- Registriert
- 10 Jan. 2008
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- 2.346
Hallo Forum,
ich möchte euch heute um Rat für eine Freundin fragen. Ich selbst verwende Ebay schon seit Jahren nicht mehr und bin deswegen mit vielen Regularien nicht mehr vertraut. Es geht um folgendes:
Artikel wurde ersteigert und von Ebay gabs die Email mit der Zahlungsabwicklung, d.h. mit den Kontodaten. Überweisung ging danach sofort raus. Leider mußte besagte Freundin hinterher feststellen, daß bei Ebay scheinbar nochmal komplett andere Kontodaten hinterlegt sind. Wenn ich das richtig verstanden habe kommt man an letztere Daten, wenn man bei seinem ersteigerten Artikel auf "über Ebay bezahlen" geht, oder so ähnlich. Wie gesagt, kenne es selbst nicht, aber ich hoffe ihr wisst was ich meine. All das war gestern Morgen. Danach hat die Freundin nachgefragt bzgl. der unterschiedlichen Kontodaten und bekam als Antwort nur, daß der Ebayer keine 2 verschiedenen Konten angegeben hat.
Ein Problem bei der Sache ist, daß es sich um Onlinekonzerttickets für Sonntag handelt. Dementsprechend ist das ganze etwas zeitkritisch.
Meine Fragen sind nun:
1. Wie sieht es rechtlich aus? Welche Kontodaten sind die Relevanten aus juristischer sicht? Ein Link auf die entsprechenden Regeln bei Ebay wäre natürlich super.
2. Wie sollte man am besten weiter vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich möchte euch heute um Rat für eine Freundin fragen. Ich selbst verwende Ebay schon seit Jahren nicht mehr und bin deswegen mit vielen Regularien nicht mehr vertraut. Es geht um folgendes:
Artikel wurde ersteigert und von Ebay gabs die Email mit der Zahlungsabwicklung, d.h. mit den Kontodaten. Überweisung ging danach sofort raus. Leider mußte besagte Freundin hinterher feststellen, daß bei Ebay scheinbar nochmal komplett andere Kontodaten hinterlegt sind. Wenn ich das richtig verstanden habe kommt man an letztere Daten, wenn man bei seinem ersteigerten Artikel auf "über Ebay bezahlen" geht, oder so ähnlich. Wie gesagt, kenne es selbst nicht, aber ich hoffe ihr wisst was ich meine. All das war gestern Morgen. Danach hat die Freundin nachgefragt bzgl. der unterschiedlichen Kontodaten und bekam als Antwort nur, daß der Ebayer keine 2 verschiedenen Konten angegeben hat.
Ein Problem bei der Sache ist, daß es sich um Onlinekonzerttickets für Sonntag handelt. Dementsprechend ist das ganze etwas zeitkritisch.
Meine Fragen sind nun:
1. Wie sieht es rechtlich aus? Welche Kontodaten sind die Relevanten aus juristischer sicht? Ein Link auf die entsprechenden Regeln bei Ebay wäre natürlich super.
2. Wie sollte man am besten weiter vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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