hostdreamer
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Ja, es ist nicht die " Bild "BZ? Dein Ernst?
Soll ja Leute geben, für die ist nur Realität, was abends um 20 Uhr in der Tagesschau kommt.....Ja, es ist nicht die " Bild " sondern Berliner Zeitung. Was wäre daran falsch ?
Ich denke in dem Fall wäre der Artikel (hoffentlich) nie entstanden, weil der Versorger ja nachweisen kann, was der letzte abgelesene/geschätzte Wert in der Datenbank ist (plausibel, weil er ja die grob ~900 kWh stützen wird) und dank des Fotos auch nachweisen kann, was wirklich auf dem Zähler stand. Das heißt: Dass da eine große Differenz zwischen den Werten bestand und mutmaßlich die letzten zweitausend Jahre falsche Stände übermittelt wurden hätte (denke ich... vielleicht Datenschutz oder so) nicht zu einer Antwort der Form wie- Auf dem alten Zähler sind 135.521 kWh Verbrauch zu sehen. In 50 Jahren macht das 2710 kWh pro Jahr im Schnitt. Ein absolut plausibler Wert. Nur passt er eben überhaupt nicht zu den vermeintlichen 900kWh pro Jahr, die sie angegeben hatten. Laut Energieversorger haben die beiden ja selbst die 900kWh pro Jahr gar nicht immer angegeben, sondern es kam oft zu Schätzungen. Also haben sie oft einfach (fast immer? vielleicht seit Jahren/Jahrzehnten?) gar nix angegeben und die (vermutlich mehrfachen) Aufforderungen zum Ablesen ignoriert. Dann wird halt geschätzt. Und wenn die Schätzung immer zu niedrig war, muss das jetzt nachgezahlt werden.
-> Ich vermute hier also eher, dass ihr Mann den Fehler begangen hat und falsche oder gar keine Zählerstände übermittelt hat. Ob absichtlich oder nicht, das ist so nicht zu erkennen. Aber den Fehler muss sie jetzt leider ausbaden. Das ist nicht Aufgabe des Versorgers. Der muss ihr den verbrauchten Strom ja nicht schenken. Und natürlich wird der jetzt zum jetzigen Satz abgerechnet, nicht zu dem der vergangenen 50 Jahre.
geführt, sondern zuZum Zeitpunkt der Rechnungslegung gab es keinen Zahlungsrückstand. Im Fall von Frau Grawert kam es immer wieder zu Schätzungen von Zählerständen. Wenn diese zu gering ausgefallen sind, dann fließt Verbrauch aus den Vorjahren in diese hohe Rechnung mit ein.
Zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gab es bereits einen Zahlungsrückstand. Im Fall von Frau Grawert kam es immer wieder zu Schätzungen von Zählerständen. Da diese zu gering ausgefallen sind, floss Verbrauch aus den Vorjahren in diese hohe Rechnung mit ein.
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