Muster Kaufvertrag für das Biete/Suche Forum

triangle

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3 Jan. 2007
Beiträge
156
Hallo Freunde,

gibt es hier im Thinkpad-Forum für den Biete/Suche Forum so eine Art Standard-Kaufvertrag, den man für einen An- und Verkauf anpassen kann?
Die Forensuche zum Begriff "Kaufvertrag" ergab nichts.

Beispiel:
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Wichtig: Es entsteht kein Rechtsanspruch zwischen den Verfassern des Mustervertrags, den Nutzern Mustervertrags (Verkäufer/Käufer) bzw. Dritten. Der Mustervertrag soll das Ergebnis aus mehreren Forenbeiträgen sein. Der/die Verfasser sind rechtliche Laien. Der Musterkaufvertrag unterliegt keinem Copyright und darf von jedem Nutzer nach Bedarf angepaßt werden.


[Muster-] Kaufvertrag (Schriftform per Brief oder FAX)

Name des Verkäufers, [Thinkpadforum Username], [Realname], [Adresse], [Emailadresse]

Name des Käufers, [Thinkpadforum Username], [Realname], [Adresse], [Emailadresse]

Verkaufsgegenstand, [Bezug auf Forumsbeitrag im Biete/Suche Forum]

Versandunternehmen

[Datum des Kaufvertrags]

1.) Der Käufer schickt vorab, spätestens [14 Tage] nach Vertragsabschluß per Banküberweisung [den Kaufpreis plus u.u. vereinbarte Versandkosten] auf das Konto [Bankverbindung des Verkäufers].
2.) Nach Erhalt der Banküberweisung versendet der Verkäufer den Verkaufsgegenstand an die Adresse [Adresse des Käufers] mit dem Versandunternehmen [Versendername] im versicherten Packet. Der Versand des Verkaufsgegenstands wird vom Verkäufer spätestens [14 Tage] nach Geldeingang beim Versender veranlasst.
3.) Der Verkäufer teilt dem Käufer zeitnah und per Email die Packetnummer des Packets vom Versandunternehmen mit.
Der Verkäufer verpflichtet sich bei Verlust/Versäumnis des Packets beim Versandunternehmen die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Eine unerwartet lange Laufzeit, für die das Versandunternehmen verantwortlich ist, berührt nicht die Versandfrist unter 2.)
4.a) Der Käufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten:
-falls der Verkaufsgegenstand nicht die zugesicherten Komponenten enthält.
-falls Teile oder der gesamte Verkaufsgegenstand bei Übernahme defekt ist. (ausgenommen, falls ein Defekt oder Teildefekt in der Artikelbeschreibung vermerkt ist)
-falls oben genannte Fristen nicht eingehalten werden.
4.b)Der Verkäufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls der Käufer nicht innerhalb von [21 Tagen] den Kaufpreis plus u.u. vereinbarte Versandkosten auf dem vom Verkäufer angegebenen Konto überwiesen hat.
5.) Gemäß dem neuen EU-Recht macht der Verkäufer darauf aufmerksam, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Verkäufer übernimmt gegenüber dem Käufer oder Dritten keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.

Der Käufer ist bezüglich Mängeln des Verkaufsgegenstands in der Nachweispflicht gegenüber dem Verkäufer.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag aus optischen Gründen ist ausgeschlossen.

Unterschrift Verkäufer

Unterschrift Käufer

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Triangle
 
Dies wäre eine vernünftige Lösung bei Käufen von mehr als ?300 bzw einem Notebook und sehr zu empfehlen. Allein schon aus rechtlichen Gründen/Eigentum.

Bei Ersatzteilen oder geringeren werten, sollte man es halten, wie es bisher war.
 
Abgesehen davon, dass auch so ein implizierter Kaufvertrag geschlossen wird, ist das grundsätzlich keine schlechte Idee.

[...] aus rechtlichen Erwägungen nicht denkbar bzw. problematisch.

Warum denkst Du das? Im Prinzip kannst Du vereinbaren, wozu Du lustig bist. Kritisch sind höchstens Formulierungen in denen eine Partei besonders benachteiligt wird.
 
Ich denke auch, dass es eine Möglichkeit wäre, rechtlich unbedarftere Menschen vor "Übervorteilungen" zu schützen. Sie könnten bei Vertragsschluss auf den vorformulieren Vertrag verweisen.

Rechtlich sehe ich keine großen Probleme. Ein Kaufvertrag ist ja kein Hexenwerk. So lange die Kaufsache unstreitig ist (auf Mängel und sonstige Details muss hingewiesen werden) und man sich einigt, ob der Kaufpreis Festpreis ist und nur noch einer Annahme bedarf oder ob es eine Aufforderung zur Angebotsabgabe handelt, sowie die Art und Weise, wie a) der Kaufpreis gezahlt werden soll und b) die Kaufsache an den Käufer übergehen soll, gibt es ja nichts Wesentliches zu beachten.
 
RE: Muster Kaufvertrag

Hallo Freunde,

ich würde mich sehr über Ergänzungen und Kritik freuen.

Aber warscheinlich tüfteln gerade ganz viele User in ihrem Editor :-)

Triangle
 
Original von rude_duke
Blöde und sinnlose Idee. -> Aber wenn Ihr nichts besseres zu tun habt. :rolleyes:

Wenn ich Hinweise und Hilfen zu privaten An- und Verkäufen lese, dann steht da häufig etwas von schriftlichen Kaufverträgen.

Ich habe niemanden aufgefordert einen Kaufvertrag oder Musterkaufvertrag zu Nutzen.


Triangle
 
Original von rude_duke
Blöde und sinnlose Idee. -> Aber wenn Ihr nichts besseres zu tun habt. :rolleyes:

bei einem Kauf eines Notebooks im Werte von ?300-?1500 ist es eine blöde und sinnlose Idee dies nicht zu machen.- Abgesehen davon wenn du nichts kaufst oder verkaufst braucht Dich die ganze Sache gar nicht zu interessieren und Du brauchst auch keinen Kommentar darauf abzugeben, jedenfalls nicht so einen dummen Kommentar.
 
So wie ich das verstanden habe, wäre das ja auch eine optionale Sache für die beiden Parteien. Und da unerfahrenen Leuten mal etwas durchdachtes an die Hand zu geben, halte ich für äußerst sinnvoll.

Wer nicht will, kann sich ja anders einigen.

Denny Crane!
 
Original von jabonn
Original von rude_duke
Blöde und sinnlose Idee. -> Aber wenn Ihr nichts besseres zu tun habt. :rolleyes:

bei einem Kauf eines Notebooks im Werte von ?300-?1500 ist es eine blöde und sinnlose Idee dies nicht zu machen.- Abgesehen davon wenn du nichts kaufst oder verkaufst braucht Dich die ganze Sache gar nicht zu interessieren und Du brauchst auch keinen Kommentar darauf abzugeben, jedenfalls nicht so einen dummen Kommentar.

Was interessiert Dich das Jabonn, wo ich kaufe oder verkaufe? Meine Meinung darf ich abgeben. ;)

Das ich mich bei jedem Geschäft absichere, egal in welcher Höhe, von wem und was ich beziehe oder an wen ich verkaufe ist selbstverständlich.
Ein gültiges Geschäft kommt durch die Annahme eines Angebotes seitens des Verkäufers zustande. Alles notwendige ist gesetzlich geregelt.

Rechtlich geprüfte Kaufverträge gibt es für ein paar Cent in jedem Papierwarenladen, wenn ich meine einen zu brauchen.
Dieser Vertrag ist nicht rechtlich geprüft und macht daher wenig Sinn.

Das einzige was so ein Vertrag von einem Laien bringt, ist Leute verrückt zu machen, wegen der Formulierungen und der damit verbundenen Gültigkeit.
 
@rude_duke

es geht sich ja nicht um Dich - Für Dich interessiert sich hier niemand - es geht um die Sache. Und da ist es schon sinnvoll einen Vertrag bei einem Notebook-Kauf zu machen. Bei einem Golf-KfZ für ?500 käme ja auch niemand auf die Idee keinen Vertrag zu machen. Es gibt auch Diebe, Hehlerware und unterschlagene Thinkpads. Das Gesetzt regelt vieles, beweisen muss man jedoch selber.
Komm mal jetzt mit Deinem Ton etwas runter und steige in einer zivilisierten Manier in eine Diskussion ein, - oder besser lass es und schweige wenn Du zu einem vernünftigen Diskkussion nicht beitragen kannst! - Dies hat nicht mit "eigener Meinung" zu tun, sondern schlicht mit Pöbelei!
 
@ rude_duke

Du hast keine Meinung abgegeben sondern nur dummes Gelabber raus gelassen.
Also wenn Dir in Zukunft nichts besseres einfällt dann halt dich einfach mal geschlossen! 8)
 
naja,

also meiner Meinung nach das Wichtigste bei einem Kaufvertrag von privat and privat über gebrauchte Gegenstände ist der Ausschluss der Gewährleistung, oder willst du etwa 2 Jahre lang dafür geradestehen, dass Dein verkauftes Notebook so lange noch fehlerfrei läuft??

Gruss,
Mika
 
Hallo Freunde,

hat zur Abwechsung mal jemand Kritik und Verbesserungsvorschläge zu dem Muster-Kaufvertrag?

Triangle

P.S.: Ich habe ein paar unwesentliche Korrekturen in meinen ersten Beitrag eingepflegt. Des weiteren lehne ich rechtliche Belange bezüglich des Muster-Kaufvertrags gegen mich ab (steht inzwischen auch drin).
 
Original von Mika
also meiner Meinung nach das Wichtigste bei einem Kaufvertrag von privat and privat über gebrauchte Gegenstände ist der Ausschluss der Gewährleistung, oder willst du etwa 2 Jahre lang dafür geradestehen, dass Dein verkauftes Notebook so lange noch fehlerfrei läuft??

Vielen Dank Mika, ich habe deine wichtige Ergänzung unter 5.) eingepflegt.

Triangle
 
Flapsig war mein Antwort schon. Der Name ist Programm. 8)

Aber die Sinnlosigkeit wurde gerade untermauert. Im Angebot, dort wo er hingehört, erscheint der Gewährleistungsausschluss also nicht, sondern im Kaufvertrag soll versucht werden, die berechtigen Ansprüche eines Käufers einzuschränken.

Der Käufer soll also über den Tisch gezogen werden? Editiert:
Und wenn der Gewährleistungsauschluss im Angebot steht, muss er nicht in den Kaufvertrag.

Und das ist Kritik an dieser Idee und mein Einwand war berechtigt.
 
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