Ist diese Kleinanzeigen-Situation eine bekannte Betrugsmasche oder unbedenklich?

Zusätzlich habe ich bei meiner Bank nachgefragt. Eine bereits gutgeschriebene SEPA-Überweisung kann die Bank wohl nicht einfach wieder zurückabwickeln, wie es früher teilweise möglich war.
Hmm... vielleicht kannst du rausfinden, wer der Besitzer des Kontos ist, mit ihm in Kontakt treten, sie Situation erklären und er bekommt das Laptop. Dann hat der Betrüger sogar noch einen Dienst erwiesen, da er euch "zusammen" gebracht hat, indem er deine Anzeige verbreitet hat :D.
 
Einfach den Betrag zurück überweisen und gut ist.
Der Kontoinhaber wird sich schon mit seiner Bank in verbindung setzen, wenn er den Laptop nicht gekauft hat.
Wenn er dann sieht, dass das Geld wieder auf sein Konto ist, ist das Thema erledigt.

Ich würde den "Kleinanzeigen-Typ" melden.

Wenn dann doch von Irgendjemand eine Forderung kommt, hast du alles schwarz auf weiß.
Chatverläufe, Kontoauszug usw.
 
Hmm... vielleicht kannst du rausfinden, wer der Besitzer des Kontos ist, mit ihm in Kontakt treten, sie Situation erklären und er bekommt das Laptop. Dann hat der Betrüger sogar noch einen Dienst erwiesen, da er euch "zusammen" gebracht hat, indem er deine Anzeige verbreitet hat :D.
Besitzer des Kontos dürfte ja der mit dem angegebenen Namen sein.
eiskalt: mal googeln... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Herr Maier, Lehmann, Schultze gibt es aber sehr viele.
Wird nichts bringen.
Außerdem, was hat er davon, wenn er den Kontoinhaber findet?

Schönen guten Tag,

ihre Kontodaten wurden Missbräuchlich verwendet.
Möchten sie dafür ein Laptop haben?:ROFLMAO:
 
In meiner Verwandschaft hat auch letztens ein Scammer jemanden erwischt, der dann glaubte, daß es bei der Volksbank wirklich eine Fehlüberweisung gegeben hätte, die jetzt zurück überwiesen müsste. Natürlich an ein anderes Konto und mit dem Verwendungszweck "Teppichkauf".....
 
Die Gefahr, dass ich am Ende die falsche Person kontaktiere, ist mir einfach zu groß. Ich weiß nicht, wer tatsächlich hinter der Überweisung steckt und möchte auch keine unbeteiligte Person in die Sache hineinziehen.

Ich werde daher zunächst die Betrugs- bzw. Sicherheitsabteilung meiner Bank kontaktieren und mir bestätigen lassen, wie ich den Betrag sicher zurückgeben kann, ohne selbst ein Risiko einzugehen. Sobald ich dazu eine Rückmeldung habe, wird der Betrag an dieselbe IBAN zurücküberwiesen, von der die Zahlung eingegangen ist.

Den Kauf habe ich inzwischen abgebrochen und dem Käufer auch entsprechend mitgeteilt.
 
"Ich kenne alle Maschen, unredlich an mein Auto oder Geld kommen zu wollen, versuchen Sie es gar nicht erst. Letzte Verhandlungen & Kaufvertrag sowie Übergabe ausschließlich persönlich vor Ort, Bezahlung cash in der Bankfiliale gleich nebenan." Das hat tatsächlich geholfen.
99,65 % der Patienten lesen die Anzeige erst gar nicht so weit.
 
Außerdem, was hat er davon, wenn er den Kontoinhaber findet?

Schönen guten Tag,

ihre Kontodaten wurden Missbräuchlich verwendet.
Möchten sie dafür ein Laptop haben?:ROFLMAO:
Er wollte das Laptop ja haben. Der Betrüger inseriert das Laptop weiter, der Interessent zahlt den Betrag an den ursprünglichen Verkäufer, der Verkäufer sendet das Gerät an den Betrüger... oder eben an den ehrlichen Interessenten, der den Betrag überwiesen hat ;).
 
Er wollte das Laptop ja haben. Der Betrüger inseriert das Laptop weiter, der Interessent zahlt den Betrag an den ursprünglichen Verkäufer, der Verkäufer sendet das Gerät an den Betrüger... oder eben an den ehrlichen Interessenten, der den Betrag überwiesen hat ;).
Genau das ist für mich der entscheidende Punkt.

Woher weiß ich überhaupt, dass der Überweiser mein Laptop gekauft zu haben glaubt? Das setzt ja voraus, dass der Betrüger genau meine Anzeige kopiert oder weiterverwendet hat.

Genauso gut könnte der Überweiser auf ein völlig anderes Laptop oder sogar auf einen anderen Artikel hereingefallen sein und der Betrüger hat ihm lediglich meine IBAN als Zahlungsempfänger genannt.

Ohne die ursprüngliche Anzeige oder den Chatverlauf des tatsächlichen Überweisers lässt sich das für mich überhaupt nicht nachvollziehen. Deshalb halte ich es auch für zu riskant, selbst Nachforschungen anzustellen oder jemanden zu kontaktieren, der möglicherweise gar nichts mit der Sache zu tun hat.

Aus diesem Grund habe ich den Kauf abgebrochen, den Laptop nicht versendet und werde den Betrag erst nach Rücksprache mit der Betrugs- bzw. Sicherheitsabteilung meiner Bank an dieselbe IBAN zurücküberweisen.
 
WE nn
Aus diesem Grund habe ich den Kauf abgebrochen, den Laptop nicht versendet und werde den Betrag erst nach Rücksprache mit der Betrugs- bzw. Sicherheitsabteilung meiner Bank an dieselbe IBAN zurücküberweisen.
Wenn klar ist, von welcher IBAN das Geld kam, dann sehe ich Dich in der Pflicht, das Geld schnellstmöglich zu retournieren.
 
Eine bereits gutgeschriebene SEPA-Überweisung kann die Bank wohl nicht einfach wieder zurückabwickeln, wie es früher teilweise möglich war.
Das dachte ich mir auch. Ein anderer User ist jedoch anderer Meinung.
Wenn Rückbuchungen so einfach wären, gäbe es nicht so viele Schäden.
 
Der Name und die IBAN, von wo das Geld kam ist doch bekannt.
Also per Echtzeitüberweisung zurück überweisen.

Wer soll da noch einen Schaden haben und warum?
 
WE nn
Wenn klar ist, von welcher IBAN das Geld kam, dann sehe ich Dich in der Pflicht, das Geld schnellstmöglich zu retournieren.
Grundsätzlich bin ich derselben Meinung und genau das ist auch meine Absicht. Ich möchte den Betrag an die Absender-IBAN zurückgeben.

Ich hätte das am liebsten sofort erledigt. Allerdings konnte oder wollte meine Bank die bereits gutgeschriebene SEPA-Überweisung nicht einfach, wie es früher teilweise möglich war, zurückabwickeln. Deshalb habe ich die Betrugs- bzw. Sicherheitsabteilung der Bank kontaktiert und warte nun auf deren Handlungsempfehlung.

Ich möchte vermeiden, durch eine vorschnelle Entscheidung selbst ein Risiko einzugehen. Sollte ich den Betrag jetzt eigenständig zurücküberweisen und die ursprüngliche Zahlung aus irgendeinem Grund später ebenfalls rückabgewickelt werden, müsste ich meinem Geld hinterherlaufen. Genau das möchte ich vermeiden.

Sobald ich eine Rückmeldung meiner Bank habe, werde ich mich an deren Empfehlung halten und den Betrag entsprechend an die ursprüngliche Absender-IBAN zurückführen.
 
Das Geld sollte so oder so gleich zurück. Selbst wenn das ein Dreiecksbetrug gewesen sein soll - und das lese ich hier nur als eine Vermutung - die Überweisung war es nicht.
 
(...) Ich hätte das am liebsten sofort erledigt. Allerdings konnte oder wollte meine Bank die bereits gutgeschriebene SEPA-Überweisung nicht einfach, wie es früher teilweise möglich war, zurückabwickeln. Deshalb habe ich die Betrugs- bzw. Sicherheitsabteilung der Bank kontaktiert und warte nun auf deren Handlungsempfehlung. (...)
Dies wird die richtige Herangehensweise sein. Hier überlagern sich mehrere Rechtsverhältnisse zwischen mindestens vier Parteien, unter anderem auch ein vermeintlicher Kaufvertrag und zumindest ein bereicherungsrechtlicher Anspruch. Die Rückabwicklung sollte meiner Meinung nach idealerweise innerhalb der Rechtsbeziehungen erfolgen, die der Zahlung zu Grunde lagen.
 
Wenn klar ist, von welcher IBAN das Geld kam, dann sehe ich Dich in der Pflicht, das Geld schnellstmöglich zu retournieren.
Das musst du anders ausdrücken. Für den Fall, dass wirklich betrügerische Absichten im Spiel sind (wovon ich hier zwar ausgehe), ist klar, dass du das Geld nicht behalten kannst, sprich es muss zurück zum Eigentümer. Im hier vorliegenden Fall ist es aber derzeit nur eine Vermutung, dass ein illegales Dreiecksgeschafft vorliegt. Von daher besteht zunächst nicht die Nötigkeit, schnellstmöglich(!) zu agieren. Von daher ist:

Deshalb habe ich die Betrugs- bzw. Sicherheitsabteilung der Bank kontaktiert und warte nun auf deren Handlungsempfehlung.
genau der richtige Weg.
Nehmen wir doch nur mal an, dass, auch wenn die Umstände sehr skurril klingen, tatsächlich ein echter Käufer dahinter steckt und somit ein rechtskräftiger Verkauf zustande gekommen ist. Wenn der Verkauf nun abgebrochen wird, sprich der Kaufvertrag einseitig gekündigt wird, könnte dem Käufer durchaus Schadensersatz zustehen. Um da als Verkäufer möglichst sicher zu sein, ist genau richtig: Polizei und die eigene Bank kontaktieren und auf deren Expertenwissen vertrauen, bevor man eigenmächtig und übereilig dumm handelt.

Grüße Thomas
 
... Wenn der Verkauf nun abgebrochen wird, sprich der Kaufvertrag einseitig gekündigt wird, könnte dem Käufer durchaus Schadensersatz zustehen.
Laut Post #25 (und auch anderen Posts) hat der Threadstarter das doch schon gemacht:
" Im Verwendungszweck werde ich vermerken, dass der Kaufvertrag aufgrund ungeklärter Identitätsangaben nicht zustande gekommen ist bzw. von mir rückabgewickelt wird."

Laut Post #40 wollte der Threadstarter eine "Strafanzeige gegen Unbekannt" stellen. So wie sich der Fall hier im Thread liest, steht überhaupt noch nicht fest, dass überhaupt jemand betrügen will/wollte. Das geht mir eine Nummer zu weit.
 
Allerdings konnte oder wollte meine Bank die bereits gutgeschriebene SEPA-Überweisung nicht einfach, wie es früher teilweise möglich war, zurückabwickeln.

Begründung?
Und warum nicht selbst machen?
Weil die Bank dann für die Rückbuchung haftet, wenn irgend etwas mit IBAN und (unbekanntem) Kontoinhaber nicht stimmt. Dafür hat ja die EU seit Oktober die ganze Namen-Prüferei eingeführt (für Privatkonten nicht abschaltbar). Bei einer gezielten Namensabfrage kollidiert alles wieder mit dem Datenschutz. @oezix kann theoretisch die IBAN-nutzen und als Empfängername "pipapo" eintragen, bei Prüfung "ausführen" anklicken und fertig. Dann ist die "kneifende Bank" außen vor, aber sein Risiko.

Kann theoretisch nichts passieren, wenn die IBAN ein ordnungsgemäßes laufendes Girokonto ist, kein 5min Besch....-Konto, das nach Geldempfang aufgelöst wird (etwas unwahrscheinliche, aber ....). Praktisch würde ich meinen Vorschlag #32 wiederholen und zur Polizei gehen und um Hilfe/Prüfung bitten. Die kann problemlos via IBAN (und Staatsanwalt ok) ermitteln und dort fragen, was eigentlich Sache ist, Betrug ja/nein usw. Dann kann @oezix immer noch rück-überweisen.
 
... Praktisch würde ich meinen Vorschlag #32 wiederholen und zur Polizei gehen und um Hilfe/Prüfung bitten. Die kann problemlos via IBAN (und Staatsanwalt ok) ermitteln und dort fragen, ...
Da soll jetzt auch noch ein Staatsanwalt einbezogen werden? Glaubt Ihr, Polizei, Staatsanwälte und Gerichte sind in Deutschland unterbeschäftigt?
 
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