Datenschutztechnisch bestimmt ...D.h. die Enterprise-Versionen sind "the way to go" ?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Datenschutztechnisch bestimmt ...D.h. die Enterprise-Versionen sind "the way to go" ?
D.h. die Enterprise-Versionen sind "the way to go" ?
Verbesserter Schutz in Windows 10 Enterprise
Die einzelnen Editionen von Windows 10 unterscheiden sich da durchaus in den Möglichkeiten. Mit der Richtlinieneinstellung Computerkonfiguration/Richtlinien/Administrative Vorlagen/Windows-Komponenten/Datensammlung und Vorabversionen kann der Datenschutz für Rechner mit Windows 10 Enterprise justiert werden.
Hinweis, xsid: gpedit.msc
Nur die Editionen Windows 10 Enterprise und Education erlauben die Deaktivierung des Windows Store über Gruppenrichtlinien. Die entsprechenden Einstellungen sind in folgendem Pfad zu finden: Computerkonfiguration\Richtlinien\Administrative Vorlagen\Windows-Komponenten\Store
Abseits der offensichtlichen Einstellungen lässt sich über weitere Maßnahmen der Datenschutz verbessern. Viele seitens Microsoft durchgeführte Aktionen erscheinen als Windows-Aufgaben. Einige diese Aktionen finden sich über Aufgabenplanungsbibliothek\Microsoft\Windows. Die Aufgaben für das „Customer Experience Improvement Program“ lassen sich zum Beispiel über Skripte deaktivieren.
Somit geben die Datenschützer vorsichtig grünes Licht für den Einsatz von Windows 10 in Unternehmen. Im Bericht heißt es: "Sollte sich dieses Ergebnis beim realen Einsatz von Windows 10 bei Unternehmen bestätigen, dann stellt zumindest der Umgang mit Telemetriedaten bei Windows 10 Enterprise (auch in verwalteten Umgebungen) keinen datenschutzrechtlichen Hinderungsgrund eines Einsatzes dieses Betriebssystems dar."
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich Windows 10 Pro 1909 gemäß der DSGVO in einer Firma betreiben?
Welche Einstellungen sind erforderlich?
Sehr geehrter Herr xsid,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir leider aufgrund der Fülle der Anfragen erst heute beantworten können. Danke für Ihre Geduld.
Die vor kurzem öffentlich gewordene Bewertung des LDA Bayern zu Windows 10 bezog sich auf Windows 10 Entreprise im Telemetrie-Level "0 - Security" und Umsetzung der "Windows Restricted Traffic Limited Functionality Baseline". Diese Einstellungen sind unter Windows 10 Pro nicht alle verfügbar. Ob Windows 10 Pro daher DSGVO-konform betrieben werden kann, muss durch die zuständige Datenschutzbehörde bewertet werden.
Bitte wenden Sie sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutzbeauftragte-von-bund-und-laendern/.
oder den Bundesdatenschutzbeauftragten:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/datenschutz-node.html
Schön, wie man gekonnt ein "Nein" umschifft.Das sagt das BSI:
Firmenkunden können abschalten
Zuvor hatten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern verlauten lassen, dass sie wenig Spielraum sehen, Microsofts Betriebssystem mit eingeschalteten Telemetriedaten rechtskonform einsetzen zu können. Bei Privatanwendern stellt sich Microsoft jedoch weiterhin quer und lässt den Einwand der mangelnden Rechtskonformität offenbar nicht gelten – die vollständige Abschaltung bleibt auf die Enterprise-Variante beschränkt.
Warum macht die DSGVO bei Microsoft nicht einfach ernst?
4 % vom weltweiten Konzernumsatz als Strafe, und das am besten im Monatstakt, bis Microsoft nicht nur bei Enterprise-Kunden sondern auch bei Privatkunden die Daten-Abschnorchelei einstellt!
Man kann in diesem Fall auch ruhig die Höchstsstrafe verhängen, denn es ist ja nicht so dass die EU-Datenschützer nicht schon lange und ausführlich von Microsoft gefordert hätten, ihre nach der DSVGO illegale Praxis einzustellen.
Microsoft kann daher nicht behaupten nichts vom Problem gewusst zu haben. Sondern sie haben absichtlich und vorsätzlich die Auflagen der DSVGO ignoriert. Als permanente Wiederholungstäter. Und das muss meiner Meinung nach bestraft werden. Mit der vollen Wucht des EU-Rechts!
Außerdem muss Microsoft meiner Meinung nach nicht nur die Möglichkeit für alle Benutzer einbauen, die Telemetrie-Datenübermittlung komplett abschalten zu können.
Sondern dies auch per Voreinstellung tun, um dem DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit zu entsprechen.
Natürlich können sie vom Kunden verlangen die Telemetriedatenerfassung wieder zu aktivieren, aber nur wenn ein konkreter Grund dafür vorliegt wie etwa dass dieser Hilfe vom Microsoft-Support anfordert und dieser dazu die Daten des betroffenen Rechners auswerten muss.
In Einzelfällen und wenn ein konkreter Grund vorliegt geht das daher in Ordnung, aber allgemein gesehen sollte die Telemetriedaten-Übermittlung ein opt-in Feature sein.
Microsoft kann ja durchaus versuchen dem Benutzer das Aktivieren dieser Option schmackhaft zu machen in dem sie ihm die Vorteile aufzählt welche das Aktivieren angeblich haben mag.
Aber die Entscheidung muss trotzdem dem Benutzer überlassen werden.
Wenn ihm die gepriesenen Vorteile der Telemetriedaten-Übermittlung nicht überzeugen, dann dürfen auch keinesfalls Telemetriedaten übermittelt werden!