Freundlich sein, trotz Ärger - aber wie?

sonny

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7 Mai 2007
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1.339
Hallo Leute,

kann mir mal bitte jemand schreiben, wie man ein formeles Schreiben beschließt (Gruß usw.), wenn man eigentlich extrem sauer X( auf den Adressaten ist?

Bin' gespannt auf eure Vorschläge :)!

Gruß, sonny

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PS:
"Was wäre Ihnen lieber, den Chef zu sietzen oder zu dutzen?"
- "Zu sietzen natürlich!"
"Darf ich fragen warum?"
- "Na was meinen Sie denn, was klingt besser: 'Du Idiot!' oder 'Sie Idiot!'"
 
@ASBalu
Das kann, je nach Gelegenheit passen. "Mit verbitterten Grüßen" könnte ich mir sogar durchaus für diese Gelegenheit vorstellen. "erbost" wirkt etwas ausfallend, "ungeduldig" ist halt ungeduldig ;), bei mir ging es aber eher um dringend und weit nach dem angegebenen Liefertermin X(!

@Grun
Genau das ist ja mein Anliegen! Aber in dem Fall musste ich doch über den Gruß grübeln, da nach "freundlich" mir ganz und gar nicht mehr zumute war :( ...

Vielen Dank,
sonny

PS: *Lol*: Die "Didaktik" ist zum totlachen :D!
 
Kann ich verstehen, wobei die Grußformel "Mit freundlichen Grüßen" eher neutral ist. Wichtig ist, wie gesagt, der eigentliche Text.
 
Also das mit den Gruss ist nur eine Höflichkeitsform, ich meine wenn auf einer kündigung mit Freundlichen gruss steht oder auf einer mahnung muss man sich doch wirklich fragen ob der Verfasser noch freundlich ist.

Bei solchen Briefen wie Deinem, habe ich vor den Gruß sowas wie : Andernfalls werde ich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Damit weiß der Empfänger ziemlich genau das der nächste Brief nicht von Dir sondern von deinem Anwalt kommt.
PS Du kannst ja statt einer Unterschrift folgendes schreiben " Dieses Schreiben wurde maschinell gefertigt und deshalb ohne unterschrift gültig"
 
ich kenne jemand, der hat mal 'Hochverachtungsvoll' drunter geschrieben. Aber das würd ich in Deinem Fall nicht machen. Dann schon eher 'Grrruß', das ist eindeutig, aber nicht ausfallend... Aber auf jeden Fall im Text möglichst sachlich schildern, dass und wieso Du sauer bist, dann kommts auch an.

Cheers,

TS
 
Also Sachlichkeit ist eigentlich selbstverständlich, immerhin möchte man ja das der Betreffende einem die ware verschickt.
Man kann aber in aller Sachlichkeit und Freundlichkeit jemanden klar machen das die Geduld so ziemlich am Ende ist.
wie zum beispiel ankündigen das man den RA oder gar das (Mahn)Gericht bzw. den Gerichtsvollzieher miteinbeziehen wird.
Das sind immerhin Instanzen mit denen ein Händler nicht gerne etwas zu tun hat da es u.U. erheblich Kosten verursachen kann.
Das der freundliche Gruß alles andere als freundlich gemeint ist, weiss der Händler dann auch so.
 
Hallo Leute,

Also ich muss euch sagen, ich habe mich gestern über einige Beiträge köstlich amüsieren können und habe heute richtig gut geschlafen - Vielen Dank!
Außerdem wurden hier auch wirklich gute Anregungen genannt ;) - finde ich Klasse =)!

Gruß, sonny
 
Hallo,

ich würde in so einem Fall den Brief mit "dem Ausdruck meiner verzüglichen Hochachtung" beenden, dies heißt nicht mehr und nicht weniger, als daß er dich am Arsche lecken kann :D
 
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