Eindeutschen von US/UK-Geräten über Händler legal?

BitKiller

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Darf ein deutscher Händler US/UK Geräte importieren und dann legal/offiziell eindeutschen, um sie auf den deutschen Markt zu bringen?
Wenn ja, mit welchen Auflagen? (Recovery-Partition etc.)
Einige Ersatzteilnummern stimmen dann ja nicht mehr mit dem PartsLookUp.

Habe nun zwei US-Geräte von einem deutschen Händler vor mir stehen, welche mir als "original deutsch" verkauft wurden.
Die US-Geräte gehen wieder retour - keine Frage.
Mir kommt jedoch die eindeutscherei von Händlern etwas suspekt vor.
Hat jemand Infos dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Als "original deutsch" sollte man soetwas sicher nicht anbieten - die allg. Vorgehensweise, ausl. Geräte in D anzubieten scheint mir jedoch legitim zu sein - und macht selbst unser Forensponsor (weist aber natürl. auch speziell darauf hin).

Btw. Lenovo verkauft einige (nicht alle) Modelle bzw. Zubehör an die US-Händler mit einem speziellen Ausfuhr-/Verkaufsgebot an Händler/Kunden in div. Länder (auch D). Die USB-Dockingstation 45K1610 ist dafür ein prominentes Beispiel, der günstige US-Preis treibt uns Tränen in die Augen (trotz Stromnetzadapter, Versand und EUSt) :cursing:

Btw. wobei ich mich frag', was an einem ThinkPad eigentl. "original deutsch" sein kann... der Karton und alles was da drin ist, kommt jedenfalls nicht aus D
 
Zuletzt bearbeitet:
Tastatur, Betriebssystem, Garantieland - das Gerät muss ja ursprünglich für irgendein Land produziert worden sein.

für... und damit nie nicht "original deutsch" - ich weiß, daß das Haarspalterei ist... ;)

Hinzu kommt, daß nicht "für ein Land" produziert wird.. so gibt es zB. keine schweizer Modelle - aber auch das ist Haarspalterei.

Der Vertrieb der schwarzen Dinger in D erfolgt imho über Distributoren, wie zB. Also und Acerbis. Das was die bei Lenovo ordern ist letztlich im Karton.
 
@BitKiller:
Also ich reagiere auf so etwas allergisch. Natürlich ist es legitim, ein Gerät "einzudeutschen". Nur ist die Werbung dann unredlich, wenn dort "original deutsch" steht. Wenn ich der Betroffene wäre, würde ich dem Händler - wenn er glaubt, die Sache nicht klären zu müssen mit mir - dezent darauf hinweisen, dass ich dieses Geschäftsgebaren den zuständigen Managern bei Lenovo mitteile. Die dürften der Sache schon nachgehen. Und der Händler wird sich sicher dann bei Dir melden, denke ich, denn er bekommt, wenn er die Geräte im Ausland billig eingekauft hat und hier dem durchschnittlichen Kunden Nachteile dadurch entstehen, massiven Ärger mit Lenovo.

Auch wenn beispielsweise Händler Campus-Geräte als "vollwertige" Modelle zum herkömmlichen Preis verkaufen, bekommen die eine Menge Ärger. Soweit mir aus einem kürzlich stattgefundenen Vorfall dieser Art bekannt, ist dann eine satte Vertragsstrafe fällig, denn das ist laut Händlerverträgen auch verboten.

Falls Du die Namen und E-Mail-Adressen der zuständigen Leute bei Lenovo brauchst, schreibst Du mir bitte eine PN.

Gruß
enrico65
 
Wenn ich der Betroffene wäre, würde ich dem Händler - wenn er glaubt, die Sache nicht klären zu müssen mit mir - dezent darauf hinweisen, dass ich dieses Geschäftsgebaren den zuständigen Managern bei Lenovo mitteile. Die dürften der Sache schon nachgehen. Und der Händler wird sich sicher dann bei Dir melden, denke ich, denn er bekommt, wenn er die Geräte im Ausland billig eingekauft hat und hier dem durchschnittlichen Kunden Nachteile dadurch entstehen, massiven Ärger mit Lenovo.

...aber nur, wenn es sich um einen "offiziellen" Lenovo-Partner handelt. Wenn Du oder ich soetwas mache, kräht da kein Hahn nach (den Käufer 'mal ausgenommen wg. "original deutsch").
 
@u.mac:

Ja, ich meinte auch nur Lenovo-Partner, und es muss sich um Neugeräte handeln, Leasing-Rückläufer kann Firma Wuddeldiwaddel natürlich jederzeit so anbieten, ohne Konsequenzen von Lenovo befürchten zu müssen.

Gruß
enrico65
 
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