[quote='gatasa',index.php?page=Thread&postID=837153#post837153]ne, das geht etwas anders. jeder hat das recht, von der straße jedes gebäude
ohne hilfsmittel zu fotografieren. so haben reporter auch das recht, von der straße auf ein grundstück zu zoomen, ohne gegen geltende gesetze und rechtsprechung zu verstoßen.
und hier hat google das problem, da sie ein hilfsmittel nehmen, das die kamera auf ca. 2,9 hoch hebt und dort fotografieren sie über die gartenzäune und hecken alles.
in deutschland ist die höchstgrenze für gartenzäune bei 2 m, hecken haben da andere grenzen, aber je nach stadtsatzung sollten 2,50 m nicht überschritten werden.
diese höchstgrenzen überschreitet google regelmäßig, deshalb kann man google dazu zwingen, die bilder zu schwärzen oder unkenntlich zu machen. leider kann man google nicht zwingen, die daten zu löschen, weil sie us-amerikanischen recht unterliegen.
was sie mit den wlan-karten anfangen wollen, erschließt sich mir immer noch nicht, auch wenn hier im thread einige ideen genannt werden. aber vielleicht kommen in ein paar jahren neue ideen hinzu.
gruß in't huus
gatasa[/quote]
moin,
ja, der mast am auto ist ja etwa vergleichbar mit der trittleiter, die der spanner benutzt, um über den zaun blicken zu können.
und google fotografiert menschen auf ihren grundstücken gleich ungefragt mit, und benutzt dazu besondere hilfsmittel, um über die hecke zu schauen. . und da hört der spass auf, und es wird meines erachtens deutsches recht verletzt. würde das einer von uns machen, hätte er innerhalb kürzester zeit rechtliche probleme, da bin ich mir sicher.
(wir sind halt kein konzern mit spendengeldern.....)
dazu steht bei wikipedia :
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_höchstpersönlichen_Lebensbereichs_durch_Bildaufnahmen
mir ist schleierhaft, warum google sowas hier bei uns durchziehen darf.
kurz nach veröffentlichung der bilder könnte es die ersten strafanzeigen hageln.
die nehmen immerhin billigend in kauf, menschen in ihrem privatvbereich zu fotografieren. somit ist es im einzelfall vorsätzlich, und m. e. strafbar.
oder gilt dieses deutsche gesetz nur für bestimmte deutsche?
gruß