Aus iPhone N-TV:
Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden - ohne Wenn und Aber.
Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer Dolmetscherin gegen den NDR statt.
Die Klägerin hat einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause auch gewerblich nutzt. Obwohl sie für ihren Privathaushalt bereits Rundfunkgebühren zahlt, wollte der NDR auch für den Computer abkassieren. Gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig, argumentierte der öffentlich-rechtliche Sender. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden.
Die Richter waren da ganz anderer Meinung: Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Dies treffe für den PC der Klägerin nicht zu. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich auch unüblich. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.
Streaming zählt nicht
Das an sich ist schon eine schallende Ohrfeige für die GEZ-Wegelagerer. Doch das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung noch weiter. Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung, ist da zu lesen. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können. Dies habe der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegt.
Zweitgeräte grundsätzlich gebührenfrei
Und noch etwas gaben die Braunschweiger Richter dem NDR schwarz auf weiß: Die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gilt nicht nur für privat genutzte, sondern auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss.
Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen. Der NDR hat für diesen Schritt einen Monat Zeit. (Aktenzeichen 4 A 188/09; Aktenzeichen 4 A 149/07)
Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden - ohne Wenn und Aber.
Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer Dolmetscherin gegen den NDR statt.
Die Klägerin hat einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause auch gewerblich nutzt. Obwohl sie für ihren Privathaushalt bereits Rundfunkgebühren zahlt, wollte der NDR auch für den Computer abkassieren. Gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig, argumentierte der öffentlich-rechtliche Sender. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden.
Die Richter waren da ganz anderer Meinung: Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Dies treffe für den PC der Klägerin nicht zu. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich auch unüblich. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.
Streaming zählt nicht
Das an sich ist schon eine schallende Ohrfeige für die GEZ-Wegelagerer. Doch das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung noch weiter. Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung, ist da zu lesen. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können. Dies habe der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegt.
Zweitgeräte grundsätzlich gebührenfrei
Und noch etwas gaben die Braunschweiger Richter dem NDR schwarz auf weiß: Die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gilt nicht nur für privat genutzte, sondern auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss.
Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen. Der NDR hat für diesen Schritt einen Monat Zeit. (Aktenzeichen 4 A 188/09; Aktenzeichen 4 A 149/07)