Hallo !
Die Eidesstattliche Erklärung musst du keineswegs ausfüllen ! Dieses ist nur nötig, wenn ein Artikel zB beschädigt ist oder aber etwas im Lieferumfang fehlt, welches explizit beworben wird !
Die SIM Karte wird zwar explizit beworben, jedoch handelt es sich bei dem P8400 Modell des SL300 um ein Importgerät ! Dieses kannst Du den Herrschaften von notebooksbilliger.de mal ganz klar sagen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Fehler seitens Lenovo, das die vergessen haben, die SIM Karte einzubauen, sondern diese ist absichtlich nicht dabei, weil es sonst eine UK-Karte wäre, die hier in Deutschland nicht funktioniert. Wirbt notebooksbilliger.de nun mit dem kostenlosen UMTS Zugang bzw. mit der SIM Karte, so kannst Du darauf bestehen, das sie Dir eine zusenden. Denn der gelieferte Artikel entspräche dann nicht dem beschriebenen Artikel.
Es ist aber definitiv so, das das P8400 Modell -egal wo es gekauft wurde- nie eine SIM Karte dabei hat. Deshalb musst Du auch keine Eidesstattliche Erklärung abgeben (ich würde es nicht tun, wieso auch???)