Muster Kaufvertrag für das Biete/Suche Forum

triangle

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3 Jan. 2007
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156
Hallo Freunde,

gibt es hier im Thinkpad-Forum für den Biete/Suche Forum so eine Art Standard-Kaufvertrag, den man für einen An- und Verkauf anpassen kann?
Die Forensuche zum Begriff "Kaufvertrag" ergab nichts.

Beispiel:
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Wichtig: Es entsteht kein Rechtsanspruch zwischen den Verfassern des Mustervertrags, den Nutzern Mustervertrags (Verkäufer/Käufer) bzw. Dritten. Der Mustervertrag soll das Ergebnis aus mehreren Forenbeiträgen sein. Der/die Verfasser sind rechtliche Laien. Der Musterkaufvertrag unterliegt keinem Copyright und darf von jedem Nutzer nach Bedarf angepaßt werden.


[Muster-] Kaufvertrag (Schriftform per Brief oder FAX)

Name des Verkäufers, [Thinkpadforum Username], [Realname], [Adresse], [Emailadresse]

Name des Käufers, [Thinkpadforum Username], [Realname], [Adresse], [Emailadresse]

Verkaufsgegenstand, [Bezug auf Forumsbeitrag im Biete/Suche Forum]

Versandunternehmen

[Datum des Kaufvertrags]

1.) Der Käufer schickt vorab, spätestens [14 Tage] nach Vertragsabschluß per Banküberweisung [den Kaufpreis plus u.u. vereinbarte Versandkosten] auf das Konto [Bankverbindung des Verkäufers].
2.) Nach Erhalt der Banküberweisung versendet der Verkäufer den Verkaufsgegenstand an die Adresse [Adresse des Käufers] mit dem Versandunternehmen [Versendername] im versicherten Packet. Der Versand des Verkaufsgegenstands wird vom Verkäufer spätestens [14 Tage] nach Geldeingang beim Versender veranlasst.
3.) Der Verkäufer teilt dem Käufer zeitnah und per Email die Packetnummer des Packets vom Versandunternehmen mit.
Der Verkäufer verpflichtet sich bei Verlust/Versäumnis des Packets beim Versandunternehmen die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Eine unerwartet lange Laufzeit, für die das Versandunternehmen verantwortlich ist, berührt nicht die Versandfrist unter 2.)
4.a) Der Käufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten:
-falls der Verkaufsgegenstand nicht die zugesicherten Komponenten enthält.
-falls Teile oder der gesamte Verkaufsgegenstand bei Übernahme defekt ist. (ausgenommen, falls ein Defekt oder Teildefekt in der Artikelbeschreibung vermerkt ist)
-falls oben genannte Fristen nicht eingehalten werden.
4.b)Der Verkäufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls der Käufer nicht innerhalb von [21 Tagen] den Kaufpreis plus u.u. vereinbarte Versandkosten auf dem vom Verkäufer angegebenen Konto überwiesen hat.
5.) Gemäß dem neuen EU-Recht macht der Verkäufer darauf aufmerksam, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Verkäufer übernimmt gegenüber dem Käufer oder Dritten keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.

Der Käufer ist bezüglich Mängeln des Verkaufsgegenstands in der Nachweispflicht gegenüber dem Verkäufer.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag aus optischen Gründen ist ausgeschlossen.

Unterschrift Verkäufer

Unterschrift Käufer

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Triangle
 
Original von rude_duke
Und wenn der Gewährleistungsauschluss im Angebot steht, muss er nicht in den Kaufvertrag.

Verwirr bitte die Leute nicht. Das Angebot ist Teil des Kaufvertrags. Man kann keinen Kaufvertrag abschließen, ohne ein Angebot zu haben.

Der Gewährleistungsausschluss ist eher eine "Nebenabrede", die weiterer Bestandteil des Kaufvertrags beim Kauf unter Privatleuten werden kann.
 
@dennycrane

Ihr verwirrt die Leute. Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen mit der Annahme eines Angebotes durch den Verkäufer.
Ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform.

Verwirrt also nicht die Leute in dem Ihr etwas von einer notwendigen Schriftform hier verbreitet!

Mit Sicherheit macht an vielen Stellen ein schriftlicher Vertrag Sinn, aber dazu gibt es rechtliche abgesicherte Verträge zu kaufen.

Ich bitte die Mods diesen Beitrag zu schliessen! Es ist zuviel Halb- und Nichtwissen in diesem Beitrag enthalten.
 
Original von rude_duke
Es ist zuviel Halb- und Nichtwissen in diesem Beitrag enthalten.

Besonders von Dir!

dann halte Dich doch draus und lass die Leute diskutieren - es zwingt Dich niemand hier teilzunehmen.

Etwas in schriftlicher Form abzuwickeln ist auf jeden Fall für eine evtl. Beweissicherung besser, als sich auf mündliche/telefonische oder gepostete Dinge zu berufen. Also tue allen den gefallen und störe nicht weiter - Du nervst!
 
@Jabonn, du nervst mich auch 8), aber ignorieren funktioniert bei mir ganz gut. :)

Ansonsten habe ich tatsächlich alles gesagt. :)
 
Lob, Tadel und Anregung

1. Lob an den Threadstarter für eine an sich gute Idee und die Mühe, die er sich gemacht hat.

2. Tadel an die destruktiven Teilnehmer, die gleich kategorisch ein "blöd" einwerfen ohne es begründen zu können/wollen.

Den Muster-Vertrag an sich - so gut sich das auch zunächst anhört - halte ich für problematisch. Wenn wir ihn hier als Vorlage bereit halten, könnte jemand auf die Idee kommen, dass das ThinkPad-Forum bzw. deren Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen einen Rechtsrat erteilen. Das tun wir nicht, das ThinkPad-Forum ist auch keine Handelsplattform. Zudem würden wir in bestimmten Konstellationen evtl. haftbar gemacht werden können.

Als einer der zwei Moderatoren des Biete-Forums spreche ich mich daher gegen einen Muster-Kaufvertrag aus.

Grundsätzlich ist es jedoch immer eine gute Idee, eine höherwertige Transaktion schriftlich zu fixieren:

Das Angebot im Biete-Forum ist nach der Einigung ein Teil des Vertrages. Daher sollte sich jeder nach Annahme des Angebotes die Seite ausdrucken.

Nach dem bürgerlichen Recht können Verträge formlos geschlossen werden. Im TP-Forum kommen die Verträge zumeist per PN zustande. Insofern sollte man auf folgende Punkte achten:

1. Beschreibung der Ware inkl. Rechte und Pflichten (Eigentumsvorbehalt, Garantie, Gewährleistung)
2. Festlegung Zahlungsmodalitäten (Vorkasse, Barzahlung, Rechnung, Nachnahme, Rücktrittsrecht etc.) und Fristen.
3. Festlegen von Gewährleistung bzw. Ausschluss derselben (was nur Privatleute dürfen). Bei dem Kauf bei einem Händler habt ihr sehr weitreichende gesetzliche Schutzrechte, die nicht abbedungen werden dürfen.

Inwieweit man sich das zufaxt oder per E-Mail zusendet, ist jedem selbst überlassen - ihr seid alle geschäftsfähig. Bisher hatten wir nach meinem Wissen nur wenige Problemfälle und bei denen hätte auch ein Vertrag nichts herausgerissen.

Noch einmal wiederholt: Das hier ist keine Rechtsberatung (noch nicht einmal ein Versuch derselben). Ich bin der Ansicht, dass ein wenig gesunder Menschenverstand ausreicht (oder habt ihr noch nie ein Auto oder einen Computer gekauft ;) ).

G.
 
RE: Lob, Tadel und Anregung

Original von goonie
Als einer der zwei Moderatoren des Biete-Forums spreche ich mich daher gegen einen Muster-Kaufvertrag aus.

Und schwupps haben wir eine Mehrheit: dagegen

Ich finde es vernünftig wenn ihr sowas schriftlich macht, auch wenn es nicht zwingend nötig ist.
Aber: Das müsst ihr selbst regeln

Grüße
tüte
 
Grosse Worte gelassen ausgesprochen :P

Ganz eurer Meinung.

In Einem muss ich rude_duke allerdings Recht geben.
In jedem Schreibwarenladen kann man Kaufverträge für 30 Cent erwerben. :D

Gruss
 
Original von rude_duke
Ihr verwirrt die Leute. Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen mit der Annahme eines Angebotes durch den Verkäufer.
Ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform.

Korrekt (zumindest wenn es um so Dinge wie ein gebrauchtes Notebook geht). Habe ich auch nie anders behauptet.

Verwirrt also nicht die Leute in dem Ihr etwas von einer notwendigen Schriftform hier verbreitet!

Von mir wurde nie verbreitet, dass ein Kaufvertrag schriftlich sein muss. Es ist aber sinnvoll, da man sich dann detailierter mit dem Inhalt befasst und schlicht wegen der Beweisführung bei Problemen.

Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei. Ich sehe nicht die Notwendigkeit, so einen Musterkaufvertrag anzubieten, fände es aber für "Ahnungslose" hilfreich, wenn sie auf ein paar standardisierte Klauseln zurückgreifen könnten.

Um aber bei Problemen mit einem solchen Musterkaufvertrag den Forumsbetreiber nicht in die Bredoullie zu bringen, tendiere ich inzwischen auch eher in die Richtung: Wer was kaufen/verkaufen will und sich unsicher ist, soll sich woanders informieren oder vor Abschluss des Vertrags alle wichtigen Fragen klären.

Noch eine Sache zum Hinweis auf "das Gesetz": Ich gehe davon aus, dass damit das Bürgerliche Gesetzbuch gemeint ist. Oder im Extremfall das Strafgesetzbuch. Wäre es nicht prima, wenn durch einen Dialog zwischen den Parteien vor Vertragsschluss die Probleme soweit ausgeräumt werden könnten, dass man das Kind nicht erst mittels Mahnbescheid oder Strafantrag aus dem Brunnen retten muss? Die Beispiele sind zwar Extremfälle, aber im Bereich das Möglichen.

Denny Crane!
 
@tüte und @goonie
@Moderatoren

ich bin überrascht, so eine Woge ausgelöst zu haben. Im Smalltalk Forum war das mein erster Beitrag :)
Wenn Ihr den Beitrag schließen wollt, habe ich kein Problem damit. Ich hab da warscheinlich kein Mitspracherecht, oder? Ich nehm die Woge sowie ganz locker. Meinen Mustervertrag habe ich mir erarbeitet und ein paar Tips der Forenteilnehmer eingearbeitet.
Bekomme ich jetzt einen Tadel, Verwarnung, Verweis...? 8o

Viele Grüße aus München

Triangle
 
Hallo dennycrane,

ich denke auch, das wir etwas aneinander vorbei geredet haben.

Ich habe ja auch geschrieben, das Schriftform Sinn machen kann und man sich absichern sollte. Nur ein "Laien"-Mustervertrag oder eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung macht dafür keinen Sinn und kann beiden Seiten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung noch mehr Probleme bringen.

Natürlich sollte man sich vor dem Kauf über die Bedingungen einig sein.


Grüße
 
@ triangel

Ein Verweis, wofür ? :rolleyes:

Bitte etwas mehr confidence :P

Dient allen und jedem selbst.

Gruss
 
@Triangel,

Du kannst etwas von meinem Tadel abhaben, wenn Du magst. ;)

Oder ich erteile Dir hiermit einen.

@abigeil,

ich hatte dann mit mindestens zwei Dingen recht.

Edit:
Der Idee war natürlich sinnlos und nicht der Beitrag (ich wollte keinen angreifen), da ein Muster Kaufvertrag für das Biete/Suche Forum abgelehnt worden ist. :P
 
Original von triangle
Wenn Ihr den Beitrag schließen wollt, habe ich kein Problem damit.

Wieso sollten wir? Ihr könnt ja hier gerne einen Mustervertrag aufstellen, nur wir (= der Forenbetreiber)
werden uns daran nicht beteiligen und den auch nicht unterstützen. Das ist quasi eure ganz private Veranstaltung!

Original von triangle
Ich hab da warscheinlich kein Mitspracherecht, oder?

ÄÄÄÄh... lass mich kurz überlegen.... - nein!
Aber mit der Antwort hast du wohl eh gerechnet :D

Original von triangle
Bekomme ich jetzt einen Tadel, Verwarnung, Verweis...? 8o

Für was?
Möchtest du einen? Ich hab noch welche von der letzten Runde übrig, musst nur
laut genug danach schreien :D

tüte
 
Tadel

Na Prima,

schon 2 Tadel in einem einzigen Foren-Betrag. Soviel Tadel hatte ich in meiner gesamten Schullaufbahn nicht. (Musterknabe? - na ich weis nicht)

@rude_duke
deine Kommentare nehmen ja richtig Gestalt an.
(Mit diesem Hinweis bin ich bei Dir warscheinlich komplett unten durch)

@all
wenn wir hier weiter im "rechtsfreien Raum für Muster-Kaufverträge" weiter an der Ausformulierung arbeiten können, würde das dem einen oder anderen Käufer vielleicht doch weiterhelfen können.

@moderator
hab ich das richtig verstanden: im Smalltak Forum reden wir weiter über das Thema Musterkaufvertrag. Im Biete/Suche Forum steht aber kein Verweis auf diese Diskussion.
==> Über die Suchfunktion kann jeder den Begriff "Muster-Kaufvertrag", "Musterkaufvertrag" oder "Kaufvertrag" im Smalltalk Forum finden.

Triangle
 
Ja, ihr könnt hier im Offtopic gerne darüber reden, aber der Forenbetreiber distanziert sich davon.
Aus unserer Sicht hat der "Mustervertrag" keine bindende Wirkung.
Wenn ihr wollt könnt ihr den aber untereinander schließen, auf freiwilliger Basis, das ist eure Privatangelegenheit.

tüte


//Ich diskutiere das gerade mit einem anderen Forenmitglied per PN, aber der meldet sich leider nicht mehr...
 
RE: Tadel

@Triangel, so schnell ist man bei mir nicht unten durch. Keine Sorge. Ich habe ja angefangen. ;)
 
Gegenentwurf unter Berücksichtigung § 309 BGB

Kaufvertrag

zwischen
Name, Adresse
- nachfolgend "Verkäufer" genannt -
und
Name, Adresse
Adresse
- nachfolgend "Käufer" genannt -

Kaufgegenstand:
Ein gebrauchtes Notebook, Lenovo Thinkpad XXX, Seriennummer, Asstattung inklusive OVP, Netzteil [usw.]

Kaufpreis: XXX Euro

Der Verkäufer ist Eigentümer des oben bezeichneten Notebooks. Es ist frei von Rechten Dritter.
Der Verkäufer veräußert das Gerät samt des oben aufgeführten Zubehörs an den Käufer unter folgenden Maßgaben:

1.Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, dass es sich um ein Original handelt.
2.Hinsichtlich Eigenschaften und Zustand der Ware wird ergänzend Bezug genommen auf die im Internetforum unter www.thinkpad-forum.de am 01.01.2007 um 00:00 Uhr vom Benutzer Pseudonym geposete Anzeige. Dortige Beschreibung der Ware ist Bestandteil dieses Vertrages.
3.Eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel wird ausgeschlossen, sofern Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
4.Der Kaufpreis wird vom Käufer binnen 5 Tagen vorab per Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers Nr. XXXXXX bei der Z Bank, BLZ XXXXXX gezahlt. Nach erfolgter Gutschrift versendet der Verkäufer den Kaufgegenstand unverzüglich ordnugnsgemäß verpackt als bis 2500 Euro versichertes Paket über die deutsche Post AG und wird dem Käufer die Sendungsnachverfolgungsnummer per Email mitteilen.



_________________ ____________________
Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer
 
Den Muster-Vertrag an sich - so gut sich das auch zunächst anhört - halte ich für problematisch. Wenn wir ihn hier als Vorlage bereit halten, könnte jemand auf die Idee kommen, dass das ThinkPad-Forum bzw. deren Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen einen Rechtsrat erteilen. Das tun wir nicht, das ThinkPad-Forum ist auch keine Handelsplattform. Zudem würden wir in bestimmten Konstellationen evtl. haftbar gemacht werden können.

Ich hatte zwar früh geantwortet und auf rechtliche Probleme hingewisen, dann aber den Strom an Antworten verpaßt: Aber ...

Genau das oben zitierte meinte ich z.B.: Erst heute ist höchstinstanzlich die Tür für die Haftbarkeit der Forenbetreiber ein Stück weit weiter aufgestoßen worden. Gerade diese Entwickelung in der Rechtsprechung könnte letztendlich dazu führen, dass solche kleineren Foren ihren Dienst einstellen müssen. Die anfängliche Vorlage ist im Verlauf der Diskussion hier zu einem "Musterkaufvertrag" geworden, das kann man einfach nicht von den Forenbetreibern erwarten.

Und mal ehrlich, muss man denn den Leuten hier noch erzählen, dass man bei Wertgegenständen, die einem bei Velust selber weh tun würden, nicht einfach blind einem Internetavartar vertraut?!

Die zugrunde liegende Idee ist gut, aber nicht in Form eines Mustervertrages lösbar. Selbst ein Bewertungssystem für Kaufaktivitäten halte ich für fragwürdig.
 
Original von skleinehakenkamp
Selbst ein Bewertungssystem für Kaufaktivitäten halte ich für fragwürdig.

100% ACK. Deshalb halten wir es weiter so, dass Lob und Tadel im jeweiligen Biete-/Suche-Thread verteilt werden. Es ist auch im Interesse der User, dass wir vorsichtig agieren.

Viele Grüße
G.
 
Musterkaufvertrag

Hallo,

ich bin zwar schon ewiger Thinkpadnutzer, habe Euer/unser Forum aber erst vor kurzem gefunden. Ein Musterkaufvertrag findet ihr z.B. HIER (google)

Ich denke auch, man kann keinen zwingen, aber bei einem Preis > 300 EUR halte ich es zumindest für beide Seiten für wichtig, dass Geld- und Sach-Übergabe per Unterschrift fixiert sind.

Aber jeder muss für sich entscheiden, wieviel Bestätigung und Sicherheit er braucht.

Viele Grüße
acht
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
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