Nun ja,
Dir wird es zwar nicht gefallen, was ich schreibe, dennoch rate ich Dir zu ei 'nem gewissen Realitätssinn: Es ist im strafrechtlichen Sinn m.E. zweifelhaft, ob ein Vergehen vorliegt, eine Anzeige wird deswegen wohl ohne Effekt sein. Du kannst aber sicher eine zivilrechtliche Klage einreichen, nur wirst Du leider dazu einiges Monetäres vorschießen (falls Du gewinnst) müssen, und dagegen ist der Verlust des Einbehaltens ein Klacks. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dass Du einen Anwalt bezahlen kannst? Hast Du es bei C'T versucht? Ermunterungen, dass Du im Recht bist, lassen die Brust schwellen, aber helfen Sie? - frag doch mal die "Ratgeber" nach 'ner Spende für einen Prozess..
Ich fühle mit Dir, aber erkenne die Realität!
Gruß
Alzi