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Hi,
ich habe vom Hoster meiner Website aufgrund eines fehlgeschlagenen Bankeinzugs eine Mahnung bekommen. Dabei verlangen sie gleich 15€ Mahngebühren + 3,10€ Bankgebühren (was sagenhafte 38% des ursprünglichen Rechnungsbetrag darstellt).
Es gab keine Zahlungserinnerung und auch keine Nachricht von meiner Bank wegen einem fehlgeschlagenen Bankeinzug (die ich normalerweise sonst immer bekomme).
Wikipedia sagt zu den Kosten einer Mahnung folgendes:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung#Kosten
Somit sind die Kosten hier hoffnungslos überzogen, wie bringe ich das jetzt meinem Hoster bei (der mir übrigens die Internetpräsenz bereits komplett gesperrt hat!).
Und noch etwas: Muss nicht erst eine Zahlungserinnerung erfolgen bevor die Mahnung kommt?
Ich habe zwar eine Rechnungsvorankündigung bekommen, aber das bedeutet doch nicht dass bei fehlgeschlagener Lastschrift gleich eine mit Kosten verbundene Mahnung notwendig ist oder?
Ich möchte jetzt:
- dass die Mahngebühren auf eine angemessene Höhe reduziert werden
- dass sie so schnell wie möglich wieder meine Domain und den Webspace freischalten
- das ganze mit so geringem Aufwand wie möglich
Ich will jetzt auch keine großartige Rechtsberatung, sondern Tipps für mein weiteres Vorgehen.
EDIT: Und ich soll zahlen bis zum 06.12.12
Was danach passieren soll schreiben sie allerdings nicht!
ich habe vom Hoster meiner Website aufgrund eines fehlgeschlagenen Bankeinzugs eine Mahnung bekommen. Dabei verlangen sie gleich 15€ Mahngebühren + 3,10€ Bankgebühren (was sagenhafte 38% des ursprünglichen Rechnungsbetrag darstellt).
Es gab keine Zahlungserinnerung und auch keine Nachricht von meiner Bank wegen einem fehlgeschlagenen Bankeinzug (die ich normalerweise sonst immer bekomme).
Wikipedia sagt zu den Kosten einer Mahnung folgendes:
Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzte Pauschale von 15 € pro Mahnschreiben wird jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstände für unangemessen und somit unwirksam erachtet.[SUP][2][/SUP] Der Bundesgerichtshofführte dazu aus: "Die [...] Höhe der Schadenspauschale von 30 DM je Mahnung [..] ist ungewöhnlich hoch. So ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits streitig, ob eine Pauschale von 5 DM je Mahnung noch angemessen ist (verneinend OLG Karlsruhe ZIP 1985, 603/ 607; OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242/ 243; bejahend OLG Düsseldorf WM 1985, 17/ 18; OLG Köln WM 1987, 1548/ 1550)."[SUP][2]
[/SUP]Der Bund der Energieverbracher schrieb am 4. September 2012 zu einem Urteil des OLG München: „Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil vom 28. Juli 2011 (29 U 634/11) mit den Mahngebühren der Stadtwerke München befasst. Die dort festgelegten Mahnkosten von fünf Euro sind viel zu hoch. Denn die allgemeinen Verwaltungskosten für Personal und Rechner dürfen nicht eingerechnet werden. Nach der Kalkulation des Gerichts wären lediglich 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen.“[SUP][3][/SUP][SUP][4][/SUP]
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung#Kosten
Somit sind die Kosten hier hoffnungslos überzogen, wie bringe ich das jetzt meinem Hoster bei (der mir übrigens die Internetpräsenz bereits komplett gesperrt hat!).
Und noch etwas: Muss nicht erst eine Zahlungserinnerung erfolgen bevor die Mahnung kommt?
Ich habe zwar eine Rechnungsvorankündigung bekommen, aber das bedeutet doch nicht dass bei fehlgeschlagener Lastschrift gleich eine mit Kosten verbundene Mahnung notwendig ist oder?
Ich möchte jetzt:
- dass die Mahngebühren auf eine angemessene Höhe reduziert werden
- dass sie so schnell wie möglich wieder meine Domain und den Webspace freischalten
- das ganze mit so geringem Aufwand wie möglich
Ich will jetzt auch keine großartige Rechtsberatung, sondern Tipps für mein weiteres Vorgehen.
EDIT: Und ich soll zahlen bis zum 06.12.12
Was danach passieren soll schreiben sie allerdings nicht!
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