Wie man in den Wald hinein ruft...
Und sorry, aber gibt's das Foto auch in bessere Qualität, nach Möglichkeit auch ohne, dass da an den Reglern gedreht wurde?
Wie bitte, was ist mit dem Wald? Wir dachten der Anwalt wuerde als erstes die Unterlagen bzgl. Garantie und der AGBs pruefen und uns dann seine darausfolgenden Kenntnisse eroertern. Vorallem dachte ich, dass derjenige der einem unsachgemaesse Handhabung versucht zu unterstellen, dies auch beweisen muss.
Nein, andere Fotos gibt es nicht.
Diese Art von "Geisterbild" kann unter herkoemmlichen Gegebenheiten, wie z.B. Notebook bei Tageslicht und Kameras wie z.B. in einem Mobilfunktelefon, nicht sichtbar auf einem Foto abgebildet werden. Man sieht dann im bestem Fall etwas dunklere Flecken auf dem Display aber es ist nicht erkennbar das es sich um ein Abbild der Tastatur handelt.
Wobei das Auge selbst es sofort erkennt, bei genuegend lichteinfall auf das Display auch noch in drei Meter abstand.
Öhm, so wie das aussieht - wieviele Packungen Kopierpapier wurden denn da drauf abgestellt? Denn nur von ein paar Blättern kommt sowas nicht...
Auf welchen Grundlagen beruht diese Erkenntnis?
Das Display weisst keinerlei mechanische Verformungen bzw. physische Veraenduerungen auf, wie z.B. der mechanische Abdruck einer Tasterkappe auf weichem Material. Das Panel ist Plan wie es schon immer war.
Wuerde der Abdruck der Tasten im Panel eine rein auf Druck basieren, waeren die Tasten nicht alle in ihrem kompletten Umriss sichtbar, da die Tasten Konkav, nach innen gebogen sind, angepasst an die konvexe Form einer Fingerkuppe.
Das bedeutet, dass das Gewicht der Packungen Kopierpapier wie behauptet, einen so hohen Druck ausueben muesste, dass sich nicht nur die am hoechst liegenden Punkte der konkaven Tastenform in das Panel eindrueckt sondern diese Punkte soweit eingedrueckt werden muessten bis auch die am niedrigsten liegenden Punkte der Form einen Abdruck im Display hinterlassen.
Dann muesste man auf dem Panel, auch ohne Vergroesserung, nur mit Fingernagel und Fingerspitze diese Druckspuren fuehlen.
Experiment mit fester Knetmasse und Kappe einer Tastaturtaste veranschaulichen dies bildlich.
Es verhaelt sich aber wie bei den alten Roehrenmonitoren, bei denen es vorkam das sich das dargestellte Bild einbrannte wenn es ueber einen zu langen Zeitraum nicht veraendert wurde.
Selbst die Handballenauflage ist noch auf dem original Foto, selbstverstaendlich auch bei dem vorliegenden Geraet, zwar nicht ganz so deutlich wie die Tasten selbst, als eingebranntes Abbild erkennbar.
Bei der wesentlich groesseren Flaeche der Handballenauflage muesste noch mehr Druck ausgeuebt werden um einen Abdruck im Panel zu hinterlassen, als bei den von der Oberflaeche kleineren Buchtstabenkappen.
Aber ich will Dir deine Meinung nicht streitig machen, eine Begruendung waere schon schoen gewesen.
@lain
Das ist richtig soweit aber selbst wie in diesem Fall kann man sich dieser Erwartungshaltung leider nicht entziehen. Fuer uns sind diese Buechsen einfach Werkzeuge die gewisse Anforderungen erfuellen muessen, wie z.B. Expresscard-Slot, da die Kunden einfach gewisse Hardware nutzen. Der Anlagen- und Maschinenbau hinkt was Hardware betrifft teilweise 10 bis 15 Jahre hinterher.
Es waere uns auch lieber wir koennten durch einen Aufpreis die Qualitaet und auch die Ausstattung erhalten die wir benoetigen, wie z.B. einen RS232 Anschluss und muessten nicht staendig auf irgendwelche Adapter zurueckgreifen, die verloren gehen, vergessen werden, runterfallen und eventuell auch dabei dann ueberfahren werden und auch abundzu "Beine" bekommen.
Denn indirekt Zahlt man wie in dem Beispiel Adapter quasi immer einen Aufpreis.
Vorallem gehoert dieser juristische Schwachsinn aus der Welt geschafft und klar und deutlich kommuniziert wer fuer was bezahlt und wer fuer was welche Leistung bzw. Verantwortung zu erbringen hat und wenn sich jemand nicht an diese Spielregeln haelt, empfindliche Geldbuszen.
Und wer sich das Recht herausnimmt oder versucht den Geschaedigten zu unterstellen das es dessen Schuld ist, der soll dies gefaelligst auch beweisen.
Diese ganze juristische Spielwiese der Gesetzgebung ist zum Teil nur eine einzige Arbeitsbeschaffungsmasnahme fuer eine sich elitaer haltende Berufsgruppe, die peinlichst darauf achtet immer ein fuer sich grosses Stueck vom Kuchen abzubekommen.
MfG