitverschwendung!
 
Ich habe zwar eine Rechnungsvorankündigung bekommen

Was ist das denn? Solange du keine Rechnung bekommen ist ist nichts fällig. Hast du sie bekommen ist sie sofort fällig, ausser es wird eine andere Frist vereinbart. Wird die Rechnung nicht ausgeglichen, bist du im Verzug. Eine erste Mahnung sollte eigentlich kostenfrei sein und dort sollte eigentlich dann erst mit den Kosten gedroht werden und eine Nachfrist gesetzt werden. So jedenfalls sollte eine seriöse Firma reagieren. Sind die AGB in Teilen durch Rechtsprecung etc. nicht gültig, so werden sie soweit mir bekannt in den Teilen durch gesetzliche Regelungen ersetzt. Wie das in deinem Fall ausschaut kannst du ja selber herausfinden bzw. wurde dir hier ja auch schon mitgeteilt.
Und wie du dann weiter vorgehst, musst du dann entscheiden.

HTH

ingo, der sich von so einem Vertragspartner trennen würd
 
Ich würde folgendes Vorgehen vorschlagen:

a) den Hoster anrufen, mit der Buchhaltung verbinden lassen und freundlich um rechtskonforme Richtigstellung der "Mahngebühren" ersuchen. Wenn die das machen, zahlen. Wenn sie es nicht machen und sich querstellen, schriftliche Darlegung ankündigen. In diesem Fall

b) die genauen Urteile des BGH mit Aktenzeichen anführen und denen knallhart androhen, dass im Falle der Weigerung, die "Mahngebühren" rechtskonform anzupassen, eine negative Feststellungsklage angestrengt wird. Das alles mit Fristsetzung, wobei ein genaues Datum genannt sein muss. Zahlung der nicht rechtskonformen "Mahngebühren" verweigern.

Gruß
enrico65
 
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