Kann ich 2 HDD bestellen und testen und eine anschließend zurück schicken?

myname

New member
Registriert
15 Aug. 2007
Beiträge
84
Wenn ich im WWW zwei Festplatten bestellen, um durch testen die bessere auszuwählen, um anschließend eine innerhalb der 14 tage zurückzuschicken?

Kann man das machen? Hat jemand sowas schon mal gemacht - bei wem? Oder sind die Dinger versiegelt?


Besten Dank!
 
wenn es ein guter händler ist, sind die hdd´s einzeln in antistatikhüllen verpackt und versiegelt. allerdings ist die klebequalität der "siegel" nicht immer der hit...
 
Ich würde es nicht machen, wär mir zu viel Stress,
vorallem da es im Netz ja meist mehr als genug Reviews
zu den Platten gibt.

cu :)
 
Benutz doch einfach die Suchfunktion, für die meisten Notebook-Festplatten gibt es hier ausführliche Reviews oder zumindest Benchmarks. Du solltest auch an den Händler denken: Selbst wenn es möglich ist, muss er dir damit das Porto bezahlen, was ihm wahrscheinlich die Marge mehr als kaputt macht... Von daher wäre es fair, wenn du vorher wüsstest, was du willst und dann nur eine Platte kaufst.
 
hallo myname

normalerweise ist eine rücksendung der gekauften artikel nur möglich, wenn ein fehler bei der ware aufgetreten ist. ein testkauf ist in diesem fall nicht möglich.der händler wird auf diesen deal nicht eingehen. er hat dann ja eine bereits "gebrauchte ware" als rückläufer, und kann diese nicht mehr als neu verkaufen.

guenni
 
Original von eifelstier
normalerweise ist eine rücksendung der gekauften artikel nur möglich, wenn ein fehler bei der ware aufgetreten ist. ein testkauf ist in diesem fall nicht möglich.
absolut falsche information. im internet bestellte ware kann ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tagen zurückgeschickt werden. auch ohne fehler!

wenn man keine ahnung hat... sollte man lieber garnichts schreiben, anstatt unwahrheiten zu verbreiten!
 
Original von kubiterano
Original von eifelstier
normalerweise ist eine rücksendung der gekauften artikel nur möglich, wenn ein fehler bei der ware aufgetreten ist. ein testkauf ist in diesem fall nicht möglich.
absolut falsche information. im internet bestellte ware kann ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tagen zurückgeschickt werden. auch ohne fehler!

wenn man keine ahnung hat... sollte man lieber garnichts schreiben, anstatt unwahrheiten zu verbreiten!


aber nicht, wenn sie entsiegelt wurde - Software...

bei HDD bin ich mir nicht sicher, ob die ein Siegel haben. - noch nie eine bestellt.
 
Die HDD sollte man wieder zurückschicken können.
Siehe auch: FAG

Dennoch sind sich die Meisten hier einig, dass es ziemlich daneben ist das FAG so auszunutzen. :rolleyes:
 
myname, wenn du alles pots in diesem thread liesst, wird deine frage geklärt....
 
ich würde definitiv die samsung nehmen. bin auch voll zufrieden damit!

vlg sk
 
Original von myname
Wenn ich im WWW zwei Festplatten bestellen, um durch testen die bessere auszuwählen, um anschließend eine innerhalb der 14 tage zurückzuschicken?

Kann man das machen? Hat jemand sowas schon mal gemacht - bei wem? Oder sind die Dinger versiegelt?

Genau aus diesem Missbrauchsgrund hassen die Händler das FAG.

G.
 
Hallo,

ich finde die Fragestellung schon eine Frechheit. Sollen wir Dir nun noch Tips geben wie Du das FAG ausnutzen kannst? Ich würde mich maßlos ärgern, wenn ich ein "testweise benutztes", oder wie immer man das nennen mag, Produkt als Neugerät verkauft bekomme, nur weil jemand sich zwei oder drei Teile zum ausprobieren - spielen- bestellt hatte.

Ich weiß ja nicht wie es anderen geht.

Gruß
Tomi
 
wenn ich mir § 357 des BGB ansehe, das FAG ist im BGB aufgegangen, dann würde ich nicht versuchen, eine HD zu formatieren oder sonstwie mit Daten zu versehen. Wertersatz zu leisten, ist nicht mein Ding. Wer will die Höhe richtig beurteilen? Bei den Preisen, die heute HDs haben, könnte im Verhältnis eine Stunde Arbeit des Verkäufers enorm meinen Geldanspruch belasten.

Gruß
Otto
 
Bei mir wäre es seine erste und letzte Bestellung...

Hoffe der Händler sieht es auch so.

btw.
Frage an die Rechtsexperten hier im Forum.
Ist es zulässig, bzw. würde es vor Gericht bestand haben, wenn
ich einen Kunden vor Lieferung (in z.b. diesem Fall hier, wo ich genau weiß, das
eine Platte zurückkommt) auf sein FAG Verzichten lassen?
Bestätigung per eMail oder Fax etc?
 
ich bin kein Rechtsexperte und weiß nicht, ob man so ohne weiteres ein Gesetz aushebeln kann. aber wenn ein Händler genau wüßte, was da auf ihn zukommt, hätte er wahrscheinlich gerade Lieferschwierigkeiten. :) :)

Otto
 
*gg*

Ja nur die Lieferschwierigkeiten verkaufen ja nichts ;)
Wenn der Kunde auf das FAG Verzichten würde, das ganze dann auch
noch Legal ist, wäre das ja eine Möglichkeit.

Hätte SKL da evtl. was zu?

Würde mich mal interessieren.
 
Das Problem ist, zwischen entscheidungsschwachen Kunden zu unterscheiden und solchen, die einen wirklichen Grund haben.

Das FAG an sich ist ja nicht schlecht - besonders dann, wenn die Ware unzutreffend beschrieben wurde.

Leider wird es zunehmend ausgenutzt. Umgehen lässt sich das Gesetz nicht - zumindest nicht straffrei. Das wäre auch so ein bisschen wie das Feuerwehrauto, das - weil es so klapprig ist - nur bei Fehlalarmen eingesetzt wird.

Natürlich gilt das FAG nur bei Verbrauchern. Kaufleute haben keinen Schutz.

G.
 
@Ingope

So weit ich informiert bin, ist es nicht zulässig. Es gab viele Urteile zu den Bestimmungen, die z.B. in EULAs und AGBs nicht gemacht werden dürfen, zu denen die Abwahl von allgemeinem Recht, gehört. Frage morgen mal einen guten Rechtsverdreher, der wird mir da mal eine fundierte Antwort geben.

Mfg sightus
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben