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Verständlich. Es gibt überhaupt keinen Grund, meinen (echten) Klarnamen auf einem Kleinanzeigenportal zu veröffentlichen. Gebraucht wird der nur für die Überweisung und möglicherweise für die Lieferung der Ware.Als Begründung hieß es, dass der richtige Name aus Datenschutzgründen nicht online geteilt werde.
Vielleicht daher?:Weiter schrieb die Person sinngemäß, dass ich mich ja mit IT auskennen würde und mir den Rest denken könne. Wie man darauf kommt, dass ich mich mit IT auskenne, ist mir allerdings ein Rätsel.
Sowas kriegt Oma Erna nicht selbstständig hin.Da ich ursprünglich von einer Abholung ausgegangen war, habe ich vor dem Verkauf noch zusätzliche Tests durchgeführt (SSD, RAM, Pixeltest, Akkuzustand usw.) und ihm alle Ergebnisse mit Screenshots und Fotos geschickt.
Ob das stimmt oder nicht sei mal dahingestellt, aber allein, der Umstand, das das Wort "Cybersecurity" gefallen ist zeigt, dass du es hier mit jemandem zu tun hast der sich mit dem Thema (auf welchem Level, und mit welcher Motivation auch immer) beschäftigt.Anschließend schrieb die Person noch, dass sie Cybersecurity studiere.
wie das denn?ohne wissen des Kontoinhabers abgebucht
Schau Dir mal den Link aus dem dritten Beitrag des Threads an: https://warendorf.polizei.nrw/artikel/vermehrt-faelle-von-dreiecksbetrugwie das denn?
Natürlich verkaufst Du an wen Du willst, aber wenn Du das Geld hast, was willst Du noch? .....
Klingt nach einer Variante des Dreiecksbetrugs. Nachtrag: Könnte so Ablaufen (Schaubild) -> https://warendorf.polizei.nrw/artikel/vermehrt-faelle-von-dreiecksbetrug
Für Klickfaule (oder falls der Link irgendwann kaputt geht):Schau Dir mal den Link aus dem dritten Beitrag des Threads an

Genau so würde ich es auch machen (Du siehst ja die breite Zustimmung perIch werde den Laptop daher nicht versenden und meine Bank bitten, den Betrag an dieselbe IBAN, von der die Überweisung eingegangen ist, zurückzuüberweisen. Im Verwendungszweck werde ich vermerken, dass der Kaufvertrag aufgrund ungeklärter Identitätsangaben nicht zustande gekommen ist bzw. von mir rückabgewickelt wird.
Lieber verzichte ich auf den Verkauf, als mich später mit einem möglichen Dreiecksbetrug oder anderen Problemen herumzuschlagen.
Wird meiner Meinung nach die bessere Entscheidung sein (im Vergleich zu einem Versand und der weiteren Vertragsdurchführung). Ich jedenfalls hätte keine Lust irgendwann einen Brief von der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Briefkasten vorzufinden, in welchem ich mich zu irgendetwas äußern soll und hierbei als Beschuldigter oder auch nur als Zeuge geführt werde. So etwas kostet nur Lebenszeit und wäre ein unnötiges Ärgernis.(...) Zum Glück ist der Laptop noch nicht versendet worden. Die SEPA-Überweisung ist zwar eingegangen, aber nachdem ich die Antwort auf meine Rückfrage erhalten habe, habe ich beschlossen, den Verkauf nicht durchzuführen. (...)
Das ist im Prinzip wurscht, wenn Geld überwiesen wurde. Ohne Gegenleistung oder Reaktion (Rückzahlung) wird der Einzahler irgendwann "an die Tür klopfen".Es kommt ja im Grunde kein rechtsgültiger Vertrag zustande,
Das kenne ich auch...Mich wundert,dass noch keine ungefragte Ausweiskopie mitgeschickt wurde.
Bei mir stapeln die Dinger sich aufgrund einer Auto-Verkaufsanzeige.
Nee, aber eben der Einzahler.@elchmartin Du meinst, die Kriminellen könnten klagen zwecks Vertragserfüllung?
Das habe ich mir auch überlegt. Das Problem ist nur: Dafür müsste ich wissen, welches Laptop vom Betrüger parallel angeboten wurde. Ohne diese Information ist eine Recherche praktisch unmöglich.Wenn es ein Dreiecksbetrug ist, dann wird / wurde doch parallel das gleiche Teil auch angeboten. Kannst du da nicht recherchieren und einfach mal schauen.....
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